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Verzweifelt - Bitte um Hilfe (Gelesen: 35.746 mal)
sarembeti
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Antwort #90 - 21.04.2015 um 12:02:13
 
Hallo,

ich möchte kurz meinen Senf dazugeben.

Teilweise fiel es mir sehr schwer, skysat zu folgen. Viele Geschehnisse klingen komisch.

1) Die Ehefrau hat einen (noch) gültigen Aufenthaltstitel aus Portugal.
skysat schrieb, dass Sie bei der Einreise in Frankfurt einen Einreisestempel bekommen hat. Das ist nicht logisch, denn bei Vorliegen eines Aufenthaltstitels gibt es keine Stempel.
Hier stimmt etwas nicht.

2) Dann sagte uns skysat, dass die Frau den Aufenthaltstitel aufgrund einer Familienzusammenführung zum Kind erhalte habe.
Was ich bisher nicht verstanden habe. Das Kind ist doch 29 Jahre alt und lebt in Deutschland.
Aber nehmen wir mal, es lebt noch ein anderes Kind von der Frau in Portugal. Und nehmen wir an, dass das Ausländerrecht von Portugal sieht hier irgendwie einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel vor.
Dann kann doch die Frau ganz einfach Heute den Aufenthaltstitel verlängern!

2) Vor seiner Heirat sprachen wir über die Sicherung des Lebensunterhalts.
Dort schrieb skysat mehrfach, dass die Frau aus einem reichen Haus komme und über genügend Geld verfügt.

Nach der Heirat kam das Thema Hartz IV und Bedarfsgemeinschaft auf.
Nun plötzlich soll die Frau dann doch nicht mehr so reich sein.

Man reimt sich die Wahrheit so zusammen, wie es gerade passt.

Ganz ehrlich - so ein Verhalten finde ich persönlich beschämend.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Arbeitsagentur (bzw. die Behörde, die für Hartz IV zuständig ist) die Regelleistungen nunmehr massiv kürzt, insb. wenn das Einkommen der Frau schwer ermittelbar ist.



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blubb


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Antwort #91 - 22.04.2015 um 00:55:32
 
Wer den Thread aufmerksam liest, erkennt, dass die Frau möglicherweise nicht alle Karten dem TS ggü. auf den Tisch gelegt hatte und im Weiteren die von Dir aufgeworfenen Fragen im Verlauf des Threads geklärt wurden... So?
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sarembeti
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Antwort #92 - 22.04.2015 um 11:42:25
 
Wo wurde die Frage 1) denn beantwortet?

skysat schrieb doch:

Der AT läuft erst Ende Mai ab. Der Titel heist genau: Familiar de


Habe gerade den Pass von vorne bis hinten durchgeblättert. Sind nur Stempel drin vom Flug. Keine Paragrafen. Weis beim besten Willen nicht was Du willst. Und was in dem portugal Dokument steht "Titel" hab ich weiter vorne schon geschrieben.


skysat hat doch deutlich erklärt, dass er den portugiesischen AT gesehen hat.
Deshalb ergibt es überhaupt keinen Sinn, wieso im Pass der Ehefrau ein Stempel aus Frankfurt (mit 90 Tage Aufenthaltsfrist) zu finden ist.

Bei Vorliegen eines AT wird nicht gestempelt.

Die Frau mag den TS ja an der Nase herumgeführt haben, aber den (noch gültigen) AT hat doch der TS selbst gesehen.
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tiggger
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Antwort #93 - 22.04.2015 um 12:56:49
 
sarembeti schrieb am 21.04.2015 um 12:02:13:
skysat schrieb, dass Sie bei der Einreise in Frankfurt einen Einreisestempel bekommen hat. Das ist nicht logisch, denn bei Vorliegen eines Aufenthaltstitels gibt es keine Stempel.Hier stimmt etwas nicht.

Vielleicht hat sie den AT nicht vorgezeigt und ist visumsfrei von außerhalb der EU eingereist. Könnte das sein?
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Antwort #94 - 22.04.2015 um 18:47:16
 
Hallo,

natürlich ist es wohl so, @tiggger. AT im Pass übersehen bzw. als solchen nicht erkannt. Möglicherweise auch einfach stumpf gestempelt, weil BRA-Staatsangehörige mit direkter Einreise nach DEU. Wie auch immer:

skysat schrieb am 20.03.2015 um 18:38:44:
also da ist ein stempel aus Frankfurt/Main mit rotem Datum 28.12.14  09 
F 407


Da die Prüfziffer "09" zu diesem Datum korrekt ist, wird der entsprechende Stempelabschlag wie beschrieben auch existieren. Kein Grund also, dem TS zu unterstellen, er "reime sich die Wahrheit zusammen"...

Gruß
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Antwort #95 - 23.04.2015 um 12:18:16
 
Naja, ich habe starke Zweifel, dass überhaupt ein gültiger portugiesische AT vorliegt.

Das würde nämlich sofort erklären, warum die Bundespolizei in Frankfurt gestempelt hat. Zum Anderen würde es erklären, warum die ABH sich so verhält.
Der Sachbearbeiter wird doch den AT nicht übersehen haben.

Aber warum gibt die ABH dann solche Blätter raus, insb. wenn noch ein gültiger AT vorliegt?

Habs wieder gefunden .... gab der sachbearbeiter mir ein Blatt mit und hat folgendes markiert:

Ausgedruckt aus einem PDF Verfahrensweise der Ausländerbehörde Berlin Seite 49 von 703

Ferner ist die Einreise mit einem Besuchsvisum in den Schengenraum, der sich anschliesenden Eheschliesung in Dänemark verbunden mit einer sich unmittelbar daran anschließenden (Wieder-) Einreise ins Bundesgebiet ist Indiz für eine Umgehung des Visumsverfahrens in offensichtlich missbrächlicher Absicht.


Warum schreibt TS so etwas:
Nur sagte man mir heute das würde nichts bringen da sie ganz normal als Tourist für 3 Monate eingereist ist. Sie müsste nach 90 Tagen ohne wenn und aber raus. Das wäre am 28.03.2015. Bringt jetzt das Schreiben an die ALB etwas so wie es Alacrity schrieb ? Oder wäre Sie ab Sonntag illegal hier.


wenn TS doch das geschrieben hat?
Der AT läuft erst Ende Mai ab. Der Titel heist genau: Familiar de



Habe gerade den Pass von vorne bis hinten durchgeblättert. Sind nur Stempel drin vom Flug. Keine Paragrafen. Weis beim besten Willen nicht was Du willst. Und was in dem portugal Dokument steht "Titel" hab ich weiter vorne schon geschrieben.


In meinen Augen gibt es hier nur drei Möglichkeiten:
1) Dieses Portugal Dokument ist kein AT.
2) TS schwindelt uns hier an und das Dokument existiert nicht.
3) TS hat das Dokument selbst nicht gesehen und vertraut auf das Wort seiner Ehefrau, dass das Dokument existiert.

An Möglichkeit 4) - also dass man vergessen hat, dieses Dokument bei der ABH vorzuzeigen - glaube ich nicht.

Normalerweise dachte ich, dass ein AT entweder als Sichtvermerk im Pass eingeklebt wird oder als eAT ausgestellt wird.
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Antwort #96 - 28.04.2015 um 15:03:24
 
Auf Deine Thesen gehe ich nicht ein, allerdings, der Ordnung halber:

sarembeti schrieb am 23.04.2015 um 12:18:16:
Normalerweise dachte ich, dass ein AT entweder als Sichtvermerk im Pass eingeklebt wird oder als eAT ausgestellt wird. 


Den Regelfall stellt dies wohl dar. Aber selbstverständlich gibt es in jedem EU- / Schengenland auch noch AT, die weder als Etikett im Pass eingebracht, noch als eAT im Scheckkartenformat ausgestellt sind, sondern stattdessen in Blattform vorliegen.
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