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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
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Beitrag begonnen von Kein_Mampf am 02.05.2023 um 22:53:57

Titel: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Kein_Mampf am 02.05.2023 um 22:53:57
Es ist merkwürdig still um das neue Staatsangehörigkeitsgesetz, das dieses Jahr kommen sollte.
Viele Menschen warten vor allem auf die in dem vorhandenen Entwurf erlaubte Mehrstaatigkeit.

Wie ist da der aktuelle Stand? Viele scheinen sich ziemlich sicher zu sein, dass die Mehrstaatigkeit erlaubt wird.

LG

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Aras am 03.05.2023 um 00:20:42
Wenn, dann wird es noch im Innenministerium bearbeitet. Im Dokumentationsinformationssystem vom Bundestag findet man derzeit nur den Gesetzesentwurf der AfD, die praktisch ein Staatsangehörigkeitsgesetz wie von 1991 haben wollten, was abgelehnt wurden.

Du kannst ja gerne folgenden Link täglich prüfen.

https://dip.bundestag.de/suche?term=Staatsangeh%C3%B6rigkeitsgesetz&rows=25&sort=basisdatum_ab
Dann siehst du ja ob die geplante Reform in den Bundestag eingereicht wurde oder eben nicht.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Kein_Mampf am 03.05.2023 um 13:12:23
Super, lieben Dank.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Onur81 am 05.05.2023 um 14:20:25
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hakan-demir/fragen-antworten/in-welchem-quartal-dieses-jahres-ist-eine-verabschiedung-des-neuen-gesetzes-zur-staatsangehoerigkeit-durch-den

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von SimonB am 05.05.2023 um 15:31:16

Kein_Mampf schrieb am 02.05.2023 um 22:53:57:
Viele Menschen warten vor allem auf die in dem vorhandenen Entwurf erlaubte Mehrstaatigkeit.

Warum warten diese Personen auf eine Gesetzesänderung?
Einen Antrag auf Einbürgerung kann man nach Vorlage der Voraussetzungen doch jetzt bereits stellen.
Sollte das reformierte StAG dann wie geplant und versprochen noch dieses Jahr kommen und ab Datum X in Kraft treten, läuft der gestellte Antrag längst und dann, wenn das Verfahren nach langer Wartezeit beendet ist, wählt man z.B. die Mehrstaatigkeit.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von T.P.2013 am 05.05.2023 um 17:23:29

SimonB schrieb am 05.05.2023 um 15:31:16:
Warum warten diese Personen auf eine Gesetzesänderung?


Hallo,

ein Szenario wäre, dass man darauf wartet, weil man vielleicht als Minderjähriger miteingebürgert wurde, ohne sich gleichzeitig als Minderjähriger ausbürgern lassen zu können.

Jetzt mittlerweile dann das 18. Lebensjahr erreicht hat und somit verpflichtet wäre, der EBH die jetzt zu beantragende Ausbürgerung aus der anderen Staatsangehörigkeit nachzuweisen.

Aber jetzt darauf hofft, das noch so lange sanktionsfrei vor sich herzuschieben und die Ausbürgerung zu vermeiden, bis eine Mehrstaatigkeit dann kraft Gesetz erlaubt wird.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Onur81 am 18.05.2023 um 16:09:47
Aktuelle Informationen über das geplante Staatsangehörigkeitsreform ..

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-05/einbuergerung-deutschland-reform-spd-dirk-wiese?fbclid=IwAR0b0HXu8eyEhnfkLqOTReQbaDyfrLT71LoBsFTa288fjahfyZhAJB45PvI&utm_referrer=https%3A%2F%2Fl.facebook.com%2F

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Michael1240 am 20.05.2023 um 08:23:29
Guten Morgen! Hier der Entwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, welcher gestern vom BMI veröffentlicht wurde.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/VII5/gesetz-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts.html

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Aras am 22.05.2023 um 03:10:33
Hab das jetzt mal gelesen.

- Senkung der Aufenthaltsdauer auf 5 Jahre
- bei C1, kein Leistungsbezug und besonderer Integrationsleistung nur 3 Jahre

- ehem. Gastarbeiter kriegen geringere Spracherfordernisse

- Formalisierung der Sicherheitsabfrage mit maximal Dauer von 7 Wochen

- Mehrstaatigkeit wird quasi Normalfall

- Antisemitische, rassistische und fremdenfeindliche Straftaten werden auch unter 90 Tagessätzen relevant. Warum wird die Mindeststrafe nicht direkt auf über 90 Tagessätze im StGB geregelt? Also muss man jetzt Urteile ganz genau lesen, damit man weiß ob die Straftaten unter 90 Tagessätze nicht doch einbürgerungsrelevant sind?

- wer durch sein "Verhalten" die Gleichwertigkeit von Mann und Frau ablehnt, kann nicht eingebürgert werden. Geht also auch um die Fälle wo Muslime nicht die Hand des andersgeschlechtlichen Gegenübers schütteln. Also am Besten in solchen Fällen einfach sagen, man schüttelt generell nicht die Hand und verweist auf Corona. Also solange der Einbürgerungsbewerber nicht seine Meinung äußert, kann er durchkommen.

- Eine Mehrehe verstößt gegen die fdGO? Ach ne, sie verstößt gegen die fdGO im Sinne des Gesetzes. Jetzt hat man zwei fdGO Definitionen. Eine vom BVerfG und eine erweiterte fdGO vom neuen Staatsangehörigkeitsgesetz. Aber keine Sorge... ich kenne genug Leute, die in der Moschee ihre schariarechtliche Zweit- und Dritt-Ehe eingehen und dann ihre nicht-ehelichen Kinder anerkennen. Ups. Papiertiger. Und was ist mit den ganzen Kriegsflüchtlingen die tatsächlich Bigamisten sind und nun in Deutschland mit ihren zwei Ehefrauen und 8 Kindern leben? Sollen die sich scheiden lassen, damit eingebürgert werden kann? Das war ja niemals ihre Lebensplanung. Ich bin ja selber kein Verfechter der Mehrehe, aber da wird etwas konstruiert,  was praktisch leicht umgangen werden kann. Im AufenthG ist es zumindest vernünftig geregelt, dass man nur einem Ehegatten eine AE erteilen kann und nicht allen Ehegatten. Aber schlussendlich, wenn sowieso wie in der Gesetzesbegründung steht, dass für manche die Scharia wichtiger ist, dann lassen sich die Leute weltlich scheiden, bleiben aber religiös weiterhin verheiratet und nachdem man eingebürgert ist, heiratet man wieder in Arabien, denn nur die bigamistische Eheschließung ist in Deutschland verboten, nicht die bigamistische Auslandsheirat. Dann kann die Zweitfrau eingebürgert werden.

- Außerdem... Was ist eine Frau? Was ist ein Mann? Einfach mit dem baldigen Selbstbestimmungsgesetz sein eigenes Geschlecht auf divers stellen. Also auch bei Mehrehe stellen alle ihr Geschlecht auf divers. Wie kann man dann die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage stellen, wenn alle das gleiche Geschlecht haben?


Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Onur81 am 23.05.2023 um 09:34:55
Vielen Dank Aras für deine Analyse. Was hältst du von dem folgendem Thema?

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hakan-demir/fragen-antworten/einbuergerung-bereits-nach-neuem-recht-jetzt-beantragen

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Aras am 23.05.2023 um 10:43:48
Wenn du jetzt den Antrag stellst, dann gilt die jetzige Rechtslage. Die neue Rechtslage gilt noch nicht, und ist noch zum jetzigen Zeitpunkt garnicht klar.

Wenn wir ehrlich sind, kann noch viel passieren. Also der Gesetzesentwuf wurde jetzt vorgestellt. Dann geht das in den Bundestag und wird in den zuständigen Ausschuss vermittelt. Also wohl der Innenausschuss. Dort wird dann um jedes Wort gefeilscht. Ggf. noch Experten, Rechtsprofessoren, Interessensvertreter und so, eingeladen und angehört. Dann kommt es in den Bundestag. Dann dreifache Lesung.
Wenn es ein Zustimmungsgesetz ist (was ich wegen dem neuen § 39 StaG stark vermute), dann noch in den Bundesrat vorlegen um zuzustimmen. Dort gelten dann wiederum andere Regeln. Bspw. wenn die Union unzufrieden ist, dann lehnt die dort in den von Ihnen geführten Ländervertretungen ab. Wenn die Union in den Länderparlamenten mit einer Partei der im Bundestag regierenden Ampelkoallition koalliert, dann gilt bei solchen Gesetzen normalerweise, dass die jeweilige Ländervertretung sich der Stimme enthält. Dann kann es sein, dass die Zustimmung verweigert wird.
Dann geht es in den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat und es wird nachverhandelt. Also einzelne Punkte geändert.
Dann wieder Bundestag, dann zum Bundesrat. Wenn die Zustimmung erteilt wurde, dann wird das Gesetz dem Bundespräsidenten vorgelegt. Dieser unterschreibt es und dann wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Und erst dann gilt das Gesetz und wir wissen, was die zukünftige Rechtslage ist.
Also wir sprechen noch von etlichen Monaten. Und wir müssen auch nicht vergessen, das von Juli bis August parlamentarische Sommerpause ist. Wenn es bis Ende Juni nicht entschieden ist, dann erwarte, dass es erst im September weitergeht.

Sollte aber vor Abschluss des Einbürgerungsverfahrens die Rechtslage sich ändern, dann kannst du dich auf die neue Rechtslage berufen.

Aber ich vermute, dass du dir auch nicht die Rosinen rauspicken kannst:
Also wenn du bspw. einer bist, der in Mehrfachehe lebt aber seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben will, dann kannst du derzeit eingebürgert werden, must aber deine ursprüngliche Staatsangehörigkeit ggf. aufgeben. Wenn die neue Rechtslage sagt, dass du nicht deine ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgeben musst, aber Monogamie eine Voraussetzung ist, dann kannst du nicht eingebürgert werden. Du kannst aber nicht die Rechtslagen mischen, also Mehrfachehe und ursprüngliche Staatsangehörigkeit beibehalten. Wenn du aber eingebürgert wurdest, unter Vorbehalt, dass du dich nach der Einbürgerung aus dem ursprünglichen Staat ausbürgerst, dann könntest du ggf. die neue Rechtslage anwenden, denn du bist ja schon eingebürgert und es geht nur um eine Folgefrage.

Das ist aber meine persönliche Meinung.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Onur81 am 23.05.2023 um 11:07:51
Danke nochmal. Nur noch eine Frage habe ich. Derselbe Abgeordnete hat hier geäußert, dass die Zustimmung des Bundesrats nicht notwendig sei. Irrt er sich?

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hakan-demir/fragen-antworten/muss-das-neue-gesetz-zur-staatsangehoerigkeit-auch-den-bundesrat-und-ggf-den-vermittlungsausschuss-passieren

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Aras am 23.05.2023 um 11:58:04
Ich hab nochmal gecheckt. Also der neue § 37 regelt ja die einheitliche Sicherheitsprüfung, was eine Zustimmungspflicht des Bundesrates auslösen würde, weil es ja in die Verwaltungsprozesse der Länder eingreift. Und in § 41 wird darum der § 37 herausgenommen, wodurch die Länder von dem § 37 abweichen können. Dadurch wird die Zustimmungspflicht aufgehoben.

Also wohl eine realpolitische Entscheidung, damit die CDU/CSU im Bundesrat nicht blockieren kann.

Bedeutet aber auch, dass man in Zukunft schauen muss, ob das jeweilige Bundesland nicht eine abweichende Regelung bezüglich der Sicherheitsprüfung erlassen hat. Also da kann es schon sein, dass ein Bundesland regelt, dass es ne längere oder garkeine Frist gilt.





Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Onur81 am 03.09.2023 um 10:16:37
Das neue voraussichtliche Datum des in KraftTretens des neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes ist April 2024.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hakan-demir/fragen-antworten/doppelte-staatbuergerschaftgesetz-moegliche-auswirkungen-des-neuen-gesetzes-auf-zusicherung

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von vtrmk am 20.11.2023 um 10:25:55
Guten Tag, eine Frage zum neuen Gesetz habe ich: falls ich jetzt meine Einbürgerung beantrage, wird das neue Gesetz nach seinem Inkrafttreten auch für meinen Antrag gelten oder wird weiterhin das alte Gesetz angewendet?

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Puncherfaust am 20.11.2023 um 10:34:25
Ja, das neue Gesetz würde Anwendung finden.


Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von dim4ik am 22.11.2023 um 12:36:34

vtrmk schrieb am 20.11.2023 um 10:25:55:
falls ich jetzt meine Einbürgerung beantrage, wird das neue Gesetz nach seinem Inkrafttreten auch für meinen Antrag gelten oder wird weiterhin das alte Gesetz angewendet?

Entschieden wird es nach der Gesetzesfassung, die am Tag der Entscheidung in Kraft ist.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von vtrmk am 24.11.2023 um 12:12:06
Ok. Der Grund für meine Frage war etwa nicht bezüglich der Aufgabe meiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit (als Brasilianer bin ich eh davon ausgenommen), sondern aufgrund der Frist zur Einreichung einer Untätigkeitsklage. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Frist von 3 auf 6 Monate zu erhöhen, und dieser Vorschlag wird nun vom Bundestag geprüft.
Ich möchte auf jeden Fall eine U-Klage bei Erreichen von (noch) 3 Monaten einreichen - d.h. ich müsste sie vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erheben, oder?

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Aras am 24.11.2023 um 12:17:48
Wo steht das mit der Erhöhung auf 6 Monate?

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von SimonB am 24.11.2023 um 16:39:23

vtrmk schrieb am 24.11.2023 um 12:12:06:
Der Bundesrat hat vorgeschlagen,

Diverse Ausschüsse haben dem Bundesrat Empfehlungen vorgelegt.
Empfehlungen, 438/1/23   vom 9.10.23.
Dort ist in Nr. 19 die Empfehlung  zur Fristverlängerung (nach §75 VwGO) enthalten.
Der Bundesrat hat bisher darüber noch nicht beraten.


vtrmk schrieb am 24.11.2023 um 12:12:06:
d.h. ich müsste sie vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erheben, oder?

Ich halte es für wichtiger, überhaupt erst einmal den Einbürgerungsantrag zu stellen.
Nach 3 Monaten wird man wissen, ob man Klage erheben kann.


vtrmk schrieb am 24.11.2023 um 12:12:06:
dieser Vorschlag wird nun vom Bundestag geprüft.

Wird schon vom Bundestag geprüft?
Hast du aktuelle Quellen?


Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Lurkus am 19.01.2024 um 15:11:48
Es ist soweit:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-staatsangehoerigkeitsrecht-986286

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Puncherfaust am 19.01.2024 um 17:03:00
Der Bundesrat kann jetzt noch Einspruch einlegen. Die tagen am 02.02. Dann muss der Bundespräsident das noch unterzeichnen und dann wird es verkündet. Drei Monate nach der Verkündigung würde es dann in Kraft treten, also frühestens im Mai.

Aber freut mich, ich finde die Änderungen im Gesamten sehr sinnig.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von reinhard am 19.01.2024 um 19:39:55
Im Bundesrat ist es die Drucksache 20/24.

https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0020-24

(noch nicht da, kommt aber demnächst)

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von polukrowka am 26.01.2024 um 15:02:17
Hat jemand die   Information über die Aufenthaltsverkürzung  bei der Miteinbürgerung ?

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von reinhard am 26.01.2024 um 15:14:31

polukrowka schrieb am 26.01.2024 um 15:02:17:
Hat jemand die   Information über die Aufenthaltsverkürzung  bei der Miteinbürgerung ?


Da der Bundesrat den Gesetzentwurf erst am 2. Februar berät, kann noch niemand Informationen haben. Guck Dir ansonsten den Link oben an.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Michael1240 am 02.02.2024 um 11:04:28
Und, versteht jemand die Entschließung des Bundesrats von heute?

Siehe hier: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1041/tagesordnung-1041.html?nn=4732016#top-6

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Aras am 02.02.2024 um 11:18:17
Sie haben nichts "entschlossen".
Es gab einen Antrag von der bayrischen Landesregierung den Gesetzesentwurf in den Vermittlungsausschuss zurückzuverweisen. Wurde nicht angenommen.

Die Empfehlung des Innenausschusses des Bundesrates war keinen Einspruch zu entschließen. Es wurde aber empfohlen zu entschließen, dann von der Bundesregierung gefordert werden sollte die Situation von Staatenlosen zu überprüfen. Das wurde auch nicht angenommen.

Somit gibt es keinen Einspruch gegen das Gesetz. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zum Unterzeichnen gereicht und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Fred Dust am 06.02.2024 um 17:22:11
Wo findet man eine konsolidierte Fassung? - Link bitte.
Ab wann ist das ganze gültig?

DANKE

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Puncherfaust am 06.02.2024 um 17:39:10
Das Gesetz wird 3 Monate nach der Verkündigung in Kraft treten.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von reinhard am 06.02.2024 um 21:36:10
Und die aktuelle Fassung findest Du dann, wie immer, unter
www.gesetze-im-internet.de

Dort wird es pünktlich zum Inkrafttreten (also Mai oder so) entstprechend aktualisiert.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Aras am 06.02.2024 um 21:45:34
Man kann ja täglich prüfen ob es im Gesetzesblatt verkündet wurde oder nicht.

https://www.recht.bund.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Expertensuche_Formular.html

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Fred Dust am 06.02.2024 um 23:50:56
@reinhard, "die aktuelle Fassung findest Du dann, wie immer,"" - Danke. Diese Quelle kenne ich. Die Beschlussfassung kenne ich auch. Siehe

https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010093.pdf

Superkompliziert zu lesen. Habs entnervt aufgegeben, Ich suche deshalb eine Version des Gesetzes, in die schon alle Änderungen eingebaut sind. JETZT, nicht in x Monaten. Ich fragte in der Hoffnung, dass jemand hier ne Website kennt, die sich schon die Arbeit gemacht hat. Bisher finde ich nichts.

@Aras, Danke, dort wird aber auch keine konsolidierte Fassung veröffentlicht werden, sondern der Text der Beschlussfassung. dadurch gewinne ich nix. Die gesuchte Version wird wie gesagt erst in x Monaten auf gesetzte-im-internet  veröffentlicht. das ist mir zu spät.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Aras am 07.02.2024 um 00:19:39
Das Ding ist, dass zuerst im BGBl veröffentlicht wird und dann werden die Muggels von den Verlagen die Gesetze in ihren Datenbanken anpassen.

Ansonsten musst du das selber machen.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Fred Dust am 18.02.2024 um 19:11:20
JETZT endlich - aus dem Thomé Newsletter 07/2024 vom 18.02.2024

5. Lesehilfe StAG - Geplante Änderungen durch das Gesetz zur
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
--------------------------
In GGUA hat in alter Tradition des lieben Kollegen Volker Maria Hügel,
eine Lesehilfe zu den geplanten Änderungen im StAG durch das Gesetz zur
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Das Gesetz ist am 19.
Januar 2024 vom Bundestag verabschiedet und am 2. Februar 2024 vom
Bundesrat gebilligt worden.

Es tritt 3 Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBL) in Kraft.
Stand heute ist es noch nicht im BGBL verkündet worden.


Lesehilfe:

https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/Aktuell/Lesehilfe_StAG_Stand_9.2.2024.pdf

Autor:
Tacheles Sozialhilfe
Harald Thomé / Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstraße 125
42285 Wuppertal
info@harald-thome.de
www.harald-thome.de

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Raffi am 19.02.2024 um 20:55:02

Fred Dust schrieb am 18.02.2024 um 19:11:20:
5. Lesehilfe StAG - Geplante Änderungen durch das Gesetz zur
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts



Super ! Dankeschoen !

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von reinhard am 25.03.2024 um 10:12:31
Falls es jemanden interessiert: Der Bundespräsident hat das Gesetz unterschrieben. Sie sind gerade dabei, daraus eine pdf-Datei zu machen, und schon wird es veröffentlicht – heute (25.3.) oder morgen.

Es tritt dann drei Monate später in Kraft, gilt also im Juli 2024.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Reyhan am 25.03.2024 um 16:10:59
Ja, interessiert (sehr).

Vielen Dank  :)

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Reyhan am 26.03.2024 um 09:22:33
Zur Info :

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/104/VO.html?nn=55638

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Onur81 am 26.03.2024 um 14:23:55

reinhard schrieb am 25.03.2024 um 10:12:31:
Falls es jemanden interessiert: Der Bundespräsident hat das Gesetz unterschrieben. Sie sind gerade dabei, daraus eine pdf-Datei zu machen, und schon wird es veröffentlicht – heute (25.3.) oder morgen.

Es tritt dann drei Monate später in Kraft, gilt also im Juli 2024.


Vielen Dank. Seit Monaten haben wir täglich die Presse im Auge. Endlich.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von reinhard am 26.03.2024 um 14:37:03

Onur81 schrieb am 26.03.2024 um 14:23:55:
Vielen Dank. Seit Monaten haben wir täglich die Presse im Auge. Endlich.



Nein, ich habe dem Bundespräsidialamt geschrieben und gebeten, mir Bescheid zu sagen. Ich hatte keine Lust, immer wieder nachzugucken. Und Montag kam die Mail, dass alles unterschrieben ist und sie an der Veröffentlichung sitzen. Die sind sehr freundlich und hilfsbereit.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Fred Dust am 26.03.2024 um 18:22:50
Danke. Habs grad selbst entdeckt und wollte schon posten. Da war jemand schneller und mit persönlichem Einsatz. Super!


reinhard schrieb am 25.03.2024 um 10:12:31:
Es tritt dann drei Monate später in Kraft, gilt also im Juli 2024.


Ist etwas komplizierter, passiert in mehreren Teilen, siehe https://www.buzer.de/gesetz/4560/l.htm

Artikel 1, 3 bis 6 treten am 27.06.2024 in Kraft. Aber §24 STAG fällt erst am 27.06.2025 weg. Siehe Art. 6 (2) .

"Artikel 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Bundesgesetzblatt bekannt gibt, dass die technischen Voraussetzungen für die Datenübermittlung nach § 37 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der Fassung des Artikels 2 Nummer 3 gegeben sind." (Wortlaut des Artikels)







Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Aras am 26.03.2024 um 19:03:09
Bei Artikel 2 geht es um die standardisierten Abfragen. Bei Artikel 1 Nr. 15 geht es um § 24 wo es um die Auflage der Entlassung aus der fremden Staatsangehörigkeit geht.

Also die wesentlichen Punkte werden am 27.06 in Kraft treten.

@reinhard

Gut zu wissen. Ich hab das auch auf mehreren Plattformen mitgeteilt und immer auf dich als Journalist verwiesen.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von robbaht am 27.03.2024 um 09:25:10
Hallo, ich habe mich auch schon der Verkündung entgegen gesehnt. Bedeuten diese besagten Artikel und Paragraphen jetzt aber nun, dass die doppelte Staatsangehörigkeit möglich ist oder tritt diese erst ab Mitte 2025 in Kraft? Diese ganzen Texte im Gesetzblatt sind schwer verständlich.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Aras am 27.03.2024 um 09:52:54
Mehrstaatlichkeit ohne besonderen Antrag ist ab dem 27.06.2024 möglich.

Das was am 27.06.2025 in Kraft tritt ist die Aufhebung von § 42 StAG, welches die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit betrifft und selbst eine einjährige Frist enthält.

Und Artikel 2 des Reformgesetzes, wo noch garnicht klar ist, wann es in Kraft tritt handelt von der technischen Schnittstellen die die Sicherheitsbehörden noch aufbauen müssen, um bspw noch schneller Anfragen von den Staatsangehörigkeitsbehörden bearbeiten zu können.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Aras am 27.03.2024 um 13:57:11
Ich geh derzeit dem BMI auf die Nerven weil die auf deren Seite schreiben, dass das Gesetz am 26.06. in Kraft treten würde.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/heimat/reform-staatsangehoerigkeitsrecht/reform-staatsangehoerigkeitsrecht-liste.html


Mal schauen... vielleicht irre ich mich. Der eine Tag ist zwar nicht kriegsentscheidend, aber da ich überall 27.06 geschrieben habe und auch auf anderen Seiten wie bspw. buzer der 27. geschrieben steht, will ich das genau wissen.  :D

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Puncherfaust am 27.03.2024 um 14:09:18
ich habe zunächst auch gedacht, dass es der 26.06. wird.

Die Aufhebung des § 24 am 27.06.25 spricht aber schon irgendwie dagegen, aus logischen Gründen. Aber es muss ja nicht immer alles logisch sein.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Puncherfaust am 27.03.2024 um 14:41:03
Im Gesetzesentwurf steht ja selber, dass Art. 1 Nr. 15 ein Jahr nach dem in Absatz 1 genannten Termin des Inkrafttretens in Kraft tritt.

Es ist also der 27.06.2024. Sonst wäre es ein Jahr + 1 Tag.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Aras am 27.03.2024 um 14:52:25
Stimmt! Danke. Dann bin ich beruhigt ;).

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Blaise am 27.03.2024 um 15:46:35
Na, diese Schlafmützen im Bundestag und Innenministerium! Keine Ahnung von nichts. Das die nicht Aras vorher fragen wie es richtig geht…
Deshalb gehen diese Amateure im BMI irrigerweise davon aus, dass der Tag der Verkündung zur Frist gehört und deshalb die 3 Monate schon am 25. Juni enden und somit die Gesetzesänderungen am 26. Juni in Kraft treten…
Unmöglich diese Juristen! 8-)

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Puncherfaust am 27.03.2024 um 16:06:25
Aber wer liegt denn dann jetzt richtig? Das BMI oder das Bundesgesetzblatt? Oder gar der Bundestag?

Drucksache 20/9044, der ja beschlossen wurde (Beschlussempfehlung Drucksache 20/10093), sieht in Art. 6 Abs. 1 und 2 vor, dass


Zitat:
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 drei Monate nach Verkündigung in Kraft
(2) Artikel 1 Nummer 15 tritt am ... [einsetzen: ein Jahr nach dem in Absatz 1 genannten Termin des Inkrafttretens] in Kraft


Die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt lautet


Zitat:
(1] Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Abs. 2 und 3. drei Monate nach Verkündigung in Kraft
(2) Art. 1 Nummer 15 tritt am 27.06.2025 in Kraft


Der 27.06.2025 ist taggenau ein Jahr nach dem 27.06.2024, also muss es am 27.06.2024 in Kraft treten.

Oder es tritt am 26.06.2024 in Kraft, dann würde der andere Teil aber auch schon am 26.06.2025 in Kraft treten.

Und mit Logik: Am 25.06.2024 könnte letztmalig eine Entlassung vorgenommen werden. Es ist jetzt also ein Jahr Zeit die ausländische Staatsangehörigkeit anzunehmen, also bis zum 24.06.2025. Am 25.06.2025 muss der § 24 daher noch im Gesetz enthalten sein, damit die deutsche STA doch nicht verloren geht. Ab dem 26.06.2025 kann er gestrichen werden. Wieso also dann jetzt doch der 27.06.2025? Das wäre doch unnötigerweise ein Tag zu viel?

Also dass diese wirren Angaben der Legislative und des Ministeriums zu Verwirrung sorgen ist doch wohl nachvollziehbar. Irgendeiner von denen muss ja falsch liegen

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Aras am 27.03.2024 um 18:38:03
@Blaise

ich, Juraabbrecher, zeige es den ganzen Jura-Doktoren in der Ministerialbürokratie  ;D ;D  ;D

Ich hab folgendes gefunden

https://hdr.bmj.de/page_c.11.html


Zitat:
Das Gesetz kann auch nach Ablauf einer Zeitspanne nach der Verkündung in Kraft treten, die im Gesetz ausdrücklich formuliert ist. Dies ist dann angezeigt, wenn eine Vorlaufzeit für die Wirksamkeit der Regelungen erforderlich ist. Man kann die Zeitspanne im Gesetz z. B. wie folgt formulieren:

Beispiel:
§ 4 des Gesetzes über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken:
Dieses Gesetz tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft.

Nachteil solcher Formulierungen ist, dass sie nicht eindeutig erkennen lassen, ob der Verkündungstag selbst schon der erste Tag der Frist ist oder ob er, wie das im Fall des Artikels 82 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes bestimmt ist, nicht in die Fristberechnung einzubeziehen ist. Abhilfe schafft in diesem Fall ein Datierungsbefehl.


:-/

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Aras am 27.03.2024 um 22:38:11
Ich hab jetzt nach vergleichbaren Formulierungen gesucht.

:hau:

Bspw. ÖDAPrV. § 51 Inkraftreten "Diese Verordnung tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft."

Veröffentlicht wurde es am 19.12.2023, laut buzer und beck online ist es am 19.03.2024 in Kraft getreten.


Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von reinhard am 28.03.2024 um 13:29:06
Ja, der Februar hat zwei Tage weniger.

Aber letztlich kommt es darauf nicht an, weil die Einbürgerungsbehörden die Akte bis Inkrafttreten liegen lassen, wenn es darauf ankommt. Und "Liegenlassen" ist nie taggenau. Da muss man froh sein, wenn sie im August daran denken.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Smilet am 29.03.2024 um 10:39:39
Habe die Einbürgerungszusicherung bekommen und meine Ausbürgerung beantragt. Was passiert jetzt wenn die Ausbürgerung bis Inkrafttreten nicht erfolgt ist? Kann ich dann auf die Behörde zugehen und nach der Einbürgerungsurkunde fragen? Die Ausbürgerung kann ja dann im Hintergrund weiterlaufen.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von reinhard am 29.03.2024 um 10:59:10
Wenn Du bis zum Inkrafttreten der Änderung nicht ausgebürgert bist, kannst Du die Ausbürgerung wieder abblasen.

Es gibt auch Einbürgerungsbehörden, die von sich aus anbieten, dass die Einbürgerung erst im Juli erfolgt und bis dahin nichts getan werden muss.

Titel: Re: Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023
Beitrag von Smilet am 29.03.2024 um 11:15:27
Danke! Ich will keine doppelte Staatsbürgerschaft (politische Gründe). Werde meine Behörde mal kontaktieren und sie darum bitten im Juli dann die Urkunde zu erhalten. Also quasi jetzt noch einmal alle Dokumente die sie eig. zusammen mit der Ausbürgerungsurkunde haben wollten jetzt abschicken.

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