Die Beglaubigung von eidesstattlichen Erklärungen gehört mW nicht den originären konsularischen Aufgaben eines Konsulats. Möglicherweise ist diese
notarielle Nebenaufgabe nicht an die Amtsbezirke der chin. Konsulate gebunden, sodass dies auch ein anderes chin. Konsulat machen könnte.
Zu den Amtsbezirken bzw. Aufgaben der Konsulate konnte ich bei der chin. Botschaft
http://www.china-botschaft.de/det/zdzlg/nichts finden, außer der Liste der
Generalkonsulate der VR China in der BRD
Generalkonsulat der Volksrepublik China in Düsseldorf (2015-12-23)
Generalkonsulat der Volksrepublik China in Frankfurt am Main (2014-01-15)
Generalkonsulat der Volksrepublik China in Hamburg (2014-01-15)
Generalkonsulat der Volksrepublik China in München (2014-01-15)
Andererseits ist zu viel Zeit nutzlos verstrichen, sodass das Folgende bis zum 10.06.2016 nicht mehr zu schaffen ist:
1. beglaubigte Erklärung von dem chin. Konsulat,
2. Einreichen beim zuständigen deutschen Standesamt,
3. Weiterleitung an's zuständige OLG,
4. Entscheidung des zuständigen OLG,
5. Übermittlung an's zuständige deutsche Standesamt,
6. Fertigstellung und Übermittlung der Eheanmeldung durch das zuständige deutsche Standesamt,
7. Einreichen der schriftlichen Eheanmeldung bei der
ABH,
8. Entscheidung der
ABH zur Verlängerung der Duldung,
9. Eheschließung beim zuständigen deutschen Standesamt,
10. Erteilung einer
AE zum Ehegattennachzug durch die
ABHDaraus folgt unvermeidlich, wenn ER keine
Einreisesperre riskieren will:
1. umgehend Koffer packen,
2. bei der
ABH eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) abholen,
3. Flug nach China buchen,
4. unbedingt VOR dem 10.6.16 mit
GÜB ausreisen
Die in China besorgte notarielle eidesstattliche Erklärung (mit Legalisation !!!) per Post zu Dir schicken und (beeidigt übersetzt) beim dt. Standesamt einreichen.
Mit der schriftlichen standesamtlichen Eheanmeldung kann ER später ein Visum zur Eheschließung mit anschließendem Bleiberecht bei einer deutschen
AV beantragen.