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Einbürgerung mit befristeten Arbeitsvertrag (Gelesen: 514 mal)
Holz
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung mit befristeten Arbeitsvertrag
17.02.2024 um 10:14:19
 
Guten Morgen allerseits

Ich habe ne Frage und hoffe auf eine Antwort.

Ich soll in zwei Wochen die Einbürgerungsurkunde erhalten bzw Abholung, Ende Januar gab es bei mir einen Job Wechsel, der Arbeitsvertrag ist befristet, ich Frage mich ob das eine nigative Auswirkung auf die Einbürgerung haben könnte??
Letztendlich ist die Bearbeitung abgeschlossen und ich muss die Urkunde nur abholen, ich muss nur eine Aktuelle Gehaltsabrechnung mitnehmen.
Über den Job Wechsel habe ich die Einbürgerungsbehörde informiert.
Vielen Dank im voraus.
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Holz
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit befristeten Arbeitsvertrag
Antwort #1 - 17.02.2024 um 12:17:37
 
Zu meinem Arbeitsvertrag :
Sachgrundlose Befristung gemäß dem derzeitigen §9.2 MTV sowie  § 14 Absatz 2
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reinhard
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Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.02.2024 um 13:34:40
 
Das hängt von vielen, vielen Punkten ab, die nur die Einbürgerungsbehörde beurteilen kann.

Es könnte Auswirkungen haben, es könnte auch keine Auswirkungen haben.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 219

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 17.02.2024 um 17:45:03
 
Das was reinhard sagt. Kann, muss nicht. Können wir nicht beurteilen.

Die EBH könnte argumentieren, dass durch die Befristung unklar ist, ob du auch in Zukunft deinen Lebensunterhalt sicherstellen kannst. Durch deine bisherige Erwerbsbiographie kann sich die Frage aber auch erübrigen, z.B. wenn du die letzten 5 Jahre durchgehend gearbeitet hast.
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Holz
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 17.02.2024 um 18:05:31
 
Puncherfaust schrieb am 17.02.2024 um 17:45:03:
z.B. wenn du die letzten 5 Jahre durchgehend gearbeitet hast.


Zwar habe ich die letzten 6 jahren meinen Arbeitgeber mehrmals gewechselt, aber ich habe durchgehend gearbeitet und war nicht einmal arbeitssuchend angemeldet.
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SimonB
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Beiträge: 585

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 17.02.2024 um 18:59:48
 
Holz schrieb am 17.02.2024 um 10:14:19:
Ich soll in zwei Wochen die Einbürgerungsurkunde erhalten bzw Abholung,

Du kannst diesen Termin doch wahrnehmen.

Holz schrieb am 17.02.2024 um 10:14:19:
Über den Job Wechsel habe ich die Einbürgerungsbehörde informiert.

Gut. Wenn die EBH den Termin nicht vorher noch absagt, dann geh hin.
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