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Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes (Gelesen: 39.620 mal)
Themen Beschreibung: Frage zum erhalt des Visum
smilyspringmaus
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Antwort #105 - 04.06.2015 um 17:55:18
 
Daylight schrieb am 04.06.2015 um 12:03:19:
Hallo, wielange hat es bei dir gebraucht , wo du die ganzen unterlagen ABH abgebgen hast - bis ABH bei dir gemeldet habt ?


Wir haben ein paar Tage nach euch eingereicht und nach 2 Monaten habe ich bei der ABH angerufen und nachgefragt. Man hat mich angerufen und mich so informiert. Jetzt hängt es von der Botschaft ab, haben die ABH gesagt. Smiley
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Antwort #106 - 04.06.2015 um 18:24:31
 
Aras schrieb am 04.06.2015 um 15:21:49:
Es gibt also keinen Grund, dass das FIFO-Prinzip aufgegeben wird, nur weil einer meint bevorzugt werden zu müssen.


Die ABH kann nach dem FIFO Prinzip arbeiten, solange dabei sichergestellt wurde das die Ehefrau noch positivem Bescheid noch Fliegen kann.

Insbesondere weil ja auch noch das Konsulat noch abschließend bearbeiten muss. Der Antrag wurde ja im 3 1/2 Schwangerschaftsmonat gestellt wurde und ist seit gut 10 Wochen in Bearbeitung.
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smilyspringmaus
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Antwort #107 - 05.06.2015 um 09:20:49
 
Daylight schrieb am 31.05.2015 um 23:47:30:
Wenn sie ABH jetzt schnell bearbeitet wird, da stellt die frage wielange Botschaft braucht wegen prüfung und visa abgabe...  


Die Botschaft hat heute bereits bei meinem Mann in Vietnam gemeldet. Wir können mit Reiseversicherung und Flugticket den Visum abholen.
Also ziemlich flott zwischen ABH-Zusage und Botschaftbearbeitung.

Bleibt geduldig ! Smiley
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Antwort #108 - 07.06.2015 um 19:34:56
 
smilyspringmaus schrieb am 05.06.2015 um 09:20:49:
Die Botschaft hat heute bereits bei meinem Mann in Vietnam gemeldet. Wir können mit Reiseversicherung und Flugticket den Visum abholen.
Also ziemlich flott zwischen ABH-Zusage und Botschaftbearbeitung.

Bleibt geduldig ! Smiley


Eine frage , musstest du eine Befragung machen ?
also in der ABH oder nur deinen Mann?

---

Mich mach es stürzigt , weil die ABH nach dem Eingang der Antrag von Konsulat ca. 2Monate gebraucht habe um mir einen Termin zu geben.
Und jetzt geht wieder mit dem Warten, das Personal bei ABH sagt zu mir 1-2 Monate kann es dauern.
Jetzt ist meine Frau im 24. Woche = ca. 6 Monate
Es wäre dann 7-8 Monate - irgendwas verläuft da schief  Traurig
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Antwort #109 - 07.06.2015 um 19:46:28
 
Daylight schrieb am 07.06.2015 um 19:34:56:
Und jetzt geht wieder mit dem Warten, das Personal bei ABH sagt zu mir 1-2 Monate kann es dauern.
Jetzt ist meine Frau im 24. Woche = ca. 6 Monate


Weiss die ABH in welcher Schwangerschaftwoche sie ist und wenn die Flugunfähigkeit anfängt?
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Antwort #110 - 07.06.2015 um 19:54:11
 
Daylight schrieb am 07.06.2015 um 19:34:56:
Mich mach es stürzigt , weil die ABH nach dem Eingang der Antrag von Konsulat ca. 2Monate gebraucht habe um mir einen Termin zu geben.


Vielleicht weil es erstmal per Post an die zuständige Ausländerbehörde  muss, dann Ostern war, und dann auch noch bearbeitet werden muss?

Das haben wir mE schon geklärt und es gibt nix, worüber man stutzig sein müsste.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #111 - 07.06.2015 um 21:46:11
 
Nochmal darüber nachgedacht:

Du solltest dich an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes wenden und versuchen die Bearbeitung zu beschleunigen.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Krisenreaktionszentrum/Buergerservice/Bue...
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Antwort #112 - 08.06.2015 um 07:20:59
 
Daylight schrieb am 07.06.2015 um 19:34:56:
Eine frage , musstest du eine Befragung machen ?
also in der ABH oder nur deinen Mann?

---

Mich mach es stürzigt , weil die ABH nach dem Eingang der Antrag von Konsulat ca. 2Monate gebraucht habe um mir einen Termin zu geben.
Und jetzt geht wieder mit dem Warten, das Personal bei ABH sagt zu mir 1-2 Monate kann es dauern.
Jetzt ist meine Frau im 24. Woche = ca. 6 Monate
Es wäre dann 7-8 Monate - irgendwas verläuft da schief  



Ehm, nö. Die wollen gar nix mehr von mir.
Nachdem ich nach 2 Monate bei der ABH angerufen habe und gefragt habe wie weit die schon sind und höflich erwähnt habe, dass ich schwanger bin und ob man es gesehen hat.
Es wurde gesehen und wird bei der Bearbeitung berücksichtig hieß es und dann wurde ich ein Tag später informiert, dass alles in Ordnung sei und alles wieder an die deutsche Botschaft in VN weitergeleitet worden ist.
2-3 Tage später hat die Botschaft dann bei meinem Mann angerufen.
Ein Termin in der ABH zur Vorsprache hat keiner von mir gewollt.

Warst du schon in der ABH wegen dieser Befragung?
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Antwort #113 - 08.06.2015 um 09:35:30
 
grisu1000 schrieb am 07.06.2015 um 19:46:28:
Weiss die ABH in welcher Schwangerschaftwoche sie ist und wenn die Flugunfähigkeit anfängt?


Ich weiß nicht , ob ABH weiß welche Schwangerschaftwoche meine frau gerade ist.
Die wissen nur dass am Oktober das kind gebärt wird

Zitat:
wenn die Flugunfähigkeit anfängt?


Wie das Personal zu mir gesagt haben mit 1-2 monaten wartezeit , ist deinen wohl egal  hä?
meinten zu mir , musste geklärt werden ob frau anspruch hätte nach deutschland zu reisen  Schockiert/Erstaunt obwohl es geht um dem ungeborene kind...

Aras schrieb am 07.06.2015 um 21:46:11:
Du solltest dich an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes wenden und versuchen die Bearbeitung zu beschleunigen.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Krisenreaktionszentrum/Buergerservice/Bue....


Ja , werde eine E-mail an Auswärtiges Amt schicken , mag sein dass die mir weiter helfen kann.
Wäre auch bereit einen Familien Anwalt einzuschalten um die sache schneller zu beschleunigen.

smilyspringmaus schrieb am 08.06.2015 um 07:20:59:
Warst du schon in der ABH wegen dieser Befragung? 


Nein , hat bei mir nicht stattgefunden.   Smiley
mache nur sorgen ob meine frau noch rechtzeitig schafft wegen dem Flugunfähigkeit .
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Antwort #114 - 17.06.2015 um 17:46:35
 
Habe die Gesetze im
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/index.html durchgelesen.

In der Botschaft steht da 4-12 Wochen wartezeit und bei mir ist es fast 12 Wochen wartezeit.
Ich denke ABH verschiebt das solange bis die können (lassen sich zeit) obwohl es einige wochen dauert ,bist es genehmigt wird.

ist fast unmenschlich wegen schwangere frau , in normalen form (visum -> Frau/Mann) könnte man -> 6 Monate dauern  Ärgerlich

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Antwort #115 - 17.06.2015 um 18:48:48
 
Genau, die Frau kann ja noch im 6. Monat fliegen.

Was hat die Anfrage beim Bürgerservice gebracht?
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Antwort #116 - 17.06.2015 um 20:58:00
 
Aras schrieb am 17.06.2015 um 18:48:48:
Genau, die Frau kann ja noch im 6. Monat fliegen.

Was hat die Anfrage beim Bürgerservice gebracht?


Ja , in 3 Wochen is es 7 Monat.

--

Bürgerservice hat nichts gebracht.


Zitat:
AUSWÄRTIGES AMT
Bürgerservice



Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.

Die Ausländerbehörden sind keine nachgeordneten Stellen des Auswärtigen Amts.
Auf ihre Entscheidungen kann das Auswärtige Amt leider keinen Einfluss nehmen.
Sie unterstehen der Fachaufsicht der Innenministerien und -senatoren der
Bundesländer.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgerservice im Auswärtigen Amt


Fertig mit meinen Latein  Griesgrämig
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Antwort #117 - 17.06.2015 um 21:03:08
 
LOL. Wow. Echt, klasse Arbeit von dir. Will garnicht erst wissen, was du die gefragt hast. Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend

Wahrscheinlich hast du dich über die Arbeit der Ausländerbehörde beschwert und nicht über die Arbeitsweise der AV.

Dann ist ja klar, wenn die sowas schreiben.

Ich würde an deiner Stelle den gesamten Mut zusammennehmen und morgen ganz tapfer das Telefon abheben und den Bürgerservice anrufen und mal haarklein erzählen wo das Problem liegt.

Sei mutig....
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Antwort #118 - 17.06.2015 um 21:32:56
 
Aras schrieb am 17.06.2015 um 21:03:08:
Wahrscheinlich hast du dich über die Arbeit der Ausländerbehörde beschwert und nicht über die Arbeitsweise der AV


Ich weiß nicht wo du hinaus willst, jetzt momentan gehts mir um die ABH und nicht AV .
Ich könnte auch mein schreiben posten , aber lass es lieber sein  ironie - und habe nichts über ABH beschwert... okay ein satz dass ABH schneller zu gange kommen soll   Laut lachend Zunge

Uff.. wäre kein problem bei Bürgerservice anzurufen , das letzte was BS sagen wäre : "schicken sie eine email zur BS"  lol1
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Antwort #119 - 17.06.2015 um 21:49:39
 
Die AV ist zwar Herrin des Verfahrens, aber naja dann wird wohl dein Kind im Ausland geboren.
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