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Brauche Hilfe (Gelesen: 34.375 mal)
sadfar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #60 - 26.03.2016 um 09:35:48
 
Petersburger schrieb am 26.03.2016 um 07:00:07:
Als Ihr in der ABH wart und eine Fiktionsbescheinigung bekommen habt:
Habt Ihr den Antrag schriftlich gestellt mit allen Unterlagen, Gebühr gezahlt, Fingerabdrücke wurden gescannt oder wart Ihr nur mit allen Unterlagen in der Hand dort und habt gesagt, Ihr wollt einen AE haben?

Die hier mehrfach genannte Fiktionsbescheinigung sah wie aus? Wie bei Wikipedia? 


Ja der Antrag wurde schriftlich gestellt mit allen Unterlagen, Gebühr bezahlt und Fingerabdrücke wurden gescannt. Daraufhin bekamen wir die Fiktionsbescheinigung, die genau so aussieht wie in Wikipedia...
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Antwort #61 - 26.03.2016 um 09:56:25
 
Dann müßte eigentlich nur noch die Karte ausgehändigt werden - selbstverständlich nachdem A1 vorgelegt wurde.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #62 - 26.03.2016 um 10:27:22
 
Petersburger schrieb am 26.03.2016 um 09:56:25:
Dann müßte eigentlich nur noch die Karte ausgehändigt werden - selbstverständlich nachdem A1 vorgelegt wurde.


Könnte dies auch in dem Falle passieren, dass meine Frau mir das A1 per Post zuschickt und ich alleine zur ABH gehe?
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Antwort #63 - 26.03.2016 um 10:32:19
 
Grundsätzlich ja, wenn Du eine Vollmacht Deiner Frau hast - aber welchen Sinn hätte das?
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Antwort #64 - 26.03.2016 um 10:41:54
 
Petersburger schrieb am 26.03.2016 um 10:32:19:
Grundsätzlich ja, wenn Du eine Vollmacht Deiner Frau hast - aber welchen Sinn hätte das?


Risikominderung. Ich hätte die 100%ige Sicherheit, dass sie jetzt kommen kann.
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Antwort #65 - 26.03.2016 um 11:15:18
 
Deine Logik erschließt sich mir nicht.

Zumindest nicht unter der Voraussetzung, daß Du uns hier im Forum glaubst. Nicht ein einziger Beitrag hat die Aussagen Deiner ABH bestätigt.
Statt dessen wurden Dir Quellen genannt, warum diese Aussagen falsch sind.

Und wenn Du uns nicht glaubst - warum fragst Du dann wiederholt hier? Antworten kostet schließlich auch Zeit ...
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Antwort #66 - 26.03.2016 um 11:36:21
 
Petersburger schrieb am 26.03.2016 um 11:15:18:
Deine Logik erschließt sich mir nicht.
Und wenn Du uns nicht glaubst - warum fragst Du dann wiederholt hier? Antworten kostet schließlich auch Zeit ...


Ich weiss. Ich wollte eigentlisch schon diesbezüglich schreiben. Ich weiß, dass ich etwas komisch rüberkomme, dass ich Fragen auf Fragen stelle. Aber du musst verstehen, dass es eine sehr heikle Situation ist. Das Risiko, dass sie doch nicht nach DE kann, aber doch kommt, und daraufhin als Strafe eine mehrjährige Einreisesperre bekommt, macht mir Angst.
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Antwort #67 - 26.03.2016 um 11:48:21
 
sadfar schrieb am 26.03.2016 um 11:36:21:
Ich weiss. Ich wollte eigentlisch schon diesbezüglich schreiben. Ich weiß, dass ich etwas komisch rüberkomme, dass ich Fragen auf Fragen stelle. Aber du musst verstehen, dass es eine sehr heikle Situation ist. Das Risiko, dass sie doch nicht nach DE kann, aber doch kommt, und daraufhin als Strafe eine mehrjährige Einreisesperre bekommt, macht mir Angst.


Aber das bildest Du Dir doch nur ein. Alle Antworten hier sind doch eindeutig, und nur wegen einiger schlechter Träume ändern wir hier doch unsere Antworten nicht.
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Petersburger
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Antwort #68 - 26.03.2016 um 13:27:19
 
sadfar schrieb am 26.03.2016 um 11:36:21:
Aber du musst verstehen, dass es eine sehr heikle Situation ist.

Ist es nicht.

sadfar schrieb am 26.03.2016 um 11:36:21:
Das Risiko, dass sie doch nicht nach DE kann, aber doch kommt, und daraufhin als Strafe eine mehrjährige Einreisesperre bekommt, macht mir Angst.

Dieses Risiko ist NULL. Es gibt dieses Risiko nicht.

Wobei man - sonst bräuchte es dieses Forum nicht und auch keine Gerichte - durchaus zugestehen muß, daß das Eine oder Andere erst dann seinen korrekten Weg geht, wenn man der Behörde selbst zeigt, was richtig ist oder auch schon mal klagen muß.

Der hier vorliegende Fall ist jedoch so sonnenklar, daß allerspätestens die Fachaufsicht der zuständigen ABH alles auf den rechten Weg bringt.

Und wenn Du Dir anders nicht zu helfen weißt, dann druckst Du halt dieses Thema hier aus und legst es auf den Tisch.


Kleiner Hinweis am Rande:
Es gab schon Leute, die mit vermeintlicher Absicherung Probleme erst erzeugt haben.
Hier zum Beispiel könnte der eAT (die Karte) auf dem Postweg verloren gehen und durch eine Dritte - z.B. mit einem gefälschten Paß - genutzt werden.
Dann kann es ganz dicke kommen: Auf einmal steht Deine Frau mit Einreisesperre im SIS, ggf. wird sogar nach ihr gefahndet ... und ihr könnt noch froh sein, wenn über die Straftaten der "Dritten" nicht groß in den Medien berichtet wird.

Blinder Aktionismus ist ebenso schädlich wie panische Angst.
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Antwort #69 - 26.03.2016 um 13:36:46
 
sadfar schrieb am 26.03.2016 um 10:41:54:
Risikominderung. Ich hätte die 100%ige Sicherheit, dass sie jetzt kommen kann.


Die gibt es nicht, wie eben immer im Leben. Beide Seiten (Ihr, ABH) haben in diesem Fall Fehler gemacht. Hättet ihr 99% Sicherheit gewollt, dann hättet Sie damals in Kanada das A1-Sprachnachweis gemacht und anschließend beim DEU Konsulat ein FZF-Visum beantragt. Stattdessen habt ihr das Privileg des §41 AufenthV genutzt ohne dann anschließend über Monate hinweg die Voraussetzungen für einen AT zu schaffen. Die ABH hat dann den Fehler gemacht, den Antrag nicht schriftlich abzulehenen.

Der ABH ist doch bekannt, dass die Ehefrau zur Zeit in Kanada ist (GüB). Damit hat sie faktisch ihren Wohnsitz nicht in DEU und es besteht gegenwärtig keine eheliche Lebensgemeinschaft. Ich würde in dieser Situation, auch wenn Sprachnachweis vorhanden ist, nicht um eine Entscheidung der ABH bitten. Erst sollte sie wieder in DEU sein und die eheliche Lebensgemeinschaft herstellen.

sadfar schrieb am 26.03.2016 um 11:36:21:
Das Risiko, dass sie doch nicht nach DE kann, aber doch kommt, und daraufhin als Strafe eine mehrjährige Einreisesperre bekommt, macht mir Angst. 


Solche Einreisesperren werden gegen Straftäter verhängt, nicht gegen Ehepaare, die sich ungeschickt anstellen.

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trixie
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Antwort #70 - 26.03.2016 um 15:00:37
 
grisu1000 schrieb am 26.03.2016 um 13:36:46:
Solche Einreisesperren werden gegen Straftäter verhängt

... wobei der TS mit seiner Aussage ...grisu1000 schrieb am 26.03.2016 um 13:36:46:
Das Risiko, dass sie doch nicht nach DE kann, aber doch kommt

... wohl eher die Zurückweisung am Flughafen meint, die es aus dem Umstand heraus aber nicht geben wird.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #71 - 01.04.2016 um 21:34:48
 
Endlich, das board funktioniert wieder!
Also war heute bei der ABH und heute habe ich endlich deren PRoblem ganz verstanden:

Man darf sich pro halbes jahr nur 90 tage visumsfrei in Deutschland/Schengen aufhalten. Dieses Pensum wurde von meiner Frau ausgeschöpft. Jetzt muss sie warten bis die nächste 6-monatige Periode anfängt (12.Mai) und darf erst visumsfrei dann kommen.

1. Aber das gilt doch nur dann, wenn sie nur für einen Kurzaufenthalt kommen würde, richtig? Was bei uns nicht der Fall ist.

Mein zweite Frage wäre:
2. Folgende Situation: Man nehme an, meine Frau kommt zuerst nach UK und wir holen sie von dort mit dem Auto ab und bringen sie nach Deutschland. Aber sie wird in Dover(Grenze UK/FR) aufgehalten und darf doch nicht rein. Ist dies dann eine "illegale Einreise" mit Strafe oder würden die in Dover einfach nur sagen, sie dürfen nicht rüber nach FR. ?
2b ) Wieso würde das $41 AufenthaltV meiner Frau erlauben von UK nach FR zu reisen, wenn das doch ein nicht EU-übergreifendes Gestz ist? Ich mein, falls es zu Komplikationen kommt bei Dover, wenn ich denen dsa $41 AufenthaltV zeige, werden die doch einfach sagen, dass das für DE gilt aber nicht für FR...

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« Zuletzt geändert: 01.04.2016 um 21:45:11 von sadfar2 »  
 
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Antwort #72 - 01.04.2016 um 21:51:56
 
sadfar2 schrieb am 01.04.2016 um 21:34:48:
Man darf sich pro halbes jahr nur 90 tage visumsfrei in Deutschland/Schengen aufhalten

Nicht pro halbes Jahr, sondern für jeden beliebigen 180 Tage Zeitraum.

sadfar2 schrieb am 01.04.2016 um 21:34:48:
Jetzt muss sie warten bis die nächste 6-monatige Periode anfängt (12.Mai) und darf erst visumsfrei dann kommen. 

Diese Periodenrechnung gibt es nicht mehr. Es wird bei der Einreise immer rückwärts gerechnet, wieviele Tage man bei der Einreise bereits im Schengenraum war.

sadfar2 schrieb am 01.04.2016 um 21:34:48:
Aber das gilt doch nur dann, wenn sie nur für einen Kurzaufenthalt kommen würde, richtig? Was bei uns nicht der Fall ist.

Das hast du wohl richtig verstanden.

sadfar2 schrieb am 01.04.2016 um 21:34:48:
. Aber sie wird in Dover(Grenze UK/FR) aufgehalten und darf doch nicht rein.

Wenn man sie nicht einreisen lassen würde, wäre es auch keine illegale Einreise, weil sie ja nicht eingereist ist.

Für die Annahme einer Zurückweisung besteht aber kein Grund, wenn der Aufenthaltszweck für einen Daueraufenthalt gedacht ist.
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Antwort #73 - 01.04.2016 um 21:57:59
 
sadfar2 schrieb am 01.04.2016 um 21:34:48:
Also war heute bei der ABH und heute habe ich endlich deren PRoblem ganz verstanden:

Man darf sich pro halbes jahr nur 90 tage visumsfrei in Deutschland/Schengen aufhalten.

Fast zweieinhalb Jahre nach der Abschaffung der Regel in dieser Formulierung ...  hä?   Lippen versiegelt


trixie schrieb am 01.04.2016 um 21:51:56:
Für die Annahme einer Zurückweisung besteht aber kein Grund, wenn der Aufenthaltszweck für einen Daueraufenthalt gedacht ist.

Die wäre auch rechtswidrig, wenn eine Drittstaaterin gemeinsam mit ihrem deutschen Ehemann (Nachweise müssen dasein) in einen anderen EU-Staat einreisen will ...
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Antwort #74 - 01.04.2016 um 22:55:04
 
Gilt die 180 Tagesregel überhaupt für das Sichtvermerksabkommen mit Kanada.
So wie ich das Abkommen verstanden habe gibt es 90 Tage bei jeder Einreise.
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