Rastababy schrieb am 11.06.2010 um 22:32:51:Da steht drin, das man nachbeurkunden kann/muss
Kann ist richtig, es zwingt dich keiner. Aber wie gesagt, einmal nachbeurkundet, nie wieder Probleme mit einer doofen Urkunde aus einem Problemstaat
Rastababy schrieb am 11.06.2010 um 22:32:51:Es steht auch dabei das Nachbeurkundungen nur (so jedenfalls Afrika) mit Apostille gemacht werden!
Welche Unterlagen mit welchen Voraussetzungen genau verlangt werden klaerst du am besten mit dem Standesamt an deinem Wohnort ab. Die haben ein bisschen freie Hand darin, was sie genau fordern moechten.
Rastababy schrieb am 11.06.2010 um 22:32:51:Das würde ja dann heissen, ich MUSS auf jeden Fall die Heiratsurkunde nach Dakar bringen
Ich glaube du weisst nicht was eine Apostille ist. Es gibt folgende Dinge die man mit einer Urkunde machen kann:
- Ueberbeglaubigung: Stempel einer uebergeordneten Behoerde des Ausstellerlandes der bestaetigt, dass die Urkunde tatsaechlich von einer untergeordneten Behoerde ordentlich ausgestellt wurde.
- Apostille: Wird von den Behoerden des Aussteller-Landes angebracht und befreit von der Legalisation. Kann eventuell eine vorherige Uebergeblaubigen voraussetzen. Gibt es nur fuer Staaten die der "Convention de La Haye du 5 octobre 1961" beigetreten sind.
- Legalistation: Wird von der Botschaft des Empfaengerlandes angebracht. Setzt fuer gewoehnlich eine Ueberbeglaubigung voraus. Wird fuer die Laender gemacht, die dem Haager Uebereinkommen (Apostille) nicht beigetreten sind. Jedoch nicht fuer Problemstaaten.
- Urkundenpruefung: Verfahren fuer Problemstaaten in welchem ein "Vertrauensanwalt" auf dubiosem Wege eine Urkunde ueberprueft. Wird von inlaendischen Behoerden des Empfaengerstaates angefordert, welche den Auftrag zur Ueberpruefung an die Botschaft im Ausstellerland weitergeben.
Bei Urkunden aus einem Problemstaat kommt also weder eine Apostille noch eine Legalisation infrage. Lediglich die Pruefung durch den Vertrauensanwalt. Diese kannst du aber nicht selbst veranlassen, lediglich eine Deutsche Behoerde (etwa
ABH bei
FZF oder Standesamt bei Nachregistrierung) macht das. Bevor die Ueberpruefung angeleiert wird, kann eventuell eine Ueberbeglaubigung verlangt werden. Du hast also mit Dakar nichts zu tun.
Rastababy schrieb am 11.06.2010 um 22:32:51:Und erst danach wenn das ok ist kann ich das in Deutschland auch noch nachbeglaubigen lassen.
Nein, du bringst die Urkunde plus alle anderen Dinge die das Standesamt haben will zum Standesamt. Das veranlasst dann alles weitere. Sobald die Pruefung fertig ist bekommt ihr vom Standesamt einen deutschen Registerauszug. Diesen gibt ihr der Botschaft beim
FZF Antrag ab.
Rastababy schrieb am 11.06.2010 um 22:32:51:Ich sehe eben bei uns nur das Problem mit der Sperrfrist, wo dann unser Anwalt die nachträgliche Befristung beantragt...Dazu brauche ich ja denke ich auch die Heiratsurkunde damit er die einreichen kann
Die Befristung koennt ihr nach der Heirat sicherlich auch mit einer Kopie der Urkunde beantragen. Im Schreiben gebt ihr z.B. an, dass die Ueberpruefung durch das Standesamt veranlasst wurde und der deutsche Registerauszug nach Abschluss nachgereicht wird.