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Hilferuf (Gelesen: 18.223 mal)
Themen Beschreibung: Sehr komplizierter fall
Romina.wi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #30 - 29.05.2016 um 13:32:19
 
Ich geh jetzt aufjedenfall morgen mit ihm zum Standesamt und probiere es. Zusätzlich habe ich jetzt noch ein schreiben fertig gemacht für die Ausländerbehörde mit der inständigen Bitte denn ausreisetermin zu verlängern. Drin beschrieben habe ich auch genau warum ich bzw er um eine Verlängerung bittet. Wenn alles schief geht kann ich mir wenigstens nicht vorwerfen ich hätte nicht alles versucht. Ich hoffe es besteht noch ein Fünkchen die Chance irgendwas zu erreichen
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #31 - 29.05.2016 um 13:35:59
 
Du musst aber immer bedenken: Eine Abschiebung bedeutet eine Einreisesperre, er kann dann für einige Jahre kein Visum mehr bekommen (gilt für ganz Europa). Er muss also heute, morgen und so weiter darauf vorbereitet sein, einer Abschiebung durch Ausreise zuvor zu kommen. Da Abschiebungen seit ein paar Monaten nicht mehr angekündigt werden dürfen, ist es ein Wettlauf, bei dem er den Gegner nicht sieht.
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Romina.wi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #32 - 29.05.2016 um 13:44:08
 
reinhard schrieb am 29.05.2016 um 13:35:59:
Du musst aber immer bedenken: Eine Abschiebung bedeutet eine Einreisesperre, er kann dann für einige Jahre kein Visum mehr bekommen (gilt für ganz Europa). Er muss also heute, morgen und so weiter darauf vorbereitet sein, einer Abschiebung durch Ausreise zuvor zu kommen. Da Abschiebungen seit ein paar Monaten nicht mehr angekündigt werden dürfen, ist es ein Wettlauf, bei dem er den Gegner nicht sieht.


Genau dass ist mein schlimmster Alptraum  unentschlossen ich habe mal eine Abschiebung life mitbekommen. So ein Szenario ist einfach nur schrecklich
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greenock
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 29.05.2016 um 13:45:33
 
Romina.wi schrieb am 29.05.2016 um 13:32:19:
Ich geh jetzt aufjedenfall morgen mit ihm zum Standesamt und probiere es. 


Du hast doch geschrieben, es scheitert nur an der chinesischen Ledigkeitsbescheinigung.
Vielleicht solltest du lieber erst einmal in Erfahrung bringen, warum diese abgelehnt wird.
Laut deinem scan hat sie die Überbeglaubigung des chinesischen Außenministeriums und die Legalisation der deutschen Botschaft.
Soweit ist das der gängige Weg für die Ledigkeitsbescheinigung.

Wie habt ihr sie letztes Jahr in China bekommen?
Dein Freund ist persönlich bei einem Notar vorstellig geworden?


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Romina.wi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #34 - 29.05.2016 um 13:49:34
 
greenock schrieb am 29.05.2016 um 13:45:33:
Du hast doch geschrieben, es scheitert nur an der chinesischen Ledigkeitsbescheinigung.
Vielleicht solltest du lieber erst einmal in Erfahrung bringen, warum diese abgelehnt wird.
Laut deinem scan hat sie die Überbeglaubigung des chinesischen Außenministeriums und die Legalisation der deutschen Botschaft.
Soweit ist das der gängige Weg für die Ledigkeitsbescheinigung.

Wie habt ihr sie letztes Jahr in China bekommen?
Dein Freund ist persönlich bei einem Notar vorstellig geworden?




Sein Bruder hat uns alle Papiere aus China besorgt. Anders wäre es gar nicht möglich gewesen. Wenn wir allerdings zum jetzigen Zeitpunkt was aus China bräuchten müsste er selber fliegen, da sein Bruder vor 2 Monaten an einem plötzlichen Tod starb
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nixwissen
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Antwort #35 - 29.05.2016 um 13:56:09
 
greenock schrieb am 29.05.2016 um 13:45:33:
Du hast doch geschrieben, es scheitert nur an der chinesischen Ledigkeitsbescheinigung.
Vielleicht solltest du lieber erst einmal in Erfahrung bringen, warum diese abgelehnt wird.



Diese Frage solltest Du mal beantworten. Ich hatte das vor einiger Zeit auch gefragt. Frag das Standesamt, was denn da wohl nicht ok ist.

Gruß,
Norbert
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Romina.wi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #36 - 29.05.2016 um 14:01:40
 
nixwissen schrieb am 29.05.2016 um 13:56:09:
Diese Frage solltest Du mal beantworten. Ich hatte das vor einiger Zeit auch gefragt. Frag das Standesamt, was denn da wohl nicht ok ist.

Gruß,
Norbert


Ich werde mich morgen nochmal kundig machen an welchen punkten es gescheitert ist.
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Antwort #37 - 29.05.2016 um 14:18:50
 
Romina.wi schrieb am 27.05.2016 um 11:01:30:
In dem Brief steht exakt: Sie haben die Bundesrepublik Deutschland bis zum 10.06.2016 zu verlassen.Für denn fall, dass sie die Bundesrepublik Deutschland nicht innerhalb der gesetzten ausreisefrist verlassen haben, wird ihnen sie Abschiebung in die Volksrepublik China angedroht.

Noch ist es "nur" eine Ausreiseaufforderung (und noch keine Abschiebungsandrohung), dh ER sollte auf jeden Fall bis 10.06.2016 ausreisen, denn
es ist kaum zu erwarten, dass sich die ABH weiter hinhalten lässt, zumal sie schon über 1,5 Jahre Geduld gezeigt hat.

Vermutlich habt ihr ja die Eheanmeldung beim deutschen Standesamt (die ggf. einige Wochen/Monate dauern kann) noch gar nicht richtig angeleiert, andernfalls wüsstet ihr genau, welche Unterlagen noch fehlen oder unbrauchbar sind,
siehe Visa-Merkblätter http://www.china.diplo.de/Vertretung/china/de/01-Visa-und-Konsularservice/01-vis...


VOR der (mMn unvermeidlichen freiwilligen) Ausreise sollte er sich bei der ABH eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) holen und diese bei der Ausreise von der BP abstempeln lassen bzw. bei der BP abgeben.
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greenock
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #38 - 29.05.2016 um 14:33:26
 
Romina.wi schrieb am 29.05.2016 um 13:49:34:
Sein Bruder hat uns alle Papiere aus China besorgt. Anders wäre es gar nicht möglich gewesen. Wenn wir allerdings zum jetzigen Zeitpunkt was aus China bräuchten müsste er selber fliegen, da sein Bruder vor 2 Monaten an einem plötzlichen Tod starb


Dann schau doch mal, ob die Ledigkeitsbescheinigung vom Public Notary Office ( 公证处 ) ausgestellt und beglaubigt worden ist.

Nur diese können eine Ledigkeitsbescheinigung in China ausstellen.
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Romina.wi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #39 - 29.05.2016 um 14:58:39
 
HeFi schrieb am 29.05.2016 um 14:18:50:
Noch ist es "nur" eine Ausreiseaufforderung (und noch keine Abschiebungsandrohung), dh ER sollte auf jeden Fall bis 10.06.2016 ausreisen, denn
es ist kaum zu erwarten, dass sich die ABH weiter hinhalten lässt, zumal sie schon über 1,5 Jahre Geduld gezeigt hat.

Vermutlich habt ihr ja die Eheanmeldung beim deutschen Standesamt (die ggf. einige Wochen/Monate dauern kann) noch gar nicht richtig angeleiert, andernfalls wüsstet ihr genau, welche Unterlagen noch fehlen oder unbrauchbar sind,
siehe Visa-Merkblätter http://www.china.diplo.de/Vertretung/china/de/01-Visa-und-Konsularservice/01-vis...


VOR der (mMn unvermeidlichen freiwilligen) Ausreise sollte er sich bei der ABH eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) holen und diese bei der Ausreise von der BP abstempeln lassen bzw. bei der BP abgeben.


Doch es wurde alles angemeldet und angeleiert für die eheanmeldung. Es ist einfach soviel passiert und abgelehnt worden deswegen habe ich nicht mehr alles punktgenau im kopf. Da müsste ich erst selber nochmal in die unterlagen schauen bzw nachfragen.
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Antwort #40 - 29.05.2016 um 14:59:30
 
greenock schrieb am 29.05.2016 um 14:33:26:
Dann schau doch mal, ob die Ledigkeitsbescheinigung vom Public Notary Office ( 公证处 ) ausgestellt und beglaubigt worden ist.

Nur diese können eine Ledigkeitsbescheinigung in China ausstellen.


Exakt dass haben wir. Aber es wird ja nicht anerkannt in Deutschland was ich nicht verstehe
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NotLupus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #41 - 29.05.2016 um 15:29:31
 
Ist das ein Auszug aus dem Hukou? Ich dachte das wäre eine eidesstattliche Versicherung zum Familienstand. Und die kann der Bruder nicht fûr den Verlobten abgeben.
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greenock
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Antwort #42 - 29.05.2016 um 15:39:57
 
NotLupus schrieb am 29.05.2016 um 15:29:31:
Ist das ein Auszug aus dem Hukou? Ich dachte das wäre eine eidesstattliche Versicherung zum Familienstand. Und die kann der Bruder nicht fûr den Verlobten abgeben.


Wenn man eine Ledigkeitsbescheinigung beim Public Notary Office beantragt, legt man entweder sein Hukou vor oder besorgt sich vorher beim örtlichen Standesamt eine Bescheinigung, das man nicht im Eheregister eingetragen ist.
Da dies aber nur für die zuständige Provinz nachweisbar ist (landesweit gibt es kein einheitliches Eheregister) muß man noch eine eidesstattliche Erklärung abgeben, daß man nicht verheiratet ist.
Wenn also der Bruder dieses erledigt hat, könnte es ein Grund sein, warum es hier in DEU nicht anerkannt wird.

Aber Romina sollte deswegen noch einmal nachfragen,, woran es jetzt gescheitert ist, bevor es diesselben Probleme in der Zukunft wieder gibt.
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Romina.wi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #43 - 29.05.2016 um 17:28:00
 
NotLupus schrieb am 29.05.2016 um 15:29:31:
Ist das ein Auszug aus dem Hukou? Ich dachte das wäre eine eidesstattliche Versicherung zum Familienstand. Und die kann der Bruder nicht fûr den Verlobten abgeben.


Ich hab ihn jetzt mal gefragt ob dass ein Auszug des hukou ist. Er sagte dass weiß er selber nicht  Schockiert/Erstaunt dass müsste doch er wissen. Verstehe ich auch nicht. Ich weiß aber dass er damals eine eidesstattliche Versicherung schriftlich dem Bruder geben musste sonst hätte er die Papiere für ihn nicht besorgen können. Wie kann ich selber feststellen ob dass ein Auszug des hukou ist?
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greenock
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Antwort #44 - 29.05.2016 um 18:14:10
 
Romina.wi schrieb am 29.05.2016 um 17:28:00:
Ich hab ihn jetzt mal gefragt ob dass ein Auszug des hukou ist. Er sagte dass weiß er selber nicht  Schockiert/Erstaunt dass müsste doch er wissen. Verstehe ich auch nicht. Ich weiß aber dass er damals eine eidesstattliche Versicherung schriftlich dem Bruder geben musste sonst hätte er die Papiere für ihn nicht besorgen können. Wie kann ich selber feststellen ob dass ein Auszug des hukou ist?


Indem du dir durchliest, was auf der Ledigkeitsbescheinigung steht.
Es muß ja eine deutsche Übersetzung geben.
Ansonsten sollte er schon wissen, was im Hukou steht.
War er schon mal verheiratet?
Wenn nicht, sollte er noch im Hukou seiner Eltern stehen.
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