sadfar2 schrieb am 02.04.2016 um 14:54:14:Und das nur unter Bedingung des Daueraufenthalts, richtig?
Falsch!
sadfar2 schrieb am 02.04.2016 um 14:54:14:Ansonsten wird er ja denken, dass sie wieder nur Schengen "besuchen" möchte (Kurzaufenthalt), was sie ja nicht darf.
Es ist zutiefst seine eigene Sache, was er denkt oder nicht - in Deiner Begleitung und bei nachgewiesener Ehe darf er Deine Frau nicht zurückweisen bei einer Einreise nach Frankreich.
Er darf es nicht!
Weder bei einer Einreise zum Daueraufenthalt nach Frankreich, noch beim Kurzaufenthalt (der völlig voraussetzungslos ist), geschweige denn beim Transit.
In allen EU-Staaten außer Deutschland ist in Deiner Begleitung Schengenrecht
vollständig und absolut uninteressant.
Kurzaufenthalte werden nicht kumuliert - Ihr könntet also das voraussetzungslose Kurzaufenthaltsrecht ausnutzen, indem ihr 89 Tage in Frankreich verbringt, danach 89 Tage in Spanien, 89 Tage Italien, wieder 89 Frankreich und so fort.
Du kannst uns hier noch seitenlang mit Fragen und Zweifeln und allem Möglichen löchern.
An den Sachverhalten ändert sich dadurch nichts - und die Freizeit der Antwortenden wird dadurch auch nicht gehaltvoller ...
sadfar2 schrieb am 02.04.2016 um 14:54:14:D.h. ich muss den Beamten stark betonen, dass es um einen Daueraufenthalt geht.
Du mußt gar nichts.
Sollte der dich nach dem Wohin, Woher und Warum fragen, dann ... würde ich ihn fragen, was ihn das angeht.
Dann und nur dann, wenn er dieselben Fragen auch einreisenden Franzosen stellt (denkbar vor dem Hintergrund der Terrorgefahr) hat er das Recht zu solchen Fragen.