Aras schrieb am 30.03.2015 um 19:09:18:Ich würde folgendes Schreiben so schnell wie möglich nachreichen:
blabla
Was sagen die anderen?
Ich würde die
ABH informieren, dass ich vor kurzem aus England nach Deutschland eingereist bin und somit ein neuer Dreimonatszeitraum für mich zu laufen begann, dass ich durch meine Heirat inzwischen einen Anspruch auf eine
AE habe und sie mir doch bitte einen Terminvorschlag für die Vorlage des Originals der Heiratsurkunde und des Nachweises der Grundkenntnisse der deutschen Sprache machen sollen.
Wenn da überhaupt eine Antwort drauf kommt, dann wahrscheinlich in der Form "bitte benutzen sie das online Terminbuchungssystem". Das kann sie dann machen und bei der LABO einen Termin bis zu 12 Monate in der Zukunft buchen (aktuell bis zum 24.03.2016).
Dann hat sie ein Jahr Zeit um
A1 zu machen.
skysat schrieb am 30.03.2015 um 18:44:56:2. Mit Heiratsurkunde zum Einwohnermeldeamt ?
Sie ist noch angemeldet bei ihrer Tochter. Bei mir anmelden ? Da gibt es doch Probleme weil ich ALG2 beziehe. Oder nicht ?
Natürlich muss sie sich da anmelden, wo sie wohnt.
Und dem Jobcenter musst du eine Veränderungsmitteilung machen.
Sie ist als Ehefrau dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, deswegen wird das Jobcenter dann erstmal prüfen, wieviel Geld sie denn genau hat, denn du schriebst:
skysat schrieb am 20.03.2015 um 17:53:02:Selbst versorgen kann Sie sich. Sie hat genug Geld und kann es auch nachweisen.
skysat schrieb am 30.03.2015 um 19:15:01:Habe ich gerade bei der VHS gelesen.
Zum
A1 Deutsch Sprachkurs
...
Also abwarten auf die Nachricht der
ALB auf meinen Antrag den ich gestellt habe.
Nein, beim Deutsch lernen auf keinen Fall abwarten, einfach den Kurs machen und am Ende den
A1 Test bestehen.
Abwarten kann sie (auch jahrelang) mit dem Gang zur
ABH Berlin, wenn die sich nicht rührt oder einfach auf das Terminbuchungssystem verweist. Einfach nur den Beleg aufheben dass sie fristgerecht einen Antrag auf Erteilung der
AE gestellt hatte.