Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 ... 7
Thema versenden Drucken
Verzweifelt - Bitte um Hilfe (Gelesen: 35.747 mal)
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #15 - 20.03.2015 um 17:53:02
 
Ich weis nur das sie 6 Jahre in Lisabon gelebt hat. Am 25 Mai läuft das aber ihr Aufenthaltstitel in Portugal ab.
Eingereist ist sie aber aus Brasilen hier nach DE
Selbst versorgen kann Sie sich. Sie hat genug Geld und kann es auch nachweisen. Sagte Sie mir jedenfalls.
Sorry, ich lese hier im Forum schon die ganze zeit um das alles hier besser zu verstehen.
Vieleicht zu einem Anwalt gehen ?
Was können wir jetzt tun ? Die Zeit läuft.
Heiraten die einzigste  Lösung ? Das schaffen wir nicht so schnell in der Zeit. Sie sagt schon das sie dann einfach hierbleibt. Das ist aber ja keine Lösung und bringt noch mehr Ärger.
Bitte was gibt es jetzt für Möglichkeiten das Sie noch 3 - 6 Monate hier bleiben kann um dann alles zu planen, Heirat etc.... Montag geht sie mit dem Lebenspartner ihrer Tochter zur ALB.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #16 - 20.03.2015 um 18:18:05
 
skysat schrieb am 20.03.2015 um 17:53:02:
Ich weis nur das sie 6 Jahre in Lisabon gelebt hat. Am 25 Mai läuft das aber ihr Aufenthaltstitel in Portugal ab.


wenn sie die 6 Jahre in POR legal war, dann hatte sie dort wohl einen AT, ansonsten ist sie wohl visumsfrei legal in D.

Unter den allergünstigsten Voraussetzungen hätte sie in POR einen DA-EG. Unter diesen günstigst-denkbaren Voraussetzungen wäre eine AE 38a möglich, aber dazu müsste der LU gesichert sein. Und an der LU-Sicherung wird es wohl absehbar scheitern, denn dazu genügt es nicht, dass jemand meint, er habe "genug" zum Leben, sondern dazu darf kein (theoretischer) Anspruch auf Sozialleistungen bestehen und es muss eine vollwertige KV vorliegen. Ohne feste und sichere Einkünfte in entsprechender Höhe (netto) geht das nicht.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #17 - 20.03.2015 um 18:29:47
 
Ich denke ich muss doch zu einem Rechtsanwalt gehen. Ist mir alles zuviel.
Was müssten wir nun genau machen ?
Also nützt am Montag der gang zur ALB überhaupt nichts ?
In Portugal läuft es ja auch am 25 Mai ab.
Bin jetzt total durcheinander.

Ich bekomme ja derzeit ALG2. Kann ich mir da einen Schein für einen Anwalt beim Gericht holen ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.174

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #18 - 20.03.2015 um 18:32:21
 
Nein, sie muss die Voraussetzungen erfüllen.

Das ist nicht von einem Rechtsanwalt abhängig, sondern von der Sicherung des Lebensunterhaltes. Sie braucht Einnahmen, keine zusätzlichen Ausgaben.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #19 - 20.03.2015 um 18:32:36
 
skysat schrieb am 20.03.2015 um 17:53:02:
Bitte was gibt es jetzt für Möglichkeiten das Sie noch 3 - 6 Monate hier bleiben kann um dann alles zu planen

DAS kann doch hier keiner sagen, solange und soweit Du nicht endlich mitteilst, welchen genauen Aufenthaltsstatus sie JETZT in D hat.
Schau doch endlich mal in ihren Pass und schreib wortwörtlich ab, welche Visa, Aufenthaltstitel und Einreisestempel dort vermerkt sind.
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #20 - 20.03.2015 um 18:36:01
 
skysat schrieb am 20.03.2015 um 18:29:47:
Also nützt am Montag der gang zur ALB überhaupt nichts ?


rechtzeitige Beantragung einer AE kann schon Sinn machen, auch wenn der Antrag letztlich abgelehnt wird, § 81 Abs. 3 bzw. 4 AufenthG (je nachdem, was für sie zutrifft).

skysat schrieb am 20.03.2015 um 18:29:47:
Ich bekomme ja derzeit ALG2. Kann ich mir da einen Schein für einen Anwalt beim Gericht holen ?


Du kriegst ALG2 aber sie hat ein rechtliches Problem - insofern: nein, Du nicht. Und ob sie einen Schein kriegen würde, steht doch irgendwie in den Sternen, da ja ihr Einkommen nicht so genau bekannt ist.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #21 - 20.03.2015 um 18:38:44
 
HeFi schrieb am 20.03.2015 um 18:32:36:
DAS kann doch hier keiner sagen, solange und soweit Du nicht endlich mitteilst, welchen genauen Aufenthaltsstatus sie JETZT in D hat.
Schau doch endlich mal in ihren Pass und schreib wortwörtlich ab, welche Visa, Aufenthaltstitel und Einreisestempel dort vermerkt sind.


also da ist ein stempel aus Frankfurt/Main mit rotem Datum 28.12.14  09 
F 407
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #22 - 20.03.2015 um 18:43:59
 
Muleta schrieb am 20.03.2015 um 18:36:01:
rechtzeitige Beantragung einer AE kann schon Sinn machen, auch wenn der Antrag letztlich abgelehnt wird, § 81 Abs. 3 bzw. 4 AufenthG (je nachdem, was für sie zutrifft).


obige Gründe reichen ? Tochter, Sprachkurs. Oder ist der Sprachkurs von der VHS nicht richtig? Muss es der A1 vom Goethe Institut sein ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #23 - 20.03.2015 um 18:46:46
 
@ HeFi,

heute abend ist sie da. Da kann ich nochmals genau reinschauen. Hab zwar eine Kopie da ist aber nur dieser aktuelle Stempel und ältere von Portugal, Amsterdam etc
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #24 - 20.03.2015 um 19:54:42
 
skysat schrieb am 20.03.2015 um 18:43:59:
obige Gründe reichen ? Tochter, Sprachkurs. Oder ist der Sprachkurs von der VHS nicht richtig? Muss es der A1 vom Goethe Institut sein ?

Ein geplanter Sprachkurs kann als Grund für die Erteilung einer AE ausreichen. Die Tochter spielt dabei keine Rolle, ihre Erwähnung wäre sogar schädlich, da dann die ABH gleich auf die Idee kommt, dass der Sprachkurs als Grund vorgeschoben ist und eigentlich der Familienbesuch im Vordergrund steht.

Damit so ein Antrag erfolgreich sein kann, müßte aber der LU gesichert sein und es müssten gute Argumente vorgebracht werden für ihren Wunsch Deutsch zu lernen.


Die Beantragung macht alleine deswegen Sinn, weil dadurch der Aufenthalt erlaubt bleibt bis die ABH schriftlich abgelehnt hat. Während die ABH noch nicht geantwortet hat, ist auch Zeit neue Fakten zu schaffen (z. B. durch Heirat) und den Antrag zu ändern.

Da sie in Berlin wohnt, kann sie vermutlich ziemlich viel Zeit selbst durch einen hoffnungslosen Antrag herausholen, dabei sollte der Antrag nicht während eines persönlichen Besuches, sondern per Einwurf in den Briefkasten erfolgen und in etwa so aussehen:
Liebe ABH,
ich beantrage eine AE für einen Sprachkurs, bitte geben sie mir einen Termin, damit ich ihnen die Nachweise zeigen kann.
mfG

Vielleicht wird der Brief erst tagelang nicht bearbeitet und einen freien Termin gibt es beim LABO vermutlich frühestens in 2 Monaten.
Wenn dann irgendwann eine Antwort eintrudelt mit einem Termin, kann es sein, dass sie an dem Termin verhindert ist und sie schickt eine Antwort mit einem weiter in der Zukunft liegenden Gegenterminvorschlag.
Wenn sie dann irgendwann hingeht, sagt sie, dass sie noch Unterlagen zum Kurs und ihrer Motivation nachreichen will...

Bis endlich eine Ablehnung mit Ausreiseaufforderung kommt, sind die 3-6 Monate, die sie sich gewünscht hatte, vermutlich schon rum.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #25 - 20.03.2015 um 22:37:24
 
Zitat:
Damit so ein Antrag erfolgreich sein kann, müßte aber der LU gesichert sein und es müssten gute Argumente vorgebracht werden für ihren Wunsch Deutsch zu lernen.


Hat Sie hat schon einmal bei der ALB gesagt und die haben das abgeschmettert "mit 52 Jahren Deutsch lernen?" Sie hat studiert Werbung & Marketing in einer privaten Schule in Brasilien. Dort haben sie das Geld abkassiert und ihr nach 4 Jahren keinen Nachweis gegeben.
Gründe ? Hat jemand eine Idee ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #26 - 21.03.2015 um 00:05:12
 
skysat schrieb am 20.03.2015 um 17:53:02:
Am 25 Mai läuft das aber ihr Aufenthaltstitel in Portugal ab...
Sie hat genug Geld und kann es auch nachweisen.

Welchen Aufenthaltstitel hat sie in Portugal bis 25.Mai ?
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #27 - 21.03.2015 um 09:31:14
 
Ich und sie verstehen nicht was gemeint ist mit "Aufenthaltstitel".
Sie hatte 5 Jahre Aufenthalt. Dieser erlischt Ende Mai 2015. Verlängerung ist nicht möglich weil sie keine Wohnung und Arbeit mehr hat in Portugal.
Die Idee von Alacrity mit dem Brief schreiben wegen dem Sprachkurs ist gut. Letztendlich ist es aber nur aufgeschoben. Wir wollen aber zusammen bleiben.
PS: Müsste dieser Brief an die ABH nicht besser per Einschreiben erfolgen ? Weil einwerfen in den Briefkasten bei der ABH hat sie ja dann keinen Nachweis. Die könnten ja sagen wir haben nichts bekommen.

Wir mussten heute beide fürchterlich weinen. Unsere Liebe ist wie bei Romeo & Julia. Wir beide hatten ein schweres Leben und uns im letzten Drittel unseres Lebens endlich gefunden. Eine Trennung ist für uns das Ende. Unsere Gefühle sind zu stark. Sorry ......
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 21.03.2015 um 11:02:38 von skysat »  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #28 - 21.03.2015 um 09:40:07
 
Habt ihr überhaupt schon beim Standesamt vorgesprochen und die Dokumente beschafft?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #29 - 21.03.2015 um 10:01:03
 
skysat schrieb am 21.03.2015 um 09:31:14:
Ich und sie verstehen nicht was gemeint ist mit "Aufenthaltstitel".

Ein "Aufenthaltstitel" ist die Erlaubnis der Behörde sich in einem Land kurz- oder auch längerfristig aufhalten zu dürfen.

Für Ausländer bedarf es für jeden Aufenthalt eines bestimmten Grundes, den man in der Bezeichnung des Aufenthaltstitels und dem entsprechenden Paragrafen erkennen kann.

Dieser "Aufenthaltstitel" und der dazugehörige Paragraf wird von der dazu befugten Behörde in den Pass des Ausländers gestempelt, geklebt oder in einen gesonderten Ausweis (z.B. eAT) dokumentiert.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 ... 7
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema