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Verzweifelt - Bitte um Hilfe (Gelesen: 35.769 mal)
Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #60 - 23.03.2015 um 22:58:01
 
Durch die Aus- und Wiedereinreise würde ein neuer 90 Tag Zeitraum beginnen, sofern sie beabsichtig einen Daueraufenthalt zu begründen.

Mick, Änderung:
[mod]Du dürftest den Grund Deiner Frage auch gerne direkt
mit einbauen. Das erspart unnötiges Pingpong.[/mod]
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« Zuletzt geändert: 24.03.2015 um 06:47:20 von Mick »  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #61 - 23.03.2015 um 23:07:26
 
Ja das habe ich gehört. Schrieb ich ja zuvor mit dem Beispiel nach Istanbul.
Wir werden jetzt erstmal heiraten am Freitag und wenn die Zeit anschliesend noch reicht mal mit England überlegen. Reich da eine Übernachtung ?
Sorry Aras. Ich muss ins Bett. habe morgen einen sehr harten Tag. Du kannst hier weiterschreiben (Vorgehensweise) ich werde es morgen früh lesen. Danke erstmal für Deine Hilfe.
gn8
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Antwort #62 - 30.03.2015 um 15:38:48
 
Ich denke es ist alles zu spät. Wir haben letzten Freitag in Dänemark geheiratet. Dann zurück nach Deutschland und den rat von aras befolgt. Wir reisten 2 Tage nach England.
Heute waren wir hier:
Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration
Potsdamer Straße 65
10785 Berlin - Mitte

Dort wurde uns gesagt:
Sie muss zurück nach Brasilien, und in Brasilien FZF Visa beantragen. das kann bis zu einem halben Jahr dauern.
Auch sehe es nicht gut aus weil wir in Dänemark geheiratet haben. Auserdem muss sie den A1 Deutschkurs in Brasilien machen.
Mit England einreisen und wieder raus geht auch nicht. Sind zwar Stempel von Gatwick und Berlin-Schönefeld im Pass aber es zählt nur der Stempel von der Einreise Frankfurt am 28.12.2014. Heute sind 2 Tage darüber und sie befindet sich jetzt illegal hier. Man sagte uns man kann nicht 3 Monate hier sein und 3 Monate ranhängen.
Ich denke wenn meine Frau jetzt raus muss und bis sie mal wiederkommt bin ich schon gestorben.
Gibt es noch eine Chance ? Ich denke nicht.
Vieleicht sollte ich mit ihr nach Brasilien gehn. Was hält mich hier noch. Vieleicht habe ich dort mehr Chancen eine Arbeit mit fast 61 dort zu finden.
Wir wissen nicht mehr weiter.
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Antwort #63 - 30.03.2015 um 16:18:24
 
Mit den Gründen, die Euch genannt wurden, deutet alles darauf hin, dass der zuständige Mitarbeiter der Behörde schlicht und ergreifend keine Ahnung von den Besonderheiten von brasilianischen Staatsangehörigen hatte. Schriftlichen Antrag stellen und gut ist's. Der ist aber wohl sowieso schon per Einschreiben gestellt worden.

Nichts desto trotz: für eine AE ist ein A1-Test nötig und eine wirksame Eheschließung. Wenn die Behörde entscheidet, bevor der A1-Test vorliegt, ist halt eine Ausreise angesagt. Eine wirksame Eheschließung ist in Dänemark vermutlich zustande gekommen, auch wenn die Frage, ob eine frühere Scheidung in Brasilien anerkannt wurde, bislang unbeantwortet blieb.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Aras
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Antwort #64 - 30.03.2015 um 16:26:45
 
Nun es gilt die Verbalnote von 28. Juni 1956

http://www.westphal-stoppa.de/O-Gesetze/Verbalnote%20Brasilien.pdf

Dies wird in der bald umgesetzten Elften Aufenthaltsverordnung nochmal genauer klargestellt:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0001-0100/40-15(neu).pdf?__b...

Zitat:
Aufnahme von Brasilien und El Salvador in die Liste des § 41 Absatz 2 der
Aufenthaltsverordnung zur Klarstellung der Rechtslage auf Grund bereits bestehender
Verbalnoten von 1956 bzw. 1960


Das bedeutet, dass die Rechtslage schon so ist. Der Bundesrat hat bereits zugestimmt. Bald wird die Änderung bekanntgegeben. Leider steht das  Erscheinungsdatum des nächsten Bundesgesetzblattes noch nicht fest.

Zumal sich deine brasilianische Frau beim ersten Besuch auf den Schengen-Regelungen der portugiesischen Aufenthaltserlaubnis mit der 90/180 Tage Regelung in  Deutschland befand. Bei der zweiten Einreise von Gatwick nach Berlin-Schönefeld greift die nationale Regelung der deutsch-brasilianische Verbalnote und es wird ein neuer Dreimonatszeitraum eröffnet.

skysat schrieb am 30.03.2015 um 15:38:48:
Sie muss zurück nach Brasilien, und in Brasilien FZF Visa beantragen. das kann bis zu einem halben Jahr dauern.

Falls die oben von mir genannte Regelung nicht zutreffen sollte, dann könnte deine Frau nach 90 Tagen wieder einreisen. Sie müsste aufgrund der Verbalnote eben kein Visaverfahren betreiben.

skysat schrieb am 30.03.2015 um 15:38:48:
Auch sehe es nicht gut aus weil wir in Dänemark geheiratet haben.

Warum? Rechtsgültig verheiratet ist rechtsgültig verheiratet.

skysat schrieb am 30.03.2015 um 15:38:48:
Auserdem muss sie den A1 Deutschkurs in Brasilien machen.

Muss sie eben nicht. Siehe Verbalnote.

skysat schrieb am 30.03.2015 um 15:38:48:
Mit England einreisen und wieder raus geht auch nicht. Sind zwar Stempel von Gatwick und Berlin-Schönefeld im Pass aber es zählt nur der Stempel von der Einreise Frankfurt am 28.12.2014. Heute sind 2 Tage darüber und sie befindet sich jetzt illegal hier. Man sagte uns man kann nicht 3 Monate hier sein und 3 Monate ranhängen.

So einfach ist das mE nicht. Es wurde doch ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt. Also ist der Aufenthalt erstmal fiktiv erlaubt. Oder habt ihr schon schriftlich einen Bescheid erhalten?

Also der nächste Schritt für euch ist, dass sie den Sprachkurs und das A1 Zertifikat erwirbt.

Änderung:
Muleta war schneller  Zwinkernd
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Antwort #65 - 30.03.2015 um 16:50:34
 
Kann nicht mehr editieren.

http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?157323

Auf Seite 462 der VAH

Zitat:
Ferner sehen eine Vereinbarung mit El Salvador sowie eine mittels Verbalnote gegenüber Brasilien erfolgte Zusage vor,
dass salvadorianische und brasilianische Staatsangehörige jeden Aufenthaltstitel, mit Ausnahme eines Titels zum Zweck der
Erwerbstätigkeit, in Deutschland beantragen können (vergleichbar § 41 Abs. 2). Der Aufenthaltstitel ist innerhalb von 3
Monaten nach der Einreise nach Deutschland zu beantragen.


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Antwort #66 - 30.03.2015 um 18:27:15
 
Muleta schrieb am 30.03.2015 um 16:18:24:
Schriftlichen Antrag stellen und gut ist's. Der ist aber wohl sowieso schon per Einschreiben gestellt worden.

Nichts desto trotz: für eine AE ist ein A1-Test nötig und eine wirksame Eheschließung. Wenn die Behörde entscheidet, bevor der A1-Test vorliegt, ist halt eine Ausreise angesagt. Eine wirksame Eheschließung ist in Dänemark vermutlich zustande gekommen, auch wenn die Frage, ob eine frühere Scheidung in Brasilien anerkannt wurde, bislang unbeantwortet blieb.


Also wie sollen wir jetzt vorgehen ?
In Berlin bei einem A1 Deutsch Kurs anmelden?

Die Scheidung wurde in Dänemark anerkannt. Hatten das Orginal und Übersetzung in Deutsch dabei.

Von der ALB kam noch keine Antwort

Achja nochwas. Eingereist ist sie aus Brasilien mit bras. Pass. Nicht aus Portugal und nicht mit dem port. Titel.
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Antwort #67 - 30.03.2015 um 18:44:56
 
Nochwas.

Wir haben Freitag in Dänemark geheiratet.

Wie gehts nun weiter? Was sollen wir tun nach der A1 Anmeldung ?
Was wenn sie doch ausreisen muss ?
Dann ist der bezahlte A1 Kurs auch futsch.

1. A1 Deutsch kurs anmelden ?
(Antrag auf AE für Deutschkurs wurde am 22.03.15 per Einwurf-Einschreiben an die ALB geschickt.

2. Mit Heiratsurkunde zum Einwohnermeldeamt ?
Sie ist noch angemeldet bei ihrer Tochter. Bei mir anmelden ? Da gibt es doch Probleme weil ich ALG2 beziehe. Oder nicht ?

3. Was dann?

Aras schrieb am 30.03.2015 um 16:26:45:
Zumal sich deine brasilianische Frau beim ersten Besuch auf den Schengen-Regelungen der portugiesischen Aufenthaltserlaubnis mit der 90/180 Tage Regelung in  Deutschland befand. Bei der zweiten Einreise von Gatwick nach Berlin-Schönefeld greift die nationale Regelung der deutsch-brasilianische Verbalnote und es wird ein neuer Dreimonatszeitraum eröffnet.[/edit]


Sie kam nach Berlin mit brasilianischem Paß. Nicht mit ihrem portugisischem Aufenthalt.
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Antwort #68 - 30.03.2015 um 19:09:18
 
Ich würde folgendes Schreiben so schnell wie möglich nachreichen:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 22.03.2015 beantragte ich fristgerecht eine Aufenthaltserlaunis zum Zwecke des Erlernens der deutschen Sprache. Diesen Antrag möchte ich wie folgt ändern und erweitern.

Am xx.03.2015 ehelichte ich Herrn X Y in Dänemark. Der ursprüngliche Zweck der Aufenthaltserlaubnis zum Sprachlernen war der Erwerb des A1 Zertifikats in Deutschland, um diesen anschliessend bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Leben der ehelichen Gemeinschaft mit meinem Mann vorlegen zu können.

Hiermit ändere ich meinen Antrag um:
Ich beantrage nunmehr die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß §28 AufenthG. Mein Antrag soll bis zum Erwerb des A1 Zertifikats nicht beschieden werden. Ich bitte hierfür um ca. 2-3 Monate Zeit.
Hilfsweise beantrage ich die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Spracherwerbs.
Sollte dies auch nicht möglich sein, beantrage ich hilfsweise die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 V AufenthG.

Mit freundlichen Grüssen
A B



Was sagen die anderen?

Ausdrucksfehler bitte selbstständig korrigieren.. Bin grad im Zug
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Antwort #69 - 30.03.2015 um 19:15:01
 
Habe ich gerade bei der VHS gelesen.

Zum A1 Deutsch Sprachkurs

Zitat:
Personen, die über einen Berechtigungsschein zum Integrationskurs verfügen, ausgestellt von der Ausländerbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder einem Jobcenter.


Also abwarten auf die Nachricht der ALB auf meinen Antrag den ich gestellt habe.


Danke @ Aras,

Den Brief auch wieder per Einwurf Einschreiben ?
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Antwort #70 - 30.03.2015 um 19:22:10
 
skysat schrieb am 30.03.2015 um 18:27:15:
Die Scheidung wurde in Dänemark anerkannt. 


Du gibst die Infos ja nur häppchenweise: wenn die Scheidung in Portugal stattgefunden hat, dann müsste sie in Brasilien(!) anerkannt werden. Denn erst dann wäre sie nach dem Recht ihres Heimatstaates wieder unverheiratet. Ist das passiert?
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Antwort #71 - 30.03.2015 um 19:48:25
 
@ Muleta,

das weis ich jetzt nicht. Ich werde sie später fragen.

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Antwort #72 - 31.03.2015 um 07:43:42
 
Es ist geschehen was ich befürchtet habe. Seit gestern Mittag ist sie nun verschwunden. Ihre letzte Nachricht per Whatsapp war das Sie verzweifelt ist weil sie denkt sie wird abgeschoben. Ich weis nicht was sie jetzt macht. Bei mir bricht gerade eine Welt zusammen.
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Antwort #73 - 31.03.2015 um 10:08:00
 
Hallo skysat,

hier können wir nix machen, denn das ist was zwischen die und ihr.

egal ob jetzt die Scheidung in Brasilien anerkannt ist oder nicht: Wichtig wäre es, denn Antrag in der Formulierung wie oben zu stellen um die Erfolgschancen zu erhöhen.

und mal so unter Männer, auch wenn ich jünger bin:
Bei binationalen Ehen hat man nunmal mehr Verwaltumgskram. Wenn sie wegen so einer Lapalie untergetaucht ist, dann ist das offen gesagt dumm. Wovor hat sie Angst? Und warum taucht sie nicht gemeinsam mit ihrem Ehemann ab? Ist die Liebe nicht stark genug?

Also jetzt klär das erstmal mit deiner Frau, denn dieses Verhalten wirft ein schlechtes Licht auf die Ernsthaftigkeit der Ehe.  Im Zweifel gehts halt vor das Verwaltungsgericht. Gib ihr halt Zuversicht, dass alles klappen wird.
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Antwort #74 - 31.03.2015 um 13:13:53
 
Aras schrieb am 30.03.2015 um 19:09:18:
Ich würde folgendes Schreiben so schnell wie möglich nachreichen:

blabla

Was sagen die anderen?

Ich würde die ABH informieren, dass ich vor kurzem aus England nach Deutschland eingereist bin und somit ein neuer Dreimonatszeitraum für mich zu laufen begann, dass ich durch meine Heirat inzwischen einen Anspruch auf eine AE habe und sie mir doch bitte einen Terminvorschlag für die Vorlage des Originals der Heiratsurkunde und des Nachweises der Grundkenntnisse der deutschen Sprache machen sollen.

Wenn da überhaupt eine Antwort drauf kommt, dann wahrscheinlich in der Form "bitte benutzen sie das online Terminbuchungssystem". Das kann sie dann machen und bei der LABO einen Termin bis zu 12 Monate in der Zukunft buchen (aktuell bis zum 24.03.2016).
Dann hat sie ein Jahr Zeit um A1 zu machen.

skysat schrieb am 30.03.2015 um 18:44:56:
2. Mit Heiratsurkunde zum Einwohnermeldeamt ?
Sie ist noch angemeldet bei ihrer Tochter. Bei mir anmelden ? Da gibt es doch Probleme weil ich ALG2 beziehe. Oder nicht ?
Natürlich muss sie sich da anmelden, wo sie wohnt.
Und dem Jobcenter musst du eine Veränderungsmitteilung machen.
Sie ist als Ehefrau dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, deswegen wird das Jobcenter dann erstmal prüfen, wieviel Geld sie denn genau hat, denn du schriebst:
skysat schrieb am 20.03.2015 um 17:53:02:
Selbst versorgen kann Sie sich. Sie hat genug Geld und kann es auch nachweisen.



skysat schrieb am 30.03.2015 um 19:15:01:
Habe ich gerade bei der VHS gelesen.

Zum A1 Deutsch Sprachkurs
...
Also abwarten auf die Nachricht der ALB auf meinen Antrag den ich gestellt habe.

Nein, beim Deutsch lernen auf keinen Fall abwarten, einfach den Kurs machen und am Ende den A1 Test bestehen.

Abwarten kann sie (auch jahrelang) mit dem Gang zur ABH Berlin, wenn die sich nicht rührt oder einfach auf das Terminbuchungssystem verweist. Einfach nur den Beleg aufheben dass sie fristgerecht einen Antrag auf Erteilung der AE gestellt hatte.
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