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Hilferuf (Gelesen: 18.225 mal)
Themen Beschreibung: Sehr komplizierter fall
greenock
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Beiträge: 143

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #75 - 01.06.2016 um 18:49:44
 
HeFi schrieb am 31.05.2016 um 22:32:49:
Zu den Amtsbezirken bzw. Aufgaben der Konsulate konnte ich bei der chin. Botschaft http://www.china-botschaft.de/det/zdzlg/
nichts finden, außer der Liste der
Generalkonsulate der VR China in der BRD
Generalkonsulat der Volksrepublik China in Düsseldorf  (2015-12-23)      
Generalkonsulat der Volksrepublik China in Frankfurt am Main  (2014-01-15)      
Generalkonsulat der Volksrepublik China in Hamburg  (2014-01-15)      
Generalkonsulat der Volksrepublik China in München  (2014-01-15)



Frankfurt ist zuständig für Hessen, BW, NRW, RP und das Saarland.
Hamburg ist zuständig für HH, HB, Niedersachsen und Schleswig Holstein.
München ist zuständig für Bayern.

In Düsseldorf können noch keine konsularische Beurkundungen vorgenommen werden.

Die Botschaft in Berlin ist für ganz DEU zuständig.

Es bei einem anderen Konsulat in einem anderen Amtsbezirk zu versuchen, wird nichts bringen, da man dort abgewiesen wird (die Chinesischen nehmen sich da ein Beispiel an den deutschen AV´s in China).

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