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Heiraten in Gambia (Gelesen: 61.037 mal)
steini007
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Antwort #15 - 11.06.2010 um 22:51:54
 
Rastababy schrieb am 11.06.2010 um 22:32:51:
Dazu brauche ich ja denke ich auch die Heiratsurkunde damit er die einreichen kann..also bräcuhte ich die ja in 2facher Ausfertigung einmal für Dakar und 1 für Anwalt....Oder soll ich gleich am besten mit der Urkunde gar nicht erst nach Dakar und alles in einem über meinen Anwalt machen?

Die ABH, welche über die Befristung entscheiden soll, wird sich mit der Originalheiratsurkunde nicht zufrieden geben, sondern benötigt eine, die vom VA geprüft wurde. Und dieses Verfahren läuft wieder über die Botschaft.

Wie ich in einem älteren Beitrag entnommen habe, kann der Visumsantrag zur FZF gleichzeitig als Antrag der Befristung der Einreisesperre gewertet werden.
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Stefan-TR
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Antwort #16 - 11.06.2010 um 23:03:37
 
Rastababy schrieb am 11.06.2010 um 22:32:51:
Da steht drin, das man nachbeurkunden kann/muss 

Kann ist richtig, es zwingt dich keiner. Aber wie gesagt, einmal nachbeurkundet, nie wieder Probleme mit einer doofen Urkunde aus einem Problemstaat Smiley

Rastababy schrieb am 11.06.2010 um 22:32:51:
Es steht auch dabei das Nachbeurkundungen nur (so jedenfalls Afrika) mit Apostille gemacht werden!

Welche Unterlagen mit welchen Voraussetzungen genau verlangt werden klaerst du am besten mit dem Standesamt an deinem Wohnort ab. Die haben ein bisschen freie Hand darin, was sie genau fordern moechten.

Rastababy schrieb am 11.06.2010 um 22:32:51:
Das würde ja dann heissen, ich MUSS auf jeden Fall die Heiratsurkunde nach Dakar bringen 

Ich glaube du weisst nicht was eine Apostille ist. Es gibt folgende Dinge die man mit einer Urkunde machen kann:
  • Ueberbeglaubigung: Stempel einer uebergeordneten Behoerde des Ausstellerlandes der bestaetigt, dass die Urkunde tatsaechlich von einer untergeordneten Behoerde ordentlich ausgestellt wurde.
  • Apostille: Wird von den Behoerden des Aussteller-Landes angebracht und befreit von der Legalisation. Kann eventuell eine vorherige Uebergeblaubigen voraussetzen. Gibt es nur fuer Staaten die der "Convention de La Haye du 5 octobre 1961" beigetreten sind.
  • Legalistation: Wird von der Botschaft des Empfaengerlandes angebracht. Setzt fuer gewoehnlich eine Ueberbeglaubigung voraus. Wird fuer die Laender gemacht, die dem Haager Uebereinkommen (Apostille) nicht beigetreten sind. Jedoch nicht fuer Problemstaaten.
  • Urkundenpruefung: Verfahren fuer Problemstaaten in welchem ein "Vertrauensanwalt" auf dubiosem Wege eine Urkunde ueberprueft. Wird von inlaendischen Behoerden des Empfaengerstaates angefordert, welche den Auftrag zur Ueberpruefung an die Botschaft im Ausstellerland weitergeben.

Bei Urkunden aus einem Problemstaat kommt also weder eine Apostille noch eine Legalisation infrage. Lediglich die Pruefung durch den Vertrauensanwalt. Diese kannst du aber nicht selbst veranlassen, lediglich eine Deutsche Behoerde (etwa ABH bei FZF oder Standesamt bei Nachregistrierung) macht das. Bevor die Ueberpruefung angeleiert wird, kann eventuell eine Ueberbeglaubigung verlangt werden. Du hast also mit Dakar nichts zu tun.

Rastababy schrieb am 11.06.2010 um 22:32:51:
Und erst danach wenn das ok ist kann ich das in Deutschland auch noch nachbeglaubigen lassen.

Nein, du bringst die Urkunde plus alle anderen Dinge die das Standesamt haben will zum Standesamt. Das veranlasst dann alles weitere. Sobald die Pruefung fertig ist bekommt ihr vom Standesamt einen deutschen Registerauszug. Diesen gibt ihr der Botschaft beim FZF Antrag ab.

Rastababy schrieb am 11.06.2010 um 22:32:51:
Ich sehe eben bei uns nur das Problem mit der Sperrfrist, wo dann unser Anwalt die nachträgliche Befristung beantragt...Dazu brauche ich ja denke ich auch die Heiratsurkunde damit er die einreichen kann

Die Befristung koennt ihr nach der Heirat sicherlich auch mit einer Kopie der Urkunde beantragen. Im Schreiben gebt ihr z.B. an, dass die Ueberpruefung durch das Standesamt veranlasst wurde und der deutsche Registerauszug nach Abschluss nachgereicht wird.
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Rastababy
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Antwort #17 - 17.06.2010 um 00:56:25
 
Hallo alle,

vielen Dank für die antworten, hat mir wirklich weitergeholfen dann kann ich mir ja den weg nach dakar sparen!

Ich verstehe aber immer noch meine AB in Fellbach nicht. Ich hatte mit denen neulich ein Gespräch wegen des Lebensunterhaltes. Denen liegt alles vor das ich meine Tochter betreue (Autismus) und ich deswegen Hartz 4 beziehe...hier im Forum wurde ich ja oft darauf hingewiesen das bei uns eben nicht der Lebensunterhalt gesichert sein muss da ich Deutsche bin (steht ja auch alles da)...trotzdem haben die gesagt er könne nur herkommen wenn mir jmd eine verpflichtung für 3 jahre abgibt und das ganze haben die jetzt ausgerechnet es müsste sich jemand mit um die 46 000 verpflichten und dort hinterlegen. Kann sowas sein? Steht doch hier im Forum klar und deutlich der Unterhalt muss nicht gesichert sein! Was kann ich dagegen tun? Ich habe Sorge das ich heirate und die darauf beharren und ich dann verheiratet bin und meinen Mann nie mehr zurückbekomme! Bin jetzt echt am überlegen ob ich das Risiko eingehen soll...was würdet ihr denn an meiner Stelle tun?
LG Vanessa
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Antwort #18 - 17.06.2010 um 07:12:03
 
Rastababy schrieb am 17.06.2010 um 00:56:25:
es müsste sich jemand mit um die 46 000 verpflichten und dort hinterlegen. Kann sowas sein? 

Ich habe noch nie gehört, dass jemand für die FZF einen Geldbetrag und vor allem in dieser Höhe hinterlegen muß. Auch besteht immer ein Unterschied zwischen dem was die ABH jemanden gesagt hat und wie sie dann im Visumsverfahren entschieden hat.

Rastababy schrieb am 17.06.2010 um 00:56:25:
Steht doch hier im Forum klar und deutlich der Unterhalt muss nicht gesichert sein! Was kann ich dagegen tun? 

Wenn das Visums im Zuge der FZF aufgrund fehlender Sicherung des LU abgelehnt wird, müßte dagegen geklagt werden.

Dass du nach der Heirat deinen Mann nie mehr zurück bekommst, würde ich zwar nicht so sehen, könnte aber ein sehr sehr langer Weg mit viel nervenaufreibenden Aktionen werden. Die Entscheidung hierzu mußt du alleine treffen. Einen Ratschlag von dritter Seite zu geben bringt dich sicherlich nicht weiter.
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Antwort #19 - 17.06.2010 um 07:57:54
 
Rastababy schrieb am 17.06.2010 um 00:56:25:
es müsste sich jemand mit um die 46 000 verpflichten und dort hinterlegen. 


In diesem Zusammenhang sollte auch mal über die Abschiebekosten (sind vom Abgeschobenen zu zahlen) nachgedacht werden.
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Antwort #20 - 17.06.2010 um 10:12:44
 
Hallo,
ich habe letztes Jahr in Banjul geheiratet. Wir sind mit der Original-Hochzeitsurkunde eine Straße weiter zum eintragen gegangen. Danach musste ich leider wieder sofort nach Hause fliegen. Die Urkunde hatte ich dabei, die habe ich dann hier übersetzen lassen und meinem Mann wieder zurück geschickt, da er sie ja beim Visumsantrag gebraucht hat. Ich habe die hier übersetzten lassen, weil wenn man noch einmal Kopien oder ähnliches für andere Ämter braucht, das hier einfach schneller geht weil man vor Ort ist.
Wir haben die Urkundenüberpüfung bis heute nicht gemacht! Weder die ABH noch die Botschaft wollten diese von uns haben, da Gambia zur Zeit ein Land mit unsicheren Urkundenwesen ist und daher eine Legalisation bzw. Apostollie im Ermessen der jeweilen Behörde ist. Beide haben darauf verzichtet, da es sonst in die Länge gezogen worden wäre mit dem ganzen Verfahren.
Beim Standesamt wurde unsere Ehe mit der Ausländischen Urkunde eingetragen, allerdings nicht in dem dt. Register, da laut Standesbeamte wir das auch nicht machen müssen. Somit haben wir kein Familienbuch, das sich aber nächstes Jahr bei der Geburt unseres ersten Kindes ändern wird. Der Standesbeamte hatte uns nämlich gesagt, das bei Geburt automatisch ausgestellt wird. Und da jede Behörde hier in Dt. die Ausländische Urkunde ohne weiters akzeptiert hat, werden wir die Überprüfung wohl nie machen.
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Antwort #21 - 17.06.2010 um 10:23:18
 
jbjgirl schrieb am 17.06.2010 um 10:12:44:
Und da jede Behörde hier in Dt. die Ausländische Urkunde ohne weiters akzeptiert hat, werden wir die Überprüfung wohl nie machen. 

Da wäre ich mir nicht allzu sicher.
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Antwort #22 - 17.06.2010 um 10:35:33
 
Und welche Behörde sollte jetzt noch Probleme machen, da wir alle durch haben??
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Antwort #23 - 17.06.2010 um 11:59:28
 
jbjgirl schrieb am 17.06.2010 um 10:35:33:
Und welche Behörde sollte jetzt noch Probleme machen, da wir alle durch haben??

Nun gut, das mag in Euren Fall so sein, allerdings sollte man das nicht generalisieren und glauben oder darauf hoffen, daß es immer und bei jeden so sein muß.

Zudem weißt Du auch nicht was zukünftig, z.B. bei Geburt eines Kindes passieren kann. In Deutschland obliegt es dem Ermessen einer jeden Behörde, inwieweit sie eine ausländische Urkunde anerkennt oder auf einer Urkundenüberprüfung besteht.
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Antwort #24 - 17.06.2010 um 12:15:35
 
jbjgirl schrieb am 17.06.2010 um 10:12:44:
Beim Standesamt wurde unsere Ehe mit der Ausländischen Urkunde eingetragen, allerdings nicht in dem dt. Register, da laut Standesbeamte wir das auch nicht machen müssen. Somit haben wir kein Familienbuch, das sich aber nächstes Jahr bei der Geburt unseres ersten Kindes ändern wird.

Irgendetwas verwechselst du bei deiner Erklaerung definitiv. Ein Familienbuch gibt es in Deutschland seit Anfang 2009 nicht mehr, somit werdet ihr auch keines bekommen. Und wenn das Standesamt eure Ehe nicht nachregistriert hat; habt ihr dann vielleicht lediglich den Familienstand im Einwohnermelderegister geandert?
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Antwort #25 - 17.06.2010 um 12:23:50
 
Stefan-TR schrieb am 17.06.2010 um 12:15:35:
Ein Familienbuch gibt es in Deutschland seit Anfang 2009 nicht mehr, somit werdet ihr auch keines bekommen. 

Ein Familienbuch bekam man auch vor 2009 nicht, sondern nur eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.

Leider wird das Familienbuch allzu oft mit dem Stammbuch verwechselt.
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Antwort #26 - 17.06.2010 um 12:36:54
 
jbjgirl schrieb am 17.06.2010 um 10:35:33:
Und welche Behörde sollte jetzt noch Probleme machen, da wir alle durch haben?? 

Spätestens nach der Geburt kommen neue Behörden hinzu, wie z.B. Familienkasse, Elterngeldstelle.
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Antwort #27 - 17.06.2010 um 16:34:09
 
Hallo zusammen,

ich glaube auch so langsam das alles im Ermessen der jeweiligen Behörde bestimmt wird, die einen sind da strenger als die anderen und ich bin wohl leider an meinem Ort an eine strengere geraten. Ich werde wohl das Risiko eingehen müssen zu heiraten und dann anbwarten ob bei späterem Antrag der FZF immer noch auf diese Verpflichtungserklärung beharrt wird. Ich habe da einen guten Bekannten der sich überlegt mir zumindest mit den Abschiebekosten zu helfen, die Rechnung hierzu ist allerdings noch nicht fertig, es fehlen immer noch 2 Rechnungen der Polizei in Belgien. Allerdings kann mir keiner mit einer Verpflichtung für unseren Lebensunterhalt über drei Jahre hinweg helfen mit einer solchen risen Summe wie die AB bei mir verlangt. Dann bleibt mir am Ende nichts anderes übrig als zu klagen, wie hier schon erwähnt wurde! In meinem Fall ist es eben leider so das die AB schon jetzt sieht das ich aufgrund meiner autistischen Tochter in den kommenden Jahren nicht richtig arbeiten kann und eben auch nicht sicher ist das mein zukünftiger Mann schnell eine Arbeit bekommt, in solchen Fällen werden die wohl kaum jemand reinlassen wenn sicher ist das wir weiterhin ALG 2 beziehen müssen. Auf den Vorschlag: Ich beantrage nichts für meinen mann beim Amt, aber ich selbst und die Tochter müssen eben ALG 2 beziehen gingen die auch nicht ein da wir dann eine Bedarfsgemeinschaft wären und der LU aller Personen gesichert sein muss. Eigentlich habe ich gehofft die Problematik meiner Tochter würde berücksichtigt doch gerade das Gegenteil war der Fall.

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Antwort #28 - 17.06.2010 um 16:43:38
 
nochmal zur Heiratsurkunde:
wenn ich jetzt alles hier von euch zusammenfasse ist der richtige weg:
1.) Heirat in Gambia: Heiratsurkunde drauf achten das stempel  und unterschrift drauf sind
2.) eine strasse weiter registrieren lassen und auszug verlangen
3.) zurückreisen nach Deutschland und die Heiratsurkunde zusammen mit dem registerauszug beim standesamt abgeben
4.) die urkundenprüfung veranlasst dann das standesamt bzw AB selbst über Dakar (ich soll es nicht selbst nach dakar bringen).
HOffe ich hab es jetzt richtig zusammengefasst.

zu jbjgirl:
wenn ma ein gemeinsames kind hat und das kind dann deutsch ist hat der mann dann nicht automatisch ein dauerhaftes bleiberecht weil er recht hat bei seinem kind zu sein?
in solch einem fall muss der LU soweit ich von meinem bekannten weis auch nicht unbedingt gesichert sein, er hat hier ein kind und hat seine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung aufgrund dem kind (wenn er mir das richtig gesagt hat). so höre ich von vielen das es mit kind einfacher ist......
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Antwort #29 - 17.06.2010 um 16:55:50
 
Zunächst dürfte es wichtig sein, nach der Eheschließung die Befristung der, nach der Abschiebung erfolgten lebenslangen Einreisesperre zu beantragen.

Obwohl die Wiedereinreise nicht unbedingt von der vollständigen Begleichung der Abschiebekosten  abhängig gemacht werden kann, dürfte es sich gut machen, wenn zumindest ein Teil der bestimmt nicht unerheblichen Kosten schnellstens beglichen wird. Der Rest kann dann, in Absprache mit der ABH, sicherlich in Raten abgestottert werden.
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