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Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023 (Gelesen: 14.198 mal)
Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #15 - 20.11.2023 um 10:34:25
 
Ja, das neue Gesetz würde Anwendung finden.

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dim4ik
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Antwort #16 - 22.11.2023 um 12:36:34
 
vtrmk schrieb am 20.11.2023 um 10:25:55:
falls ich jetzt meine Einbürgerung beantrage, wird das neue Gesetz nach seinem Inkrafttreten auch für meinen Antrag gelten oder wird weiterhin das alte Gesetz angewendet?

Entschieden wird es nach der Gesetzesfassung, die am Tag der Entscheidung in Kraft ist.
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vtrmk
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Antwort #17 - 24.11.2023 um 12:12:06
 
Ok. Der Grund für meine Frage war etwa nicht bezüglich der Aufgabe meiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit (als Brasilianer bin ich eh davon ausgenommen), sondern aufgrund der Frist zur Einreichung einer Untätigkeitsklage. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Frist von 3 auf 6 Monate zu erhöhen, und dieser Vorschlag wird nun vom Bundestag geprüft.
Ich möchte auf jeden Fall eine U-Klage bei Erreichen von (noch) 3 Monaten einreichen - d.h. ich müsste sie vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erheben, oder?
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Aras
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Antwort #18 - 24.11.2023 um 12:17:48
 
Wo steht das mit der Erhöhung auf 6 Monate?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SimonB
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Antwort #19 - 24.11.2023 um 16:39:23
 
vtrmk schrieb am 24.11.2023 um 12:12:06:
Der Bundesrat hat vorgeschlagen,

Diverse Ausschüsse haben dem Bundesrat Empfehlungen vorgelegt.
Empfehlungen, 438/1/23   vom 9.10.23.
Dort ist in Nr. 19 die Empfehlung  zur Fristverlängerung (nach §75 VwGO) enthalten.
Der Bundesrat hat bisher darüber noch nicht beraten.

vtrmk schrieb am 24.11.2023 um 12:12:06:
d.h. ich müsste sie vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erheben, oder?

Ich halte es für wichtiger, überhaupt erst einmal den Einbürgerungsantrag zu stellen.
Nach 3 Monaten wird man wissen, ob man Klage erheben kann.

vtrmk schrieb am 24.11.2023 um 12:12:06:
dieser Vorschlag wird nun vom Bundestag geprüft.

Wird schon vom Bundestag geprüft?
Hast du aktuelle Quellen?

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Lurkus
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Antwort #20 - 19.01.2024 um 15:11:48
 
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Puncherfaust
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Antwort #21 - 19.01.2024 um 17:03:00
 
Der Bundesrat kann jetzt noch Einspruch einlegen. Die tagen am 02.02. Dann muss der Bundespräsident das noch unterzeichnen und dann wird es verkündet. Drei Monate nach der Verkündigung würde es dann in Kraft treten, also frühestens im Mai.

Aber freut mich, ich finde die Änderungen im Gesamten sehr sinnig.
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reinhard
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Antwort #22 - 19.01.2024 um 19:39:55
 
Im Bundesrat ist es die Drucksache 20/24.

https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0020-24

(noch nicht da, kommt aber demnächst)
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polukrowka
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Antwort #23 - 26.01.2024 um 15:02:17
 
Hat jemand die   Information über die Aufenthaltsverkürzung  bei der Miteinbürgerung ?
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reinhard
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Antwort #24 - 26.01.2024 um 15:14:31
 
polukrowka schrieb am 26.01.2024 um 15:02:17:
Hat jemand die   Information über die Aufenthaltsverkürzung  bei der Miteinbürgerung ?


Da der Bundesrat den Gesetzentwurf erst am 2. Februar berät, kann noch niemand Informationen haben. Guck Dir ansonsten den Link oben an.
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Antwort #25 - 02.02.2024 um 11:04:28
 
Und, versteht jemand die Entschließung des Bundesrats von heute?

Siehe hier: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1041/tagesordnung-1041.html?nn=4732016#to...
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Aras
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Antwort #26 - 02.02.2024 um 11:18:17
 
Sie haben nichts "entschlossen".
Es gab einen Antrag von der bayrischen Landesregierung den Gesetzesentwurf in den Vermittlungsausschuss zurückzuverweisen. Wurde nicht angenommen.

Die Empfehlung des Innenausschusses des Bundesrates war keinen Einspruch zu entschließen. Es wurde aber empfohlen zu entschließen, dann von der Bundesregierung gefordert werden sollte die Situation von Staatenlosen zu überprüfen. Das wurde auch nicht angenommen.

Somit gibt es keinen Einspruch gegen das Gesetz. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zum Unterzeichnen gereicht und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
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Fred Dust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #27 - 06.02.2024 um 17:22:11
 
Wo findet man eine konsolidierte Fassung? - Link bitte.
Ab wann ist das ganze gültig?

DANKE
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Puncherfaust
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Antwort #28 - 06.02.2024 um 17:39:10
 
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reinhard
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Antwort #29 - 06.02.2024 um 21:36:10
 
Und die aktuelle Fassung findest Du dann, wie immer, unter
www.gesetze-im-internet.de

Dort wird es pünktlich zum Inkrafttreten (also Mai oder so) entstprechend aktualisiert.
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