Rastababy schrieb am 26.06.2010 um 14:46:08:gut ok, danke für den tip. die rechnung ist noch nicht fertiggestellt ich hake aber nächste woche mal beim regierungspräsidium nach und das dann weiter in regelmässigen abständen.
sobald mir die rechnung vorliegt beantrage ich ratenzahlung.
sollte dem nicht zugestimmt werden, könnte ich eben anfangen monatlich zum 1. pünktlich ne rate zu zahlen und hebe meine kontoauszüge gut auf und ziehe das dann immer von der gesamtsumme ab.
allerdings lebe ich ja von hartz 4 und 2 minijobs, mehr als 50 euro im monat zu zahlen wäre mir gar nicht möglich.
mir wurde eben vom ausländeramt gesagt die befristen erst wenn die summe ganz bezahlt wurde.
ich werde dann aber trotzdem die ratenzahlung weitermachen, wie du schon gesagt hast und meinen rechtsanwalt dafür einschalten, wenn nicht befristet wird weil die summe eben nicht bezahlt werden kann auf einen schlag.
Aber frag den Rechtsanwalt auch, wie Eure Chancen sind.
Urteile dazu, dass die
ABH mit dem Visum nicht warten darf, bis alles bezahlt ist, beziehen sich auf Leute, die schon verheiratet sind oder sogar schon Kinder haben – besonders Kinder können nach Meinung der Gerichte nicht warten.
Solange Ihr nicht verheiratet seid, sind die Chancen nicht so gut. Das Geld, dass Du Deinem Rechtsanwalt bezahlst (statt es für die Begleichung der Abschiebekosten zu verwenden), verzögert dann das Visum zusätzlich. Das musst Du Dir genau überlegen.
Wenn das Regierungspräsidium Zinsen nimmt, wirst Du mit 50 Euro im Monat gerade die Zinsen bezahlen, aber dem eigentlich Ziel kaum näher kommen. Und denk daran: Es sind seine Schulden, nicht Deine.
Ansonsten hast Du Recht: Wenn die Abrechnung der Abschiebekosten da ist und Du das Kassenzeichen / Aktenzeichen hast, kannst Du sofort 50 Euro überweisen. Der Antrag zur Ratenzahlung kann parallel laufen, Du musst nicht auf eine Antwort warten.