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Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes (Gelesen: 39.616 mal)
Themen Beschreibung: Frage zum erhalt des Visum
reinhard
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Antwort #120 - 18.06.2015 um 10:58:16
 
Den Antrag stellt die Mutter bei der Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung entscheidet über den Antrag. Die vorgesetzte Stelle der Auslandsvertretung ist das Auswärtige Amt in Berlin. Für Nachfragen, Beschwerden etc. über die Auslandsvertretung ist der Bürgerservice zuständig.

Die Ausländerbehörde wird nur intern beteiligt. Da kann die Auslandsvertretung, die ja den Fortschritt der Schwangerschaft kennt, eventuell Druck machen, wenn die Antwort auf sich warten lässt.

Sich beim Auswärtigen Amt über eine Inlandsbehörde zu erkundigen ergibt überhaupt keinen Sinn, sondern man kann nur als Antwort bekommen, dass die Frage sinnlos ist.
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Antwort #121 - 18.06.2015 um 22:38:09
 
reinhard schrieb am 18.06.2015 um 10:58:16:
Den Antrag stellt die Mutter bei der Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung entscheidet über den Antrag. Die vorgesetzte Stelle der Auslandsvertretung ist das Auswärtige Amt in Berlin. Für Nachfragen, Beschwerden etc. über die Auslandsvertretung ist der Bürgerservice zuständig.

Die Ausländerbehörde wird nur intern beteiligt. Da kann die Auslandsvertretung, die ja den Fortschritt der Schwangerschaft kennt, eventuell Druck machen, wenn die Antwort auf sich warten lässt. 


FAQ von Bürgerservice

Zitat:
Wer ist für die Entscheidung über die Ausstellung eines Visums zuständig?

Kraft Gesetz (§ 71 Abs. 2 AufenthG) sind im Ausland die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich.

Die Ausstellung von Visa für längerfristige Aufenthalte und/oder zur Aufnahme einer Arbeit oder eines Studiums durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung ist ggf. nur nach vorheriger Zustimmung durch die beteiligte Ausländerbehörde möglich.


Wie sollte es gehen, "wenn" mal angenommen wenn  die beteiligte Ausländerbehörde hinaus zögert, dass hat nichts mit Auslandsvertretung zu tun , da Auslandsvertretung erst nach dem bescheid von ABH wartet.

und

Zitat:
Kann das Auswärtige Amt das Verfahren beschleunigen? Warum kann das Verfahren so zeitraubend sein?

Das Auswärtige Amt wird mit der Entscheidung über einzelne Visumanträge grundsätzlich nicht befasst und kann daher das Verfahren auch nicht beschleunigen. Kenntnisse über den Stand einzelner, bei den Auslandsvertretungen anhängiger Verfahren liegen dem Auswärtigen Amt nicht vor.


jetzt sag mir mal , was kann BürgerService für mich tun?
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Aras
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Antwort #122 - 18.06.2015 um 22:55:52
 
Bevor ich auf deine Fragen eingehe, bitte ich um die Beantwortung folgender Frage:

Hast du heute den Bürgerservice angerufen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #123 - 18.06.2015 um 23:02:22
 
Ja , habe ich.

Ich stelle wohl die falschen fragen bzw. ich weißt nicht mal welche fragen passen würde  Griesgrämig
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Antwort #124 - 20.06.2015 um 00:05:08
 
Da du offensichtlich selbst beim Bürgerservice deine Interessen durchsetzen kannst, würde ich dir ab sofort einen Anwalt empfehlen. Der Anwalt soll dann einstweiligen Rechtsschutz, auch bekannt als Eilverfahren", erwirken. Es muss beim Verwaltungsgericht in Berlin eine Klage gegen das Auswärtige Amt einreichen.

Das dauert aber so schon paar Wochen. Als am Besten am Montag darum kümmern.
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Antwort #125 - 20.06.2015 um 23:17:19
 
Aras schrieb am 20.06.2015 um 00:05:08:
Da du offensichtlich selbst beim Bürgerservice deine Interessen durchsetzen kannst...


Ja sicher , habe ich denen alles erzählt und zwei mitarbeiter haben zu mir gesagt : wir sind nicht dafür zuständigt Auswärtige Amt bzw. hat nicht wirrklich weiter erzählt , aufjedenfall kam nichts dabei raus. 

--

Ja mit Anwalt, ist eine sache
Müsste ich erstmal suchen und ob er noch schnellsten termin zu verfügung hat...


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Antwort #126 - 25.06.2015 um 17:58:07
 
So meine Geschichte hat einen gutes Ende gefunden
Ich bedanke mich vielmals an das Forum , vorallem
Alacrity
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und noch jmd?!  öhm *joke*

Vielen Dank an euch alle , ihr habt mir/uns am Anfang gut geholfen.

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Antwort #127 - 25.06.2015 um 21:25:11
 
schonmal vorab:

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