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Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023 (Gelesen: 4.890 mal)
Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 106

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #15 - 20.11.2023 um 10:34:25
 
Ja, das neue Gesetz würde Anwendung finden.

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dim4ik
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 22.11.2023 um 12:36:34
 
vtrmk schrieb am 20.11.2023 um 10:25:55:
falls ich jetzt meine Einbürgerung beantrage, wird das neue Gesetz nach seinem Inkrafttreten auch für meinen Antrag gelten oder wird weiterhin das alte Gesetz angewendet?

Entschieden wird es nach der Gesetzesfassung, die am Tag der Entscheidung in Kraft ist.
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vtrmk
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i4a rocks!


Beiträge: 15

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Marburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Brasilien
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Antwort #17 - 24.11.2023 um 12:12:06
 
Ok. Der Grund für meine Frage war etwa nicht bezüglich der Aufgabe meiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit (als Brasilianer bin ich eh davon ausgenommen), sondern aufgrund der Frist zur Einreichung einer Untätigkeitsklage. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Frist von 3 auf 6 Monate zu erhöhen, und dieser Vorschlag wird nun vom Bundestag geprüft.
Ich möchte auf jeden Fall eine U-Klage bei Erreichen von (noch) 3 Monaten einreichen - d.h. ich müsste sie vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erheben, oder?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch/iranisch
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Antwort #18 - 24.11.2023 um 12:17:48
 
Wo steht das mit der Erhöhung auf 6 Monate?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #19 - 24.11.2023 um 16:39:23
 
vtrmk schrieb am 24.11.2023 um 12:12:06:
Der Bundesrat hat vorgeschlagen,

Diverse Ausschüsse haben dem Bundesrat Empfehlungen vorgelegt.
Empfehlungen, 438/1/23   vom 9.10.23.
Dort ist in Nr. 19 die Empfehlung  zur Fristverlängerung (nach §75 VwGO) enthalten.
Der Bundesrat hat bisher darüber noch nicht beraten.

vtrmk schrieb am 24.11.2023 um 12:12:06:
d.h. ich müsste sie vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erheben, oder?

Ich halte es für wichtiger, überhaupt erst einmal den Einbürgerungsantrag zu stellen.
Nach 3 Monaten wird man wissen, ob man Klage erheben kann.

vtrmk schrieb am 24.11.2023 um 12:12:06:
dieser Vorschlag wird nun vom Bundestag geprüft.

Wird schon vom Bundestag geprüft?
Hast du aktuelle Quellen?

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