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Hilferuf (Gelesen: 18.229 mal)
Themen Beschreibung: Sehr komplizierter fall
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i4a rocks!


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Antwort #60 - 30.05.2016 um 14:59:44
 
Ändert jetzt nichts mehr daran, dass er jetzt Woche ausreisen muss, sonst bekommt er eine Einreisesperre.
Sprecht mit der Ausländerbehörde, klärt den Sachverhalt und wenn die sagen geht nicht, sollte er auf jeden Fall ausreisen.
Man hätte das ganze sicher retten können, aber jetzt ist es dafür wohl zu spät.
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Andrea72
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Antwort #61 - 30.05.2016 um 15:40:26
 
Romina.wi schrieb am 30.05.2016 um 11:22:19:
Also jetzt War ich nochmal beim Standesamt. Ich habe da wohl total was durcheinander gebracht. Diesen befreiungsantrag von der beibringung des ehefähigkeitszeugnises hat tatsächlich unsere standesbeamtin gestellt beim OLG in Karlsruhe. Ich werde dieses Schreiben euch hier einstellen. Sie meinte daran scheitert es ja schon die ganze zeit, da wir diesen ledigkeitsnachweis beim chinesischen Konsulat in Deutschland nicht bekommen.



Schau mal. Ist zwar ein älterer Eintrag aber zur Info interessant

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1248260799

Der Eintrag ist sicher hilfreich, hab ich kopiert. Schön erklärt. Punkt 2 dürfte für Euch zutreffen.

+++
Re: Chinesin heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand
Antwort #9 - 11.08.2009 um 16:39:43   Meine Verlobte hattte genau das gleiche Problem. Es gibt folgende zwei anerkannte Möglichkeiten

1. Eidesstaatliche Erklärung zum Familienstand beim Notar in China, dann mit beglaubigter Übersetzung, auswärtiges Amt und deutsche Botschaft überbeglaubigen und legalisieren lassen (empfiehlt sich wenn der chinesische Partner gerade in China ist)

2. Eidesstaatliche Erklärung zum Familienstand im chinesischen Konsulat in Deutschland (man bekommt dann eine deutsche Übersetzung und das chinesische Original)
(empfiehlt sich wenn der chinesische Partner bereits in Deutschland ist)

Beides wird vom OLG akzeptiert
+++

Und bitte frag die ABH wegen dem 10.6. ob die noch mal verlängern, dass ist total wichtig was die dazu sagen und vorallem tun wollen. Vorher würde ich nichts tun, kostet Euch nur unnötig Geld.

Gruß Andrea72
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #62 - 30.05.2016 um 18:55:30
 
NotLupus schrieb am 30.05.2016 um 12:38:30:
Habt ihr es bei anderen Konsulaten versucht?


Das bringt nichts, da sich die Zuständigkeit der chinesischen Konsulate nach dem Bundesland richtet, in dem man wohnt.

Nur die chinesische Botschaft in Berlin ist bundesweit zuständig.

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nixwissen
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Antwort #63 - 30.05.2016 um 19:01:26
 
Andrea72 schrieb am 30.05.2016 um 15:40:26:
Vorher würde ich nichts tun, kostet Euch nur unnötig Geld.



Hi,

Das sehe ich nicht so. Mit dem Schrieb und der eidesstattlichen Versicherung dürften die Chancen steigen.

Gruß,
Norbert
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Andrea72
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Antwort #64 - 30.05.2016 um 19:36:18
 
[quote author=292E3F302E34342229470 link=1464206369/63#63 date=1464627686]


Hi,

Das sehe ich nicht so. Mit dem Schrieb und der eidesstattlichen Versicherung dürften die Chancen steigen.

Gruß,
Norbert[/quote


Hallo Norbert,

Schon klar,  aber Du wirst mir nicht erzählen wollen, dass bis 10.6.2016 noch viel zu regeln ist, ausser abklären inwiefern die ABH bereit ist die Duldung zu verlängern. Ich glaube nicht das das geschriebene Dokument in einer Woche fertig ist (mit Stempel, Übersetzung usw.), nicht in Deutschland.

Das schlimmste was jetzt passieren kann ist die Freiwillige Ausreise zu verpassen. 10 Tage mit Wochenende wo bekanntlicherweise in D kein Amt arbeitet ist gar nix für solche Dinge.

Es wäre echt doof wenn er zurück muss wegen paar Wochen  weinend

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nixwissen
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Antwort #65 - 30.05.2016 um 19:47:22
 
Moin,

es geht nur um die Eidesstattliche Versicherung beim Konsulat. Würde mich nicht wundern, wenn er die gleich mitnehmen kann.
Wenn er das gleich auf Deutsch und Chinesisch mitbringt machen die ihren Stempel drauf und gut ist.
Keine Ahnung ob das wirklich so läuft aber vielleicht sollte man das erstmal erfragen. Wenn die Situation genauso ist wie bisher steht man bei der ABH sicher nicht gut da.
Die Befreiung beim OLG wird natürlich nichts mehr zu dem Termin aber wenn die letzte Hürde dafür genommen ist sieht das doch schon anders aus.

Gruß,
Norbert
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Antwort #66 - 30.05.2016 um 20:04:20
 
Wir haben jetzt eine eidesstattliche Versicherung für ihn geschrieben. Ein beglaubigter Dolmetscher hat es uns auch nochmal auf chinesisch übersetzt. Mit denn papieren probiert er es ein zweites mal morgen auf dem chinesischen konsulat. Zusätzlich habe ich denn Brief weggeschickt mit der bitte um eine Verlängerung der ausreisefrist. Ob dass alles was bringt?!? Hmm morgen werde ich schlauer sein. Dann kann ich es nochmal hier schreiben was dabei raus kam
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Antwort #67 - 30.05.2016 um 20:59:06
 
Ich würde an eurer Stelle das persönliche Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen anstatt ihm zu schreiben. Zur Not telefonisch. Macht sicher einen besseren Eindruck und ihr habt sofort eine Rückmeldung ob sie abblocken oder nicht.
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Antwort #68 - 30.05.2016 um 21:47:21
 
Ich durfte mit meiner Frau auch mal zum chinesischen Konsulat.

Hier findet Ihr alle Informationen für die Erklärung (auf Chinesisch): http://hamburg.china-consulate.org/chn/lsyws/gzrz/t1073861.htm (dürfte für alle Konsulate in Deutschland gelten)

Wichtig waren hier folgende Dokumente: Antragsformular für Bescheinigungen&Legalisation, frische (glaube nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung mit eingetragenem Familienstand, gültiger chinesischer Personalausweis (ID Card)+Reisepass+Aufenthaltstitel im Original und in Kopie

Wir waren schon 30 Minuten vor der Öffnungszeit beim Generalkonsulat und kamen auch als erste dran. Man erhält vom Mitarbeitet einen Vordruck (auf deutsch) der Erklärung, den man nur noch ausfüllen braucht. Den Dolmetscher hättet Ihr euch sparen können.

Bei der Express-Bearbeitung erhält man die Bescheinigung über die Abgabe der Erklärung noch am selben Tag. (vorausgesetzt man reicht die Erklärung zwischen 9-10 Uhr ein)

Viele Grüße
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Antwort #69 - 31.05.2016 um 11:58:07
 
Also wir haben es nicht bekommen. Wir haben gestern noch sowohl auf deutsch wie auch mit dem Dolmetscher beglaubigt übersetzt in chinesisch eine eidesstattliche Versicherung geschrieben. Keine Chance ohne Aufenthaltstitel einen stempel zu erlangen. Die Antwort der Frau: kommen sie wieder wenn sie einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen! Insgesamt 6 Stunden Fahrt wiedermal umsonst
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Andrea72
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Antwort #70 - 31.05.2016 um 17:42:41
 
Romina.wi schrieb am 31.05.2016 um 11:58:07:
Also wir haben es nicht bekommen. Wir haben gestern noch sowohl auf deutsch wie auch mit dem Dolmetscher beglaubigt übersetzt in chinesisch eine eidesstattliche Versicherung geschrieben. Keine Chance ohne Aufenthaltstitel einen stempel zu erlangen. Die Antwort der Frau: kommen sie wieder wenn sie einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen! Insgesamt 6 Stunden Fahrt wiedermal umsonst



Das tut mir wirklich leid für Euch.

Trotzdem wenn Ihr noch Lust habt bei der ABH persönlich anfragen , ob Verlängerung noch möglich.

Ansonsten auf die Freiwillige Ausreise vorbereiten und Flug buchen.

Gruß Andrea72   unentschlossen
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Antwort #71 - 31.05.2016 um 20:06:31
 
Andrea72 schrieb am 31.05.2016 um 17:42:41:
Das tut mir wirklich leid für Euch.

Trotzdem wenn Ihr noch Lust habt bei der ABH persönlich anfragen , ob Verlängerung noch möglich.

Ansonsten auf die Freiwillige Ausreise vorbereiten und Flug buchen.

Gruß Andrea72   unentschlossen


Es wäre zu schön gewesen wenn wir dass so einfach bekommen hätten. Es war die selbe frau wie letztes mal. Ich fand es schon der hammer als mein freund anfing zu sprechen hat sie ihn gleich mal zusammen geschnautzt ob er kein anständiges chinesisch sprechen kann, mit so einem chinesisch redet sie erst gar nicht mit ihm. Dann verlangte sie natürlich gleich ein gültiges visum. Als er sagte warum sie für dass ein visum benötigte sagte sie "ich mache hier die regeln und du hast zu tun was ich dir sage und nicht anders". Also ganz ehrlich ich musste mich ja letztes mal schon beherrschen da diese Frau wirklich unterste Schublade ist. So wie die mit denn Leuten umgeht dass ist doch nicht normal. Dass schlimme ist man ist ob man will oder nicht darauf angewiesen ob sie es gibt oder nicht.
Zwecks der AB hierzu warten wir noch auf eine Rückmeldung. Haben es schriftlich gemacht dass wir was in der Hand haben sozusagen. Hab jetzt in der zeit schon viel zu oft erlebt dass das was mündlich gesagt wird nichts wert ist.
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Antwort #72 - 31.05.2016 um 22:07:00
 
Was erhofft ihr euch denn von einer Verlängerung der Ausreisefrist? Eure Probleme löst das nicht, solange er das Dokument vom Konsulat nicht bekommt, könnt ihr nicht heiraten und er bekommt keinen Aufenthaltstitel. Je schneller er ausreist, desto schneller ist er auch wieder in Deutschland und zwar mit einem Aufenthaltstitel.
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Antwort #73 - 31.05.2016 um 22:13:36
 
Moin,

Es steht ja noch der 3. Antrag auf die Arbeitserlaubnis beim Zirkus im Raum. Das könnte ja kurzfristig noch was werden.

Zu der Sache im Konsulat: Auch diese Frau hat einen Vorgesetzten.

Gruß,
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Antwort #74 - 31.05.2016 um 22:32:49
 
Die Beglaubigung von eidesstattlichen Erklärungen gehört mW nicht den originären konsularischen Aufgaben eines Konsulats. Möglicherweise ist diese notarielle Nebenaufgabe nicht an die Amtsbezirke der chin. Konsulate gebunden, sodass dies auch ein anderes chin. Konsulat machen könnte.

Zu den Amtsbezirken bzw. Aufgaben der Konsulate konnte ich bei der chin. Botschaft http://www.china-botschaft.de/det/zdzlg/
nichts finden, außer der Liste der
Generalkonsulate der VR China in der BRD
Generalkonsulat der Volksrepublik China in Düsseldorf  (2015-12-23)      
Generalkonsulat der Volksrepublik China in Frankfurt am Main  (2014-01-15)      
Generalkonsulat der Volksrepublik China in Hamburg  (2014-01-15)      
Generalkonsulat der Volksrepublik China in München  (2014-01-15)

Andererseits ist zu viel Zeit nutzlos verstrichen, sodass das Folgende bis zum 10.06.2016 nicht mehr zu schaffen ist:
1. beglaubigte Erklärung von dem chin. Konsulat,
2. Einreichen beim zuständigen deutschen Standesamt,
3. Weiterleitung an's zuständige OLG,
4. Entscheidung des zuständigen OLG,
5. Übermittlung an's zuständige deutsche Standesamt,
6. Fertigstellung und Übermittlung der Eheanmeldung durch das zuständige deutsche Standesamt,
7. Einreichen der schriftlichen Eheanmeldung bei der ABH,
8. Entscheidung der ABH zur Verlängerung der Duldung,
9. Eheschließung beim zuständigen deutschen Standesamt,
10. Erteilung einer AE zum Ehegattennachzug durch die ABH

Daraus folgt unvermeidlich, wenn ER keine Einreisesperre riskieren will:
1. umgehend Koffer packen,
2. bei der ABH eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) abholen,
3. Flug nach China buchen,
4. unbedingt VOR dem 10.6.16 mit GÜB ausreisen

Die in China besorgte      notarielle eidesstattliche Erklärung (mit Legalisation !!!) per Post zu Dir schicken und (beeidigt übersetzt) beim dt. Standesamt einreichen.
Mit der schriftlichen standesamtlichen Eheanmeldung kann ER später ein Visum zur Eheschließung mit anschließendem Bleiberecht bei einer deutschen AV beantragen.
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« Zuletzt geändert: 31.05.2016 um 22:58:26 von HeFi »  
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