Daylight schrieb am 15.04.2015 um 15:43:26:Ich war gestern beim Standesamt , da ich einige fragen zur Geburtsurkunde habe.
Die nette dame hat mir gesagt , dass nach der Geburt meines Kindes einige unterlagen wie : Heiratsurkunde , Geburtsurkunde von Frau und mir braucht ?
- Wie sieht es aus wenn ich eigl. Nachbeurkunde?
würde bestimmt viel kosten und warum ?
Ja, die Geburt muss dem Standesamt angezeigt werden, das macht aber das Krankenhaus, in dem das Baby geboren wird, und dazu werden benötigt die Geburtsurkunden und Ausweise der Eltern und entweder Heiratsurkunde wenn die Mutter verheiratet ist oder Vaterschaftsanerkennung wenn die Mutter nicht verheiratet ist.
Kosten tut das nicht viel, Bescheinigungen für Kindergeld, Elterngeld, Krankenversicherung, Kirche sind komplett kostenlos, sonst € 10 für die erste, € 5 für jede weitere Urkunde.
Wenn vorher keine Urkundenüberprüfung bei den vietnamesischen Urkunden durchgeführt wurde und das Standesamt auf die Idee kommt, das vor einer Beurkundung fordern zu wollen, könnt ihr erstmal ablehnen und euch stattdessen beglaubigte Registerausdrucke nach § 35 I PStV ausstellen lassen, selber Preis wie die Geburtsurkunde bzw. kostenlos.