vtrmk schrieb am 08.04.2024 um 21:04:19:aus deiner eigenen Aussage
Da hast du wohl was missverstanden. Macht aber nichts, Hauptsache, du wirst eingebürgert.
Dass ich dort arbeiten würde, ist ja eine ziemlich hirnrissige Annahme.
Danke für den Beschluss. Sehr interessant auch für mich.
-Die beklagte Behörde hat also in ihrer Erwiderung Gründe genannt, die das VG zunächst als
zureichend erkannt hat.
-Dieses Gericht sieht für Einbürgerungsanträge
grundsätzlich eine längere, notwendige Verfahrensdauer als angemessen an als die mind. 3 Monate nach § 75 VwGO.
-Das Gericht erklärt auch, warum.
-Das Gericht hält 9 Monate für einen angemessenen Zeitraum.
-Das Gericht konnte in deiner Klage keinen Grund zur besonderen Eile/Verkürzung erkennen.
Wenn du bis Anfang September deine Zusicherung bzw. E-Urkunde erhältst, hast du zweifellos einen Erfolg erzielt.
Ich stimme dir zu: Man kann nicht alles haben.
"Klaglos" dauert es im RP Gießen u.a. Behörden in den Bundesländern sehr häufig viel länger.
Ich zumindest habe bisher keinen solchen Beschluss gelesen.
Er erinnerte mich aber an Diskussionen, in denen es um die Änderungen im
StAG ging.
In diversen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf wurde auch eine längere "Mindestfrist vor Klagemöglichkeit* (mind. 6 Monate) für E-Verfahren gefordert. Sie konnten nicht durchdringen.
Nun ist es den Gerichten überlassen.
Vielleicht fahren die 5 hessischen VG alle nach dieser Linie?
Für mich ist das durchaus vorstellbar.