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Hilferuf (Gelesen: 18.224 mal)
Themen Beschreibung: Sehr komplizierter fall
Romina.wi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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25.05.2016 um 21:59:29
 
Hallo an alle,

Puhhh wo fange ich an. Also ich schildere vielleicht euch die Situation so gut wie es geht von Anfang an. Zu mir. Ich bin 28 Jahre alt, deutsche, habe 1 Kind und bin geschieden. Mein freund ist 27 Jahre alt, ist chinese, hat keine kinder und War noch nie verheiratet.
Kennengelernt hab ich ihn bereits im Jahre 2010 durch eine gemeinsame Arbeit. Zusammen gekommen sind wir allerdings erst im Jahre 2014.
Er arbeitete im Zirkus und da es für mich eigentlich nicht in frage kam so ein instabiles leben zu führen, wollte ich ihn damals eigentlich nicht.
Doch die liebe wurde immer größer und so gab ich ihm doch eine chance. Schon nach 3 Monaten habe ich allerdings festgestellt dass eine Beziehung mit ständigem rumreisen bzw wochenlangem nicht sehen nichts für mich ist. Es ist einfach zu schmerzhaft und ich ging an der Situation förmlich kaputt.
Er hat dann aus einer Sekunden Reaktion fristlos bei seinem Chef gekündigt ohne über die Folgen nachzudenken wie schwierig es werden würde. Wir hatten dann erstmal natürlich einen Riesen Streit wie man so unüberlegt handeln kann.
Er hat es damit gerechtfertigt dass er mich liebt und ohne mich nicht sein kann.
Nunja aufjedenfall sind wir dann erstmal auf die ausländerbehörde und haben uns erkundigt was wir jetzt tun müssen. Ich kannte mich zu dem Zeitpunkt ja wirklich null damit aus. Die Dame sagte uns dass er in Deutschland ausschließlich als Artist arbeiten darf. Dass hat mich damals sehr verwundert. Wir haben dann begonnen in ganz Deutschland Bewerbungen zu versenden. Sowohl Parks wie auch zirkuse. Doch immer kamen nur absagen. Bis wir Mitte letzten Jahres ein ganz lieber Familien Zirkus gefunden haben wo ihn mit voller Begeisterung sofort einstellen wollte. Wir haben einen Anwalt hinzugezogen da sich die Familie ebenfalls nicht damit auskannte wie man so ein Antrag für Ausländer erstellt. Der Anwalt hat in den Antrag geschrieben dass er bei der Familie angestellt sei als Artist und sonstige arbeiten.
Der Antrag wurde abgelehnt mit dem Grund dass er lediglich als Artist ohne sonstige arbeiten arbeiten darf. Wir haben dann einen zweiten Antrag gestellt wo nur Artist drin steht und 800€ netto bar auf der Hand ohne dass er Miete oder sonstige Ausgaben hätte da alles Die Zirkus Familie zahlen würde. Schon wieder wurde der Antrag abgelehnt mit der Begründung dass er mit dem Gehalt seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten könnte.
Nun haben wir einen dritten Antrag weggeschickt mit 1200€ netto bar auf der hand. Wir haben allerdings darüber noch keinen Bescheid bekommen.

Parallel zu dem arbeitsthema haben wir mit anwältlicher Hilfe zu heiraten. Doch auch auf diesem Wege kommen wir überhaupt nicht weiter. Wir haben wirklich alle erdenklichen Papiere besorgt. Sowohl aus China wie auch aus Deutschland. Nur ein Dokument fehlt uns noch und dass ist der ledigkeitsnachweis von dem chinesischen Konsulat in Deutschland da dass Dokument aus China trotz Übersetzung nicht anerkannt wurde.
Wir waren auf dem chinesischen Konsulat und die leider sehr unfreundliche Dame hat uns sofort wieder heim geschickt mit der Begründung dass er denn ledigkeitsnachweis ohne Aufenthaltserlaubnis bzw ein schreiben von der ausländerbehörde uns nicht zustehe. Wir sind dann nochmal auf die ausländerbehörde gerannt und die sagten sie können ihm nichts ausstellen da er nicht berechtigt dazu wäre. Ich hab dann nochmals denn ganzen Fall erklärt und gemeint wie sollen wir hier weiter kommen wenn wir überall hier im Kreis rumgeschickt werden. Egal wo wir hingehen heißt es ohne dass bekommt man dass nicht....Dass kann man aber nicht kriegen dann kriegt man dass nächste nicht usw. Dass ist ein ewiger spießrutenlauf der kein ende nimmt. Ein ewiger Alptraum aus dem man nicht erwachen kann.
Der Anwalt hat dann versucht eine Befreiung zu bekommen von dem letzten dokument. Natürlich ohne erfolg. Heute kam jetzt ein Brief von der ausländerbehörde dass sie ihn bis zum 10.06 abschieben werden da nichts vorran geht.
Ich war auch schon beim Anwalt aber sogar er sagt er weiß absolut nicht mehr weiter. Wir kämpfen uns jetzt seit November 2014 durch sämtliche Behörden. Haben Alles besorgt was sie wollten. Hab mich körperlich wie auch geistig völlig kaputt gerannt und dass soll jetzt dass Ende sein. Dass kann doch nicht sein. Ich bin so verzweifelt ich würde am liebsten mich in Luft auflösen wollen. Der ganze nervenzerreisende Kampf für nichts. Es muss doch irgendwas geben was man machen kann  unsere Freunde haben bereits letztes jahr an diverse Zeitungen und Fernsehen geschrieben weil sie sagen sie wollen nicht dass er geht. Und ich hab schon soviel Pech im leben gehabt sie sehen wie ich mit ihm aufblühe. Leider natürlich auch ohne jegliche Rückantwort.
Entschuldigt Bitte für denn komplizierten Text aber ich weiß nicht wie ich die Geschichte kürzer bzw deutlicher schreiben könnte, da es doch sehr kompliziert ist.
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Andrea72
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.05.2016 um 01:34:04
 
Romina.wi schrieb am 25.05.2016 um 21:59:29:
Hallo an alle,

Puhhh wo fange ich an. Also ich schildere vielleicht euch die Situation so gut wie es geht von Anfang an. Zu mir. Ich bin 28 Jahre alt, deutsche, habe 1 Kind und bin geschieden. Mein freund ist 27 Jahre alt, ist chinese, hat keine kinder und War noch nie verheiratet.
Kennengelernt hab ich ihn bereits im Jahre 2010 durch eine gemeinsame Arbeit. Zusammen gekommen sind wir allerdings erst im Jahre 2014.
Er arbeitete im Zirkus und da es für mich eigentlich nicht in frage kam so ein instabiles leben zu führen, wollte ich ihn damals eigentlich nicht.
Doch die liebe wurde immer größer und so gab ich ihm doch eine chance. Schon nach 3 Monaten habe ich allerdings festgestellt dass eine Beziehung mit ständigem rumreisen bzw wochenlangem nicht sehen nichts für mich ist. Es ist einfach zu schmerzhaft und ich ging an der Situation förmlich kaputt.
Er hat dann aus einer Sekunden Reaktion fristlos bei seinem Chef gekündigt ohne über die Folgen nachzudenken wie schwierig es werden würde. Wir hatten dann erstmal natürlich einen Riesen Streit wie man so unüberlegt handeln kann.
Er hat es damit gerechtfertigt dass er mich liebt und ohne mich nicht sein kann.
Nunja aufjedenfall sind wir dann erstmal auf die ausländerbehörde und haben uns erkundigt was wir jetzt tun müssen. Ich kannte mich zu dem Zeitpunkt ja wirklich null damit aus. Die Dame sagte uns dass er in Deutschland ausschließlich als Artist arbeiten darf. Dass hat mich damals sehr verwundert. Wir haben dann begonnen in ganz Deutschland Bewerbungen zu versenden. Sowohl Parks wie auch zirkuse. Doch immer kamen nur absagen. Bis wir Mitte letzten Jahres ein ganz lieber Familien Zirkus gefunden haben wo ihn mit voller Begeisterung sofort einstellen wollte. Wir haben einen Anwalt hinzugezogen da sich die Familie ebenfalls nicht damit auskannte wie man so ein Antrag für Ausländer erstellt. Der Anwalt hat in den Antrag geschrieben dass er bei der Familie angestellt sei als Artist und sonstige arbeiten.
Der Antrag wurde abgelehnt mit dem Grund dass er lediglich als Artist ohne sonstige arbeiten arbeiten darf. Wir haben dann einen zweiten Antrag gestellt wo nur Artist drin steht und 800€ netto bar auf der Hand ohne dass er Miete oder sonstige Ausgaben hätte da alles Die Zirkus Familie zahlen würde. Schon wieder wurde der Antrag abgelehnt mit der Begründung dass er mit dem Gehalt seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten könnte.
Nun haben wir einen dritten Antrag weggeschickt mit 1200€ netto bar auf der hand. Wir haben allerdings darüber noch keinen Bescheid bekommen.

Parallel zu dem arbeitsthema haben wir mit anwältlicher Hilfe zu heiraten. Doch auch auf diesem Wege kommen wir überhaupt nicht weiter. Wir haben wirklich alle erdenklichen Papiere besorgt. Sowohl aus China wie auch aus Deutschland. Nur ein Dokument fehlt uns noch und dass ist der ledigkeitsnachweis von dem chinesischen Konsulat in Deutschland da dass Dokument aus China trotz Übersetzung nicht anerkannt wurde.
Wir waren auf dem chinesischen Konsulat und die leider sehr unfreundliche Dame hat uns sofort wieder heim geschickt mit der Begründung dass er denn ledigkeitsnachweis ohne Aufenthaltserlaubnis bzw ein schreiben von der ausländerbehörde uns nicht zustehe. Wir sind dann nochmal auf die ausländerbehörde gerannt und die sagten sie können ihm nichts ausstellen da er nicht berechtigt dazu wäre. Ich hab dann nochmals denn ganzen Fall erklärt und gemeint wie sollen wir hier weiter kommen wenn wir überall hier im Kreis rumgeschickt werden. Egal wo wir hingehen heißt es ohne dass bekommt man dass nicht....Dass kann man aber nicht kriegen dann kriegt man dass nächste nicht usw. Dass ist ein ewiger spießrutenlauf der kein ende nimmt. Ein ewiger Alptraum aus dem man nicht erwachen kann.
Der Anwalt hat dann versucht eine Befreiung zu bekommen von dem letzten dokument. Natürlich ohne erfolg. Heute kam jetzt ein Brief von der ausländerbehörde dass sie ihn bis zum 10.06 abschieben werden da nichts vorran geht.
Ich war auch schon beim Anwalt aber sogar er sagt er weiß absolut nicht mehr weiter. Wir kämpfen uns jetzt seit November 2014 durch sämtliche Behörden. Haben Alles besorgt was sie wollten. Hab mich körperlich wie auch geistig völlig kaputt gerannt und dass soll jetzt dass Ende sein. Dass kann doch nicht sein. Ich bin so verzweifelt ich würde am liebsten mich in Luft auflösen wollen. Der ganze nervenzerreisende Kampf für nichts. Es muss doch irgendwas geben was man machen kann  unsere Freunde haben bereits letztes jahr an diverse Zeitungen und Fernsehen geschrieben weil sie sagen sie wollen nicht dass er geht. Und ich hab schon soviel Pech im leben gehabt sie sehen wie ich mit ihm aufblühe. Leider natürlich auch ohne jegliche Rückantwort.
Entschuldigt Bitte für denn komplizierten Text aber ich weiß nicht wie ich die Geschichte kürzer bzw deutlicher schreiben könnte, da es doch sehr kompliziert ist.



/// Heute kam jetzt ein Brief von der ausländerbehörde dass sie ihn bis zum 10.06 abschieben werden da nichts vorran geht. ///



Hierzu möchte ich Dir schreiben: Schicke Deinen Partner so schnell wie möglich zurück in sein Land, auch wenns weh tut. Riskiert keine Einreisesperre. Bezahlt die freiwillige Ausreise selbst.

Schau in dem Schreiben nach, bis wann er freiwillig ausreisen kann und dann ab in die Heimat. Meist wird eine Woche gegeben, wenn nichts drinnen steht würde ich bei der ABH Anfragen, ob eine Möglichkeit besteht die Abschiebung durch freiwillige Ausreise zu verhindern.

Beachte, dass eine Abschiebung immer eine Einreisesperre mit sich zieht, das wäre schlecht.

Normal habt Ihr dann die Möglichkeit dort in seinem Land zu heiraten und dann mit einem FZF Visum Ihm nach D zu holen.

Oder Ihr heiratet in D, was sehr aufwendig ist.

Eins muss Euch allerdings klar sein beide Wege dauern Monate.

Leider kann ich zum Rest nichts sagen.

Gruß Andrea72
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Antwort #2 - 26.05.2016 um 04:58:35
 
Dein Post ist etwas durcheinander. Kannst du vielleicht die folgenden Punkte kurz beantworten?

1) Was genau steht in dem Brief der ABH? Steht dort wirklich, dass er abgeschoben wird? Oder wurde ihm eine Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt? Oder wurde nur ein eventuell bestehender Aufenthaltstitel verkürzt?

2) Wie ist sein derzeitiger Aufenthaltsstatus? Hat er noch einen gültigen Aufenthaltstitel?

3) Was ist mit dem dritten Antrag aufgrund der Beschäftigung passiert? Wenn er ihn gestellt hat, während er noch einen Aufenthaltstitel hatte, müsste er eigentlich erst ausreisen, wenn der Antrag abgelehnt wurde. Du schreibst aber, dass er noch läuft. Das passt irgendwie nicht dazu, dass ihm angeblich angedroht wurde, dass er abgeschoben wird.

Je präziser du die Situation schildert, desto nützlicher werden die Antworten hier für euch sein.
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Antwort #3 - 26.05.2016 um 21:50:51
 
Moin,

Ein paar Infos kamen hier noch:
http://forum.chinaseite.de/ftopic25403.html

Gruß,
Norbert
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Antwort #4 - 27.05.2016 um 11:01:30
 
Lila F. schrieb am 26.05.2016 um 04:58:35:
Dein Post ist etwas durcheinander. Kannst du vielleicht die folgenden Punkte kurz beantworten?

1) Was genau steht in dem Brief der ABH? Steht dort wirklich, dass er abgeschoben wird? Oder wurde ihm eine Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt? Oder wurde nur ein eventuell bestehender Aufenthaltstitel verkürzt?

2) Wie ist sein derzeitiger Aufenthaltsstatus? Hat er noch einen gültigen Aufenthaltstitel?

3) Was ist mit dem dritten Antrag aufgrund der Beschäftigung passiert? Wenn er ihn gestellt hat, während er noch einen Aufenthaltstitel hatte, müsste er eigentlich erst ausreisen, wenn der Antrag abgelehnt wurde. Du schreibst aber, dass er noch läuft. Das passt irgendwie nicht dazu, dass ihm angeblich angedroht wurde, dass er abgeschoben wird.

Je präziser du die Situation schildert, desto nützlicher werden die Antworten hier für euch sein.


Vielen Dank an alle die sich die Mühe gemacht haben denn Fall durchzulesen.

In dem Brief steht exakt:

Sie haben die Bundesrepublik Deutschland bis zum 10.06.2016 zu verlassen.
Für denn fall, dass sie die Bundesrepublik Deutschland nicht innerhalb der gesetzten ausreisefrist verlassen haben, wird ihnen sie Abschiebung in die Volksrepublik China angedroht.

Zu denn gründen schreiben Sie z.b: dass wir genug zeit gehabt hätten uns um die Papiere für die Hochzeit zu kümmern bzw eine neue Arbeit als Artist zu finden.
Über diesen Grund muss ich ehrlich sagen hab ich mich wirklich aufgeregt. Die haben dass so abwärtend geschrieben, als hätten ir 1 1/2 Jahre nur Däumchen gedreht.
Egal was die Behörden gesagt haben wir haben es besorgt. Teilweise hab ich sogar meine Arbeit riskiert weil ich ständig mit jemand tauschen musste weil ich die zeit für die Behörden und Ämter brauchte. Es War Tag täglich eine rennerei.

Einen aufenthaltstitel hat er keinen mehr seit November 2014.

Sein dritter arbeitsantrag wurde exakt 1 Tag bevor der Brief von der ausländerbehörde kam, mir zugestellt. Dass muss sich total überschnitten haben. Der steht jetzt noch aus.

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Antwort #5 - 27.05.2016 um 11:06:05
 
Andrea72 schrieb am 26.05.2016 um 01:34:04:
/// Heute kam jetzt ein Brief von der ausländerbehörde dass sie ihn bis zum 10.06 abschieben werden da nichts vorran geht. ///



Hierzu möchte ich Dir schreiben: Schicke Deinen Partner so schnell wie möglich zurück in sein Land, auch wenns weh tut. Riskiert keine Einreisesperre. Bezahlt die freiwillige Ausreise selbst.

Schau in dem Schreiben nach, bis wann er freiwillig ausreisen kann und dann ab in die Heimat. Meist wird eine Woche gegeben, wenn nichts drinnen steht würde ich bei der ABH Anfragen, ob eine Möglichkeit besteht die Abschiebung durch freiwillige Ausreise zu verhindern.

Beachte, dass eine Abschiebung immer eine Einreisesperre mit sich zieht, das wäre schlecht.

Normal habt Ihr dann die Möglichkeit dort in seinem Land zu heiraten und dann mit einem FZF Visum Ihm nach D zu holen.

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Leider kann ich zum Rest nichts sagen.

Gruß Andrea72


Liebe Andrea vielen Dank für deine Hilfe. Ein Punkt verstehe ich nicht ganz. Du schreibst "oder ihr heiratet in Deutschland was sehr aufwändig ist". Dass heißt er würde zurück nach China fliegen müssen richtig? Aber wie bekommt man ihn dann wieder hier her für eine hochzeit? Uns fehlt ja lediglich noch der ledigkeitsnachweis vom chinesischen Konsulat in Deutschland. Dort waren wir jetzt schon zweimal. Einmal alleine und einmal mit dem Anwalt. An beiden tagen sagten sie uns wir bekommen ihn erst wenn er eine Aufenthaltsgenehmigung hat. Aber die erlangen wir ja gar nicht
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Antwort #6 - 27.05.2016 um 13:33:07
 
Romina.wi schrieb am 27.05.2016 um 11:06:05:
Aber wie bekommt man ihn dann wieder hier her für eine hochzeit?


Mit einem Hochzeitsvisum...das geht aber nur, wenn er keine Einreisesperre hat
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Antwort #7 - 27.05.2016 um 16:50:37
 
Sein Familienstand steht in seinem hukou, das wird er hoffentlich bei sich hat.
Zusätzlich erklärt er vor einem Notar, dass er nicht verheiratet ist und der Notar stellt darüber eine Bescheinigung aus.

Das zuständigen Standesamt sagt euch, welche Dokumente ihr für eine Eheschließung in Deutschland benötigt.

Gruß

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Antwort #8 - 27.05.2016 um 19:43:50
 
Hi,

Vergiss mal bitte Andreas Aussagen. Bis auf die, fristgerecht auszureisen wenn doch noch alles schief geht.

Du hast geschrieben:
Zitat:
Der Anwalt hat eine Befreiung beim OLG eingereicht. Soweit ich dass noch in Erinnerung habe wurde es abgelehnt da er nicht befugt sei.


Schreibe die Infos bitte hier und nicht im Chinaforum. Die haben keine Ahnung.

Wer war nicht befugt für was?
Mit so einer schwammigen Information kann Dir hier keiner helfen. Warum hat das mit der Befreiung nicht geklappt beim OLG?
Frag das Standesamt, was Ihr für die Befreiung braucht und besorgt das. Das Konsulat ist nicht dafür zuständig, das Hukou z.B. muß er sich aus China besorgen. Das Standesamt weiß, in welcher Form (Kopie, Original, Übersetzung beglaubigt oder was auch immer).
Was er dann noch braucht (Notar wie Cronenberger schrieb oder was auch immer) sagen Die Euch auch.

Du jammerst nur rum und sagst nicht, was denn nun gefehlt hat.

Wenn das alles auf dem Weg ist, könnt Ihr nochmal mit der ABH reden.
In 1,5 Jahren hätte man das aber schon 5x schaffen können. Inkl. ganz vieler Probleme.

Gruß,
Norbert
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Antwort #9 - 27.05.2016 um 22:02:06
 
[quote author=4245545B455F5F49422C0 link=1464206369/8#8 date=1464371030]Hi,

Vergiss mal bitte Andreas Aussagen. Bis auf die, fristgerecht auszureisen wenn doch noch alles schief geht.

Du hast geschrieben:

Schreibe die Infos bitte hier und nicht im Chinaforum. Die haben keine Ahnung.

Wer war nicht befugt für was?
Mit so einer schwammigen Information kann Dir hier keiner helfen. Warum hat das mit der Befreiung nicht geklappt beim OLG?
Frag das Standesamt, was Ihr für die Befreiung braucht und besorgt das. Das Konsulat ist nicht dafür zuständig, das Hukou z.B. muß er sich aus China besorgen. Das Standesamt weiß, in welcher Form (Kopie, Original, Übersetzung beglaubigt oder was auch immer).
Was er dann noch braucht (Notar wie Cronenberger schrieb oder was auch immer) sagen Die Euch auch.

Du jammerst nur rum und sagst nicht, was denn nun gefehlt hat.

Wenn das alles auf dem Weg ist, könnt Ihr nochmal mit der ABH reden.
In 1,5 Jahren hätte man das aber schon 5x schaffen können. Inkl. ganz vieler Probleme.

Gruß,
Norbert

Lieber Norbert es fehlt wie gesagt lediglich der ledigkeitsnachweis wo wir nicht erlangen können. Wir haben zwar denn ledigkeitsnachweis aus China bekommen aber der wird hier nicht anerkannt. Deswegen sollen wir ihn auf einem chinesischen Konsulat in Deutschland nochmal besorgen. Die Dame dort hat uns aber erklärt dass er ohne eine Aufenthaltsgenehmigung denn ledigkeitsnachweis nicht bekommt. Und exakt daran scheitert es.

Ich kann mich leider nicht mehr genau daran erinnern warum es abgelehnt wurde. Da müsste ich bei dem Anwalt nochmal nachfragen.

Falls es irgendwie hilft hier der ledigkeitsnachweis aus China wo nicht anerkannt wird



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Antwort #10 - 27.05.2016 um 22:30:41
 
Der Antrag zum Erbringen der EFZ-Befreiung erfolgt eigentlich durch das Standesamt und nicht durch einen beauftragten Anwalt. Dies ergibt sich aus §§ 11 und § 12 PStG und § 1309 BGB.
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Antwort #11 - 27.05.2016 um 23:08:34
 
NotLupus schrieb am 27.05.2016 um 22:30:41:
Der Antrag zum Erbringen der EFZ-Befreiung erfolgt eigentlich durch das Standesamt und nicht durch einen beauftragten Anwalt. Dies ergibt sich aus §§ 11 und § 12 PStG und § 1309 BGB.


Dass heißt auch in diesem Punkt hat der Anwalt ein Fehler gemacht  hä? Kann dass ein mit Grund sein dass es abgelehnt wurde oder ist dass irrelevant?
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Antwort #12 - 27.05.2016 um 23:18:05
 
Ich kenne die Schreiben nicht, darum kann ich nicht sagen warum es als unzulässig zurückgewiesen wurde. 

Normalerweise sagt man dem Standesbeamten, dass das alle Unterlagen sind die man beibringen kann und dass man auf eine Einreichung des Antrages auf Befreiung des EFZ beim OLG-Präsidenten besteht und man die Kosten für den Antrag auch zahlt. Kostet ja im schlimmsten Fall 305 €. 

Der Standesbeamte muss dass dann akzeptieren und dem OLG-Präsidenten schicken. Ich glaub die schreiben, dann dabei, dass der Antragssteller nicht alle Unterlagen beigebracht hat aber auf die Einreichung bestanden hat. Darum ist es wichtig auch ein eigenes Begleitschreiben mit der eidesstattlichen Versicherung zu verbinden. Also in der Eidesstattlichen Versicherung, dass man ledig ist,  schreibt man noch dazu warum das Ledigkeitszeugnis nicht beigebracht wird.
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Antwort #13 - 27.05.2016 um 23:40:15
 
Hi,

Zitat:
Ich kann mich leider nicht mehr genau daran erinnern warum es abgelehnt wurde. Da müsste ich bei dem Anwalt nochmal nachfragen.


Genau das ist der Knackpunkt.
Nicht anrufen und fragen, der Bescheid mit dem das abgelehnt wurde ist das Entscheidende. Da muß das genau drin stehen.
Frag nicht den Anwalt sondern das OLG!

Gruß,
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Antwort #14 - 28.05.2016 um 00:10:11
 
Moin,

Sorry, meine Antwort hat sich überschnitten...

Romina, verstehst Du nun, warum Du hierher geschickt wurdest?
Der Anwalt hat es verkackt und hier sind die Leute, die wissen wie es geht.
Mach was Leute wie NotLupus schreiben.
Für die Heirat ist das Standesamt zuständig. Die werden nicht einfach "Ledigkeitsnachweis" rufen, sondern erklären, wie Ihr den bekommt (nämlich die Befreiung vom OLG).

So wie Du beschreibst was da passiert ist scheint Ihr aber wirklich 1,5 Jahre geschlafen zu haben. Du scheinst ja selber nicht richtig zu wissen was passiert ist.

Gruß,
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