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Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2023 (Gelesen: 28.727 mal)
Aras
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Antwort #30 - 06.02.2024 um 21:45:34
 
Man kann ja täglich prüfen ob es im Gesetzesblatt verkündet wurde oder nicht.

https://www.recht.bund.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Expertensuche_Formular.html
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Fred Dust
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Antwort #31 - 06.02.2024 um 23:50:56
 
@reinhard, "die aktuelle Fassung findest Du dann, wie immer,"" - Danke. Diese Quelle kenne ich. Die Beschlussfassung kenne ich auch. Siehe

https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010093.pdf

Superkompliziert zu lesen. Habs entnervt aufgegeben, Ich suche deshalb eine Version des Gesetzes, in die schon alle Änderungen eingebaut sind. JETZT, nicht in x Monaten. Ich fragte in der Hoffnung, dass jemand hier ne Website kennt, die sich schon die Arbeit gemacht hat. Bisher finde ich nichts.

@Aras, Danke, dort wird aber auch keine konsolidierte Fassung veröffentlicht werden, sondern der Text der Beschlussfassung. dadurch gewinne ich nix. Die gesuchte Version wird wie gesagt erst in x Monaten auf gesetzte-im-internet  veröffentlicht. das ist mir zu spät.
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Aras
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Antwort #32 - 07.02.2024 um 00:19:39
 
Das Ding ist, dass zuerst im BGBl veröffentlicht wird und dann werden die Muggels von den Verlagen die Gesetze in ihren Datenbanken anpassen.

Ansonsten musst du das selber machen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Fred Dust
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Antwort #33 - 18.02.2024 um 19:11:20
 
JETZT endlich - aus dem Thomé Newsletter 07/2024 vom 18.02.2024

5. Lesehilfe StAG - Geplante Änderungen durch das Gesetz zur
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
--------------------------
In GGUA hat in alter Tradition des lieben Kollegen Volker Maria Hügel,
eine Lesehilfe zu den geplanten Änderungen im StAG durch das Gesetz zur
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Das Gesetz ist am 19.
Januar 2024 vom Bundestag verabschiedet und am 2. Februar 2024 vom
Bundesrat gebilligt worden.

Es tritt 3 Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBL) in Kraft.
Stand heute ist es noch nicht im BGBL verkündet worden.


Lesehilfe:

https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/Aktuell/Lesehilfe_StAG_Stand_9.2.2024...

Autor:
Tacheles Sozialhilfe
Harald Thomé / Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstraße 125
42285 Wuppertal
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www.harald-thome.de
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Antwort #34 - 19.02.2024 um 20:55:02
 
Fred Dust schrieb am 18.02.2024 um 19:11:20:
5. Lesehilfe StAG - Geplante Änderungen durch das Gesetz zur
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts



Super ! Dankeschoen !
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reinhard
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Antwort #35 - 25.03.2024 um 10:12:31
 
Falls es jemanden interessiert: Der Bundespräsident hat das Gesetz unterschrieben. Sie sind gerade dabei, daraus eine pdf-Datei zu machen, und schon wird es veröffentlicht – heute (25.3.) oder morgen.

Es tritt dann drei Monate später in Kraft, gilt also im Juli 2024.
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Antwort #36 - 25.03.2024 um 16:10:59
 
Ja, interessiert (sehr).

Vielen Dank  Smiley
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Antwort #37 - 26.03.2024 um 09:22:33
 
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Antwort #38 - 26.03.2024 um 14:23:55
 
reinhard schrieb am 25.03.2024 um 10:12:31:
Falls es jemanden interessiert: Der Bundespräsident hat das Gesetz unterschrieben. Sie sind gerade dabei, daraus eine pdf-Datei zu machen, und schon wird es veröffentlicht – heute (25.3.) oder morgen.

Es tritt dann drei Monate später in Kraft, gilt also im Juli 2024.


Vielen Dank. Seit Monaten haben wir täglich die Presse im Auge. Endlich.
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reinhard
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Antwort #39 - 26.03.2024 um 14:37:03
 
Onur81 schrieb am 26.03.2024 um 14:23:55:
Vielen Dank. Seit Monaten haben wir täglich die Presse im Auge. Endlich.



Nein, ich habe dem Bundespräsidialamt geschrieben und gebeten, mir Bescheid zu sagen. Ich hatte keine Lust, immer wieder nachzugucken. Und Montag kam die Mail, dass alles unterschrieben ist und sie an der Veröffentlichung sitzen. Die sind sehr freundlich und hilfsbereit.
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Antwort #40 - 26.03.2024 um 18:22:50
 
Danke. Habs grad selbst entdeckt und wollte schon posten. Da war jemand schneller und mit persönlichem Einsatz. Super!

reinhard schrieb am 25.03.2024 um 10:12:31:
Es tritt dann drei Monate später in Kraft, gilt also im Juli 2024.


Ist etwas komplizierter, passiert in mehreren Teilen, siehe https://www.buzer.de/gesetz/4560/l.htm

Artikel 1, 3 bis 6 treten am 27.06.2024 in Kraft. Aber §24 STAG fällt erst am 27.06.2025 weg. Siehe Art. 6 (2) .

"Artikel 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Bundesgesetzblatt bekannt gibt, dass die technischen Voraussetzungen für die Datenübermittlung nach § 37 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der Fassung des Artikels 2 Nummer 3 gegeben sind." (Wortlaut des Artikels)






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Antwort #41 - 26.03.2024 um 19:03:09
 
Bei Artikel 2 geht es um die standardisierten Abfragen. Bei Artikel 1 Nr. 15 geht es um § 24 wo es um die Auflage der Entlassung aus der fremden Staatsangehörigkeit geht.

Also die wesentlichen Punkte werden am 27.06 in Kraft treten.

@reinhard

Gut zu wissen. Ich hab das auch auf mehreren Plattformen mitgeteilt und immer auf dich als Journalist verwiesen.
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Antwort #42 - 27.03.2024 um 09:25:10
 
Hallo, ich habe mich auch schon der Verkündung entgegen gesehnt. Bedeuten diese besagten Artikel und Paragraphen jetzt aber nun, dass die doppelte Staatsangehörigkeit möglich ist oder tritt diese erst ab Mitte 2025 in Kraft? Diese ganzen Texte im Gesetzblatt sind schwer verständlich.
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Antwort #43 - 27.03.2024 um 09:52:54
 
Mehrstaatlichkeit ohne besonderen Antrag ist ab dem 27.06.2024 möglich.

Das was am 27.06.2025 in Kraft tritt ist die Aufhebung von § 42 StAG, welches die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit betrifft und selbst eine einjährige Frist enthält.

Und Artikel 2 des Reformgesetzes, wo noch garnicht klar ist, wann es in Kraft tritt handelt von der technischen Schnittstellen die die Sicherheitsbehörden noch aufbauen müssen, um bspw noch schneller Anfragen von den Staatsangehörigkeitsbehörden bearbeiten zu können.
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Antwort #44 - 27.03.2024 um 13:57:11
 
Ich geh derzeit dem BMI auf die Nerven weil die auf deren Seite schreiben, dass das Gesetz am 26.06. in Kraft treten würde.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/heimat/reform-staatsangehoerig...


Mal schauen... vielleicht irre ich mich. Der eine Tag ist zwar nicht kriegsentscheidend, aber da ich überall 27.06 geschrieben habe und auch auf anderen Seiten wie bspw. buzer der 27. geschrieben steht, will ich das genau wissen.  Durchgedreht
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