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Einbürgerung unter § 10 Abs. 3 Satz 2 StAG (6 Jahre) (Gelesen: 30.050 mal)
Onur81
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Antwort #75 - 18.06.2023 um 13:42:22
 
SimonB schrieb am 17.06.2023 um 16:25:22:
Ganz ohne Bundesland-Statistik und detaillierten Verfahrens-Ablauf:
Wenn du beruflich bedingt nach Berlin müsstest, gäbe es denn dann (ganz unabhängig von der Einbürgerung) für dich die Option, zunächst allein nach Berlin/Brandenburg zu ziehen und später deine Familie nachzuholen?
Viele Familien lösen dieses Problem so.
Man könnte dann vor Ort  evtl. besser die Familien-Wohnung, nötige Kita usw. finden/suchen.
Dein Wohnort bliebe aber HH, du wärst Wochenendpendler und dein E-Antrag würde weiterhin in HH bearbeitet werden.


Dankeschön. Diese Methode wurde mir von vielen vorgeschlagen. Es ist aber leider ein bisschen kompliziert für meine Familiensituation. Mal sehen..

Übrigens, kürzlich wurde im Facebook die folgende Unterlage, bzw. Bürgschafts-Drucksache geteilt. Es bietet auch ein bisschen Überblick.

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/83420/damit_die_integration_gel...
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SimonB
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Antwort #76 - 18.06.2023 um 15:09:53
 
Onur81 schrieb am 18.06.2023 um 13:42:22:
Es bietet auch ein bisschen Überblick.

Ja, wer den allg. und statistischen Überblick behalten will, schaut dort rein. Zwinkernd

Der HH-Senat antwortet mit der wichtigen Aussage:
Zum Stichtag 12. April 2023 befinden sich die Einbürgerungsanträge von insgesamt 18.970 Personen in der laufenden Bearbeitung.
Damit gehört dein Antrag von 01/23 zu diesem Stapel. Du könntest für dein Herkunftsland evtl. noch einen kleineren Stapel finden.
Dass die Bearbeitung durchschnittlich 11 Monate dauert, ist für dich leider wieder nichtssagend. Aber zumindest  ein Stück Hoffnung macht die Antwort zu Frage 6:
Um die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zu verringern, wurden bereits zusätzliche Assistenzkräfte eingestellt.  Immerhin, aber wie viele und wem assistieren die?
Zusätzlich wird derzeit ein neues Referat mit insgesamt sechs Mitarbeitenden aufgebaut. Die Ausschreibung zur Besetzung dieser Stellen läuft bereits. Immerhin. Müssen die Stellen nur noch flott besetzt werden. Und die anderen zuarbeitenden Behörden ebensolche Bemühungen um Stellenbesetzungen anstrengen und passende Mitarbeitende einstellen.

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Onur81
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Antwort #77 - 18.06.2023 um 22:26:42
 
SimonB schrieb am 18.06.2023 um 15:09:53:
Immerhin. Müssen die Stellen nur noch flott besetzt werden. Und die anderen zuarbeitenden Behörden ebensolche Bemühungen um Stellenbesetzungen anstrengen und passende Mitarbeitende einstellen.

Richtig. Die Hoffnung geht langsam verloren. Ich habe einen Termin für meine Frau für einen unbefristeten Aufenthaltstitel vereinbart.
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SimonB
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Antwort #78 - 19.06.2023 um 14:46:58
 
Onur81 schrieb am 18.06.2023 um 22:26:42:
Die Hoffnung geht langsam verloren.

Für dich ist das, ganz knapp gesagt: Unnötig und unsinnig.
Dein Antrag liegt so ca. 6 Monate bei der Behörde.
Du drehst dich andauernd im Kreis.

Es steht einer Terminvereinbarung für eine NE nichts im Wege.
Das ist ein vollkommen anderes Thema.
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Antwort #79 - 20.06.2023 um 08:12:04
 
SimonB schrieb am 19.06.2023 um 14:46:58:
Es steht einer Terminvereinbarung für eine NE nichts im Wege.
Das ist ein vollkommen anderes Thema.

Klar. Diesen Weg habe ich gewählt, denn im Fall eines Umzugs nach Berlin ohne eine Einbürgerungszusicherung, wird der Aufenthaltstitel meiner Frau dort ablaufen und wir müssen einen Antrag bei der Berliner Ausländerbehörde stellen, was etwas furchtbar ist. Wenn man die Foren und die Beiträge auf den Facebook Gruppen liest, versteht man was ich meine. Es ist dort ein Geschäft geworden, Termine zu buchen und dann verkaufen. Sonst bekommt man keinen Termin vor 6 Monaten nachher und die Bearbeitung dauert noch 6 bis 12 Monaten.
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Antwort #80 - 20.06.2023 um 10:56:58
 
Für ein Ehepaar gibt es immer einen Hauptwohnsitz (wenn sie sich nicht getrennt haben). Das ist unabhängig von den Aufenthaltszeiten am Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz. Wenn man zwei Wohnung hat, entscheidet man immer selbst, welcher der eheliche Wohnsitz ist – der entscheidet darüber, welche Behörden zuständig sind.

Wenn Du nach Brandenburg zieht, in irgendeinen Ort nahe Berlin, ist entweder die brandenburgische oder hamburgische Behörde für Euch beide zuständig.
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Antwort #81 - 13.08.2023 um 16:41:00
 
Da ich meinen Arbeitsplatzwechsel mit der Einbürgerungsbehörde noch nicht geteilt habe, möchte ich die Mitteilung dieser Änderung des Lebensverhältnisses als eine Gelegenheit nutzen, um eine Sachstandsanfrage mit dem folgenden Entwurf zu stellen. Mittlerweile bekam meine Frau ihren unbefristeten Aufenthalttitel auch und das werde ich in derselben E-Mail mitteilen.

Wie sieht es aus? Sollte ich etwas ändern? Sollte ich meine letzte Gehaltsabrechnung auch hinzufügen?

Sehr geehrte Frau XXX,

ich habe mit einem anderen Unternehmen einen Arbeitsvertrag mit besseren Konditionen abgeschlossen und ich werde ab dem 01.10.2023 anfangen, bei meinem neuen Arbeitgeber zu arbeiten. Den neuen Arbeitsvertrag finden Sie gerne im Anhang. Bis Ende September arbeite ich nach wie vor bei meinem bestehenden Arbeitgeber.

Zudem meine Frau, XXXX, hat jetzt einen neuen Aufenthaltstitel, den Sie auch im Anhang dieser E-Mail finden können.

Es ist mir bekannt, dass Sachstandsanfragen Ihrerseits unerwünscht sind, aber wenn ich dürfte, hätte ich gerne zum ersten Mal nach 7 Monaten der Antragstellung ein kurzes Update.

Mit freundlichen Grüßen
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SimonB
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Antwort #82 - 13.08.2023 um 18:56:47
 
Onur81 schrieb am 13.08.2023 um 16:41:00:
Wie sieht es aus?

Du möchtest doch möglichst wissen, ob die EBH in HH dir/euch bis dahin die Zusicherung erteilt.
Dann solltest du möglichst genau das fragen.
Oder was erwartest du als -update?
(Was du schreibst, klingt wie "anklopfen", aber nicht eintreten, um eine Frage zu stellen)
Der neue Arbeitsvertrag ist uninteressant für HH.
Dass deine Frau ihren AT hat, sieht die EBH sofort in ihrem System.

Wichtig ist die Mitteilung, wo ab 1.10. der eheliche Wohnsitz ist.
Darauf reagiert die EBH eventuell.

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Antwort #83 - 13.08.2023 um 19:06:01
 
... aber ich möchte nach 7 Monaten gerne wissen: Wann ist mit meiner oder unserer Einbürgerung zu rechnen?
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Antwort #84 - 14.08.2023 um 08:25:51
 
SimonB schrieb am 13.08.2023 um 18:56:47:
Dann solltest du möglichst genau das fragen.


Wenn man das genau fragen würde, könnte einen solchen Eindruck entstehen, dass diese Person dieses Bundesland sowieso verlassen und ich kann die Arbeit aufs neue Bundesland versetzen und mich mit den anderen Anträgen beschäftigen. Das ist meine Befürchtung!
SimonB schrieb am 13.08.2023 um 18:56:47:
Der neue Arbeitsvertrag ist uninteressant für HH.
Dass deine Frau ihren AT hat, sieht die EBH sofort in ihrem System.

Sie wollen aber Bescheid gegeben werden --> https://www.hamburg.de/innenbehoerde/verfahrensablauf/

Da steht folgender Satz:

Sollten sich während dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Lebensverhältnissen ergeben (z.B. Umzug in eine neue Wohnung, Wechsel des Arbeitsplatzes, Geburt eines Kindes, etc.) teilen Sie dies bitte umgehend mit.
reinhard schrieb am 13.08.2023 um 19:06:01:
... aber ich möchte nach 7 Monaten gerne wissen: Wann ist mit meiner oder unserer Einbürgerung zu rechnen?


Dann aber sie können auf folgenden Satz auf den obigen Link verweisen, oder?

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt gegenwärtig in der Regel mehr als zwölf Monate.

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Antwort #85 - 14.08.2023 um 10:58:42
 
Onur81 schrieb am 14.08.2023 um 08:25:51:
könnte einen solchen Eindruck entstehen,

Wir können doch leider nicht wissen, welcher Eindruck beim SB entsteht und was der sich  denkt. Wir kennen den SB nicht, der deine Anfrage liest.

Du kannst selbstverständlich alle Veränderungen mitteilen und Nachweise dazu beifügen, die sich für dich und euch ergeben haben, bzw. ergeben werden.
Hauptsache, du vergisst die für dich wichtigste Frage nicht.

Es könnte auch sein, das andere Behörden in deiner Sache der EBH noch nicht geantwortet haben.
Es könnte auch sein, dass ein SB nur die relevanten Änderungen ins System einträgt.
Es könnte auch sein, dass ein SB dir mit vorgefertigtem Textbaustein (von der Website) antwortet.

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Antwort #86 - 14.08.2023 um 13:35:48
 
Onur81 schrieb am 14.08.2023 um 08:25:51:
Dann aber sie können auf folgenden Satz auf den obigen Link verweisen, oder?

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt gegenwärtig in der Regel mehr als zwölf Monate.



Schick einfach die Frage mit. Ob sie auf irgendwas verweisen oder individuell antworten, merkst Du dann ja.

Du sollst Dir nicht den Kopf der Sachbearbeiter zerbrechen.
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Antwort #87 - 14.08.2023 um 14:21:56
 
Und meine letzte Lohnabrechnung? Soll ich sie auch im Anhang zuschicken?
Auf den Facebook Gruppen wird es empfohlen!
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Antwort #88 - 14.08.2023 um 15:10:28
 
Onur81 schrieb am 14.08.2023 um 14:21:56:
Auf den Facebook Gruppen wird es empfohlen!

Es spricht ganz gewiss nichts dagegen. 1 Blatt mehr zum Scannen.
Dass damit die Zusicherung auf "grün und schnell" steht, sagt allerdings auch FB nicht.

Onur81 schrieb am 14.08.2023 um 14:21:56:
Und meine letzte Lohnabrechnung?

Erhältst du die letzte nicht erst Ende September?

Ich denke, du machst dir einfach viel zu viele unnötige Gedanken.


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Antwort #89 - 15.08.2023 um 10:35:16
 
SimonB schrieb am 14.08.2023 um 15:10:28:
Erhältst du die letzte nicht erst Ende September?


Die neueste meinte ich.. Smiley
Heute habe ich die E-Mail geschickt.. Ich schreibe hier, falls ich eine Rückmeldung erhalte.
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