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Hilferuf (Gelesen: 18.228 mal)
Themen Beschreibung: Sehr komplizierter fall
Romina.wi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #45 - 30.05.2016 um 11:22:19
 
Also jetzt War ich nochmal beim Standesamt. Ich habe da wohl total was durcheinander gebracht. Diesen befreiungsantrag von der beibringung des ehefähigkeitszeugnises hat tatsächlich unsere standesbeamtin gestellt beim OLG in Karlsruhe. Ich werde dieses Schreiben euch hier einstellen. Sie meinte daran scheitert es ja schon die ganze zeit, da wir diesen ledigkeitsnachweis beim chinesischen Konsulat in Deutschland nicht bekommen.

...

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Obst88
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Antwort #46 - 30.05.2016 um 11:28:57
 
Na da steht doch drin, dass dein Mann diese Familienstandserklärung selbst schreiben soll. Dann muss er ihn halt beim Konsulat abgeben.
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Romina.wi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #47 - 30.05.2016 um 11:53:53
 
Obst88 schrieb am 30.05.2016 um 11:28:57:
Na da steht doch drin, dass dein Mann diese Familienstandserklärung selbst schreiben soll. Dann muss er ihn halt beim Konsulat abgeben.


Und dass geht?!? Beim chinesischen Konsulat abgeben oder beim OLG ? Da müsste er dann reinschreiben dass er noch nie verheiratet war? Entschuldige für die vielen Fragen aber ich bin gerade leicht perplex
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Romina.wi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #48 - 30.05.2016 um 11:56:43
 
Wenn er es selber schreiben würde bräuchte er doch trotzdem denn Stempel vom konsulat. Denn bekommt er doch aber nicht ohne aufenthaltstitel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #49 - 30.05.2016 um 12:27:21
 
Liest Du eigentlich, was wir hier schreiben und verlinken?
HeFi schrieb am 28.05.2016 um 01:04:22:
NUR das Standesamt ist euer einziger Ansprechpartner für die Eheanmeldung; Anhaltspunkte, welche Unterlagen für die Befreiung vom EFZ benötigt werden, gibt's zB hier:zB für Volksrepublik China http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandes....

Im oa Merkblatt steht ua:
Zitat:
2) Aktuelle Familienstandserklärung im Original, abgegeben bei der zuständigen chi-
nesischen Heimatbehörde (Notariat), bei Aufenthalt in der Volksrepublik China.

bei Aufenthalt in Deutschland kann diese folglich nur vor einem chinesischen Konsulat abgegeben werden, logo?

Für BW steht's dann in der EFZ-Länderliste BW OLG-Stuttgart
http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Laenderverzeichnisse#listenanfang

bzw. unter CHINA   (Volksrepublik China)
http://www.olg-stuttgart.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/OLG%20Stuttgart/L...
Zitat:
2. Aktuelle Familienstandserklärung, abgegeben
a) bei der zuständigen chinesischen Heimatbehörde (Notariat), im Original, versehen mit Legalisation (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache
oder
b) beim chinesischen Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland, im Original, versehen mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.

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« Zuletzt geändert: 30.05.2016 um 12:39:42 von HeFi »  
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Antwort #50 - 30.05.2016 um 12:38:30
 
Habt ihr es bei anderen Konsulaten versucht?
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Romina.wi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #51 - 30.05.2016 um 12:41:10
 
HeFi schrieb am 30.05.2016 um 12:27:21:
Liest Du eigentlich, was wir hier schreiben und verlinken?
Im oa Merkblatt steht ua:
bei Aufenthalt in Deutschland kann diese folglich nur vor einem chinesischen Konsulat abgegeben werden, logo?

Für BW steht's dann in der EFZ-Länderliste BW OLG-Stuttgart      http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Laenderverzeichnisse#listenanfang

CHINA   (Volksrepublik China) http://www.olg-stuttgart.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/OLG%20Stuttgart/L...


Doch natürlich habe ich mir dass angeschaut. Dass sind auch exakt die Information die wir hier haben bzw kopiert bekommen haben vom Standesamt. Aber trotzdem nützt es uns ja nichts da wir nicht weiter kommen. Sagte uns die standesbeamtin heute morgen auch. Sie sagte seit 1 1/2 Jahren scheitert es lediglich an dem ledigkeitsnachweis wo wir nicht erlangen können. Sie sagte sonst wären wir schon längst verheiratet, weil der ganze Rest haben wir ja. Sie sagte auf dem hochzeitsweg kann sie uns nicht mehr weiter helfen. Sie wüsste nicht was sie noch tun könnte
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Antwort #52 - 30.05.2016 um 12:44:08
 
NotLupus schrieb am 30.05.2016 um 12:38:30:
Habt ihr es bei anderen Konsulaten versucht?


Wir waren auf dem chinesischen Konsulat in Frankfurt. Meines Wissens ist dass nächste erst wieder in Berlin. Da waren wir allerdings nicht. Nur in Frankfurt. Aber ich denke egal auf welches wir gehen, ohne aufenthaltstitel werden wir es nirgends bekommen
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NotLupus
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Antwort #53 - 30.05.2016 um 12:45:08
 
Versucht es in Berlin. Verlangt den Konsul. Etc.
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Antwort #54 - 30.05.2016 um 12:57:13
 
NotLupus schrieb am 30.05.2016 um 12:45:08:
Versucht es in Berlin. Verlangt den Konsul. Etc.


Hatte ich mir auch schon überlegt es auf einem anderen Konsulat zu probieren. Berlin ist von meinem Standort knapp 8 Stunden entfernt. Wenn ich sicher wüsste dass es was bringen würde, würde ich sogar diesen Weg auf mich nehmen. Dazu müsste ich natürlich in meinem Geschäft erstmal klären ob ich einen sonder Urlaub stellen könnte. Da müsste ich für Fahrt und Konsulat mindestens 2/3 Tage ein rechnen
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Antwort #55 - 30.05.2016 um 12:59:27
 
Romina.wi schrieb am 30.05.2016 um 12:41:10:
Sie sagte seit 1 1/2 Jahren scheitert es lediglich an dem ledigkeitsnachweis wo wir nicht erlangen können.

Lies mal bitte richtig
es wird KEIN Ledigkeitsnachweis vom Konsulat verlangt,
es wird von IHM NUR eine eigene Erklärung zum Familienstand verlangt,
das ist eine eidesstattliche Versicherung bzw. eidesstattliche Erklärung zum Familienstand, beglaubigt vom chinesischen Konsulat.

Die eidesstattliche Erklärung kommt also von ihm, das Konsulat beglaubigt diese nur wie ein Notar. Das Konsulat kann + wird diese Beglaubigung nicht verweigern können.
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Antwort #56 - 30.05.2016 um 13:00:55
 
Es ist doch ohnehin so, dass die ABH vermutlich keine weitere Verlängerung der Ausreisefrist gewähren wird, selbst wenn ihr es schafft, diese Bescheinigung zu bekommen. Das muss dann ja erst wieder vom OLG bearbeitet werden, bevor man sagen könnte, dass die Eheschließung so kurz bevorsteht, dass die ABH vielleicht mit sich reden lässt.

Daher würde ich euch empfehlen, dass er einfach direkt ausreist und die Bescheinigung dann in China besorgt. Das Problem mit dem Konsulat löst sich dadurch ja, so dass er einfach die Erklärung vor der zuständigen Behörde in China abgeben kann. Dann reicht ihr die vollständigen Unterlagen ein und beantragt ein Visum zur Eheschließung in Deutschland. Eventuell wäre es klug, noch vor seiner Ausreise mit dem Standesamt zu klären, ob noch etwas benötigt wird (z. B. eine aktuellere Geburtsurkunde, da die bisher eingereichte eventuell schon zu alt ist) oder er z. B. eine Beitrittserklärung abgeben sollte.

Edit: Noch zu der Idee, es im Konsulat in Berlin zu versuchen: Du brauchst dafür nicht nach Berlin zu fahren, er kann das alleine machen.
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Antwort #57 - 30.05.2016 um 13:27:35
 
Romina.wi schrieb am 30.05.2016 um 12:44:08:
Aber ich denke egal auf welches wir gehen, ohne aufenthaltstitel werden wir es nirgends bekommen

DA denkst Du falsch,
das chinesische Konsulat hat jede x-beliebige eidesstattliche Erklärung seiner Landsleute (wie ein Notar) zu beglaubigen, nicht mehr und nicht weniger,
dazu muss er nur seine Identität mit einem gültigen Pass nachweisen;
der Aufenthaltsstatus in D geht das Konsulat gar nichts an, maW es wird überhaupt nicht danach fragen.
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Romina.wi
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Antwort #58 - 30.05.2016 um 13:52:05
 
HeFi schrieb am 30.05.2016 um 13:27:35:
DA denkst Du falsch,
das chinesische Konsulat hat jede x-beliebige eidesstattliche Erklärung seiner Landsleute (wie ein Notar) zu beglaubigen, nicht mehr und nicht weniger,
dazu muss er nur seine Identität mit einem gültigen Pass nachweisen;
der Aufenthaltsstatus in D geht das Konsulat gar nichts an, maW es wird überhaupt nicht danach fragen.


Dass ist ja der Hammer  Schockiert/Erstaunt auch wenn es jetzt eigentlich aussichtslos ist werden wir es nochmal probieren. Dass ist ja wirklich der hammer. Ihn hatten sie damals nach einem gültigen Aufenthaltstitel gefragt und als sie sahen dass er abgelaufen ist sagten sie dass er es nicht machen kann. Ich bin jetzt leicht geschockt
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Antwort #59 - 30.05.2016 um 14:31:53
 
Romina.wi schrieb am 30.05.2016 um 13:52:05:
Dass ist ja wirklich der hammer. Ihn hatten sie damals nach einem gültigen Aufenthaltstitel gefragt und als sie sahen dass er abgelaufen ist sagten sie dass er es nicht machen kann. Ich bin jetzt leicht geschockt

DAS war euer Irrtum seit 1,5 Jahren (ihr müsst halt genauer lesen + zuhören).
Ihr habt vom Konsulat einen Ledigkeitsnachweis verlangt, obwohl dieser nirgends (auch nicht vom OLG) gefordert wird.

ES wird NUR eine Familienstands-Erklärung von IHM, beglaubigt vom chin. Konsulat, verlangt; das steht auch soo im OLG-Brief,
siehe Beitrag #45 http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1464206369/45#45
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