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Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte (Gelesen: 268 mal)
Carlos Delgado
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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14.04.2024 um 06:11:35
 
Hallo Forum,
ich möchte meine indonesische Verlobte heiraten. Sie lebt derzeit mit ihrem Kind noch in Indonesien, ich möchte dass sie samt ihrem Kind hierherzieht. Ich bin in D gemeldet und hier wollen wir auch leben.
Ich werde mit aller Sicherheit in den nächsten Tagen den Termin für die Eheschliessung vom Standesamt erhalten, die Dokumente dafür sind bereits alle vorhanden. Geht es nun weiter mit der deutschen Botschaft in Indonesien für das Visum zur Eheschließung für meine Verlobte.
Ist es klüger, nur die Dokumente vorzulegen die die deutsche Botschaft in ID verlangt oder nutzt es, noch eine schriftliche eine Erklärung der Umstände hinzuzufügen, um evtl. die bearbeitungsdauer auf ein erträgliches Maß zu senken?
Ciao
Carlos

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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.218

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Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 14.04.2024 um 07:36:21
 
Die Bearbeitungsdauer wirst du nicht verändern können. Es dauert so lange, wie es dauert...denn es wird so abgearbeitet, wie Zeit & Personal es vorgibt!

Die Papiere, die zu senden sind gibt dir die DAV ja vor https://jakarta.diplo.de/id-de/service/-/2568946?openAccordionId=item-1807728-0-
panel

Hast du das schon mit der zuständigen ABH geklärt? Hast du schon 2 x VE (also für Frau& Kind)? Hat Frau schon deutsch A1? Stimmt der laibliche Vater der Ausreise des Kindes zu?
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Carlos Delgado
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i4a rocks!


Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 14.04.2024 um 08:49:02
 
Danke für die Rückfragen, diese werde ich abarbeiten.

Der leibliche Vater schon vor der Geburt des Kindes das Weite gesucht und wurde auch nicht als Vater angegeben. Das Kind
hat keinen eingetragenen Vater in der Geburtsurkunde, da die Mutter unterverheiratet ist.
Das Kind trägt - weil sowas in Indonesien möglich ist - meinen Nachnamen als Namensbestandteil weil wir zum Zeitpunkt der Geburt bereits zusammen waren.

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reinhard
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Beiträge: 15.188

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 14.04.2024 um 11:21:32
 
Falls Du die Vaterschaft anerkennst, ist das Kind deutsch.

Dann könnt Ihr gemeinsam einen deutschen Pass von der Botschaft bekommen, das macht das Visumverfahren für die Mutter einfacher. Sie bezieht sich dann im Visumantrag auf das Kind, nicht auf Dich.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 14.04.2024 um 13:42:15
 
reinhard schrieb am 14.04.2024 um 11:21:32:
Dann könnt Ihr gemeinsam einen deutschen Pass von der Botschaft bekommen, 

Für das Kind!  Zwinkernd
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

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