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Verzweifelt - Bitte um Hilfe (Gelesen: 35.293 mal)
skysat
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.03.2015 um 22:04:10
 
Hallo zusammen,

ich bin Volker, 60 Jahre und lebe in Berlin. Ich schreibe zum ersten mal in diesem Forum. Ich kenne mich mit dem ganzen Ausländerrecht überhaupt nicht aus. Ich bitte um Nachsicht. Ich schreibe jetzt mal um was es geht.

Ich habe hier in Berlin die Frau meines Lebens kennen gelernt. Sie kommt aus Brasilien.
Wir haben uns beide ineinander unsterblich verliebt. Wir haben uns gefunden und möchten unser restliches Leben zusammen bleiben. Nun läuft am 27 März ihr Visum ab. Sie müßte es in Portugal verlängern. Einen Wohnsitz hat sie aber dort nicht. Sie lebt hier in Berlin bei Ihrer Tochter und Freund.
Gibt es irgendeine Möglichkeit das unser Glück nicht auseinander gerissen wird und sie bei mir bleiben Kann ?
Ich muss dazu noch sagen das ich derzeit ALG2 beziehe da ich keine Arbeit in meinem Alter mehr finde.
Ich wäre sehr froh wenn Ihr mir weiterhelfen könntet. Danke.
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« Zuletzt geändert: 20.03.2015 um 19:59:12 von N/V »  
 
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lottchen
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Antwort #1 - 15.03.2015 um 22:10:15
 
Hallo Volker,

ein Visum kann man normal nicht verlängern, nur eine AE. Hat sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis? Was genau steht da drauf? Seit wann ist sie in Portugal? Seit wann ist sie in Deutschland?
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skysat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.03.2015 um 23:46:47
 
Sie hat eine Aufenthalts Bewilligung bis zum 25 Mai 2015.
Am 27. März muss Sie nach Lissabon um zu verlängern.
Hat dort aber derzeit keine Wohnung mehr da jetzt in Berlin.
Sie ist in Portugal seit 2008
In Deutschland ist sie seit ca. 2 Monaten bei ihrer Tochter mit Baby. Diese lebt in einer Beziehung mit einem Deutschen.

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Saxonicus
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Antwort #3 - 16.03.2015 um 07:14:51
 
skysat schrieb am 15.03.2015 um 23:46:47:
Sie hat eine Aufenthalts Bewilligung bis zum 25 Mai 2015.

Diesen Aufenthaltstitel gibt es in der Schweiz, aber nicht in Portugal.
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skysat
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Antwort #4 - 16.03.2015 um 07:30:51
 
Ich kenne mich doch nicht so genau aus. Ich meine sie hat eine Aufenthaltsgenehmigung
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Saxonicus
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Antwort #5 - 16.03.2015 um 07:34:06
 
skysat schrieb am 16.03.2015 um 07:30:51:
Ich kenne mich doch nicht so genau aus.

Dann schau in den Pass.
Wenn Du eine präzise Auskunft haben willst, musst Du auch präzise Angaben machen, sonst ist es ein Stochern im Nebel.
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Aras
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Antwort #6 - 16.03.2015 um 07:57:34
 
Als Brasilianerin unterliegt sie dem deutsch brasilianischen Sichtvermerksabkommen. Das sieht Erleichterungen vor. Und zwar wird ein Brasilianer von der Visapflicht befreit, sofern er einen Aufenthalt ohne den Hauptzweck der Erwerbstätigkeit anstrebt. Also Studenten, sprachschüler oder familienzusammenführung.

was ihr machen könnt:
Sie meldet sich für einen Sprachkurs und beantragt bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis als Sprachschüler. Während sie die deutsche Sprache lernt, erledigt ihr beide das Ehefähigkeitszeugnisbefreiungsverfahren über das Standesamt.
Ihr heiratet, und deine Frau legt das durch den Sprachkurs erworbene A1 SprachZertifikat vor und beantragt die Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe mit dir.

Happy End
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Muleta
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Antwort #7 - 16.03.2015 um 09:04:42
 
Aras schrieb am 16.03.2015 um 07:57:34:
Und zwar wird ein Brasilianer von der Visapflicht befreit, sofern er einen Aufenthalt ohne den Hauptzweck der Erwerbstätigkeit anstrebt


weil das missverständlich ist (der Fragesteller wird kaum so genau zwischen Visum und Aufenthaltstitel unterscheiden können): Brasilianer können zu den genannten Zwecken visumsfrei einreisen und sich bis zu drei Monate hier ohne AT aufhalten. Aber spätestens dann ist auch ein AT erforderlich, der eben noch innerhalb der ersten drei Monate beantragt werden muss.

Aras schrieb am 16.03.2015 um 07:57:34:
was ihr machen könnt:
Sie meldet sich für einen Sprachkurs und beantragt bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis als Sprachschüler


das setzt für einen erfolgreichen Antrag allerdings einen gesicherten LU voraus. Und "gesichert" ist der nur, wenn feste und regelmäßige Einkünfte in ausreichender Höhe vorhanden sind oder sich ein Dritter für den LU verpflichtet.

skysat schrieb am 15.03.2015 um 22:04:10:
Nun läuft am 27 März ihr Visum ab. Sie müßte es in Portugal verlängern. Einen Wohnsitz hat sie aber dort nicht.


sie scheint also einen portugiesischen AT gehabt zu haben; der könnte aber zwischenzeitlich auch erloschen sein, wenn POR eine Regelung ähnlich unserem § 51 Abs. 1 AufenthG hat (das ist zumindest nicht völlig fernliegend). Außerdem wäre zu fragen, weshalb sie POR einen AT besessen hat - denn wenn das wegen einer Ehe mit einem Portugiesen war, dann ist eine Heirat eines Deutschen u.U. derzeit noch gar nicht möglich.
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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grisu1000
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Antwort #8 - 16.03.2015 um 14:10:10
 
Muleta schrieb am 16.03.2015 um 09:04:42:
sie scheint also einen portugiesischen AT gehabt zu haben; der könnte aber zwischenzeitlich auch erloschen sein, wenn POR eine Regelung ähnlich unserem § 51 Abs. 1 AufenthG hat (das ist zumindest nicht völlig fernliegend). 


Sie könnte auch eine DA-EU in Portugal gehabt haben. Das ganze ist also zur Zeit ein Stochern im Nebel. Der Threadsteller sollte den Titel der portugiesischen AT hier nennnen, ansonsten ist eine Hilfe nicht möglich.
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skysat
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Antwort #9 - 16.03.2015 um 23:35:08
 
Also ich habe wohl einiges falsch verstanden. Ich sprach heute mit Ihr über einen Freund der Potugiesisch spricht. Sie hat AE in Deutschland bis 25 März 2015. Wir haben noch einige Sprach Schwierigkeiten deshalb ist einiges hier etwas durcheinander. Sie geht diese Woche zur Ausländerbehörde wegen Deutsch-Kurs. Heiraten will sie noch nicht. Wir kennen uns erst 1 Monat. Sie wohnt bei Ihrer Tochter hier in Berlin.
Sie würde gerne wenn alles klappt in der Altenplege arbeiten. Dieser Job ist doch gesucht in Deutschland. Wenn sie das in Verbindung mit dem Deutsch.Kurs erwähnen würde wäre doch positiv bei der Ausländer Behörde. Oder ?

Gruß Volker
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« Zuletzt geändert: 16.03.2015 um 23:49:43 von skysat »  
 
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Antwort #10 - 17.03.2015 um 10:05:21
 
skysat schrieb am 16.03.2015 um 23:35:08:
Sie hat AE in Deutschland bis 25 März 2015.

Aus welchen Grund ?
Nach welchen Paragrafen ?
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skysat
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Antwort #11 - 20.03.2015 um 16:31:21
 
So da bin ich wieder. Hatte die Tage viel Stress und keine Zeit hier reinzuschauen.
Sie hat 3 Monate Tourist Aufenthalt aus Brasilen. Dieses läuft ab ende nächste Woche.
Um eine Verlängerung zu bekommen haben wir folgende Gründe:
1.
Ich. Aber das werde ich erstmal nicht angeben.
2.
Sie möchte aber länger bei ihrer Tochter bleiben da diese sich psychisch in einem schlechten Zustand befindet da sie vor einmem Monat Ihr Kind verloren hat.
3.
VHS Deutschkurs

Gestern waren wir auf dem Bürgeramt. Sie hat sich bei Ihrer Tochter und Lebengefährten angemeldet.

Danach bei der Volkshochschule zum Deutschkurs und bezahlt.
Start ist 13 April

Das müsste doch für eine Verlängerung reichen oder?

Montag wollen wir zur A Behörde

Gruß
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Alacrity
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Antwort #12 - 20.03.2015 um 17:09:46
 
skysat schrieb am 15.03.2015 um 22:04:10:
Nun läuft am 27 März ihr Visum ab...


skysat schrieb am 15.03.2015 um 23:46:47:
Sie hat eine Aufenthalts Bewilligung bis zum 25 Mai 2015.


skysat schrieb am 16.03.2015 um 07:30:51:
Ich meine sie hat eine Aufenthaltsgenehmigung


skysat schrieb am 20.03.2015 um 16:31:21:
Sie hat 3 Monate Tourist Aufenthalt aus Brasilen. Dieses läuft ab ende nächste Woche.


skysat schrieb am 16.03.2015 um 23:35:08:
Sie hat AE in Deutschland bis 25 März 2015.




skysat schrieb am 15.03.2015 um 23:46:47:
In Deutschland ist sie seit ca. 2 Monaten bei ihrer Tochter mit Baby.


skysat schrieb am 20.03.2015 um 16:31:21:
Sie möchte aber länger bei ihrer Tochter bleiben da diese sich psychisch in einem schlechten Zustand befindet da sie vor einmem Monat Ihr Kind verloren hat.


Irgendwie schreibst du jedes Mal etwas anderes. Wir wissen immer noch nicht, was sie tatsächlich für einen AT hat oder nicht hat. Vielleicht ist der Besuch einer Beratungsstelle mit ihrem Pass und eventuell vorhandenem AT für euch sinnvoller als hier aufgrund falscher Angaben falsche Informationen zu bekommen.
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skysat
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Antwort #13 - 20.03.2015 um 17:18:33
 
Wegen Sprachschwierigkeiten hatte ich manches falsch verstanden. Sorry. War zu aufgeregt.
Tochter hat 1 Kind und das 2te verloren.
Die Mutter passt tagsüber auf das Kind auf da Tochter und Lebenspartner arbeiten.
Das was ich als letztes schrieb ist der Stand der Dinge.
Was ist AT ? Sie ist als Touristin aus Brasilien zu Ihre Tochter angereist. Stempel Frankfurt für 3 Monate
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lottchen
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Antwort #14 - 20.03.2015 um 17:34:24
 
Irgendwie habe ich den Eindruck, Du nimmst das alles etwas zu leicht. Dieser oder jener Aufenthaltstitel - egal. Tochter braucht sie - das muss doch reichen, damit sie länger bleiben kann....

Sie ist aus Brasilien nach D visumsfrei eingereist und darf also 3 Monate bleiben. Danach muss sie wieder ausreisen oder eine AE beantragen (viele Worte und Abkürzungen sind farblich hinterlegt hier im Forum - einfach anklicken, dann siehst Du die Erklärung). Und für die AE benötigt sie handfeste Gründe. Das wurde weiter oben alles schon erklärt.
In dem Zusammenhang stehen auch die Fragen: Wie ist sie krankenversichert, wovon will sie leben?

Und was hat sie nun für einen portugiesischen Aufenthaltstitel? Oder gibt es den gar nicht?
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