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Verzweifelt - Bitte um Hilfe (Gelesen: 35.274 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #45 - 23.03.2015 um 09:48:53
 
skysat schrieb am 22.03.2015 um 21:21:16:
Bei der Familienzusammenführung geht es um die Tochter die hier lebt.

skysat schrieb am 22.03.2015 um 23:01:29:
Das stimmt. Sie ist 29.

Deshalb kann da keine Familienzusammenführung zur Tochter stattgefunden haben.
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Reni
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Antwort #46 - 23.03.2015 um 09:54:11
 
Nicht unbdingt richtig. Im EU-Recht gibt es durchaus auch Nachzug von Eltern zu ihren volljährigen Kindern. Und nicht jedes Land meint, wie D, dass Familie aufhört, wenn jemand 18 wird. Kennst du die portugiesischen Gesetze?
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Antwort #47 - 23.03.2015 um 10:07:57
 
Reni schrieb am 23.03.2015 um 09:54:11:
Im EU-Recht gibt es durchaus auch Nachzug von Eltern zu ihren volljährigen Kindern. Und nicht jedes Land meint, wie D, dass Familie aufhört, wenn jemand 18 wird. Kennst du die portugiesischen Gesetze?


auch wenn es inzwischen unübersichtlich geworden ist: die volljährige Tochter lebt in Deutschland (Berlin). Und insofern sehe ich nicht, warum da portugiesische Gesetze einschlägig sein sollten.
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #48 - 23.03.2015 um 10:29:47
 
Man kann ja auch mehr als nur eine Tochter haben... Aber offen gesagt finde ich die Situation mehr als merkwürdig.

Möglicherweise zielt die Frau auch auf ein "Jeitinho"[1] und gibt nur unvollständige Informationen raus in der Hoffnung so ihr Ziel zu erreichen. Nur raubt diese kleckerweise praktizierte Informationspolitik wertvolle Zeit, sodass eine adäquate Hilfestellung nicht möglich ist.



----
[1] https://en.wikipedia.org/wiki/Jeitinho
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Antwort #49 - 23.03.2015 um 11:30:48
 
Solange der TS nicht in der Lage oder nicht willens ist, präzise und nachvollziehbare Informationen über den Aufenthaltsstatus seiner Herzensdame zu geben, bleibt es bei einer Herumraterei und es ist wohl auch für die Experten des Forums kaum möglich, mit zielführenden Hinweisen zu helfen.
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Antwort #50 - 23.03.2015 um 21:46:09
 
So ich nochmal. Ich habe heute den Brief den weiter vorne User Alacrity vorgeschlagen hat per Einwurf Einschreiben abgeschickt.
Nur sagte man mir heute das würde nichts bringen da sie ganz normal als Tourist für 3 Monate eingereist ist. Sie müsste nach 90 Tagen ohne wenn und aber raus. Das wäre am 28.03.2015. Bringt jetzt das Schreiben an die ALB etwas so wie es Alacrity schrieb ? Oder wäre Sie ab Sonntag illegal hier. Ich habe da meine Bedenken. Am 27.03.2015 fahren wir nach Dänemark um zu heiraten. Am 28.03.2015 fahren wir wieder zurück nach Berlin. Aber was nun ? Vieleicht kurz in die Türkei nach Istanbul fliegen und wieder zurück nach DE für weitere 3 Monate ? 180 Tage sind ja erlaubt im Jahr. Alles total verzwickt, entschuldigt. Für mich ist das alles neu und ohne portugiesische Sprachkenntnisse kamen halt viele Missverständnisse raus. Morgen muss ich doch wohl besser zu einem Anwalt.

PS:

Saxonicus schrieb am 23.03.2015 um 11:30:48:
Solange der TS nicht in der Lage oder nicht willens ist, präzise und nachvollziehbare Informationen über den Aufenthaltsstatus seiner Herzensdame zu geben, bleibt es bei einer Herumraterei und es ist wohl auch für die Experten des Forums kaum möglich, mit zielführenden Hinweisen zu helfen.


Ich habe es doch weiter vorne schon geschrieben. Was soll ich denn noch schreiben?
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Antwort #51 - 23.03.2015 um 21:57:43
 
skysat schrieb am 23.03.2015 um 21:46:09:
Oder wäre Sie ab Sonntag illegal hier. 


Nur wenn die Ausländerbehörde schneller wäre, durch die Ablehnung des Antrags.

Ich würde an deiner Stelle einfach am 27. März einen weiteren Antrag nachschieben, und zwar einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zur  Familienzusammenführung bzw. hilfsweise Antrag auf Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen bis der A1 Sprachnachweis in Deutschland erworben und bei der Ausländerbehörde eingereicht wurde.

Schön am 27.3. mit einem neutralen Zeugen kurz nach Dienstschluss den Brief in den Amtsbriefkasten einwerfen.

27.3 ist ja auch Freitag. D.h. am Montag wird das erst bearbeitet.
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Antwort #52 - 23.03.2015 um 22:16:07
 
@Aras,

hast Du nicht gelesen ? Am 27ten bin ich in Dänemark.
... und wie ist das jetzt ? Gilt dies alles da sie ja ganz normal als Tourist für 3 Monate eingereist ist. Ist ja kein richtiger Aufenthalt. Oder denk ich falsch ?

Wenn es geht, könntest Du mir kurz es formulieren wie ichs genau schreiben soll ?
Ich könnte den Brief Freitag früh einwerfen bevor ich fahre.

PS: Ich habe nur Angst das dies alles nicht greift, sie als illegal ausgewiesen wird. Dann haben wir verloren.
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Antwort #53 - 23.03.2015 um 22:26:36
 
skysat schrieb am 23.03.2015 um 21:46:09:
Was soll ich denn noch schreiben?

Du könntest uns hier mal klar und deutlich mitteilen, um welchen AT (mit den entsprechen §§) sie in Portugal oder in Deutschland verfügt.
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Antwort #54 - 23.03.2015 um 22:36:17
 
Dann soll jemand von den verlässlichen Freunden den Brief einschmeißen.

Wenn ihr am 28. heiratet, dann profitiert sie von deiner Freizügigkeit und wäre legal in Dänemark.

Wenn du ganz sicher gehen willst, dann macht ihr einfach einen kurzen Abstecher nach England und dann direkt nach Deutschland. Ryanair?  Laut lachend

Ich weiß... ist nicht ganz romantisch.. aber das würde die ganze Sache legal sichern.

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Antwort #55 - 23.03.2015 um 22:44:00
 
Saxonicus schrieb am 23.03.2015 um 22:26:36:
Du könntest uns hier mal klar und deutlich mitteilen, um welchen AT (mit den entsprechen §§) sie in Portugal oder in Deutschland verfügt.


Habe gerade den Pass von vorne bis hinten durchgeblättert. Sind nur Stempel drin vom Flug. Keine Paragrafen. Weis beim besten Willen nicht was Du willst. Und was in dem portugal Dokument steht "Titel" hab ich weiter vorne schon geschrieben.
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Antwort #56 - 23.03.2015 um 22:47:42
 
Saxonicus schrieb am 23.03.2015 um 22:26:36:
um welchen AT (mit den entsprechen §§) sie in Portugal oder in Deutschland verfügt.


Scheint als hättens die Portugiesen nicht so mit den Paragraphen:
http://prado.consilium.europa.eu/DE/3400/viewImage_77795.html
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Antwort #57 - 23.03.2015 um 22:51:15
 
ja, bin ja nicht blöd. Wenn da was stehen würde, würde ichs ja sehen. Kann ja die Stempel mal abschreiben. Zwinkernd
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Antwort #58 - 23.03.2015 um 22:54:54
 
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Du hast nicht die Möglichkeit Flitterwochen in England zu machen?
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Antwort #59 - 23.03.2015 um 22:56:01
 
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