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Heiraten in Gambia (Gelesen: 61.349 mal)
Stefan-TR
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Antwort #30 - 17.06.2010 um 16:59:28
 
Rastababy schrieb am 17.06.2010 um 16:43:38:
3.) zurückreisen nach Deutschland und die Heiratsurkunde zusammen mit dem registerauszug beim standesamt abgeben
4.) die urkundenprüfung veranlasst dann das standesamt bzw AB selbst über Dakar (ich soll es nicht selbst nach dakar bringen).

Nummer 3) ist die "Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister". Dein Standesamt kennt sich damit aus. Und ja, falls es eine Urkundenprüfung moechte, dann wird es eine solche veranlassen, alle notwendigen Unterlagen von dir einfordern und zur Botschaft schicken.

Sobald das fertig ist bekommst du von deinem Standesamt einen deutschen Auszug aus dem Eheregister welcher ueberall problemlos anerkannt wird. Diesen Auszug koennt ihr bei der Botschaft fuer das FZF Verfahren einreichen.

Rastababy schrieb am 17.06.2010 um 16:43:38:
wenn ma ein gemeinsames kind hat [...] in solch einem fall muss der LU soweit ich von meinem bekannten weis auch nicht unbedingt gesichert sein

Bei dem Ehemann einer Deutschen muss der LU ebenso in der Regel nicht gesichert sein. Die ABH wird keine VE verlangen.

Unabhaenig von Kind oder Ehefrau muss jedoch die Befristung einer Einreisesperre beantragt werden, denn andernfalls kann man kein Aufenthaltsrecht ausueben, da man nicht einreisen kann.
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Antwort #31 - 17.06.2010 um 17:56:03
 
Wie weis ich eigentlich ob der/die Standesbeamte/in befugt ist uns in gambia zu trauen? Habe eben gehört das es bei einer möglichen Urkundenprüfung der Heiratsurkunde auf 3 wichtige Sachen ankommt:
1.) Echtheit des Stempels
2.) Echtheit der Unterschrift
3.) ob der oder die Standesbeamte/in befugt war uns zu trauen
sollte punkt 3 nicht der fall sein so ist die urkunde ungültig und er darf nicht mehr nach deutschland.

Wie soll ich denn wissen ob die beim standesamt befugt sind?
In so einem Land wie Gambia vertraue ich da nämlich nicht sofort.

Falls mein Standesamt eine Urkundenprüfung veranlasst, wisst ihr was man da ausser der heiratsurkunde vorzulegen hat? Muss zb mein gambischer Mann Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung und Kopie beglaubigt vom reisepass mit allen Übersetzungen?

LG Vanessa
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Antwort #32 - 17.06.2010 um 19:44:25
 
Rastababy schrieb am 17.06.2010 um 17:56:03:
Falls mein Standesamt eine Urkundenprüfung veranlasst, wisst ihr was man da ausser der heiratsurkunde vorzulegen hat? Muss zb mein gambischer Mann Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung und Kopie beglaubigt vom reisepass mit allen Übersetzungen?

Das ist immer sehr spezifisch fuer jeden Einzelfall sowei in Bezug auf das involvierte Standesamt und die involvierte Botschaft. Frage am besten mal bei deinem lokalen Standesamt nach; sage denen einfach du wirst in Gambia heiraten und moechtest die Ehe dann nachregistrieren lassen. Welche Unterlagen brauchst du, worauf musst du achten, werden sie eine Urkundenueberpruefung fordern?
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Antwort #33 - 17.06.2010 um 21:16:22
 
Das Standesamt wird auf jeden Fall eine Urkundenprüfung fordern das habe ich schon dort gesagt bekommen.
Die Sperrfrist würde laut AB auf die niedrigste Zeit befristet werden sobald wir verheiratet sind und alle Voraussetzungen (eben in meinem Fall die Verpflichtungserklärung) erfüllen.
Die Heiratsurkunde muss auf jeden Fall ins deutsche übersetzt werden, bevor diese Prüfung vom Standesamt über Dakar dann veranlasst wird. Die Frage ist nur wie das dann mit der FZF ist. Demnach müsste ich ja mit der Heiratsurkunde nach Deutschland und erst übersetzen lassen, zu meinem Standesamt und die veranlassen die Prüfung über Dakar...Kann mein zukünftiger Mann dann schon wärend dessen also zeitgleich die FZH beantragen zb im Verbindungsbüro Banjul oder muss abgewartet werden bis die Urkunden geprüft sind und erst danach den Antrag auf FZH stellen?
Da ja seine Sperrfrist erst nach der Heirat verkürzt werden kann, kann er ja nicht ganz zeitgleich umgehend nach der Heirat die FZH stellen, sondern ich muss das dann von Deutschland aus erstmal veranlassen. Erst wenn wir wissen wie die Sperrfrist verkürzt wurde und auf welches Datum kann er ja erst den Antrag FZH stellen weil er ja sonst eh nicht einreisen dürfte, ist das richtig?
Wenn diese dann verkürzt ist und mein Standesamt die Prüfung veranlasst könnte er doch dann wärend der Prüfung schon FZH stellen und denen mit angeben das die Urkunde vom Standesamt auch schon zur Prüfung weggeschickt hat oder? Dann wäre ja der ganze Vorgang beieinander.
LG Vanessa
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Antwort #34 - 17.06.2010 um 23:42:58
 
Rastababy schrieb am 17.06.2010 um 21:16:22:
Da ja seine Sperrfrist erst nach der Heirat verkürzt werden kann, kann er ja nicht ganz zeitgleich umgehend nach der Heirat die FZH stellen, sondern ich muss das dann von Deutschland aus erstmal veranlassen.

Theoretisch koennte er das schon, der Antrag auf FZF sollte auch indirekt als Antrag auf Aufhebung der Sperre gelten. Aber da die Ueberpruefung der Heiratsurkunde ja eh ein bisschen Zeit braucht, macht es doch so:
  1. Nach der Heirat bringt ihr die Urkunde ins Standesamt zum nachregistrieren.
  2. Gleichzeitig beantragt dein Mann bei der ABH die Aufhebung der Sperre. Dazu kann er ja eine Kopie der uebersetzen Urkunde beilegen und hinweisen, dass das Original aktuell in der Ueberpruefung ist.
  3. Sobald beides fertig ist beantragt ihr die FZF welche dann problemlos klappen sollte.
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Antwort #35 - 18.06.2010 um 23:14:15
 
Die Nachbefristung der Sperrwirkung wird mein Rechtsanwalt beantragen sobald wir geheiratet haben. Eben dann wenn ich die Heiratsurkunde vorweisen kann, genau.
Habe mir das so gedacht das wenn ich in Gambia geheiratet habe schonmal mit meinem Mann in Banjul beim Verbindungsbüro der Botschaft das Formular FZH, Zusatzfragebogen und Antrag Aufenthalsgenehmigung hole, die will ich dann zusammen mit meinem Mann ausfüllen und er unterschreibt. Ich würde die Anträge dann mit nach Deutschland nehmen und zusammen mit der Urkunde meinem Rechtsanwalt überlassen, der soll das dann alles als Antrag nach Dakar übersenden. Eine zweite Ausfertigung der Heiratsurkunde würde ich meinem Standesamt abgeben und die würden ja dann die Prüfung der Urkunde über Dakar veranlassen. Ich würde dann quasi eine Heiratsurkunde zum Standesamt bringen die veranlassen die Urkundenprüfung. Und die Anträge FZH, Aufenthaltsgestattung und Zusatzbogen zusammen mit der andern Ausfertigung der Heiratsurkunde gebe ich den Rechtsanwalt. Der soll dann den Antrag auf Befristung der Sperrwirkung bei meiner AB stellen, wenn das dann befristet wird könnte er doch dann die Anträge FZH etc. an die Boschaft schicken mit dem Vermerk Sperrfrist wurde verkürzt auf...(evtl. mit Nachweis) und dem Vermerk Heiratsurkunde wurde beim Standesamt abgegeben und Prüfung veranlasst..wäre das so ok?
Ich weis das mein Mann persönlich vorsprechen muss und seinen reisepass vorlegen, das könnte er doch dann im Verbindungsbüro Banjul machen und denen sagen das alle Unterlagen über meinen Anwalt nach Dakar geschickt werden oder ist es zwingend nötig das er dann die Anträge im Verbindungsbüro selbst abgibt und ich die gar nicht erst nach Deutschland mitnehmen soll?
LG Vanessa
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Antwort #36 - 19.06.2010 um 10:54:00
 
Rastababy schrieb am 18.06.2010 um 23:14:15:
oder ist es zwingend nötig das er dann die Anträge im Verbindungsbüro selbst abgibt und ich die gar nicht erst nach Deutschland mitnehmen soll

Ich sehe keinen Vorteil darin, dass du die Formulare durch die Welt traegst. Die Befristung der Sperrwirkung kann euer Anwalt auch so beantragen; dazu braucht es kein Formular.

Und sobald die Sperre dann befristet ist geht dein Mann mit den Formularen, Unterlagen und seinem Pass und seinem persoenlichen Erscheinen ganz normal zur zustaendigen Auslandsvertretung (ob man das im Verbindungsbuero oder in Dakar macht fragt ihr am besten direkt dort nach) und beantragt dort die FZF.

Das Formular zusammen mit ihm auszufuellen ist aber trotzdem eine gute Idee. Es ist naemlich ein sehr verwirrendes Formular Zwinkernd
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Antwort #37 - 20.06.2010 um 22:50:09
 
vielen dank. dann werde ich also wenn ich in gambia geheiratet habe mit ihm das verwirrende formular schon mal ausfüllen. wenn dann die sperrwirkung befristet wurde kann er die anträge dann im verbindungsbüro oder in dakar abgeben.
das kann er dann auch schon machen wärend die heiratsurkundenprüfung in dakar noch läuft oder?
wichtig ist nur das die sperrwirkung befristet wurde bevor er diese abgibt? LG Vanessa
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Rastababy
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Antwort #38 - 24.06.2010 um 17:32:48
 
Hallo zusammen,

ich war heute nochmal bei meinem Standesamt in Fellbach und habe mich informiert was man beim Heiraten in Gambia beachten muss, die Standesbeamtin konnte mir mal zumindest die Sorge nehmen wegen der Anerkennung. Sie hat gesagt wenn ich in Banjul nach gambischem Recht heirate und die Heiratsurkunde echt ist muss ich mir bei der Prüfung keine Sorgen mache, da wir ja eh schon wissen, das mein zukünftiger Mann nicht verheiratet ist (Ledigkeitsbescheinigung wurde ja beim Versuch noch in D. zu heiraten befreit) und auch seine Geburkunde als echt bestätigt wurde. Die Standesbeamtin hat gemeint das es nunmal so ist das über 90% der Fälle oft gefälscht sind (falsche Identität, Heiratsurkunde gekauft usw.). Darüber muss ich mir also keine Gedanken mehr machen, das wird sicher gut gehen.

Zum Lebensunterhalt habe ich auch nochmals gefragt und ihr gesagt was die Ausländerbehörde mit der Verpflichtung fordert. Ich habe ihr gesagt das ich hier über das Forum Infos bekommen und gelesen habe wo steht das im Regelfall der LU bei Zuzug zu Deutschen nicht gesichert sein muss, darauf sagte sie das wäre früher mal so gewesen aber das sei jetzt verschärft worden, sie meinte der LU muss auf jeden Fall gesichert sein, wenn das so stimmt kann ich nur hoffen das mein Bekannter sich entscheiden wird uns zu helfen, denn angeblich sieht es doch so aus das er sonst nicht nach Deutschland darf, und auch später hat sie gemeint für die weiteren Aufenthaltsstempel muss er gesichert sein sonst könne die Ausweisung drohen, natürlich werde ich zusammen mit meinem mann alles mögliche tun das er Arbeit findet aber eine Garantie gibt es nicht. Nun weis ich nicht ob die Behörden da einem nur Angst einjagen wollen oder ob das wirklich so derart verschärft worden ist das gerade zb ich als noch alleinerziehende Mutter mit kranker Tochter die nunmal nicht in Vollzeit arbeiten kann keine Chance hat deswegen ihren Mann nicht mehr zu bekommen...
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Antwort #39 - 24.06.2010 um 18:13:29
 
Rastababy schrieb am 24.06.2010 um 17:32:48:
sie das wäre früher mal so gewesen aber das sei jetzt verschärft worden, sie meinte der LU muss auf jeden Fall gesichert sein, wenn das so stimmt kann ich nur hoffen das mein Bekannter sich entscheiden wird uns zu helfen, denn angeblich sieht es doch so aus das er sonst nicht nach Deutschland darf, und auch später hat sie gemeint für die weiteren Aufenthaltsstempel muss er gesichert sein sonst könne die Ausweisung drohen

Das ist schlichtweg falsch. Wenn die SB meint, der LU müsse gersichert sein, dann möge sie freundlicherweise die entsprechende Gesetzesstelle zitieren.

Solange die eheliche LG mit dir geführt wird und er sich auch nicht straffällig macht, kommt es auch bei ungesicherten LU nicht zu einer Ausweisung.

Die Antwort auf deine Frage gibst du dir selber:
Rastababy schrieb am 24.06.2010 um 17:32:48:
da einem nur Angst einjagen wollen 


"Verschärft" wurde es nur durch die sog. Regelausnahme, die aber bei dir nicht zutrifft.

Geht die Sache trotzdem entspannt an und läßt euch nicht von falschen Aussagen irritieren. Zwinkernd

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Antwort #40 - 24.06.2010 um 20:07:10
 
Rastababy schrieb am 24.06.2010 um 17:32:48:
Zum Lebensunterhalt habe ich auch nochmals gefragt [...], darauf sagte sie das wäre früher mal so gewesen aber das sei jetzt verschärft worden

Es ist generell keine so gute Idee, wenn du deinem Standesamt auslaenderrechtliche Fragen stellst. Die Mitarbeiter dort sind Experten auf ihrem Gebiet; sie bekommen vermutlich auch durch Ueberschneidungen ein bisschen was von der ABH mit. Aber die Standesbeamtin trifft keine auslaenderrechtlichen Entscheidungen und muss fuer den Rat den sie dir gibt auch nicht einstehen. Insofern bringt dich eine solche Frage genau so viel weiter, wie wenn du deinem Barmann eine auslaenderrechtliche Frage stellst Smiley
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Antwort #41 - 25.06.2010 um 11:55:17
 
Meine Ausländerbehörde hat mir das so gesagt mit der VE und gesichertem Lebensunterhalt das Standesamt hat es nur nichmal bestätigt.
Aber wenn ihr der Meinung seid die versuchen einem nur Angst einzujagen dann glaube ich das mal.
Natürlich versuchen die mit allen Mitteln keinen reinzubekommen der evtl. noch ne zeit lang auf Sozialhilfe angewiesen ist und es kommt mir auch so vor als würden die mir das ganze ausreden wollen. Aber dankk eurer Unterstützung und Aussagen gebe ich nicht auf, ich will auf jeden Fall heiraten, ob nun mit ider ohne Hilfe meines Bekannten und hoffe das alles noch mal gut wird.
Vielen dank für eure unterstützung.
LG Vanessa
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Antwort #42 - 26.06.2010 um 13:04:35
 
Hallo zusammen,

jetzt habe ich mal ne Frage zu den Abschiebekosten. Die Rechnung ist wohl bald fertig und es werden sicher um die 5000 Euro sein. Ist es möglich das ich Ratenzahlung vereinbaren kann und wenn ja in welcher Höhe? Hat jmd von euch Erfahrungen damit? Ist es möglich das eine Familienzusammenführung auch klappt wenn in Raten bezahlt wird oder ist die Voraussetzung das die bezahlt sind bevor er wieder einreisen darf? Bzw. ist die Wirkung der Sperrbefristung abhängig ob beglichen ist oder kann die auch heruntergesetzt werden wenn man in Raten zahlt?
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Antwort #43 - 26.06.2010 um 13:13:53
 
Rastababy schrieb am 26.06.2010 um 13:04:35:
Hallo zusammen,

jetzt habe ich mal ne Frage zu den Abschiebekosten. Die Rechnung ist wohl bald fertig und es werden sicher um die 5000 Euro sein. Ist es möglich das ich Ratenzahlung vereinbaren kann und wenn ja in welcher Höhe? Hat jmd von euch Erfahrungen damit? Ist es möglich das eine Familienzusammenführung auch klappt wenn in Raten bezahlt wird oder ist die Voraussetzung das die bezahlt sind bevor er wieder einreisen darf? Bzw. ist die Wirkung der Sperrbefristung abhängig ob beglichen ist oder kann die auch heruntergesetzt werden wenn man in Raten zahlt?
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Er kann natürlich jederzeit Ratenzahlung beantragen (oder Du mit Vollmacht). Wählt selbst die Raten so, dass Ihr sie auf jeden Fall regelmäßig und zuverlässig überweisen könnt – wenn mehr Geld übrig ist, kann er ja auch zwischendurch einen Betrag abzahlen.

Denkt immer daran, dass er mit dem richtigen Kassenzeichen / Aktenzeichen, klarem Absender etc. überweist und Ihr einen Beleg habt.

Wenn es gute Gründe für ein Visum (Ehepartner / Kind) gibt, kann die Befristung der Sperre nicht von der letzten Rate abhängig gemacht werden. Es kommt dann meistens ein Bescheid mit Bedingung: Wenn bis dann und dann mindestens ein Drittel oder die Hälfte bezahlt ist, dann wird befristet...

Am besten ist, er fängt unabhängig von allen diesen Bescheiden mit der Abzahlung an. Selbst wenn hinterher der Bescheid nicht zu Eurer Zufriedenheit ausfällt, ist es bei einem eventuellen Gerichtsverfahren ein Pluspunkt, wenn regelmäßige und pünktliche Ratenzahlungen in der Akte stehen und erkennbar ist, dass Ihr im Rahmen Eurer Möglichkeiten alles versucht habt.
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Antwort #44 - 26.06.2010 um 14:22:39
 
ich habe mir hier die ganzen Posts mal durchgelesen,
keine Ahnung warum hier ständig über das deutsche Standesamt diskutiert wird.
wenn ihr in Gambia heiratet und dein Mann danach bei der dortigen deutschen Botschaft die FZF beantragt, dann wird lediglich die hier zuständige ABH involviert,
das Standesamt hier wird nicht involviert, die haben mit eurer FZF nichts zu tun

wenn dein Mann hier ist, dan könnt ihr zum Standesamt hier in D gehen, müsst es aber nicht, wenn ihr nach gambischem Recht verheiratet seid, dann seid ihr es auch hier,  wäre eure Ehe nicht rechtmässig, dann wären sowohl die Botschaft als auch ABH nicht in der Lage der FZF zuzustimmen.
Dann würdest du ja für diese Behörden als unverheiratet gelten, und als solcher kannst du natürlich kein FZF erhalten.
Mach dir also keinen Kopf wegen dem Standesamt hier, heiratet und stellt Antrag auf FZF bei der Botschaft und gut ist.
LU muss in deinem Fall [color=#ff0000]nicht
gesichert sein.[/color]
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