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Heiraten in Gambia (Gelesen: 60.995 mal)
Rastababy
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Gambia


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09.06.2010 um 19:23:01
 
Hallo zusammen,

es geht um folgendes: Mein gambischer Verlobter mit dem ich 2 Jahre fest zusammen war ist im Januar 2010 wegen abgelehnt. Asylverfahren abgeschoben worden wir hatten schon vor fast 1 Jahr Unterlagen zur Heirat in Dakar prüfen lassen, diese kamen leider 3 Wochen zu spät (das ganze hat Minate gedauert!). Nun hat er ja eine Einreisesperre und mir bleibt nichts anderes übrig als in Gambia zu heiraten, dort hat er sich schon erkundigt. Ich habe mich auch schon durchgelesen auf der Seite der Deutschen Botschaft Dakar:
Unterschied: Auf der Dakarseite steht das die Brautleute 15 Tage in Gambia zusammen sein müssen, danach erst Heirat und man braucht Ledigkeitsbescheinigung Geburkunde etc....Das Standesamt Banjul sagte meinem Verlobten, es sei nicht nötig das wir die Frist von 15 Tagen einhalten, auch wollen die keine übersetzungen oder prüfung seitens dakar der geburtsurkunde und zeugnis von mir!! ist das zulässig wenn das standesamt das nicht verlangt oder kann uns da die botschaft bei der legalisierung später probleme machen?
Weiters habe ich keine ahnung wwas man bei der heirat in gambia beachten muss, könnt ihr mir da weiterhelfen? ich heirate dort und was muss ich danach alles für schritte tun das die urkunde anerkannt wird? die muss ich dann zur botschaft nach dakar persönlich bringen? und wie läufts dann alles weiter? ich höre immer wieder schauermärchen das dakar probleme macht bei der anerkennung, was meint ihr dazu?

dann noch ne frage zum familiennachzug...wenn geheirat weis ich das die befristung der sperrwirkung beantragt werden muss...dann erst visum stellen..ich bekomme hartz 4 ich kann nur minijobs annehmen da ich meine autistische tochter betreue..die ABH sagte mir als ich danach fragte wenn ich nicht für den kompletten lebensunterhalt aller personen sorgen kann kein familiennachzug, die situation der tochter würde auch nicht berücksichtigt schliesslich kann ich sie ja in ein heim geben und arbeiten, sowas bekam ich da leider zu hören...ich kämpfte auch um eine betretenserlaubnis zur heirat in D diese wurde natürlich nicht genehmigt, so bleibt nur noch der weg nach afrika..ich kämpfe wirklich schon seid fast 1 jahr und bin noch kein schritt weiter nichtmal mein rechtsanwalt kann mir sagen was zu tun ist..ich hoffe das jemand von euch auch so ne erfahrung gemacht hat und mir helfen kann...

LG Vanessa
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.06.2010 um 19:40:45
 
Die ersten 2/3 deiner Schilderung betreffen ja kein deutsches
(Ausländer-) Recht.

Zum Rest wegen Sicherstellung des LU nach erfolgter Heirat
siehe mal in der ... nach.

Der LU muss eben nicht gesichert sein, da du Deutsche bist.
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Petra01
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Antwort #2 - 09.06.2010 um 20:01:18
 
Also ich habe vor zwei Monaten selbst in Banjul geheiratet. Mein Mann hat die Papiere zwei Wochen vor dem Hochzeitstermin abgegeben und ich bin 4 Tage vor unserer Heirat eingereist, es hat keine Problem gegeben. Für die Hochzeit hatte ich ein Passbild von mir, mein Scheidungsurteil, Geburtsurkunde und das Scheidungsurteil mit Übersetzung.
Mein Mann, er kommt aus Nigeria, lebt aber in Gambia hatte nur seinen Paß und kein Ledigkeitszeugniss, weil es dieses in Nigeria nicht gibt. Jetzt warten wir, dass mein Mann den D1 in Juli besteht und wollen dann das Visa beantragen.
Ich denke, dass wir mit der fehlenden Ledigkeitsurkunde Probleme bekommen, versuchen jetzt schon einmal so etwas ähnliches aus Nigeria zu bekommen.
Ich würde Dir empfehlen, im Vorfeld die für Deinen Mann zu beantragen, weiß aber nicht, ob es so etwas in Gambia gibt.
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Rastababy
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Antwort #3 - 09.06.2010 um 23:52:54
 
hallo zusammen,
vielen dank für eure antworten!
mein verlobter ist auch derzeit in dakar beim A1 er hat auch im Juli die Prüfung.
eine ledigkeitsbescheinigung hat er da diese schon geprüft wurde von der botschaft da wir ja in D. heiraten wollte und er aber leider dann abgeschoben wurde. Er hat auch alles schon dem standesamt gegeben und die haben gesagt wenn wir dann heiraten wollen einfach termin machen, die wollten also nicht mehr als ne kopie unserer pässe, seine kopie der ledigkeitsbescheinigung und von mir ne beitrittserklärung die ich auch schon wieder zurückgefaxt hab...also laut denen können wir dann heiraten sobald ich mal nach Gambia komme...

wie läuft das mit der heiratsurkunde? was muss ich da beachten das das alles richtig ausgestellt ist? müssen wir uns in gambia im heiratsregister oder wie man das nennt eintragen lassen und brauchen da auch nen nachweis etc.?

wäre gut wenn wir irgendwie in kontakt bleiben können, würde mich interessieren wie das bei euch weiter geht.

zum anderen wegen dem Unterhalt: also meine ABH und Standesamt sagen mir jetzt schon immer dauernd wenn ich nachhake das der Lebensunterhalt gesichert sein muss, wie ich jetzt hier lese ist das ja da ich Deutsche bin nicht zwingend erforderlich..kann aber einer besonderen prüfung unterzogen werden und das ganze kann ewig dauern denke ich..

LG Vanessa
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Petra01
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Antwort #4 - 10.06.2010 um 06:48:05
 
Hallo Vanessa,
ich freue mich wenn ich Dir ein wenig helfen konnte. Also, wenn Du im Standesamt in Banjul geheiratet hast, bekommst Du dort eine Urkunde mit der mußt Du ein paar Straßen weiter zum Amt für Ausländer und sie wird dort registriert.
Mit der Anerkennung der Urkunde ist das so eine Sache. Ich weiß nicht, was die Botschaft in Dakar für Ansprüche stellt, aber ich hatte im Vorfeld versucht meine Ehe hier in Deutschland Nachbeurkunden zu lassen und diese wollten auch eine Legilisation der Heiratsurkunden. Diese gibt es aber nicht mehr in Gambia, es werden dort keine Urkunden mehr legilisiert. Aber in einem Amshilfeverfahren kann das Standesamt beantragen, das vor Ort die Urkunde überprüft wird, kostet aber ca. 300 Euro und dauert 3 Monate. Deshalb lasse ich es erst einmal, weil wir vorher das Visa beantragen müssen.
Eine Nachbeurkundung in Deutschland ist auch nicht unbedingt erforderlich, aber nützlich.
Mit dem LU kann ich Dir auch nur sagen, was ich hier gelesen habe.
Es würde mich auch sehr freuen, wenn wir im Kontakt bleiben, weil wir doch das gleiche Schicksal haben.
Dann werden sich ja unsere Männer in Dakar zur Prüfung treffen.
Ich fliege im Juli für vier Wochen nach Gambia und wir werden zusammen den Papierkram erledigen.
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steini007
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Antwort #5 - 10.06.2010 um 08:01:29
 
Petra01 schrieb am 10.06.2010 um 06:48:05:
ich hatte im Vorfeld versucht meine Ehe hier in Deutschland Nachbeurkunden zu lassen und diese wollten auch eine Legilisation der Heiratsurkunden. Diese gibt es aber nicht mehr in Gambia, es werden dort keine Urkunden mehr legilisiert. Aber in einem Amshilfeverfahren kann das Standesamt beantragen, das vor Ort die Urkunde überprüft wird, kostet aber ca. 300 Euro und dauert 3 Monate. Deshalb lasse ich es erst einmal, weil wir vorher das Visa beantragen müssen.

Das Amtshilfeverfahren bleibt dir aber nicht erspart, das die HU nicht legalisiert wird. Somit dürfte die Nachbeurkundung keinerlei - oder nur geringe - zusätzliche Kosten mitsichbringen.

Die Originalheiratsurkunde aus einem Land mit unsicheren Urkundenwesen wird man hier in Deutschland nicht so ohne weiteres akzeptieren.
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Stefan-TR
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Antwort #6 - 10.06.2010 um 08:02:26
 
Rastababy schrieb am 09.06.2010 um 23:52:54:
wie läuft das mit der heiratsurkunde? 

Es ist gut moeglich, dass die Heiratsurkunde waehrend des FZF Verfahrens auf Verlangen von entweder Botschaft oder ABH eine Pruefung durch einen Vertrauensanwalt durchlaufen muss. Dass ist die von Petra erwaehnte "kostet aber ca. 300 Euro und dauert 3 Monate" Geschichte.

Rastababy schrieb am 09.06.2010 um 23:52:54:
also meine ABH und Standesamt sagen mir jetzt schon immer dauernd wenn ich nachhake das der Lebensunterhalt gesichert sein muss

Solange nicht deine Akte dort schriftlich mit allen Informationen vorliegt, wird man dir nur generelle Auskuenfte geben. In der Regel muss der LU bei Ehepartnern von Deutschen nicht gesichert sein; viele ABH pruefen aber trotzdem nach, weil es ihnen den Aufwand spart nachzudenken ob eine Regelausnahme vorliegt oder nicht.

Mach dir da keine all zu grossen Sorgen. Sobald ihr tatsaechlich etwas beantragt habt, wird der zustaendige Mitarbeiter schon nochmal unter anbetracht der vorliegenden Informationen ordentlich ueber das ganze nachdenken Zwinkernd
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Emeka
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Antwort #7 - 10.06.2010 um 15:04:07
 
Also die Überprüfung der Urkunde hat in unserem Fall 700€ gekostet. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 500 und 800€, wen es ein Westafrikanisches Land ist.

Mein Mann kommt aus Niger also auch Westafrika und die Überprüfung dauerte 6 Monate. Die meisten die mir bekannt sind haben zwischen 5 Monaten und einem Jahr gewartet.

Kenne eine Frau wo der Mann aus Senegal 14 Monate warten musste.


Man kann das nicht veralgemeinern, jede Überprüfung ist Einzelfall bezogen. Fakt ist ohne Überprüfung gibt es kein Visum.

Also am besten gleich die Überprüfungsgebühren zahlen um das Verfahren einzuleiten, sonst dauert alles noch länger.

Wünsche euch viel Glück
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steini007
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Antwort #8 - 10.06.2010 um 16:06:23
 
Emeka schrieb am 10.06.2010 um 15:04:07:
Also am besten gleich die Überprüfungsgebühren zahlen um das Verfahren einzuleiten, sonst dauert alles noch länger.

Die Überprüfung kann erst nach der Eheschließung stattfinden und muss von einer deutschen Behörde (ABH oder Standesamt) angeregt werden. Einen eigenständigen Urkundenüberprüfungsauftrag muß die deutsche Behörde nicht akzeptieren.
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Rastababy
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Antwort #9 - 11.06.2010 um 18:17:15
 
Hallo Petra,
vielen Dank für Deine Antwort! Du konntest mir wirklich schon mal ein Stück weit weiterhelfen. Nun weis ich wenigstens wo ich nach der Heirat hin muss um die Urkunde registrieren zu lassen.
Du sagst man sollte im Vorfeld in Deutschland die Urkunde nachbeurkunden lassen und die können dann wenn ich recht verstanden habe es veranlassen wenn die das wollen das ganze nochmal zu überprüfen über Dakar mit dem Vertrauensanwalt.
Dazu hab ich noch ne Frage: Mir wurde mal von jemand gesagt ich solle am besten mit der Heiratsurkunde gleich nach Dakar fliegen zur Botschaft und die Prüfung selbst veranlassen! Wenn ich Dich richtig verstehe, sagst du das soll ich lieber nicht weil die Botschaft das nicht zwingend macht wenns nicht von Deutschland der AB veranlasst wird, ist das so jetzt richtig?
Dann soll ich also nicht nach Dakar damit sondern erst in Deutschland nachbeurkunden lassen, wo muss ich das dann machen Stanesamt oer AB? Un erst wenn ie en Wunsch äussern lasse ich as über ie nach Dakar zur Prüfung schicken?
Falls ja, heisst as ann also erst wenn die Boscthaft prüft und legalisiert wird es in Deutschland anerkannt? Wenn die prüfen und alles ok ist heisst das das die in Deutschland das somit auf jeden Fall anerkennen oder muss ich mir da noch Sorgen machen das die es immer noch nicht anerkennen?

So wies aussieht plane ich im August in Gambia zu heiraten. Danach wollte ich eben nach Dakar zur Botschaft, weil ich dachte ich muss da auf jeden Fall hin mit der Heiratsurkunde und die Prüfung veranlassen.

Ja unsere beiden Männer haben wohl dann am selben Tag Prüfung womöglich gehen sie auch in den selben Kurs?
Meiner heisst Musa kannst deinen Mann ja mal fragen ob die sich kennen. Und wer weis ob wir uns nicht auch über den Weg laufen in Gambia wenn wir zur selben Zeit dort sind.

Ich denke wir weren sicher beide voneinander erfahren, wann jeder von uns dort unten ist.

Ich kann Dir auch gerne dann mal meine Handynummer von Gambia geben wenns zeitlich hinhaut vielleicht habt ihr ja Lust mit uns unsere Hochzeit zu feiern am Strand. Kenne da jemanden in Gambia der meint er könne am Strand da wo was organisieren mit Trommelspielern.

Ich wünsche euch beiden natürlich auch viel Glück.
Und ich freue mich das wir uns austauschen können.

Liebe Grüsse Vanessa.


An alle anderen: Euch danke ich natürlich auch für alle Informationen und bin froh über jede weiter die ich vielleicht noch von euch bekommen werde! LG Vanessa
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Petra01
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Antwort #10 - 11.06.2010 um 19:40:44
 
Hallo Vanessa,

Nein, eine Nachbeurkundung hier in Deutschland ist nicht zwingend nötig, ich war auch den falschen Weg gegangen. Wir werden jetzt mit unseren Papieren das Visa in Banjul beantragen und von der Botschaft in Dakar die Papiere überprüfen lassen. Dann ist alles an einer Stelle und der Vorgang zusammen. Bei einer Nachbeurkundung hier in Deutschland ist das Problem, dass es auch seine Zeit in Anspruch nimmt und Du wahrscheinlich nicht zeitgleich das Visa beantragen kannst. Außerdem würden dann die doppelten Kosten entstehen.
Also, wir machen es direkt in Banjul und hoffen, dass wir nicht so viele Probleme bekommen.
Ich fliege am 10 Juli und bleibe bis zum 8. August in Gambia.
Wow, Vanesse, ich würde mich sehr freuen, wenn wir auf Eure Hochzeit kommen können, dass wäre wirklich sehr schön. Wir können hier im Kontakt bleiben und kurz bevor ich nach Gambia fliegen, habe ich auch wieder meine gambische Telefonnummer, die können wir dann austauschen.
Ich freue mich sehr, dass wir unser Schicksal teilen können.
Zu meinem Mann, er besucht seinen Deutschkurs in Gambia und nicht im Senegal, aber ich werde ihn fragen, ob er Deinen Mann kennt.
Ganz liebe Grüße schickt Dir
Petra

Änderung:
Folgepost eingefügt


Noch einmal zu Überprüfung der Urkunden. Ich habe die Information, dass es sein kann, das die Urkunden die in Dakar überprüft wurden und für in Ordnung gehalten werden, noch einmal in Deutschland überprüft werden. Das muß aber nicht sein und ich denke, dass muß man abwarten.
Du weißt, die ganze Angelegenheit kostet viel Zeit und Nerven bis man zu Ziel kommt.
LG
Petra

...
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« Zuletzt geändert: 11.06.2010 um 19:55:16 von N/V »  
 
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Antwort #11 - 11.06.2010 um 19:59:33
 
Petra01 schrieb am 11.06.2010 um 19:40:44:
Bei einer Nachbeurkundung hier in Deutschland ist das Problem, dass es auch seine Zeit in Anspruch nimmt und Du wahrscheinlich nicht zeitgleich das Visa beantragen kannst. Außerdem würden dann die doppelten Kosten entstehen.

Das ist so nicht richtig. Wenn die Nachbeurkundung in Deutschland nicht gemacht wird riskiert man, dass doppelte Kosten entstehen. Denn im Rahmen der FZF wird es vermutlich zu einer Urkundenpruefung kommen. Danach hat man eine auslaendische Urkunde welche durch den Vertrauensanwalt geprueft wurde. Diese muss in Deutschland nicht akzeptiert werden und jede Behoerde darf, wenn sie will, nochmals eine erneute Pruefung verlangen; es koennen also doppelte Kosten entstehen.

Wird hingegen die Ehe in Deutschland nachregistriert, hat man einmal eine Ueberpruefung durch den Vertrauensanwalt. Danach erhaelt man vom deutschen Standesamt einen deutschen Auszug aus dem Eheregister. Dieser muss von jeder Behoerde anerkannt werden und kann auch fuer die FZF eingereicht werden. Es entstehen keine doppelten Kosten.
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Antwort #12 - 11.06.2010 um 22:08:05
 
danke für eure antworten! bei uns kommt ja noch hinzu  das mein zukünftiger mann wegen abschiebung ne einreisesperre hat, diese kann ja erst nach der heirat beantragt werden zu befristen.
mir ist jetzt einfach unklar aufgrund eurer verschiedenen aussagen was richtig ist.
kann ich den beim standesamt banjul eine 2fache ausfertigung der urkunden verlangen so das ich eine direkt in dakar zur prüfung abgebe und eine in deutschland?

an Petra:
schade ich werde nämlich erst irgendwann anfang august nach gambia gehen und auch das ist noch unsicher, so wird das wahrscheinlich nicht klappen das wir uns sehen.
wenn du möchtest können wir aber auch mal telefonieren und uns so austauschen ist vielleicht besser nd persönlicher als immer nur übers forum. wenn du magst schreib mich doch mal unter meiner email zauberelfe1975@yahoo.de an.

LG Vanessa
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Antwort #13 - 11.06.2010 um 22:32:51
 
Hallo an alle,

ich habe jetzt ein wenig im Inet über die Nachbeurkundung in Deuschland für im Ausland geschlossene Ehen nachgelesen.

Da steht drin, das man nachbeurkunden kann/muss und man dann ausm Deutschen Register einen Auszug bekommt, man kann auch nachträglich in D. Standesamt die Namensführung noch abklären.

Es steht auch dabei das Nachbeurkundungen nur (so jedenfalls Afrika) mit Apostille gemacht werden!

Das würde ja dann heissen, ich MUSS auf jeden Fall die Heiratsurkunde nach Dakar bringen denn nur die überpfüfen das und machen die Apostille/Beglaubigung.

Und erst danach wenn das ok ist kann ich das in Deutschland auch noch nachbeglaubigen lassen.

Der Weg wäre ja dann der:
Heiraten in Gambia - mit Heiratsurkunde und Heiratsregisterauszug nach Dakar - erst nach Prüfung und Beglaubigung in D. Standesamt Nachregistrierung?

Ich sehe eben bei uns nur das Problem mit der Sperrfrist, wo dann unser Anwalt die nachträgliche Befristung beantragt...Dazu brauche ich ja denke ich auch die Heiratsurkunde damit er die einreichen kann..also bräcuhte ich die ja in 2facher Ausfertigung einmal für Dakar und 1 für Anwalt....Oder soll ich gleich am besten mit der Urkunde gar nicht erst nach Dakar und alles in einem über meinen Anwalt machen? Leider weis mein Anwalt auch nicht viel über so eine Heirat deshalb muss ich mich auch wo anders zb hier durchfragen.

LG Vanessa
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Antwort #14 - 11.06.2010 um 22:49:10
 
Hallo Vanessa,
eine zweite Ausfertigung der Heiratsurkunde bekommst Du in Gambia bei dem Standesamt, kostet ca. 50 Euro, habe mich dort erkundigt.
Welcher der richtige Weg ist, weiß ich auch nicht so genau. Aber wir haben uns jetzt entschieden, dass wir im Juli das Visa vor Ort beantragen und wenn dass durch ist und mein Mann nach Deutschland kommen darf, dann beantragen wir die Nachbeurkundung der Heiratsurkunde.
Habe Deine Mailadresse schreibe Dir dort meine Telefonnummer auf, dann können wir uns besser unterhalten.
Liebe Grüße
Petra
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