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Verzweifelt - Bitte um Hilfe (Gelesen: 35.771 mal)
skysat
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Antwort #75 - 01.04.2015 um 15:00:12
 
Alles klar, sie ist wieder da. Akku war leer und meine Nummer hatte sie nicht im Kopf. Hat sich mit Freunden beraten.

Ich habe gestern das 2te aufgesetzte Schreiben von Aras per Einwurfeinschreiben abgeschickt. Nun warten wir mal ab was als Antwort kommt.

@ Alcrity,

Du schreibst:

Zitat:
Natürlich muss sie sich da anmelden, wo sie wohnt.
Und dem Jobcenter musst du eine Veränderungsmitteilung machen.
Sie ist als Ehefrau dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, deswegen wird das Jobcenter dann erstmal prüfen, wieviel Geld sie denn genau hat, denn du schriebst:


Was ist wenn Sie selbst nicht viel hat. Das was ich schrieb ist Unterstüztung von Ihrer Mutter. Sie hat in Brasilien eine Eigentumswohnung. Müsste Sie das hier auch angeben ?
OK, wenn Sie nur ihr offizielles Konto angibt hat sie im Montat ca. 300 - 500 Euro Einnahmen.
Bin ich verplichtet Sie bei mir jetzt schon anzumelden ? Noch ist ja noch nicht entschieden ob sie hierbleiben kann. Gemeldet ist sie momentan bei der Tochter.
Würde Sie wenn sie wenig hat auch Unterstützung bekommen in der jetzigen Situation ?
Abgesehen mal davon, ich versuche vom Jobcenter wegzukommen. Es ist schwer in meinem Alter was zu finden aber ich gebe nicht auf.
----

Nochwas zu unserer Heirat in Dänemark. Alle Ihre brasilianischen  Freunde sagen das die Heirat hier nicht anerkannt wird. Das macht sie verrückt. Wie ist das jetzt genau ?
Also wir haben geheiratet. Sie mit ihrem brasilianischem Pass und Iihrer Scheidungs Urkunde (die in Portugal vollzogen wurde). Ist mit der Dänemark Heirat nicht gesetzlich was geändert worden ? Kann ich unsere Trauscheine aus DK hier in DE nicht irgendwie anerkennen lassen ?

Zum Deutschkurs. SollSie da erstmal den A2.1 machen oder gleich den A1 ? Den A1 kann Sie doch nicht selbst buchen, den bekommt Sie doch nur wenn die ALB es genehmigt. Oder ?

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Antwort #76 - 01.04.2015 um 15:17:17
 
skysat schrieb am 01.04.2015 um 15:00:12:
Was ist wenn Sie selbst nicht viel hat. Das was ich schrieb ist Unterstüztung von Ihrer Mutter. Sie hat in Brasilien eine Eigentumswohnung. Müsste Sie das hier auch angeben ?


Sie müsste beim Jobcenter die im Monat zufliesenden Einkünfte angeben. Ob diese auch mal versiegen oder nicht ist unerheblich. Falls ihre Geldquelle versiegt, dann muss sie das eben auch melden.

skysat schrieb am 01.04.2015 um 15:00:12:
Bin ich verplichtet Sie bei mir jetzt schon anzumelden ? Noch ist ja noch nicht entschieden ob sie hierbleiben kann. Gemeldet ist sie momentan bei der Tochter.


Natürlich anmelden. Sonst seid ihr ein getrenntes Ehepaar. Geh doch bitte ab jetzt stets davon aus, dass sie hier bleibt.

skysat schrieb am 01.04.2015 um 15:00:12:
Würde Sie wenn sie wenig hat auch Unterstützung bekommen in der jetzigen Situation ?

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis hat, dann wäre es natürlich leichter. Solltest also eine VÄM an das Jobcenter geben.

skysat schrieb am 01.04.2015 um 15:00:12:
Alle Ihre brasilianischen  Freunde sagen das die Heirat hier nicht anerkannt wird. Das macht sie verrückt. Wie ist das jetzt genau ?

Bitte frag doch mal die Freunde nach den Gründen. Ansonsten können wir auch gerne die Lage beurteilen,  wenn du auch mal Muletas Frage nach der erfolgten oder nicht-erfolgten Anerkennung der Scheidung in Brasilien beantworten könntest.


skysat schrieb am 01.04.2015 um 15:00:12:
Zum Deutschkurs. SollSie da erstmal den A2.1 machen oder gleich den A1 ? Den A1 kann Sie doch nicht selbst buchen, den bekommt Sie doch nur wenn die ALB es genehmigt. Oder ?


Erst kommt Krabbeln und dann dann kommt das Laufen. A2 ohne A1 ist nicht zielführend. Sie kann jederzeit einen A1 Kurs aufnehmen. Eine Genehmigung durch die ALB ist nicht nötig.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Muleta
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Antwort #77 - 01.04.2015 um 15:21:28
 
also: gesicherter LU ist als deutsch-verheiratet nicht mehr wichtig. Aber: eine AE bekommt sie nur für die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft und die setzt in der Regel einen gemeinsamen Wohnsitz voraus. Es dürfte absehbar schwierig werden, ohne gemeinsamen Wohnsitz eine AE zu bekommen. Im Übrigen ist das Meldegesetz zu befolgen und demnach eine Anmeldung Pflicht.

Konsequenz ist dann im Normalfall eine Bedarfsgemeinschaft, so dass (faktisch) sämtliche Einkommen sämtlicher Partner zusammengerechnet werden und dann nur ein dann noch verbleibender Bedarf gezahlt wird. Im Prinzip hat sie dann, sofern sie sich legal hier aufhält, auch einen Anspruch auf Sozialleistungen - Details kannst Dann auch erstmal der Behörde überlassen.

Grundsätzlich ist eine Dänemarkehe wirksam, wenn sie den dortigen formalen Ansprüchen genügt. Eine abschließende "Anerkennung" in D ist nicht nötig - wenn man es unbedingt will, dürfte aber eine Nachbeurkundung der Eheschließung beim deutschen Standesamt möglich sein. Problem daran: wenn die port. Scheidung in Brasilien nicht anerkannt wurde, dann gilt sie nach ihrem Heimatrecht noch als verheiratet mit dem ersten Ehemann. Das könnte dann also eine rechtliche Doppelehe geworden sein. Nur: das lässt sich so auch nicht mehr ungeschehen machen - sie sollte dann nur die Anerkennung der POR-Scheidung in Brasilien schleunigst nachholen.

Sprachkurse machen kann sie selbstverständlich ohne jede GEnehmigung und A1 ist weniger als A2. Prüfung ablegen kann sie auch ohne Genehmigung.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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skysat
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Antwort #78 - 01.04.2015 um 15:56:13
 
@ Muleta,

Als wir letztens da waren:
Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration
Potsdamer Straße 65
10785 Berlin - Mitte

Habs wieder gefunden .... gab der sachbearbeiter mir ein Blatt mit und hat folgendes markiert:

Ausgedruckt aus einem PDF Verfahrensweise der Ausländerbehörde Berlin Seite 49 von 703

Ferner ist die Einreise mit einem Besuchsvisum in den Schengenraum, der sich anschliesenden Eheschliesung in Dänemark verbunden mit einer sich unmittelbar daran anschließenden (Wieder-) Einreise ins Bundesgebiet ist Indiz für eine Umgehung des Visumsverfahrens in offensichtlich missbrächlicher Absicht. So nicht zumindest einer der Eheleute besondere eta verwandschaftliche Beziehungen, längere Voraufenthalte zu oder in Dänemark nachweist, liegt auf der Hand, daß dieser Weg nur gewählt wurde, um die verschärften Erteilungsvoraussetzungen des Ehegattennachzugs (vgl. §30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 28 Abs. 1 Satz 5) zu umgehen und damit die Behörde zu einer beschleunigten und/oder verkürzten Prüfung zu veranlassen.

Zu der Scheidung in Portugal sagte sie die wäre in Brasilien anerkannt! Jedoch hat ihr dort lebender EX den Nachweis.
Da muss ich nochmal nachbohren. Irgendwie hat sie zu dem keinerlei Kontakt mehr da dieser sehr brutal ist und sie öft geschlagen hat.

@ Aras
Zum Deutschkurs nochmal. Also jetzt den A2.1 beginnen oder gleich auf A1 ?
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Antwort #79 - 01.04.2015 um 16:00:12
 
Dann druck doch mal Seite 462 von der "Verfahrensweise der Ausländerbehörde Berlin" aus, nimm einen Highlighter und markiere den Abschnitt bezüglich Brasilien und leg es dem Berater mal vor.

Findest das Dokument hier:
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?157323

skysat schrieb am 01.04.2015 um 15:56:13:
Zu der Scheidung in Portugal sagte sie die wäre in Brasilien anerkannt! Jedoch hat ihr dort lebender EX dden Nachweis.

Dann sollte ja die Registrierung der Ehein der brasilianischen Botschaft doch unproblematisch möglich sein...

skysat schrieb am 01.04.2015 um 15:56:13:
Also jetzt den A2.1 beginnen oder gleich auf A1 ?

A1.

...
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Antwort #80 - 01.04.2015 um 17:11:15
 
Zitat:
Dann sollte ja die Registrierung der Ehein der brasilianischen Botschaft doch unproblematisch möglich sein...


Da sollen wir mit unseren dänischen Trauscheinen und der Portugiesischen Scheidungsurkunde hin ? Kein Ärger weil die 3 Monate als Tourist abgelaufen sind ?
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Antwort #81 - 01.04.2015 um 17:31:35
 
Die brasilianische Botschaft ist nicht für die Durchsetzung des deutschen Aufenthaltsrechts zuständig.

Schon auf der Botschaftsseite geschaut welche Unterlagen zur Eheregistrierung nötig sind?

Bin grad unterwegs....
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Antwort #82 - 01.04.2015 um 18:35:00
 
ja habe ich gerade gemacht.
Muß die Eheregistrierung gemacht werden ?

Apropo auf der brasilianischen Seite steht auch noch was zu Dänemark Hochzeit. Nur der Link geht nicht.
Hoffentlich ist das nichts negatives.

NOTE 2: Eheschliessungen bzw. gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, die AUSSERHALB Deutschlands vollzogen bzw. eingetragen wurden

Wurde die Ehe/Lebenspartnerschaft nicht in Deutschland geschlossen, muss die Original Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde durch die zuständige brasilianische Auslandsvertretung, in dem Land, in dem die Heiratsurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt wurde, vorab legalisiert/beglaubigt werden.

Informationen zu Legalisation/Beglaubigung von dänischen Heiratsurkunden an der Brasilianischen Botschaft in Kopenhagen unter folgendem Link:

    -> http://copenhague.itamaraty.gov.br/pt-br/consular.xml
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« Zuletzt geändert: 01.04.2015 um 18:58:19 von skysat »  
 
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Antwort #83 - 01.04.2015 um 18:43:58
 
Nicht unbedingt. Aber es kann dann keiner mehr behaupten, dass die Eheschließung nicht akzeptiert werden könnte. Das ist doch das was du hier die ganze Zeit befürchtest...

Wenn ich mir folgendes anschaue:
http://frankfurt.itamaraty.gov.br/de/heiratdanemark.xml

Zitat:
ist im Ausland geschieden: Zweite Ausfertigung der brasilianischen Heiratsurkunde mit amtlichem Vermerk über die Anerkennung durch den brasilianischen Oberstgerichthof des ausländischen Scheidungsurteils („homologação de divórcio pelo Superior Tribunal de Justiça – STJ“);


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Antwort #84 - 01.04.2015 um 19:00:47
 
ich habe meinen obigen Beitrag editiert. Schau mal da steht was von Dänemark

.....Informationen zu Legalisation/Beglaubigung von dänischen ....
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Antwort #85 - 01.04.2015 um 19:19:07
 
Meiner Meinung nach sollte jemand in Brasilien einfach erstmal die Heiratsurkunde mit dem Scheidungsvermerk besorgen. Wenn ihr das habt, dann sollte es keinerlei Probleme mehr geben in dieser Hinsicht geben.

Die Registrierung kann man dann irgendwann machen.
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Antwort #86 - 05.04.2015 um 15:52:36
 
Es ist jetzt raus.
Sie ist laut Papieren in Brasilien noch verheiratet.
Also ist sie nun 2 mal verheiratet.
Momentan Kriese. Ist verschwunden zu Freunden.
Hatten großen Streit.
Muss jetzt ertmal Kräfte sammel und überlegen was nun ?
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Antwort #87 - 05.04.2015 um 16:18:18
 
skysat schrieb am 05.04.2015 um 15:52:36:
Muss jetzt ertmal Kräfte sammel und überlegen was nun ?


Sie muss überlegen, ob sie jetzt alles systematisch angehen will. Wenn sie nicht will, kannst Du nichts machen.
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Antwort #88 - 05.04.2015 um 16:19:38
 
Hallo Skysat,

Tja bei Krisen und Beziehungsproblemen endet die "Kompetenz" des Forums.

Deine Frau soll einfach die Scheidung in Brasilien anerkennen lassen. Man sollte auch bedenken, dass das portugiesische Scheidungsurteil ggf. auch in Deutschland Wirkung entfaltet und sie eigentlich auch in Deutschland geschieden ist bzw. wiederverheiratet. Sie sollte also die Scheidung in Brasilien anerkennen lassen, damit das in allen Rechtskreisen glattgezogen wird.
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Antwort #89 - 05.04.2015 um 20:26:52
 
Aras schrieb am 05.04.2015 um 16:19:38:
Man sollte auch bedenken, dass das portugiesische Scheidungsurteil ggf. auch in Deutschland Wirkung entfaltet und sie eigentlich auch in Deutschland geschieden ist bzw. wiederverheiratet. 

Da Portugal dem CIEC Abkommen beigetreten ist sollte man stark davon ausgehen das es so ist. Und vor allen brauchen Dokumente aus CIEC Staaten keine Beglaubigung oder Apostille.
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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