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Einbürgerung unter § 10 Abs. 3 Satz 2 StAG (6 Jahre) (Gelesen: 11.891 mal)
Onur81
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Antwort #45 - 13.12.2022 um 09:54:05
 
Liebe Info4Alien Experte,

da ich Anfang Januar den Staatsbürgerschaftsantrag per E-Mail stellen werde, habe ich langsam angefangen, den Textentwurf, bzw. den Inhalt der E-Mail zu schreiben. Es sieht wie folgendes aus. Natürlich werde ich alle von mir aufgeforderten Unterlagen anhängen.

Ich möchte euch fragen, was sonst die E-Mail noch beinhalten soll? Sieht es so gut aus? Sollte ich etwas hinzufügen oder entfernen?

Vielen Dank im voraus für eure Unterstützung.


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit für mich selbst und meine Familienangehörigen den Antrag auf die Deutsche Staatsbürgerschaft stellen. Den Erstberatungstermin nahm ich am 06.10.2022 wahr und alle Unterlagen, die von mir aufgefordert wurden, stehen im Anhang dieser E-Mail.

Dieser Antrag wird für folgende Personen gestellt:

1.      **** (Hauptantragsteller)
2.      **** (Ehegattin)
3.      **** (Kind 1)
4.      **** (Kind 2)

Ich möchte Sie um die Kontonummer bitten, worauf die Bearbeitungsgebühr überwiesen werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen

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SimonB
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Antwort #46 - 13.12.2022 um 10:41:51
 
Onur81 schrieb am 13.12.2022 um 09:54:05:
was sonst die E-Mail noch beinhalten soll?

Das genügt.

Wichtig ist, dass in den Formularen alle notwendigen Angaben enthalten sind.
Konntest du die Daten komprimieren?
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Onur81
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i4a rocks!


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Antwort #47 - 13.12.2022 um 13:27:03
 
Vielen Dank.

SimonB schrieb am 13.12.2022 um 10:41:51:
Konntest du die Daten komprimieren?


Ja. Derzeit sind sie ungefähr 22 Mb groß.
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Aras
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Antwort #48 - 13.12.2022 um 16:27:24
 
Ich würde ja eher eine Kostenübernameerklärung abgeben. Also
Zitat:
Hiermit erkläre ich, dass ich die anfallenden Kosten für die Einbürgerungsantäge von meiner Frau, von unseren gemeinsamen Kindern und mir übernehme.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SimonB
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Antwort #49 - 13.12.2022 um 18:19:23
 
Die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge ist so oder so kostenpflichtig und die Kosten sind bundeseinheitlich geregelt.

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangeho...

Ob die zuständige Behörde nach Eingang der Anträge  schon eine Vorabzahlung verlangt, könnte man auch abwarten.

Die Behörde schreibt auf jeden Fall, wieviel und wohin zu überweisen ist.
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Aras
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Antwort #50 - 13.12.2022 um 21:09:26
 
Ja und?

Die Gebührenpflicht entsteht bei Antragstellung. Viele Behörden wollen erstmal Kohle sehen, bevor die anfangen. Wenn man schreibt, dass man eine Kontoverbindung will, dann bedeutet dass ggf. dass die Behörde auf den Geldeingang warten will, bis sie die Anträge bearbeitet. Schreibt man aber eie Kostenübernahmeerklärung, dann müssen die so oder so anfangen zu bearbeiten, und können sich nicht darauf berufen, dass die Zahlung aussteht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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