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Hilferuf (Gelesen: 18.230 mal)
Themen Beschreibung: Sehr komplizierter fall
Romina.wi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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25.05.2016 um 21:59:29
 
Hallo an alle,

Puhhh wo fange ich an. Also ich schildere vielleicht euch die Situation so gut wie es geht von Anfang an. Zu mir. Ich bin 28 Jahre alt, deutsche, habe 1 Kind und bin geschieden. Mein freund ist 27 Jahre alt, ist chinese, hat keine kinder und War noch nie verheiratet.
Kennengelernt hab ich ihn bereits im Jahre 2010 durch eine gemeinsame Arbeit. Zusammen gekommen sind wir allerdings erst im Jahre 2014.
Er arbeitete im Zirkus und da es für mich eigentlich nicht in frage kam so ein instabiles leben zu führen, wollte ich ihn damals eigentlich nicht.
Doch die liebe wurde immer größer und so gab ich ihm doch eine chance. Schon nach 3 Monaten habe ich allerdings festgestellt dass eine Beziehung mit ständigem rumreisen bzw wochenlangem nicht sehen nichts für mich ist. Es ist einfach zu schmerzhaft und ich ging an der Situation förmlich kaputt.
Er hat dann aus einer Sekunden Reaktion fristlos bei seinem Chef gekündigt ohne über die Folgen nachzudenken wie schwierig es werden würde. Wir hatten dann erstmal natürlich einen Riesen Streit wie man so unüberlegt handeln kann.
Er hat es damit gerechtfertigt dass er mich liebt und ohne mich nicht sein kann.
Nunja aufjedenfall sind wir dann erstmal auf die ausländerbehörde und haben uns erkundigt was wir jetzt tun müssen. Ich kannte mich zu dem Zeitpunkt ja wirklich null damit aus. Die Dame sagte uns dass er in Deutschland ausschließlich als Artist arbeiten darf. Dass hat mich damals sehr verwundert. Wir haben dann begonnen in ganz Deutschland Bewerbungen zu versenden. Sowohl Parks wie auch zirkuse. Doch immer kamen nur absagen. Bis wir Mitte letzten Jahres ein ganz lieber Familien Zirkus gefunden haben wo ihn mit voller Begeisterung sofort einstellen wollte. Wir haben einen Anwalt hinzugezogen da sich die Familie ebenfalls nicht damit auskannte wie man so ein Antrag für Ausländer erstellt. Der Anwalt hat in den Antrag geschrieben dass er bei der Familie angestellt sei als Artist und sonstige arbeiten.
Der Antrag wurde abgelehnt mit dem Grund dass er lediglich als Artist ohne sonstige arbeiten arbeiten darf. Wir haben dann einen zweiten Antrag gestellt wo nur Artist drin steht und 800€ netto bar auf der Hand ohne dass er Miete oder sonstige Ausgaben hätte da alles Die Zirkus Familie zahlen würde. Schon wieder wurde der Antrag abgelehnt mit der Begründung dass er mit dem Gehalt seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten könnte.
Nun haben wir einen dritten Antrag weggeschickt mit 1200€ netto bar auf der hand. Wir haben allerdings darüber noch keinen Bescheid bekommen.

Parallel zu dem arbeitsthema haben wir mit anwältlicher Hilfe zu heiraten. Doch auch auf diesem Wege kommen wir überhaupt nicht weiter. Wir haben wirklich alle erdenklichen Papiere besorgt. Sowohl aus China wie auch aus Deutschland. Nur ein Dokument fehlt uns noch und dass ist der ledigkeitsnachweis von dem chinesischen Konsulat in Deutschland da dass Dokument aus China trotz Übersetzung nicht anerkannt wurde.
Wir waren auf dem chinesischen Konsulat und die leider sehr unfreundliche Dame hat uns sofort wieder heim geschickt mit der Begründung dass er denn ledigkeitsnachweis ohne Aufenthaltserlaubnis bzw ein schreiben von der ausländerbehörde uns nicht zustehe. Wir sind dann nochmal auf die ausländerbehörde gerannt und die sagten sie können ihm nichts ausstellen da er nicht berechtigt dazu wäre. Ich hab dann nochmals denn ganzen Fall erklärt und gemeint wie sollen wir hier weiter kommen wenn wir überall hier im Kreis rumgeschickt werden. Egal wo wir hingehen heißt es ohne dass bekommt man dass nicht....Dass kann man aber nicht kriegen dann kriegt man dass nächste nicht usw. Dass ist ein ewiger spießrutenlauf der kein ende nimmt. Ein ewiger Alptraum aus dem man nicht erwachen kann.
Der Anwalt hat dann versucht eine Befreiung zu bekommen von dem letzten dokument. Natürlich ohne erfolg. Heute kam jetzt ein Brief von der ausländerbehörde dass sie ihn bis zum 10.06 abschieben werden da nichts vorran geht.
Ich war auch schon beim Anwalt aber sogar er sagt er weiß absolut nicht mehr weiter. Wir kämpfen uns jetzt seit November 2014 durch sämtliche Behörden. Haben Alles besorgt was sie wollten. Hab mich körperlich wie auch geistig völlig kaputt gerannt und dass soll jetzt dass Ende sein. Dass kann doch nicht sein. Ich bin so verzweifelt ich würde am liebsten mich in Luft auflösen wollen. Der ganze nervenzerreisende Kampf für nichts. Es muss doch irgendwas geben was man machen kann  unsere Freunde haben bereits letztes jahr an diverse Zeitungen und Fernsehen geschrieben weil sie sagen sie wollen nicht dass er geht. Und ich hab schon soviel Pech im leben gehabt sie sehen wie ich mit ihm aufblühe. Leider natürlich auch ohne jegliche Rückantwort.
Entschuldigt Bitte für denn komplizierten Text aber ich weiß nicht wie ich die Geschichte kürzer bzw deutlicher schreiben könnte, da es doch sehr kompliziert ist.
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Andrea72
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Antwort #1 - 26.05.2016 um 01:34:04
 
Romina.wi schrieb am 25.05.2016 um 21:59:29:
Hallo an alle,

Puhhh wo fange ich an. Also ich schildere vielleicht euch die Situation so gut wie es geht von Anfang an. Zu mir. Ich bin 28 Jahre alt, deutsche, habe 1 Kind und bin geschieden. Mein freund ist 27 Jahre alt, ist chinese, hat keine kinder und War noch nie verheiratet.
Kennengelernt hab ich ihn bereits im Jahre 2010 durch eine gemeinsame Arbeit. Zusammen gekommen sind wir allerdings erst im Jahre 2014.
Er arbeitete im Zirkus und da es für mich eigentlich nicht in frage kam so ein instabiles leben zu führen, wollte ich ihn damals eigentlich nicht.
Doch die liebe wurde immer größer und so gab ich ihm doch eine chance. Schon nach 3 Monaten habe ich allerdings festgestellt dass eine Beziehung mit ständigem rumreisen bzw wochenlangem nicht sehen nichts für mich ist. Es ist einfach zu schmerzhaft und ich ging an der Situation förmlich kaputt.
Er hat dann aus einer Sekunden Reaktion fristlos bei seinem Chef gekündigt ohne über die Folgen nachzudenken wie schwierig es werden würde. Wir hatten dann erstmal natürlich einen Riesen Streit wie man so unüberlegt handeln kann.
Er hat es damit gerechtfertigt dass er mich liebt und ohne mich nicht sein kann.
Nunja aufjedenfall sind wir dann erstmal auf die ausländerbehörde und haben uns erkundigt was wir jetzt tun müssen. Ich kannte mich zu dem Zeitpunkt ja wirklich null damit aus. Die Dame sagte uns dass er in Deutschland ausschließlich als Artist arbeiten darf. Dass hat mich damals sehr verwundert. Wir haben dann begonnen in ganz Deutschland Bewerbungen zu versenden. Sowohl Parks wie auch zirkuse. Doch immer kamen nur absagen. Bis wir Mitte letzten Jahres ein ganz lieber Familien Zirkus gefunden haben wo ihn mit voller Begeisterung sofort einstellen wollte. Wir haben einen Anwalt hinzugezogen da sich die Familie ebenfalls nicht damit auskannte wie man so ein Antrag für Ausländer erstellt. Der Anwalt hat in den Antrag geschrieben dass er bei der Familie angestellt sei als Artist und sonstige arbeiten.
Der Antrag wurde abgelehnt mit dem Grund dass er lediglich als Artist ohne sonstige arbeiten arbeiten darf. Wir haben dann einen zweiten Antrag gestellt wo nur Artist drin steht und 800€ netto bar auf der Hand ohne dass er Miete oder sonstige Ausgaben hätte da alles Die Zirkus Familie zahlen würde. Schon wieder wurde der Antrag abgelehnt mit der Begründung dass er mit dem Gehalt seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten könnte.
Nun haben wir einen dritten Antrag weggeschickt mit 1200€ netto bar auf der hand. Wir haben allerdings darüber noch keinen Bescheid bekommen.

Parallel zu dem arbeitsthema haben wir mit anwältlicher Hilfe zu heiraten. Doch auch auf diesem Wege kommen wir überhaupt nicht weiter. Wir haben wirklich alle erdenklichen Papiere besorgt. Sowohl aus China wie auch aus Deutschland. Nur ein Dokument fehlt uns noch und dass ist der ledigkeitsnachweis von dem chinesischen Konsulat in Deutschland da dass Dokument aus China trotz Übersetzung nicht anerkannt wurde.
Wir waren auf dem chinesischen Konsulat und die leider sehr unfreundliche Dame hat uns sofort wieder heim geschickt mit der Begründung dass er denn ledigkeitsnachweis ohne Aufenthaltserlaubnis bzw ein schreiben von der ausländerbehörde uns nicht zustehe. Wir sind dann nochmal auf die ausländerbehörde gerannt und die sagten sie können ihm nichts ausstellen da er nicht berechtigt dazu wäre. Ich hab dann nochmals denn ganzen Fall erklärt und gemeint wie sollen wir hier weiter kommen wenn wir überall hier im Kreis rumgeschickt werden. Egal wo wir hingehen heißt es ohne dass bekommt man dass nicht....Dass kann man aber nicht kriegen dann kriegt man dass nächste nicht usw. Dass ist ein ewiger spießrutenlauf der kein ende nimmt. Ein ewiger Alptraum aus dem man nicht erwachen kann.
Der Anwalt hat dann versucht eine Befreiung zu bekommen von dem letzten dokument. Natürlich ohne erfolg. Heute kam jetzt ein Brief von der ausländerbehörde dass sie ihn bis zum 10.06 abschieben werden da nichts vorran geht.
Ich war auch schon beim Anwalt aber sogar er sagt er weiß absolut nicht mehr weiter. Wir kämpfen uns jetzt seit November 2014 durch sämtliche Behörden. Haben Alles besorgt was sie wollten. Hab mich körperlich wie auch geistig völlig kaputt gerannt und dass soll jetzt dass Ende sein. Dass kann doch nicht sein. Ich bin so verzweifelt ich würde am liebsten mich in Luft auflösen wollen. Der ganze nervenzerreisende Kampf für nichts. Es muss doch irgendwas geben was man machen kann  unsere Freunde haben bereits letztes jahr an diverse Zeitungen und Fernsehen geschrieben weil sie sagen sie wollen nicht dass er geht. Und ich hab schon soviel Pech im leben gehabt sie sehen wie ich mit ihm aufblühe. Leider natürlich auch ohne jegliche Rückantwort.
Entschuldigt Bitte für denn komplizierten Text aber ich weiß nicht wie ich die Geschichte kürzer bzw deutlicher schreiben könnte, da es doch sehr kompliziert ist.



/// Heute kam jetzt ein Brief von der ausländerbehörde dass sie ihn bis zum 10.06 abschieben werden da nichts vorran geht. ///



Hierzu möchte ich Dir schreiben: Schicke Deinen Partner so schnell wie möglich zurück in sein Land, auch wenns weh tut. Riskiert keine Einreisesperre. Bezahlt die freiwillige Ausreise selbst.

Schau in dem Schreiben nach, bis wann er freiwillig ausreisen kann und dann ab in die Heimat. Meist wird eine Woche gegeben, wenn nichts drinnen steht würde ich bei der ABH Anfragen, ob eine Möglichkeit besteht die Abschiebung durch freiwillige Ausreise zu verhindern.

Beachte, dass eine Abschiebung immer eine Einreisesperre mit sich zieht, das wäre schlecht.

Normal habt Ihr dann die Möglichkeit dort in seinem Land zu heiraten und dann mit einem FZF Visum Ihm nach D zu holen.

Oder Ihr heiratet in D, was sehr aufwendig ist.

Eins muss Euch allerdings klar sein beide Wege dauern Monate.

Leider kann ich zum Rest nichts sagen.

Gruß Andrea72
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Antwort #2 - 26.05.2016 um 04:58:35
 
Dein Post ist etwas durcheinander. Kannst du vielleicht die folgenden Punkte kurz beantworten?

1) Was genau steht in dem Brief der ABH? Steht dort wirklich, dass er abgeschoben wird? Oder wurde ihm eine Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt? Oder wurde nur ein eventuell bestehender Aufenthaltstitel verkürzt?

2) Wie ist sein derzeitiger Aufenthaltsstatus? Hat er noch einen gültigen Aufenthaltstitel?

3) Was ist mit dem dritten Antrag aufgrund der Beschäftigung passiert? Wenn er ihn gestellt hat, während er noch einen Aufenthaltstitel hatte, müsste er eigentlich erst ausreisen, wenn der Antrag abgelehnt wurde. Du schreibst aber, dass er noch läuft. Das passt irgendwie nicht dazu, dass ihm angeblich angedroht wurde, dass er abgeschoben wird.

Je präziser du die Situation schildert, desto nützlicher werden die Antworten hier für euch sein.
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Antwort #3 - 26.05.2016 um 21:50:51
 
Moin,

Ein paar Infos kamen hier noch:
http://forum.chinaseite.de/ftopic25403.html

Gruß,
Norbert
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Antwort #4 - 27.05.2016 um 11:01:30
 
Lila F. schrieb am 26.05.2016 um 04:58:35:
Dein Post ist etwas durcheinander. Kannst du vielleicht die folgenden Punkte kurz beantworten?

1) Was genau steht in dem Brief der ABH? Steht dort wirklich, dass er abgeschoben wird? Oder wurde ihm eine Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt? Oder wurde nur ein eventuell bestehender Aufenthaltstitel verkürzt?

2) Wie ist sein derzeitiger Aufenthaltsstatus? Hat er noch einen gültigen Aufenthaltstitel?

3) Was ist mit dem dritten Antrag aufgrund der Beschäftigung passiert? Wenn er ihn gestellt hat, während er noch einen Aufenthaltstitel hatte, müsste er eigentlich erst ausreisen, wenn der Antrag abgelehnt wurde. Du schreibst aber, dass er noch läuft. Das passt irgendwie nicht dazu, dass ihm angeblich angedroht wurde, dass er abgeschoben wird.

Je präziser du die Situation schildert, desto nützlicher werden die Antworten hier für euch sein.


Vielen Dank an alle die sich die Mühe gemacht haben denn Fall durchzulesen.

In dem Brief steht exakt:

Sie haben die Bundesrepublik Deutschland bis zum 10.06.2016 zu verlassen.
Für denn fall, dass sie die Bundesrepublik Deutschland nicht innerhalb der gesetzten ausreisefrist verlassen haben, wird ihnen sie Abschiebung in die Volksrepublik China angedroht.

Zu denn gründen schreiben Sie z.b: dass wir genug zeit gehabt hätten uns um die Papiere für die Hochzeit zu kümmern bzw eine neue Arbeit als Artist zu finden.
Über diesen Grund muss ich ehrlich sagen hab ich mich wirklich aufgeregt. Die haben dass so abwärtend geschrieben, als hätten ir 1 1/2 Jahre nur Däumchen gedreht.
Egal was die Behörden gesagt haben wir haben es besorgt. Teilweise hab ich sogar meine Arbeit riskiert weil ich ständig mit jemand tauschen musste weil ich die zeit für die Behörden und Ämter brauchte. Es War Tag täglich eine rennerei.

Einen aufenthaltstitel hat er keinen mehr seit November 2014.

Sein dritter arbeitsantrag wurde exakt 1 Tag bevor der Brief von der ausländerbehörde kam, mir zugestellt. Dass muss sich total überschnitten haben. Der steht jetzt noch aus.

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Antwort #5 - 27.05.2016 um 11:06:05
 
Andrea72 schrieb am 26.05.2016 um 01:34:04:
/// Heute kam jetzt ein Brief von der ausländerbehörde dass sie ihn bis zum 10.06 abschieben werden da nichts vorran geht. ///



Hierzu möchte ich Dir schreiben: Schicke Deinen Partner so schnell wie möglich zurück in sein Land, auch wenns weh tut. Riskiert keine Einreisesperre. Bezahlt die freiwillige Ausreise selbst.

Schau in dem Schreiben nach, bis wann er freiwillig ausreisen kann und dann ab in die Heimat. Meist wird eine Woche gegeben, wenn nichts drinnen steht würde ich bei der ABH Anfragen, ob eine Möglichkeit besteht die Abschiebung durch freiwillige Ausreise zu verhindern.

Beachte, dass eine Abschiebung immer eine Einreisesperre mit sich zieht, das wäre schlecht.

Normal habt Ihr dann die Möglichkeit dort in seinem Land zu heiraten und dann mit einem FZF Visum Ihm nach D zu holen.

Oder Ihr heiratet in D, was sehr aufwendig ist.

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Leider kann ich zum Rest nichts sagen.

Gruß Andrea72


Liebe Andrea vielen Dank für deine Hilfe. Ein Punkt verstehe ich nicht ganz. Du schreibst "oder ihr heiratet in Deutschland was sehr aufwändig ist". Dass heißt er würde zurück nach China fliegen müssen richtig? Aber wie bekommt man ihn dann wieder hier her für eine hochzeit? Uns fehlt ja lediglich noch der ledigkeitsnachweis vom chinesischen Konsulat in Deutschland. Dort waren wir jetzt schon zweimal. Einmal alleine und einmal mit dem Anwalt. An beiden tagen sagten sie uns wir bekommen ihn erst wenn er eine Aufenthaltsgenehmigung hat. Aber die erlangen wir ja gar nicht
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Antwort #6 - 27.05.2016 um 13:33:07
 
Romina.wi schrieb am 27.05.2016 um 11:06:05:
Aber wie bekommt man ihn dann wieder hier her für eine hochzeit?


Mit einem Hochzeitsvisum...das geht aber nur, wenn er keine Einreisesperre hat
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Antwort #7 - 27.05.2016 um 16:50:37
 
Sein Familienstand steht in seinem hukou, das wird er hoffentlich bei sich hat.
Zusätzlich erklärt er vor einem Notar, dass er nicht verheiratet ist und der Notar stellt darüber eine Bescheinigung aus.

Das zuständigen Standesamt sagt euch, welche Dokumente ihr für eine Eheschließung in Deutschland benötigt.

Gruß

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Antwort #8 - 27.05.2016 um 19:43:50
 
Hi,

Vergiss mal bitte Andreas Aussagen. Bis auf die, fristgerecht auszureisen wenn doch noch alles schief geht.

Du hast geschrieben:
Zitat:
Der Anwalt hat eine Befreiung beim OLG eingereicht. Soweit ich dass noch in Erinnerung habe wurde es abgelehnt da er nicht befugt sei.


Schreibe die Infos bitte hier und nicht im Chinaforum. Die haben keine Ahnung.

Wer war nicht befugt für was?
Mit so einer schwammigen Information kann Dir hier keiner helfen. Warum hat das mit der Befreiung nicht geklappt beim OLG?
Frag das Standesamt, was Ihr für die Befreiung braucht und besorgt das. Das Konsulat ist nicht dafür zuständig, das Hukou z.B. muß er sich aus China besorgen. Das Standesamt weiß, in welcher Form (Kopie, Original, Übersetzung beglaubigt oder was auch immer).
Was er dann noch braucht (Notar wie Cronenberger schrieb oder was auch immer) sagen Die Euch auch.

Du jammerst nur rum und sagst nicht, was denn nun gefehlt hat.

Wenn das alles auf dem Weg ist, könnt Ihr nochmal mit der ABH reden.
In 1,5 Jahren hätte man das aber schon 5x schaffen können. Inkl. ganz vieler Probleme.

Gruß,
Norbert
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Antwort #9 - 27.05.2016 um 22:02:06
 
[quote author=4245545B455F5F49422C0 link=1464206369/8#8 date=1464371030]Hi,

Vergiss mal bitte Andreas Aussagen. Bis auf die, fristgerecht auszureisen wenn doch noch alles schief geht.

Du hast geschrieben:

Schreibe die Infos bitte hier und nicht im Chinaforum. Die haben keine Ahnung.

Wer war nicht befugt für was?
Mit so einer schwammigen Information kann Dir hier keiner helfen. Warum hat das mit der Befreiung nicht geklappt beim OLG?
Frag das Standesamt, was Ihr für die Befreiung braucht und besorgt das. Das Konsulat ist nicht dafür zuständig, das Hukou z.B. muß er sich aus China besorgen. Das Standesamt weiß, in welcher Form (Kopie, Original, Übersetzung beglaubigt oder was auch immer).
Was er dann noch braucht (Notar wie Cronenberger schrieb oder was auch immer) sagen Die Euch auch.

Du jammerst nur rum und sagst nicht, was denn nun gefehlt hat.

Wenn das alles auf dem Weg ist, könnt Ihr nochmal mit der ABH reden.
In 1,5 Jahren hätte man das aber schon 5x schaffen können. Inkl. ganz vieler Probleme.

Gruß,
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Lieber Norbert es fehlt wie gesagt lediglich der ledigkeitsnachweis wo wir nicht erlangen können. Wir haben zwar denn ledigkeitsnachweis aus China bekommen aber der wird hier nicht anerkannt. Deswegen sollen wir ihn auf einem chinesischen Konsulat in Deutschland nochmal besorgen. Die Dame dort hat uns aber erklärt dass er ohne eine Aufenthaltsgenehmigung denn ledigkeitsnachweis nicht bekommt. Und exakt daran scheitert es.

Ich kann mich leider nicht mehr genau daran erinnern warum es abgelehnt wurde. Da müsste ich bei dem Anwalt nochmal nachfragen.

Falls es irgendwie hilft hier der ledigkeitsnachweis aus China wo nicht anerkannt wird



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Antwort #10 - 27.05.2016 um 22:30:41
 
Der Antrag zum Erbringen der EFZ-Befreiung erfolgt eigentlich durch das Standesamt und nicht durch einen beauftragten Anwalt. Dies ergibt sich aus §§ 11 und § 12 PStG und § 1309 BGB.
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Antwort #11 - 27.05.2016 um 23:08:34
 
NotLupus schrieb am 27.05.2016 um 22:30:41:
Der Antrag zum Erbringen der EFZ-Befreiung erfolgt eigentlich durch das Standesamt und nicht durch einen beauftragten Anwalt. Dies ergibt sich aus §§ 11 und § 12 PStG und § 1309 BGB.


Dass heißt auch in diesem Punkt hat der Anwalt ein Fehler gemacht  hä? Kann dass ein mit Grund sein dass es abgelehnt wurde oder ist dass irrelevant?
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Antwort #12 - 27.05.2016 um 23:18:05
 
Ich kenne die Schreiben nicht, darum kann ich nicht sagen warum es als unzulässig zurückgewiesen wurde. 

Normalerweise sagt man dem Standesbeamten, dass das alle Unterlagen sind die man beibringen kann und dass man auf eine Einreichung des Antrages auf Befreiung des EFZ beim OLG-Präsidenten besteht und man die Kosten für den Antrag auch zahlt. Kostet ja im schlimmsten Fall 305 €. 

Der Standesbeamte muss dass dann akzeptieren und dem OLG-Präsidenten schicken. Ich glaub die schreiben, dann dabei, dass der Antragssteller nicht alle Unterlagen beigebracht hat aber auf die Einreichung bestanden hat. Darum ist es wichtig auch ein eigenes Begleitschreiben mit der eidesstattlichen Versicherung zu verbinden. Also in der Eidesstattlichen Versicherung, dass man ledig ist,  schreibt man noch dazu warum das Ledigkeitszeugnis nicht beigebracht wird.
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Antwort #13 - 27.05.2016 um 23:40:15
 
Hi,

Zitat:
Ich kann mich leider nicht mehr genau daran erinnern warum es abgelehnt wurde. Da müsste ich bei dem Anwalt nochmal nachfragen.


Genau das ist der Knackpunkt.
Nicht anrufen und fragen, der Bescheid mit dem das abgelehnt wurde ist das Entscheidende. Da muß das genau drin stehen.
Frag nicht den Anwalt sondern das OLG!

Gruß,
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Antwort #14 - 28.05.2016 um 00:10:11
 
Moin,

Sorry, meine Antwort hat sich überschnitten...

Romina, verstehst Du nun, warum Du hierher geschickt wurdest?
Der Anwalt hat es verkackt und hier sind die Leute, die wissen wie es geht.
Mach was Leute wie NotLupus schreiben.
Für die Heirat ist das Standesamt zuständig. Die werden nicht einfach "Ledigkeitsnachweis" rufen, sondern erklären, wie Ihr den bekommt (nämlich die Befreiung vom OLG).

So wie Du beschreibst was da passiert ist scheint Ihr aber wirklich 1,5 Jahre geschlafen zu haben. Du scheinst ja selber nicht richtig zu wissen was passiert ist.

Gruß,
Norbert
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Antwort #15 - 28.05.2016 um 00:43:39
 
nixwissen schrieb am 28.05.2016 um 00:10:11:
Moin,

Sorry, meine Antwort hat sich überschnitten...

Romina, verstehst Du nun, warum Du hierher geschickt wurdest?
Der Anwalt hat es verkackt und hier sind die Leute, die wissen wie es geht.
Mach was Leute wie NotLupus schreiben.
Für die Heirat ist das Standesamt zuständig. Die werden nicht einfach "Ledigkeitsnachweis" rufen, sondern erklären, wie Ihr den bekommt (nämlich die Befreiung vom OLG).

So wie Du beschreibst was da passiert ist scheint Ihr aber wirklich 1,5 Jahre geschlafen zu haben. Du scheinst ja selber nicht richtig zu wissen was passiert ist.

Gruß,
Norbert


Ich habe lediglich 1 1/2 Jahre getan was die Behörden von uns verlangt haben. Leider War es so dass die eine Behörde gesagt hat wir brauchen dass von dieser Behörde... die nächste Behörde sagte wieder Nein dass brauchen wir von der nächsten Behörde. So ging es eine ganze zeit lang bis ich die Schnauze voll hatte von diesem ewigen planlosen hin und her geschicke und ich zum Anwalt ging. Leider Wie man ja jetzt sieht hat es der Anwalt wohl nur noch mehr "versaut". Ganz am Anfang hieß es er muss eine neue Arbeit als Artist finden und dann bekommt er sein Visum verlängert. Dass haben wir getan und trotzdem wurde es abgelehnt. Dann ging es weiter mit der hochzeit. Bis wir alle Papiere bis dato zusammen hatten War ja schon ein ewiges rumgerenne und ein Kampf, da wirklich überall Probleme und verschlossene Türen lauerten.
Gerade dieser ledigkeitsnachweis wo am Anfang alle sagten dass sei noch dass einfachste Dokument wo man bekommt, an dem scheitert es.

Klar wenn man diese Zahl 1 1/2 Jahre hört ist man erschrocken wie lange die zeit her ist. Aber wenn man wirklich von A nach B, von B nach C und wieder zurück nach A und dann doch wieder nach C muss dann vergeht die zeit wie im Fluge.
Hätte von Anfang an irgendeine behörde uns ganz genau und vorallem wahrheitsgemäß alles erklärt, dann würden wir jetzt bestimmt auch nicht an diesem Punkt stehen. Wir haben ja alles erfüllt was sie wollten und trotzdem geht es nicht weiter für uns. Dass soll mal jemand verstehen
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Antwort #16 - 28.05.2016 um 00:53:49
 
Ich glaub auch, dass da wirklich ein stocksteifer Standesbeamter im Standesamt sitzt und nur das Merkblatt der einzureichenden Unterlagen gibt und sagt: "Hol das, dann reiche ich das auch ein."

Und wenn man sagt: "Aber ich habe schon alles mögliche versucht, aber das Konsulat spielt nicht mit", Dann gibts als Antwort: "Da müssen sie es ernsthafter versuchen".

Also sollte man dem Standesbeamten sagen, dass man jetzt alle Unterlagen hat, die man kriegen konnte, und es nachweislich schon eine erhebliche Summe gekostet hat. Außerdem kann der Standesbeamte das aus der Ausländerakte ersehen.

Wenn ich mir das Merkblatt vom OLG Köln anschaue, dann kann man das theoretisch auch ohne eidestattliche Erklärung vor dem chinesischen Konsulat durchziehen... Diese Erklärung hat ja keinen wirklichen Mehrwert zur eidesstattlichen Versicherung vor dem Standesbeamten. Höchstens dass der chinesische Konsulatsmitarbeiter die Angabe des Failienstandes mit der Angabe im Hukou vergleicht und so dann die Echtheit des Hukou bestätigt.

Der Anwalt kann zumindest ein Schreiben aufsetzen und darin erklären, dass er mit zum Konsulat gegangen ist und es bezeugen kann, dass die Entgegennahme der eidesstattlichen Versicherung durch das fehlende Aufenthaltsrecht verweigert wird.
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Antwort #17 - 28.05.2016 um 01:04:22
 
NotLupus schrieb am 27.05.2016 um 22:30:41:
Der Antrag zum Erbringen der EFZ-Befreiung erfolgt eigentlich durch das Standesamt und nicht durch einen beauftragten Anwalt. Dies ergibt sich aus §§ 11 und § 12 PStG und § 1309 BGB. 

RICHTIG, der Antrag auf Befreiung vom EFZ wird immer NUR durch das Standesamt gestellt, bei dem die Eheanmeldung bearbeitet wird. Ein Anwalt hat dazwischen überhaupt NICHTS zu veranlassen, was er wissen sollte.

NUR das Standesamt ist euer einziger Ansprechpartner für die Eheanmeldung;
Anhaltspunkte, welche Unterlagen für die Befreiung vom EFZ benötigt werden, gibt's zB hier:

zB für Volksrepublik China http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandes...

zB für andere Länder http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba/tafel/01329/index.php#anker_sprungmar...
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Antwort #18 - 28.05.2016 um 01:21:00
 
Romina.wi schrieb am 28.05.2016 um 00:43:39:
Ich habe lediglich 1 1/2 Jahre getan was die Behörden von uns verlangt haben. Leider War es so dass die eine Behörde gesagt hat wir brauchen dass von dieser Behörde... die nächste Behörde sagte wieder Nein dass brauchen wir von der nächsten Behörde. So ging es eine ganze zeit lang bis ich die Schnauze voll hatte von diesem ewigen planlosen hin und her geschicke und ich zum Anwalt ging. Leider Wie man ja jetzt sieht hat es der Anwalt wohl nur noch mehr "versaut". Ganz am Anfang hieß es er muss eine neue Arbeit als Artist finden und dann bekommt er sein Visum verlängert. Dass haben wir getan und trotzdem wurde es abgelehnt. Dann ging es weiter mit der hochzeit. Bis wir alle Papiere bis dato zusammen hatten War ja schon ein ewiges rumgerenne und ein Kampf, da wirklich überall Probleme und verschlossene Türen lauerten.
Gerade dieser ledigkeitsnachweis wo am Anfang alle sagten dass sei noch dass einfachste Dokument wo man bekommt, an dem scheitert es.

Klar wenn man diese Zahl 1 1/2 Jahre hört ist man erschrocken wie lange die zeit her ist. Aber wenn man wirklich von A nach B, von B nach C und wieder zurück nach A und dann doch wieder nach C muss dann vergeht die zeit wie im Fluge.
Hätte von Anfang an irgendeine behörde uns ganz genau und vorallem wahrheitsgemäß alles erklärt, dann würden wir jetzt bestimmt auch nicht an diesem Punkt stehen. Wir haben ja alles erfüllt was sie wollten und trotzdem geht es nicht weiter für uns. Dass soll mal jemand verstehen
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Moin,

Das ist genau die Art mit der Du nirgendwo irgendwas erreichst.
Um es mal ganz hart auszudrücken:
Das Gejammerere interessiert nicht!
Das hören sich die MA der Behörden jeden Tag an und schalten auf Durchzug, sonst würden sie ja durchdrehen.

Wenn Ihr am Montag nicht im Standesamt sitzt ist Euch auch nicht mehr zu helfen.
Vergiss den Anwalt. Der sollte sich vielleicht wieder um Auffahrunfälle kümmern oder wovon auch immer er was versteht.

Gruß,
Norbert
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Antwort #19 - 28.05.2016 um 09:33:46
 
Also ich sag aufjedenfall schon mal ein Riesen Dankeschön für die vielen tipps. Wir werden am Montag definitiv gleich mit denn ganzen Unterlagen auf dass Standesamt und der Dame sagen dass sie die Befreiung stellen muss für dass OLG. Mich regt dass jetzt wirklich auf dass ich nicht schon viel früher dass alles in dass forum gestellt habe. Dann wären wir vielleicht viel weiter gekommen  Griesgrämig was mich jetzt nur interessieren würde, ob wir überhaupt jetzt noch eine minimale Chance haben denn Fall in das gute zu wenden, trotz dass der ausreisen Termin von ihm ja schon am 10.06 ist? Meines Wissens wenn ein Antrag noch läuft, wie jetzt bei ihm z.b der arbeitsantrag, dann muss der Antrag doch erst bestätigt oder abgelehnt werden. Oder bin ich auch da auf dem holzweg?
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Antwort #20 - 28.05.2016 um 10:45:18
 
Hi,

Da bin ich überfragt. Der Antrag für den Job ist ja bei der Agentur für Arbeit gestellt, oder? Oder läuft das über die ABH in Form eines Antrags auf die entsprechende AE?
Es ist der dritte Antrag, mit Anwalt und Du weisst das nicht. Das sollte Dir zu denken geben.
Frag nicht den Anwalt sondern die ABH - schriftlich, nicht per Telefon.

Dann solltet Ihr Euch an die ABH wenden um irgendwie den Termin 10.6. aus der Welt zu schaffen. Er hat sicherlich eine Duldung aber das ist Dir vermutlich nicht klar. Nimm alles mit was belegt, daß Ihr schon länger versucht zu heiraten und das nur durch Unwissenheit und den inkompetenten Anwalt bisher nicht geklappt hat.

Um die Warnung von Andrea nochmal zu konkretisieren: Ich sehe zwar noch ne Chance aber solltet Ihr das nicht hinbekommen, muß er wirklich in Absprache mit der ABH fristgerecht ausreisen. Tut er das nicht, verbaut Ihr Euch die Zukunft nachhaltig.

Eine Heirat in China wäre übrigens gar nicht so kompliziert wie man denken würde. Danach kann er ganz ohne Probleme sicher wieder nach D kommen und das bekommt man durchaus in Wochen, nicht Monaten hin.
Wenn er sich allerdings eine Einreisesperre einhandelt weil er einfach nicht ausreist wird's wirklich kompliziert.

Gruß,
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Antwort #21 - 28.05.2016 um 11:18:28
 
Wenn der Antrag auf AE gestellt wurde, während die vorherige AE noch galt, gilt sie weiter bis zur Entscheidung über den Antrag. Aber er hat den neuen Antrag wohl immer erst gestellt nachdem die Ablehnung für den vorherigen da war. Ansonsten könnte er sich eine Fiktionsbescheinigung holen, damit nach Dänemark und dort heiraten.
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Antwort #22 - 28.05.2016 um 12:27:40
 
Der scan aus Beitrag 9 zeigt lediglich die Rückseite eines überbeglaubigten und legalisieren Dokumentes.

Die Vorderseite wäre schon wichtig.

Wie dir schon eindringlich geraten wurde: Montag zum Standesamt, nicht abwickeln lassen, alle Anträge schriftlich oder zum Protokoll durch den Standesbeamten einreichen.

Gruß

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Antwort #23 - 28.05.2016 um 12:28:12
 
Der entscheidende Punkt hier ist sein Aufenthaltsstatus. Wenn er nur eine Duldung hat, dann könnt ihr nur noch auf den guten Willen der ABH hoffen. Wenn er noch eine AE hat (das Schreiben der ABH hört sich aber eher nicht danach an), dann müsste erst sein laufender Antrag beschieden werden und ihr könntet auch in der Zeit noch in Dänemarkt heiraten.

Wenn er nur eine Duldung hat und die ABH nicht mehr mit sich reden lässt, sollte er definitiv bis zum 10.06. ausreisen. So verhindert er eine mögliche Abschiebung, die mit erheblichen Kosten und einer Einreisesperre verbunden ist. Ihr braucht keine Angst davor zu haben, da er nach einer Heirat ja sehr einfach wieder nach Deutschland kommen könnte. Vermutlich würde sich durch seine Ausreise auch das Problem der Ledigkeitsbescheinigung erledigen, da er dann seinen Wohnsitz in China hat und somit nichts mehr vom Konsulat vorlegen muss. Dann könnte er auch ein Heiratsvisum beantragen, ihr könntet hier heiraten und danach könnte er direkt hier bleiben.
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Antwort #24 - 28.05.2016 um 12:47:10
 
Moin,

Sie hat sich an info4alien.de gewendet und wird dort betreut.
Ansonsten kann ich Lila nur beipflichten.
Eine AE hat er aber nicht mehr, vermutlich nur eine Duldung.
Ev. läuft das auch noch als Fiktion auf AE wegen dem neuen Antrag für den Job aber das weiß keiner (ausser die ABH).

Gruß,
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Antwort #25 - 28.05.2016 um 19:32:30
 
Bekommt man bei einer Duldung eine Art Dokument oder ähnliches? Wenn ja dann hat er dass definitiv nicht. Dass Wort Duldung ist aber für ihn auch noch gar nie gefallen. Der dritte Antrag läuft über einen Antrag bei der ausländerbehörde. Die sagten uns aber schon beim ersten Antrag dass das weitergeleitet wird zum Arbeitsamt. Ist es nicht so dass man in Dänemark auch einen aufenthaltstitel benötigt? Entschuldigt Bitte für die dumme frage, aber was ist eine Fiktionsbescheinigung?!?  hä?
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Antwort #26 - 29.05.2016 um 02:01:54
 
Wenn man einen Antrag auf Erteilung einer AE stellt, während man einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, gilt der vorherige Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung über den Antrag weiter. Das nennt sich Fiktionswirkung und die ABH kann darüber eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausstellen. Die bestätigt dann bei Kontrollen den fortgeltenden Aufenthaltstitel, obwohl auf dem Titel selbst eventuell ein schon vergangenes Datum steht.

Es ist schwierig, euch einen vernünftigen Rat zu geben, wenn ihr nicht mal wisst, ob er einen Aufenthaltstitel besitzt. Er hatte doch sicher irgendwann mal einen eAT oder einen Aufkleber im Pass? Ist dieser formal noch gültig bzw. war er noch gültig, als der letzte Antrag gestellt wurde? Falls nein, hat dein Freund wohl definitiv keinen gültigen Aufenthaltstitel, da eine Fiktionswirkung nur in Betracht kommt, wenn rechtzeitig ein Antrag gestellt wird. Falls ja, wäre zu prüfen, ob der Aufenthaltstitel bereits vor dem dritten Antrag von der ABH annuliert oder verkürzt worden ist (darüber müsste er definitiv ein Schreiben bekommen haben bzw. der Anwalt, falls ihr diesen als Bevollmächtigten gegenüber der ABH eingesetzt habt).

Edit: Und ja, das mit der Hochzeit in Dänemark kommt nur in Frage, wenn er einen Aufenthaltstitel hat. Deswegen bräuchte er dafür ja dann den eAT/Aufkleber im Pass bzw. die Fiktionsbescheinigung.
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Antwort #27 - 29.05.2016 um 11:28:55
 
Lila F. schrieb am 29.05.2016 um 02:01:54:
Wenn man einen Antrag auf Erteilung einer AE stellt, während man einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, gilt der vorherige Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung über den Antrag weiter. Das nennt sich Fiktionswirkung und die ABH kann darüber eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausstellen. Die bestätigt dann bei Kontrollen den fortgeltenden Aufenthaltstitel, obwohl auf dem Titel selbst eventuell ein schon vergangenes Datum steht.

Es ist schwierig, euch einen vernünftigen Rat zu geben, wenn ihr nicht mal wisst, ob er einen Aufenthaltstitel besitzt. Er hatte doch sicher irgendwann mal einen eAT oder einen Aufkleber im Pass? Ist dieser formal noch gültig bzw. war er noch gültig, als der letzte Antrag gestellt wurde? Falls nein, hat dein Freund wohl definitiv keinen gültigen Aufenthaltstitel, da eine Fiktionswirkung nur in Betracht kommt, wenn rechtzeitig ein Antrag gestellt wird. Falls ja, wäre zu prüfen, ob der Aufenthaltstitel bereits vor dem dritten Antrag von der ABH annuliert oder verkürzt worden ist (darüber müsste er definitiv ein Schreiben bekommen haben bzw. der Anwalt, falls ihr diesen als Bevollmächtigten gegenüber der ABH eingesetzt habt).

Edit: Und ja, das mit der Hochzeit in Dänemark kommt nur in Frage, wenn er einen Aufenthaltstitel hat. Deswegen bräuchte er dafür ja dann den eAT/Aufkleber im Pass bzw. die Fiktionsbescheinigung.


Also auf seinem Pass steht:
Art des Titels: Aufenthaltserlaubnis
Gültig bis: 30.06.2015
Anmerkung: 21 Abs. 5 siehe zusatzblatt
Pass Ersatz nummer ******* gültig bis 05.07.2019

Dann gibt es ein Zusatzblatt zu dem Pass wo steht. Dass Visum ist nur gültig im Zusammenhang mit der Arbeit beim Zirkus.
Ich denke dann werden wir wohl keine Chance haben auf eine fiktionsbescheinigung.
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Antwort #28 - 29.05.2016 um 12:27:33
 
Nein, dann bekommt er keine Fiktionsbescheinigung und die ABH muss auch den dritten gestellten Antrag nicht abwarten, da er ja schon lange keinen Aufenthaltstitel mehr hatte, als der Antrag gestellt wurde. Die ABH war dann offensichtlich ohnehin schon sehr großzügig.

Ihr glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass die ABH euch jetzt noch mehr Zeit geben möchte, um das mit der Hochzeit hinzukriegen. Aber ihr könnt es natürlich morgen nochmal versuchen. Ansonsten soll er einfach rechtzeitig ausreisen und ihr heiratet dann in China oder er beantragt ein Visum zur Hochzeit in Deutschland. In beiden Fällen sollte er problemlos ein Visum bekommen, sofern er A1-Deutschkenntnisse nachweisen kann (aber das sollte nach so langer Zeit in Deutschland ja kein Problem sein). Beim Visum zur Hochzeit ist zusätzlich noch zu beachten, dass verlangt werden kann, dass eine Verpflichtungserklärung von einer solventen Person abgegeben wird (wenn du nicht genügend Einkommen hast, kann das auch eine dritte Person sein).
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Antwort #29 - 29.05.2016 um 13:11:50
 
Lila F. schrieb am 29.05.2016 um 12:27:33:
Ansonsten soll er einfach rechtzeitig ausreisen und ihr heiratet dann in China oder er beantragt ein Visum zur Hochzeit in Deutschland. 

VOR seiner rechtzeitigen +  unvermeidlichen Ausreise sollte aber noch die Eheanmeldung beim deutschen Standesamt perfekt gemacht werden; dazu ist seine Beitrittserklärung mit Unterschrift erforderlich.

Erst wenn alle nötigen Unterlagen (einschließlich Befreiung vom EFZ) komplett und geprüft sind und keine Ehehindernisse vorliegen, bekommt man die schriftliche Bestätigung der Eheanmeldung vom deutschen Standesamt, diese ist 6 Monate gültig.
Mit dieser schriftlichen Eheanmeldung und innerhalb dieser 6 Monate kann ER ein Visum zur Eheschließung in D mit anschließendem Bleiberecht bei der deutschen AV in China beantragen.
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Antwort #30 - 29.05.2016 um 13:32:19
 
Ich geh jetzt aufjedenfall morgen mit ihm zum Standesamt und probiere es. Zusätzlich habe ich jetzt noch ein schreiben fertig gemacht für die Ausländerbehörde mit der inständigen Bitte denn ausreisetermin zu verlängern. Drin beschrieben habe ich auch genau warum ich bzw er um eine Verlängerung bittet. Wenn alles schief geht kann ich mir wenigstens nicht vorwerfen ich hätte nicht alles versucht. Ich hoffe es besteht noch ein Fünkchen die Chance irgendwas zu erreichen
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Antwort #31 - 29.05.2016 um 13:35:59
 
Du musst aber immer bedenken: Eine Abschiebung bedeutet eine Einreisesperre, er kann dann für einige Jahre kein Visum mehr bekommen (gilt für ganz Europa). Er muss also heute, morgen und so weiter darauf vorbereitet sein, einer Abschiebung durch Ausreise zuvor zu kommen. Da Abschiebungen seit ein paar Monaten nicht mehr angekündigt werden dürfen, ist es ein Wettlauf, bei dem er den Gegner nicht sieht.
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Antwort #32 - 29.05.2016 um 13:44:08
 
reinhard schrieb am 29.05.2016 um 13:35:59:
Du musst aber immer bedenken: Eine Abschiebung bedeutet eine Einreisesperre, er kann dann für einige Jahre kein Visum mehr bekommen (gilt für ganz Europa). Er muss also heute, morgen und so weiter darauf vorbereitet sein, einer Abschiebung durch Ausreise zuvor zu kommen. Da Abschiebungen seit ein paar Monaten nicht mehr angekündigt werden dürfen, ist es ein Wettlauf, bei dem er den Gegner nicht sieht.


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Antwort #33 - 29.05.2016 um 13:45:33
 
Romina.wi schrieb am 29.05.2016 um 13:32:19:
Ich geh jetzt aufjedenfall morgen mit ihm zum Standesamt und probiere es. 


Du hast doch geschrieben, es scheitert nur an der chinesischen Ledigkeitsbescheinigung.
Vielleicht solltest du lieber erst einmal in Erfahrung bringen, warum diese abgelehnt wird.
Laut deinem scan hat sie die Überbeglaubigung des chinesischen Außenministeriums und die Legalisation der deutschen Botschaft.
Soweit ist das der gängige Weg für die Ledigkeitsbescheinigung.

Wie habt ihr sie letztes Jahr in China bekommen?
Dein Freund ist persönlich bei einem Notar vorstellig geworden?


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Antwort #34 - 29.05.2016 um 13:49:34
 
greenock schrieb am 29.05.2016 um 13:45:33:
Du hast doch geschrieben, es scheitert nur an der chinesischen Ledigkeitsbescheinigung.
Vielleicht solltest du lieber erst einmal in Erfahrung bringen, warum diese abgelehnt wird.
Laut deinem scan hat sie die Überbeglaubigung des chinesischen Außenministeriums und die Legalisation der deutschen Botschaft.
Soweit ist das der gängige Weg für die Ledigkeitsbescheinigung.

Wie habt ihr sie letztes Jahr in China bekommen?
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Sein Bruder hat uns alle Papiere aus China besorgt. Anders wäre es gar nicht möglich gewesen. Wenn wir allerdings zum jetzigen Zeitpunkt was aus China bräuchten müsste er selber fliegen, da sein Bruder vor 2 Monaten an einem plötzlichen Tod starb
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Antwort #35 - 29.05.2016 um 13:56:09
 
greenock schrieb am 29.05.2016 um 13:45:33:
Du hast doch geschrieben, es scheitert nur an der chinesischen Ledigkeitsbescheinigung.
Vielleicht solltest du lieber erst einmal in Erfahrung bringen, warum diese abgelehnt wird.



Diese Frage solltest Du mal beantworten. Ich hatte das vor einiger Zeit auch gefragt. Frag das Standesamt, was denn da wohl nicht ok ist.

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Antwort #36 - 29.05.2016 um 14:01:40
 
nixwissen schrieb am 29.05.2016 um 13:56:09:
Diese Frage solltest Du mal beantworten. Ich hatte das vor einiger Zeit auch gefragt. Frag das Standesamt, was denn da wohl nicht ok ist.

Gruß,
Norbert


Ich werde mich morgen nochmal kundig machen an welchen punkten es gescheitert ist.
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Antwort #37 - 29.05.2016 um 14:18:50
 
Romina.wi schrieb am 27.05.2016 um 11:01:30:
In dem Brief steht exakt: Sie haben die Bundesrepublik Deutschland bis zum 10.06.2016 zu verlassen.Für denn fall, dass sie die Bundesrepublik Deutschland nicht innerhalb der gesetzten ausreisefrist verlassen haben, wird ihnen sie Abschiebung in die Volksrepublik China angedroht.

Noch ist es "nur" eine Ausreiseaufforderung (und noch keine Abschiebungsandrohung), dh ER sollte auf jeden Fall bis 10.06.2016 ausreisen, denn
es ist kaum zu erwarten, dass sich die ABH weiter hinhalten lässt, zumal sie schon über 1,5 Jahre Geduld gezeigt hat.

Vermutlich habt ihr ja die Eheanmeldung beim deutschen Standesamt (die ggf. einige Wochen/Monate dauern kann) noch gar nicht richtig angeleiert, andernfalls wüsstet ihr genau, welche Unterlagen noch fehlen oder unbrauchbar sind,
siehe Visa-Merkblätter http://www.china.diplo.de/Vertretung/china/de/01-Visa-und-Konsularservice/01-vis...


VOR der (mMn unvermeidlichen freiwilligen) Ausreise sollte er sich bei der ABH eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) holen und diese bei der Ausreise von der BP abstempeln lassen bzw. bei der BP abgeben.
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Antwort #38 - 29.05.2016 um 14:33:26
 
Romina.wi schrieb am 29.05.2016 um 13:49:34:
Sein Bruder hat uns alle Papiere aus China besorgt. Anders wäre es gar nicht möglich gewesen. Wenn wir allerdings zum jetzigen Zeitpunkt was aus China bräuchten müsste er selber fliegen, da sein Bruder vor 2 Monaten an einem plötzlichen Tod starb


Dann schau doch mal, ob die Ledigkeitsbescheinigung vom Public Notary Office ( 公证处 ) ausgestellt und beglaubigt worden ist.

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Antwort #39 - 29.05.2016 um 14:58:39
 
HeFi schrieb am 29.05.2016 um 14:18:50:
Noch ist es "nur" eine Ausreiseaufforderung (und noch keine Abschiebungsandrohung), dh ER sollte auf jeden Fall bis 10.06.2016 ausreisen, denn
es ist kaum zu erwarten, dass sich die ABH weiter hinhalten lässt, zumal sie schon über 1,5 Jahre Geduld gezeigt hat.

Vermutlich habt ihr ja die Eheanmeldung beim deutschen Standesamt (die ggf. einige Wochen/Monate dauern kann) noch gar nicht richtig angeleiert, andernfalls wüsstet ihr genau, welche Unterlagen noch fehlen oder unbrauchbar sind,
siehe Visa-Merkblätter http://www.china.diplo.de/Vertretung/china/de/01-Visa-und-Konsularservice/01-vis...


VOR der (mMn unvermeidlichen freiwilligen) Ausreise sollte er sich bei der ABH eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) holen und diese bei der Ausreise von der BP abstempeln lassen bzw. bei der BP abgeben.


Doch es wurde alles angemeldet und angeleiert für die eheanmeldung. Es ist einfach soviel passiert und abgelehnt worden deswegen habe ich nicht mehr alles punktgenau im kopf. Da müsste ich erst selber nochmal in die unterlagen schauen bzw nachfragen.
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Antwort #40 - 29.05.2016 um 14:59:30
 
greenock schrieb am 29.05.2016 um 14:33:26:
Dann schau doch mal, ob die Ledigkeitsbescheinigung vom Public Notary Office ( 公证处 ) ausgestellt und beglaubigt worden ist.

Nur diese können eine Ledigkeitsbescheinigung in China ausstellen.


Exakt dass haben wir. Aber es wird ja nicht anerkannt in Deutschland was ich nicht verstehe
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Antwort #41 - 29.05.2016 um 15:29:31
 
Ist das ein Auszug aus dem Hukou? Ich dachte das wäre eine eidesstattliche Versicherung zum Familienstand. Und die kann der Bruder nicht fûr den Verlobten abgeben.
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Antwort #42 - 29.05.2016 um 15:39:57
 
NotLupus schrieb am 29.05.2016 um 15:29:31:
Ist das ein Auszug aus dem Hukou? Ich dachte das wäre eine eidesstattliche Versicherung zum Familienstand. Und die kann der Bruder nicht fûr den Verlobten abgeben.


Wenn man eine Ledigkeitsbescheinigung beim Public Notary Office beantragt, legt man entweder sein Hukou vor oder besorgt sich vorher beim örtlichen Standesamt eine Bescheinigung, das man nicht im Eheregister eingetragen ist.
Da dies aber nur für die zuständige Provinz nachweisbar ist (landesweit gibt es kein einheitliches Eheregister) muß man noch eine eidesstattliche Erklärung abgeben, daß man nicht verheiratet ist.
Wenn also der Bruder dieses erledigt hat, könnte es ein Grund sein, warum es hier in DEU nicht anerkannt wird.

Aber Romina sollte deswegen noch einmal nachfragen,, woran es jetzt gescheitert ist, bevor es diesselben Probleme in der Zukunft wieder gibt.
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Antwort #43 - 29.05.2016 um 17:28:00
 
NotLupus schrieb am 29.05.2016 um 15:29:31:
Ist das ein Auszug aus dem Hukou? Ich dachte das wäre eine eidesstattliche Versicherung zum Familienstand. Und die kann der Bruder nicht fûr den Verlobten abgeben.


Ich hab ihn jetzt mal gefragt ob dass ein Auszug des hukou ist. Er sagte dass weiß er selber nicht  Schockiert/Erstaunt dass müsste doch er wissen. Verstehe ich auch nicht. Ich weiß aber dass er damals eine eidesstattliche Versicherung schriftlich dem Bruder geben musste sonst hätte er die Papiere für ihn nicht besorgen können. Wie kann ich selber feststellen ob dass ein Auszug des hukou ist?
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Antwort #44 - 29.05.2016 um 18:14:10
 
Romina.wi schrieb am 29.05.2016 um 17:28:00:
Ich hab ihn jetzt mal gefragt ob dass ein Auszug des hukou ist. Er sagte dass weiß er selber nicht  Schockiert/Erstaunt dass müsste doch er wissen. Verstehe ich auch nicht. Ich weiß aber dass er damals eine eidesstattliche Versicherung schriftlich dem Bruder geben musste sonst hätte er die Papiere für ihn nicht besorgen können. Wie kann ich selber feststellen ob dass ein Auszug des hukou ist?


Indem du dir durchliest, was auf der Ledigkeitsbescheinigung steht.
Es muß ja eine deutsche Übersetzung geben.
Ansonsten sollte er schon wissen, was im Hukou steht.
War er schon mal verheiratet?
Wenn nicht, sollte er noch im Hukou seiner Eltern stehen.
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Antwort #45 - 30.05.2016 um 11:22:19
 
Also jetzt War ich nochmal beim Standesamt. Ich habe da wohl total was durcheinander gebracht. Diesen befreiungsantrag von der beibringung des ehefähigkeitszeugnises hat tatsächlich unsere standesbeamtin gestellt beim OLG in Karlsruhe. Ich werde dieses Schreiben euch hier einstellen. Sie meinte daran scheitert es ja schon die ganze zeit, da wir diesen ledigkeitsnachweis beim chinesischen Konsulat in Deutschland nicht bekommen.

...

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Antwort #46 - 30.05.2016 um 11:28:57
 
Na da steht doch drin, dass dein Mann diese Familienstandserklärung selbst schreiben soll. Dann muss er ihn halt beim Konsulat abgeben.
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Antwort #47 - 30.05.2016 um 11:53:53
 
Obst88 schrieb am 30.05.2016 um 11:28:57:
Na da steht doch drin, dass dein Mann diese Familienstandserklärung selbst schreiben soll. Dann muss er ihn halt beim Konsulat abgeben.


Und dass geht?!? Beim chinesischen Konsulat abgeben oder beim OLG ? Da müsste er dann reinschreiben dass er noch nie verheiratet war? Entschuldige für die vielen Fragen aber ich bin gerade leicht perplex
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Antwort #48 - 30.05.2016 um 11:56:43
 
Wenn er es selber schreiben würde bräuchte er doch trotzdem denn Stempel vom konsulat. Denn bekommt er doch aber nicht ohne aufenthaltstitel
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Antwort #49 - 30.05.2016 um 12:27:21
 
Liest Du eigentlich, was wir hier schreiben und verlinken?
HeFi schrieb am 28.05.2016 um 01:04:22:
NUR das Standesamt ist euer einziger Ansprechpartner für die Eheanmeldung; Anhaltspunkte, welche Unterlagen für die Befreiung vom EFZ benötigt werden, gibt's zB hier:zB für Volksrepublik China http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandes....

Im oa Merkblatt steht ua:
Zitat:
2) Aktuelle Familienstandserklärung im Original, abgegeben bei der zuständigen chi-
nesischen Heimatbehörde (Notariat), bei Aufenthalt in der Volksrepublik China.

bei Aufenthalt in Deutschland kann diese folglich nur vor einem chinesischen Konsulat abgegeben werden, logo?

Für BW steht's dann in der EFZ-Länderliste BW OLG-Stuttgart
http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Laenderverzeichnisse#listenanfang

bzw. unter CHINA   (Volksrepublik China)
http://www.olg-stuttgart.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/OLG%20Stuttgart/L...
Zitat:
2. Aktuelle Familienstandserklärung, abgegeben
a) bei der zuständigen chinesischen Heimatbehörde (Notariat), im Original, versehen mit Legalisation (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache
oder
b) beim chinesischen Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland, im Original, versehen mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.

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« Zuletzt geändert: 30.05.2016 um 12:39:42 von HeFi »  
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Antwort #50 - 30.05.2016 um 12:38:30
 
Habt ihr es bei anderen Konsulaten versucht?
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Antwort #51 - 30.05.2016 um 12:41:10
 
HeFi schrieb am 30.05.2016 um 12:27:21:
Liest Du eigentlich, was wir hier schreiben und verlinken?
Im oa Merkblatt steht ua:
bei Aufenthalt in Deutschland kann diese folglich nur vor einem chinesischen Konsulat abgegeben werden, logo?

Für BW steht's dann in der EFZ-Länderliste BW OLG-Stuttgart      http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Laenderverzeichnisse#listenanfang

CHINA   (Volksrepublik China) http://www.olg-stuttgart.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/OLG%20Stuttgart/L...


Doch natürlich habe ich mir dass angeschaut. Dass sind auch exakt die Information die wir hier haben bzw kopiert bekommen haben vom Standesamt. Aber trotzdem nützt es uns ja nichts da wir nicht weiter kommen. Sagte uns die standesbeamtin heute morgen auch. Sie sagte seit 1 1/2 Jahren scheitert es lediglich an dem ledigkeitsnachweis wo wir nicht erlangen können. Sie sagte sonst wären wir schon längst verheiratet, weil der ganze Rest haben wir ja. Sie sagte auf dem hochzeitsweg kann sie uns nicht mehr weiter helfen. Sie wüsste nicht was sie noch tun könnte
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Antwort #52 - 30.05.2016 um 12:44:08
 
NotLupus schrieb am 30.05.2016 um 12:38:30:
Habt ihr es bei anderen Konsulaten versucht?


Wir waren auf dem chinesischen Konsulat in Frankfurt. Meines Wissens ist dass nächste erst wieder in Berlin. Da waren wir allerdings nicht. Nur in Frankfurt. Aber ich denke egal auf welches wir gehen, ohne aufenthaltstitel werden wir es nirgends bekommen
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Antwort #53 - 30.05.2016 um 12:45:08
 
Versucht es in Berlin. Verlangt den Konsul. Etc.
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Antwort #54 - 30.05.2016 um 12:57:13
 
NotLupus schrieb am 30.05.2016 um 12:45:08:
Versucht es in Berlin. Verlangt den Konsul. Etc.


Hatte ich mir auch schon überlegt es auf einem anderen Konsulat zu probieren. Berlin ist von meinem Standort knapp 8 Stunden entfernt. Wenn ich sicher wüsste dass es was bringen würde, würde ich sogar diesen Weg auf mich nehmen. Dazu müsste ich natürlich in meinem Geschäft erstmal klären ob ich einen sonder Urlaub stellen könnte. Da müsste ich für Fahrt und Konsulat mindestens 2/3 Tage ein rechnen
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Antwort #55 - 30.05.2016 um 12:59:27
 
Romina.wi schrieb am 30.05.2016 um 12:41:10:
Sie sagte seit 1 1/2 Jahren scheitert es lediglich an dem ledigkeitsnachweis wo wir nicht erlangen können.

Lies mal bitte richtig
es wird KEIN Ledigkeitsnachweis vom Konsulat verlangt,
es wird von IHM NUR eine eigene Erklärung zum Familienstand verlangt,
das ist eine eidesstattliche Versicherung bzw. eidesstattliche Erklärung zum Familienstand, beglaubigt vom chinesischen Konsulat.

Die eidesstattliche Erklärung kommt also von ihm, das Konsulat beglaubigt diese nur wie ein Notar. Das Konsulat kann + wird diese Beglaubigung nicht verweigern können.
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Antwort #56 - 30.05.2016 um 13:00:55
 
Es ist doch ohnehin so, dass die ABH vermutlich keine weitere Verlängerung der Ausreisefrist gewähren wird, selbst wenn ihr es schafft, diese Bescheinigung zu bekommen. Das muss dann ja erst wieder vom OLG bearbeitet werden, bevor man sagen könnte, dass die Eheschließung so kurz bevorsteht, dass die ABH vielleicht mit sich reden lässt.

Daher würde ich euch empfehlen, dass er einfach direkt ausreist und die Bescheinigung dann in China besorgt. Das Problem mit dem Konsulat löst sich dadurch ja, so dass er einfach die Erklärung vor der zuständigen Behörde in China abgeben kann. Dann reicht ihr die vollständigen Unterlagen ein und beantragt ein Visum zur Eheschließung in Deutschland. Eventuell wäre es klug, noch vor seiner Ausreise mit dem Standesamt zu klären, ob noch etwas benötigt wird (z. B. eine aktuellere Geburtsurkunde, da die bisher eingereichte eventuell schon zu alt ist) oder er z. B. eine Beitrittserklärung abgeben sollte.

Edit: Noch zu der Idee, es im Konsulat in Berlin zu versuchen: Du brauchst dafür nicht nach Berlin zu fahren, er kann das alleine machen.
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Antwort #57 - 30.05.2016 um 13:27:35
 
Romina.wi schrieb am 30.05.2016 um 12:44:08:
Aber ich denke egal auf welches wir gehen, ohne aufenthaltstitel werden wir es nirgends bekommen

DA denkst Du falsch,
das chinesische Konsulat hat jede x-beliebige eidesstattliche Erklärung seiner Landsleute (wie ein Notar) zu beglaubigen, nicht mehr und nicht weniger,
dazu muss er nur seine Identität mit einem gültigen Pass nachweisen;
der Aufenthaltsstatus in D geht das Konsulat gar nichts an, maW es wird überhaupt nicht danach fragen.
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Antwort #58 - 30.05.2016 um 13:52:05
 
HeFi schrieb am 30.05.2016 um 13:27:35:
DA denkst Du falsch,
das chinesische Konsulat hat jede x-beliebige eidesstattliche Erklärung seiner Landsleute (wie ein Notar) zu beglaubigen, nicht mehr und nicht weniger,
dazu muss er nur seine Identität mit einem gültigen Pass nachweisen;
der Aufenthaltsstatus in D geht das Konsulat gar nichts an, maW es wird überhaupt nicht danach fragen.


Dass ist ja der Hammer  Schockiert/Erstaunt auch wenn es jetzt eigentlich aussichtslos ist werden wir es nochmal probieren. Dass ist ja wirklich der hammer. Ihn hatten sie damals nach einem gültigen Aufenthaltstitel gefragt und als sie sahen dass er abgelaufen ist sagten sie dass er es nicht machen kann. Ich bin jetzt leicht geschockt
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Antwort #59 - 30.05.2016 um 14:31:53
 
Romina.wi schrieb am 30.05.2016 um 13:52:05:
Dass ist ja wirklich der hammer. Ihn hatten sie damals nach einem gültigen Aufenthaltstitel gefragt und als sie sahen dass er abgelaufen ist sagten sie dass er es nicht machen kann. Ich bin jetzt leicht geschockt

DAS war euer Irrtum seit 1,5 Jahren (ihr müsst halt genauer lesen + zuhören).
Ihr habt vom Konsulat einen Ledigkeitsnachweis verlangt, obwohl dieser nirgends (auch nicht vom OLG) gefordert wird.

ES wird NUR eine Familienstands-Erklärung von IHM, beglaubigt vom chin. Konsulat, verlangt; das steht auch soo im OLG-Brief,
siehe Beitrag #45 http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1464206369/45#45
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Antwort #60 - 30.05.2016 um 14:59:44
 
Ändert jetzt nichts mehr daran, dass er jetzt Woche ausreisen muss, sonst bekommt er eine Einreisesperre.
Sprecht mit der Ausländerbehörde, klärt den Sachverhalt und wenn die sagen geht nicht, sollte er auf jeden Fall ausreisen.
Man hätte das ganze sicher retten können, aber jetzt ist es dafür wohl zu spät.
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Antwort #61 - 30.05.2016 um 15:40:26
 
Romina.wi schrieb am 30.05.2016 um 11:22:19:
Also jetzt War ich nochmal beim Standesamt. Ich habe da wohl total was durcheinander gebracht. Diesen befreiungsantrag von der beibringung des ehefähigkeitszeugnises hat tatsächlich unsere standesbeamtin gestellt beim OLG in Karlsruhe. Ich werde dieses Schreiben euch hier einstellen. Sie meinte daran scheitert es ja schon die ganze zeit, da wir diesen ledigkeitsnachweis beim chinesischen Konsulat in Deutschland nicht bekommen.



Schau mal. Ist zwar ein älterer Eintrag aber zur Info interessant

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1248260799

Der Eintrag ist sicher hilfreich, hab ich kopiert. Schön erklärt. Punkt 2 dürfte für Euch zutreffen.

+++
Re: Chinesin heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand
Antwort #9 - 11.08.2009 um 16:39:43   Meine Verlobte hattte genau das gleiche Problem. Es gibt folgende zwei anerkannte Möglichkeiten

1. Eidesstaatliche Erklärung zum Familienstand beim Notar in China, dann mit beglaubigter Übersetzung, auswärtiges Amt und deutsche Botschaft überbeglaubigen und legalisieren lassen (empfiehlt sich wenn der chinesische Partner gerade in China ist)

2. Eidesstaatliche Erklärung zum Familienstand im chinesischen Konsulat in Deutschland (man bekommt dann eine deutsche Übersetzung und das chinesische Original)
(empfiehlt sich wenn der chinesische Partner bereits in Deutschland ist)

Beides wird vom OLG akzeptiert
+++

Und bitte frag die ABH wegen dem 10.6. ob die noch mal verlängern, dass ist total wichtig was die dazu sagen und vorallem tun wollen. Vorher würde ich nichts tun, kostet Euch nur unnötig Geld.

Gruß Andrea72
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Antwort #62 - 30.05.2016 um 18:55:30
 
NotLupus schrieb am 30.05.2016 um 12:38:30:
Habt ihr es bei anderen Konsulaten versucht?


Das bringt nichts, da sich die Zuständigkeit der chinesischen Konsulate nach dem Bundesland richtet, in dem man wohnt.

Nur die chinesische Botschaft in Berlin ist bundesweit zuständig.

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Antwort #63 - 30.05.2016 um 19:01:26
 
Andrea72 schrieb am 30.05.2016 um 15:40:26:
Vorher würde ich nichts tun, kostet Euch nur unnötig Geld.



Hi,

Das sehe ich nicht so. Mit dem Schrieb und der eidesstattlichen Versicherung dürften die Chancen steigen.

Gruß,
Norbert
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Antwort #64 - 30.05.2016 um 19:36:18
 
[quote author=292E3F302E34342229470 link=1464206369/63#63 date=1464627686]


Hi,

Das sehe ich nicht so. Mit dem Schrieb und der eidesstattlichen Versicherung dürften die Chancen steigen.

Gruß,
Norbert[/quote


Hallo Norbert,

Schon klar,  aber Du wirst mir nicht erzählen wollen, dass bis 10.6.2016 noch viel zu regeln ist, ausser abklären inwiefern die ABH bereit ist die Duldung zu verlängern. Ich glaube nicht das das geschriebene Dokument in einer Woche fertig ist (mit Stempel, Übersetzung usw.), nicht in Deutschland.

Das schlimmste was jetzt passieren kann ist die Freiwillige Ausreise zu verpassen. 10 Tage mit Wochenende wo bekanntlicherweise in D kein Amt arbeitet ist gar nix für solche Dinge.

Es wäre echt doof wenn er zurück muss wegen paar Wochen  weinend

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Antwort #65 - 30.05.2016 um 19:47:22
 
Moin,

es geht nur um die Eidesstattliche Versicherung beim Konsulat. Würde mich nicht wundern, wenn er die gleich mitnehmen kann.
Wenn er das gleich auf Deutsch und Chinesisch mitbringt machen die ihren Stempel drauf und gut ist.
Keine Ahnung ob das wirklich so läuft aber vielleicht sollte man das erstmal erfragen. Wenn die Situation genauso ist wie bisher steht man bei der ABH sicher nicht gut da.
Die Befreiung beim OLG wird natürlich nichts mehr zu dem Termin aber wenn die letzte Hürde dafür genommen ist sieht das doch schon anders aus.

Gruß,
Norbert
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Antwort #66 - 30.05.2016 um 20:04:20
 
Wir haben jetzt eine eidesstattliche Versicherung für ihn geschrieben. Ein beglaubigter Dolmetscher hat es uns auch nochmal auf chinesisch übersetzt. Mit denn papieren probiert er es ein zweites mal morgen auf dem chinesischen konsulat. Zusätzlich habe ich denn Brief weggeschickt mit der bitte um eine Verlängerung der ausreisefrist. Ob dass alles was bringt?!? Hmm morgen werde ich schlauer sein. Dann kann ich es nochmal hier schreiben was dabei raus kam
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Antwort #67 - 30.05.2016 um 20:59:06
 
Ich würde an eurer Stelle das persönliche Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen anstatt ihm zu schreiben. Zur Not telefonisch. Macht sicher einen besseren Eindruck und ihr habt sofort eine Rückmeldung ob sie abblocken oder nicht.
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Antwort #68 - 30.05.2016 um 21:47:21
 
Ich durfte mit meiner Frau auch mal zum chinesischen Konsulat.

Hier findet Ihr alle Informationen für die Erklärung (auf Chinesisch): http://hamburg.china-consulate.org/chn/lsyws/gzrz/t1073861.htm (dürfte für alle Konsulate in Deutschland gelten)

Wichtig waren hier folgende Dokumente: Antragsformular für Bescheinigungen&Legalisation, frische (glaube nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung mit eingetragenem Familienstand, gültiger chinesischer Personalausweis (ID Card)+Reisepass+Aufenthaltstitel im Original und in Kopie

Wir waren schon 30 Minuten vor der Öffnungszeit beim Generalkonsulat und kamen auch als erste dran. Man erhält vom Mitarbeitet einen Vordruck (auf deutsch) der Erklärung, den man nur noch ausfüllen braucht. Den Dolmetscher hättet Ihr euch sparen können.

Bei der Express-Bearbeitung erhält man die Bescheinigung über die Abgabe der Erklärung noch am selben Tag. (vorausgesetzt man reicht die Erklärung zwischen 9-10 Uhr ein)

Viele Grüße
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #69 - 31.05.2016 um 11:58:07
 
Also wir haben es nicht bekommen. Wir haben gestern noch sowohl auf deutsch wie auch mit dem Dolmetscher beglaubigt übersetzt in chinesisch eine eidesstattliche Versicherung geschrieben. Keine Chance ohne Aufenthaltstitel einen stempel zu erlangen. Die Antwort der Frau: kommen sie wieder wenn sie einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen! Insgesamt 6 Stunden Fahrt wiedermal umsonst
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Antwort #70 - 31.05.2016 um 17:42:41
 
Romina.wi schrieb am 31.05.2016 um 11:58:07:
Also wir haben es nicht bekommen. Wir haben gestern noch sowohl auf deutsch wie auch mit dem Dolmetscher beglaubigt übersetzt in chinesisch eine eidesstattliche Versicherung geschrieben. Keine Chance ohne Aufenthaltstitel einen stempel zu erlangen. Die Antwort der Frau: kommen sie wieder wenn sie einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen! Insgesamt 6 Stunden Fahrt wiedermal umsonst



Das tut mir wirklich leid für Euch.

Trotzdem wenn Ihr noch Lust habt bei der ABH persönlich anfragen , ob Verlängerung noch möglich.

Ansonsten auf die Freiwillige Ausreise vorbereiten und Flug buchen.

Gruß Andrea72   unentschlossen
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Antwort #71 - 31.05.2016 um 20:06:31
 
Andrea72 schrieb am 31.05.2016 um 17:42:41:
Das tut mir wirklich leid für Euch.

Trotzdem wenn Ihr noch Lust habt bei der ABH persönlich anfragen , ob Verlängerung noch möglich.

Ansonsten auf die Freiwillige Ausreise vorbereiten und Flug buchen.

Gruß Andrea72   unentschlossen


Es wäre zu schön gewesen wenn wir dass so einfach bekommen hätten. Es war die selbe frau wie letztes mal. Ich fand es schon der hammer als mein freund anfing zu sprechen hat sie ihn gleich mal zusammen geschnautzt ob er kein anständiges chinesisch sprechen kann, mit so einem chinesisch redet sie erst gar nicht mit ihm. Dann verlangte sie natürlich gleich ein gültiges visum. Als er sagte warum sie für dass ein visum benötigte sagte sie "ich mache hier die regeln und du hast zu tun was ich dir sage und nicht anders". Also ganz ehrlich ich musste mich ja letztes mal schon beherrschen da diese Frau wirklich unterste Schublade ist. So wie die mit denn Leuten umgeht dass ist doch nicht normal. Dass schlimme ist man ist ob man will oder nicht darauf angewiesen ob sie es gibt oder nicht.
Zwecks der AB hierzu warten wir noch auf eine Rückmeldung. Haben es schriftlich gemacht dass wir was in der Hand haben sozusagen. Hab jetzt in der zeit schon viel zu oft erlebt dass das was mündlich gesagt wird nichts wert ist.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #72 - 31.05.2016 um 22:07:00
 
Was erhofft ihr euch denn von einer Verlängerung der Ausreisefrist? Eure Probleme löst das nicht, solange er das Dokument vom Konsulat nicht bekommt, könnt ihr nicht heiraten und er bekommt keinen Aufenthaltstitel. Je schneller er ausreist, desto schneller ist er auch wieder in Deutschland und zwar mit einem Aufenthaltstitel.
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Antwort #73 - 31.05.2016 um 22:13:36
 
Moin,

Es steht ja noch der 3. Antrag auf die Arbeitserlaubnis beim Zirkus im Raum. Das könnte ja kurzfristig noch was werden.

Zu der Sache im Konsulat: Auch diese Frau hat einen Vorgesetzten.

Gruß,
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Antwort #74 - 31.05.2016 um 22:32:49
 
Die Beglaubigung von eidesstattlichen Erklärungen gehört mW nicht den originären konsularischen Aufgaben eines Konsulats. Möglicherweise ist diese notarielle Nebenaufgabe nicht an die Amtsbezirke der chin. Konsulate gebunden, sodass dies auch ein anderes chin. Konsulat machen könnte.

Zu den Amtsbezirken bzw. Aufgaben der Konsulate konnte ich bei der chin. Botschaft http://www.china-botschaft.de/det/zdzlg/
nichts finden, außer der Liste der
Generalkonsulate der VR China in der BRD
Generalkonsulat der Volksrepublik China in Düsseldorf  (2015-12-23)      
Generalkonsulat der Volksrepublik China in Frankfurt am Main  (2014-01-15)      
Generalkonsulat der Volksrepublik China in Hamburg  (2014-01-15)      
Generalkonsulat der Volksrepublik China in München  (2014-01-15)

Andererseits ist zu viel Zeit nutzlos verstrichen, sodass das Folgende bis zum 10.06.2016 nicht mehr zu schaffen ist:
1. beglaubigte Erklärung von dem chin. Konsulat,
2. Einreichen beim zuständigen deutschen Standesamt,
3. Weiterleitung an's zuständige OLG,
4. Entscheidung des zuständigen OLG,
5. Übermittlung an's zuständige deutsche Standesamt,
6. Fertigstellung und Übermittlung der Eheanmeldung durch das zuständige deutsche Standesamt,
7. Einreichen der schriftlichen Eheanmeldung bei der ABH,
8. Entscheidung der ABH zur Verlängerung der Duldung,
9. Eheschließung beim zuständigen deutschen Standesamt,
10. Erteilung einer AE zum Ehegattennachzug durch die ABH

Daraus folgt unvermeidlich, wenn ER keine Einreisesperre riskieren will:
1. umgehend Koffer packen,
2. bei der ABH eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) abholen,
3. Flug nach China buchen,
4. unbedingt VOR dem 10.6.16 mit GÜB ausreisen

Die in China besorgte      notarielle eidesstattliche Erklärung (mit Legalisation !!!) per Post zu Dir schicken und (beeidigt übersetzt) beim dt. Standesamt einreichen.
Mit der schriftlichen standesamtlichen Eheanmeldung kann ER später ein Visum zur Eheschließung mit anschließendem Bleiberecht bei einer deutschen AV beantragen.
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« Zuletzt geändert: 31.05.2016 um 22:58:26 von HeFi »  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #75 - 01.06.2016 um 18:49:44
 
HeFi schrieb am 31.05.2016 um 22:32:49:
Zu den Amtsbezirken bzw. Aufgaben der Konsulate konnte ich bei der chin. Botschaft http://www.china-botschaft.de/det/zdzlg/
nichts finden, außer der Liste der
Generalkonsulate der VR China in der BRD
Generalkonsulat der Volksrepublik China in Düsseldorf  (2015-12-23)      
Generalkonsulat der Volksrepublik China in Frankfurt am Main  (2014-01-15)      
Generalkonsulat der Volksrepublik China in Hamburg  (2014-01-15)      
Generalkonsulat der Volksrepublik China in München  (2014-01-15)



Frankfurt ist zuständig für Hessen, BW, NRW, RP und das Saarland.
Hamburg ist zuständig für HH, HB, Niedersachsen und Schleswig Holstein.
München ist zuständig für Bayern.

In Düsseldorf können noch keine konsularische Beurkundungen vorgenommen werden.

Die Botschaft in Berlin ist für ganz DEU zuständig.

Es bei einem anderen Konsulat in einem anderen Amtsbezirk zu versuchen, wird nichts bringen, da man dort abgewiesen wird (die Chinesischen nehmen sich da ein Beispiel an den deutschen AV´s in China).

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