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Deutsches Kind und ausländische Mutter (Gelesen: 3.294 mal)
lottchen
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Antwort #30 - 14.11.2023 um 20:13:22
 
Petersburger schrieb am 14.11.2023 um 19:37:41:
Ich habe noch nie davon gehört, dass die deutsche Bezugsperson für einen Familiennachzug nach § 28 ihre StAng durch einen Staatsangehörigkeitsausweis belegen musste.


Ich auch nicht. Daher schrieb ich auch nichts davon, dass für die Tochter ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden muss.
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ABC27
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Antwort #31 - 14.11.2023 um 20:28:39
 
Petersburger schrieb am 14.11.2023 um 19:37:41:
Du hast insofern recht, als das ein Argument gegen die Erteilung des Visums für einen Gültigkeitszeitraum ist, in dem das Kind noch keinen deutschen Pass hat.
Aber es spricht nicht gegen eine Antragsbearbeitung - wenn der Antrag entscheidungsreif ist, können im Idealfall Reisepass und Visum mit einer Anreise zur AV abgeholt werden.

Wenn der Reisepass meiner Tochter also länger dauernd sollte und das nationale Visum meiner Partnerin entscheidungsreif wäre, dann könnte das Visum abgelehnt werden. Dann wäre es klüger mit dem nationalen Visum zu warten, bis meine Tochter den deutschen Reisepass hat.

Auf Webseite der Botschaft steht, dass eine Bearbeitungsdauer für ein nationales Visum bis zu 3 Monaten dauern kann. Allerdings steht dort auch, dass die Dokumentenprüfung (auf einer separaten Seite) 3 Monate oder länger dauern kann. Daher sind eher mit 3-6 Monate zu rechnen. Irgendwie widersprecht sich das oder verstehe ich diese Informationen falsch?
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Petersburger
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Antwort #32 - 14.11.2023 um 21:45:29
 
ABC27 schrieb am 14.11.2023 um 20:28:39:
Wenn der Reisepass meiner Tochter also länger dauernd sollte und das nationale Visum meiner Partnerin entscheidungsreif wäre, dann könnte das Visum abgelehnt werden.

Eine solche Ablehnung wäre schlicht blödsinnig. Man bekommt einen Vorgang vom Tisch, nur um einen gleichen anschließend nochmal von vorn bis hinten abzuarbeiten (im Falle "einfach nur neuer Antrag") oder handelt sich Ärger ein. Irgendwo zwischen Anpfiff vom Vorgesetzten und verlorener Klage.

Nein, da wird einfach gewartet werden, bis auch die letzte Reisevoraussetzung für die Bezugsperson gegeben ist.

ABC27 schrieb am 14.11.2023 um 20:28:39:
Auf Webseite der Botschaft steht, dass eine Bearbeitungsdauer für ein nationales Visum bis zu 3 Monaten dauern kann.

Ich mochte solche Art Sätze noch nie. Es gibt keine Maximaldauer für Anträge, insbesondere, wenn Urkundenprüfungen und Sicherheitsabfragen nötig sind.
Vor allem setzen beim obigen Satz dann drei Monate nach Antragsabgabe die Nachfragen ein.
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« Zuletzt geändert: 14.11.2023 um 21:55:58 von Petersburger »  

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