Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 5 ... 7
Thema versenden Drucken
Verzweifelt - Bitte um Hilfe (Gelesen: 35.770 mal)
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #30 - 21.03.2015 um 11:10:04
 
Ich schau nach

@ Aras;

noch nicht, und wenn dachte ich an Dänemark. Da soll es nicht so kompliziert sein und schneller gehen. Wir brauchen aber bis zu diesem Schritt etwas mehr Zeit. Deshalb vieleicht erstmal wie  Alacrity schrieb versuchen.

Zitat:
Liebe ABH,
ich beantrage eine AE für einen Sprachkurs, bitte geben sie mir einen Termin, damit ich ihnen die Nachweise zeigen kann.
mfG


Sprachkurs ist aber schon angemeldet und bezahlt. Ist der Anfangskurs Deutsch A2.1 der 5 Wochen geht. Danach kann man die weiteren Module buchen. Kann ich also wie oben schreiben obwohl der Sprachkurs schon vorhanden ist ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #31 - 21.03.2015 um 11:30:18
 
Der Kurs läuft vom 13.04.15 - 20.05.15
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #32 - 21.03.2015 um 14:50:02
 
skysat schrieb am 20.03.2015 um 17:53:02:
Ich weis nur das sie 6 Jahre in Lisabon gelebt hat. Am 25 Mai läuft das aber ihr Aufenthaltstitel in Portugal ab.

skysat schrieb am 21.03.2015 um 09:31:14:
Ich und sie verstehen nicht was gemeint ist mit "Aufenthaltstitel".

Saxonicus schrieb am 21.03.2015 um 10:01:03:
Ein "Aufenthaltstitel" ist die Erlaubnis der Behörde sich in einem Land kurz- oder auch längerfristig aufhalten zu dürfen.


ER verwendet den Begriff "Aufenthaltstitel" selbst, also darf man davon ausgehen, dass ER weiß wovon ER schreibt.
Ein einziger Blick in Ihren Pass würde genügen, um div. Unklarheiten zu beseitigen.

Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #33 - 22.03.2015 um 10:11:27
 
Zur Begrifflichkeit: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1286741984

skysat schrieb am 20.03.2015 um 18:43:59:
obige Gründe reichen ? Tochter, Sprachkurs. 


Für einen Antrag braucht man gar keine Gründe. Man muss den Antrag nur stellen. Daraus folgt dann auch eine Fiktionswirkung. Ausreichende Gründe braucht man nur, wenn der Antrag auch erfolgreich (positiv) beschieden werden soll.

Allerdings: eine visumsfreie Einreise würde nur zu einer Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 AufenthG führen und damit wäre eine Heirat in Dänemark nicht möglich. Gleiches gilt für einen (noch) gültigen POR-AT.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #34 - 22.03.2015 um 15:59:58
 
Jetzt hab ichs. Sie hat in Portugal noch einen Aufenthalttitel bis Ende Mai. Famielenzusammenfürung steht da drin. Dann wäre doch Heirat in Dänemark möglich oder ? Sie kann doch damit nach Dänemark reisen.

Also morgen werde ich es erstmal so machen wie Alacrity geschrieben hat. Ich denke zum weiter planen ist das erstmal die beste Lösung. Morgen werde ich persönlich den Brief abgeben und mir einen Nachweis dafür geben lassen damit die nicht später sagen sie haben nichts bekommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #35 - 22.03.2015 um 17:21:12
 
skysat schrieb am 22.03.2015 um 15:59:58:
Famielenzusammenfürung steht da drin.


Hat sie dir auch verraten zu wem diese Familienzusammenführung war?!
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #36 - 22.03.2015 um 17:46:23
 
skysat schrieb am 22.03.2015 um 15:59:58:
Famielenzusammenfürung steht da drin.


auch wenn ich bezweifel, dass in einem portugiesischem AT das deutsche Wort "Familienzusammenführung" steht, so dürfte wohl die Annahme nicht völlig fernliegend sein, dass es um den Nachzug zu einem portugiesischem Ehemann ging. Also bräuchte man für eine erneute Heirat ein Scheidungsurteil oder eine Sterbeurkunde des (Ex-)Ehemannes. In beiden Fällen dürfte aber ein Verlängerung des AT in POR ausgeschlossen sein.

@skysat: bring erstmal Ordnung in die ganze Angelegenheit, insbes. hinsichtlich des Familenstandes und etwaiger Vorehen Deiner Herzdame. Vorher kann hier auch keiner einen sinnvollen Tipp geben. Und beachte, dass sie mit einem abgelaufenen AT und lediglich einer FB nach § 81 Abs. 3 AufenthG nicht nach Dänemark reisen kann und dort nicht heiraten kann.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #37 - 22.03.2015 um 21:21:16
 
Der AT läuft erst Ende Mai ab. Der Titel heist genau: Familiar de
Scheidungsurteil ist ebenfalls vorhanden. Bei der Familienzusammenführung geht es um die Tochter die hier lebt. Kein Nachzug eines anderen Mannes. Wir lieben uns beide und Sie ist eine anständige Frau. Sie hat auch genügend Geld um sich selbst zu versorgen. Sie kommt aus einer wohlhabenden Familie.
Sie kann nach Portugal reisen da Aufenthalt dort noch gültig ist bis Ende Mai. Also würde doch eine Heirat gehen dort. Wenn nicht dann in Portugal.
Ich hoffe das jetzt die Ordnung hergestellt ist Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #38 - 22.03.2015 um 21:45:58
 
skysat schrieb am 22.03.2015 um 21:21:16:
Bei der Familienzusammenführung geht es um die Tochter die hier lebt. 

Als Familienzusammenführung zählen nur Zuzüge zu/von Ehegatten oder Minderjährigen. Die Tochter dürfte doch längst erwachsen sein.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #39 - 22.03.2015 um 22:59:11
 
Hallo Alacrity,

ich werde den Brief an die ALB morgen per Einschreiben absenden. Ich denke das ist sicherer da ich einen Nachweis habe. Ich hoffe alles geht gut

Alacrity schrieb am 20.03.2015 um 19:54:42:
Ein geplanter Sprachkurs kann als Grund für die Erteilung einer AE ausreichen. Die Tochter spielt dabei keine Rolle, ihre Erwähnung wäre sogar schädlich, da dann die ABH gleich auf die Idee kommt, dass der Sprachkurs als Grund vorgeschoben ist und eigentlich der Familienbesuch im Vordergrund steht.

Damit so ein Antrag erfolgreich sein kann, müßte aber der LU gesichert sein und es müssten gute Argumente vorgebracht werden für ihren Wunsch Deutsch zu lernen.


Die Beantragung macht alleine deswegen Sinn, weil dadurch der Aufenthalt erlaubt bleibt bis die ABH schriftlich abgelehnt hat. Während die ABH noch nicht geantwortet hat, ist auch Zeit neue Fakten zu schaffen (z. B. durch Heirat) und den Antrag zu ändern.

Da sie in Berlin wohnt, kann sie vermutlich ziemlich viel Zeit selbst durch einen hoffnungslosen Antrag herausholen, dabei sollte der Antrag nicht während eines persönlichen Besuches, sondern per Einwurf in den Briefkasten erfolgen und in etwa so aussehen:
Liebe ABH,
ich beantrage eine AE für einen Sprachkurs, bitte geben sie mir einen Termin, damit ich ihnen die Nachweise zeigen kann.
mfG

Vielleicht wird der Brief erst tagelang nicht bearbeitet und einen freien Termin gibt es beim LABO vermutlich frühestens in 2 Monaten.
Wenn dann irgendwann eine Antwort eintrudelt mit einem Termin, kann es sein, dass sie an dem Termin verhindert ist und sie schickt eine Antwort mit einem weiter in der Zukunft liegenden Gegenterminvorschlag.
Wenn sie dann irgendwann hingeht, sagt sie, dass sie noch Unterlagen zum Kurs und ihrer Motivation nachreichen will...

Bis endlich eine Ablehnung mit Ausreiseaufforderung kommt, sind die 3-6 Monate, die sie sich gewünscht hatte, vermutlich schon rum.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #40 - 22.03.2015 um 23:01:29
 
Saxonicus schrieb am 22.03.2015 um 21:45:58:
Als Familienzusammenführung zählen nur Zuzüge zu/von Ehegatten oder Minderjährigen. Die Tochter dürfte doch längst erwachsen sein.


Das stimmt. Sie ist 29.

Manoman ist das alles schwierig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #41 - 23.03.2015 um 07:37:52
 
skysat schrieb am 22.03.2015 um 21:21:16:
Scheidungsurteil ist ebenfalls vorhanden. 


das muss dann auch bereits rechtkräftig sein. Und wenn es ein portugiesisches Scheidungsurteil ist, dann müsste es wohl in Brasilien anerkannt werden (Nachweis darüber muss vorhanden sein).

Wenn das alles ok ist, dann könnte noch bis zum Ablauf des portug. AT in Dänemark geheiratet werden (oder in Deutschland, aber in Deutschland würde das Verfahren wohl zu lange dauern). Und dann könnte sie danach einen deutschen AT zum "Nachzug" zum deutschen Ehemann kriegen. Vorausgesetzt, sie hat einen Deutschtest A1.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #42 - 23.03.2015 um 07:58:42
 
@ Muleta,

dann wäre der VHS Deutschkurs falsch ? Sollen wir den Rückgängig machen und stattdessen den A1 ? Oder erstmal den 5 Wochen Startkurs (glaube A2.1 war es, hab gerade die Unterlagen nicht hier) starten. Beginnt am 13.4.
Noch habe ich Zeit das rückgängig zu machen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #43 - 23.03.2015 um 08:05:48
 
skysat schrieb am 23.03.2015 um 07:58:42:
Oder erstmal den 5 Wochen Startkurs (glaube A2.1 war es, hab gerade die Unterlagen nicht hier) starten.


Wenn deine Verlobte null Deutsch kann, dann ist A2 meines Erachtens nicht zielführend.

Ganz ehrlich... ich an deiner Stelle hätte läääängst in Dänemark geheiratet.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #44 - 23.03.2015 um 08:35:08
 
skysat schrieb am 23.03.2015 um 07:58:42:
Sollen wir den Rückgängig machen und stattdessen den A1 


A1 ist das Niveau, das erreicht werden muss. Ob jemand dazu überhaupt einen Kurs besucht und wenn ja, dann welchen, ist völlig egal. Hauptsache es liegt bei der ABH zum Zeitpunkt der Entscheidung ein A1-Test vor.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5 ... 7
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema