Aber wer liegt denn dann jetzt richtig? Das BMI oder das Bundesgesetzblatt? Oder gar der Bundestag?
Drucksache 20/9044, der ja beschlossen wurde (Beschlussempfehlung Drucksache 20/10093), sieht in Art. 6 Abs. 1 und 2 vor, dass
Zitat:(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 drei Monate nach Verkündigung in Kraft
(2) Artikel 1 Nummer 15 tritt am ... [einsetzen: ein Jahr nach dem in Absatz 1 genannten Termin des Inkrafttretens] in Kraft
Die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt lautet
Zitat:(1] Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Abs. 2 und 3. drei Monate nach Verkündigung in Kraft
(2) Art. 1 Nummer 15 tritt am 27.06.2025 in Kraft
Der 27.06.2025 ist taggenau ein Jahr nach dem 27.06.2024, also muss es am 27.06.2024 in Kraft treten.
Oder es tritt am 26.06.2024 in Kraft, dann würde der andere Teil aber auch schon am 26.06.2025 in Kraft treten.
Und mit Logik: Am 25.06.2024 könnte letztmalig eine Entlassung vorgenommen werden. Es ist jetzt also ein Jahr Zeit die ausländische Staatsangehörigkeit anzunehmen, also bis zum 24.06.2025. Am 25.06.2025 muss der § 24 daher noch im Gesetz enthalten sein, damit die deutsche STA doch nicht verloren geht. Ab dem 26.06.2025 kann er gestrichen werden. Wieso also dann jetzt doch der 27.06.2025? Das wäre doch unnötigerweise ein Tag zu viel?
Also dass diese wirren Angaben der Legislative und des Ministeriums zu Verwirrung sorgen ist doch wohl nachvollziehbar. Irgendeiner von denen muss ja falsch liegen