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Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes (Gelesen: 39.590 mal)
Themen Beschreibung: Frage zum erhalt des Visum
Daylight
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12.03.2015 um 13:29:36
 
Hallo Community,

Meine kurze Geschichte :
Ich bin vietname mit Deutschen Pass, ich habe diesen Jahr meine Frau in Vietnam geheiratet, nun jetzt haben wir auch einen Heiratsurkunde bekommen (wurde auch schon übersetzt und geglaubigt - Volkskomitee )
Im Februar wurde sie schwanger von meiner seite aus.
Am ende April wird sie die Prüfung von Goethe-Instituts machen (Ich hoffe dass sie den Prüfung schafft Augenrollen )
Also erhält sie wahrscheinlich 2 wochen später nach der Prüfung ihren A1 Schein also anfang Mai .
Und am 24.05.15 hat sie einen Termin bei Deutschen Botschaft in Ha Noi um  Familienzusammenführung abzugeben (so war es eigl. gedacht)

Seit 2 tagen habe ich gehört dass Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes gibt .

Im ende Mai wäre sie 5 Monate schwanger und ich dass sie in Deutschland unsere Kind gebärt.

Welche Methode wäre besser : Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes

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T.P.2013
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Antwort #1 - 12.03.2015 um 14:18:39
 
Hallo,

da die Botschaft selbst die Bearbeitungszeit für "normale Visa" im Rahmen der FzF mit 8-12 Wochen angibt, könnte Deine Frau zum Erteilungszeitpunkt im 8. Monat schwanger sein. Das hieße, dass Fluggesellschaften normalerweise deshalb die Beförderung ablehnen könnten.

Beim Visum zur Geburt eines deutschen Kindes sind die Behörden (AV + ABH) zur beschleunigten Bearbeitung angehalten, um den Zuzug der Mutter zwecks Geburt des Kindes in etwa zum 7. Schwangerschaftsmonat zu ermöglichen.

Insofern hielte ich die 2. Variante wegen der Zeitfrage für sinnvoller.
Beachte dabei nur, dass Ihr bis zum Termin die dafür  erforderlichen Unterlagen organisiert.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Daylight
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Antwort #2 - 12.03.2015 um 14:55:53
 
Danke für die Infomationen T.P.2013 ,

Wie ist die Gesetzlage zwischen Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes wenn meine Frau in Deutschland lebt. Also angenommen meine Frau gebärt das kind in Deutschland ist die dann automatisch Deutsch ?

Diesen Antrag habe ich nirgendswo gesehen bzw. die wird nicht angeboten http://www.hanoi.diplo.de/Vertretung/hanoi/de/07-Visainformationen/Visa__langfri...

-----------------

Wenn ich die 2. Variante benutze benötige ich also nur :
- Nachweis der Schwangerschaft
-Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des deutschen 

weil - Nachweis der Vaterschaft  bräuchte ich ja nicht?
Wenn ja , haben wir die Heiratsurkunde der werdenden Eltern
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Alacrity
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Antwort #3 - 12.03.2015 um 15:17:02
 
Daylight schrieb am 12.03.2015 um 14:55:53:
Wie ist die Gesetzlage zwischen Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes wenn meine Frau in Deutschland lebt. Also angenommen meine Frau gebärt das kind in Deutschland ist die dann automatisch Deutsch ?
Es ist irrelevant wo dein Frau das Kind gebärt. Das Kind ist in jedem Fall deutsch, deine Frau bleibt Ausländerin.

Daylight schrieb am 12.03.2015 um 14:55:53:
Diesen Antrag habe ich nirgendswo gesehen bzw. die wird nicht angeboten http://www.hanoi.diplo.de/Vertretung/hanoi/de/07-Visainformationen/Visa__langfri...

-----------------

Wenn ich die 2. Variante benutze benötige ich also nur :
- Nachweis der Schwangerschaft
-Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des deutschen 

weil - Nachweis der Vaterschaft  bräuchte ich ja nicht?
Wenn ja , haben wir die Heiratsurkunde der werdenden Eltern
Was meinst du damit, dass der Antrag nicht angeboten wird? Findest du kein passendes Formular?
Es könnte sein, dass eine Urkundenprüfung verlangt wird, weil die Behörde an der Echtheit der Heiratsurkunde zweifelt.
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Daylight
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Antwort #4 - 12.03.2015 um 15:29:35
 
Alacrity schrieb am 12.03.2015 um 15:17:02:
Was meinst du damit, dass der Antrag nicht angeboten wird? Findest du kein passendes Formular?


Genau . Ich habe nur diesen Fomular gesehen : Antrag auf Erteilung eines Langzeitvisums (nationales Visum)

Alacrity schrieb am 12.03.2015 um 15:17:02:
Es könnte sein, dass eine Urkundenprüfung verlangt wird, weil die Behörde an der Echtheit der Heiratsurkunde zweifelt. 


das wäre bei Familienzusammenführung genau das gleiche?!
deswegen möchten wir versuchen eine Vorabzustimmung zu machen
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Antwort #5 - 12.03.2015 um 15:42:20
 
Daylight schrieb am 12.03.2015 um 15:29:35:
Antrag auf Erteilung eines Langzeitvisums (nationales Visum)


Das ist das richtige Formular.
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Antwort #6 - 12.03.2015 um 16:08:36
 
Daylight schrieb am 12.03.2015 um 15:29:35:
das wäre bei Familienzusammenführung genau das gleiche?!


Ja, wäre es.

Zitat:
deswegen möchten wir versuchen eine Vorabzustimmung zu machen 


Veruchen bei Deiner ABH kannst Du es. Da die Chancen m.E. nicht riesig sind, vergiss dabei aber nicht, den regulären Prozess ohne unnötigen Verzug zu betreiben.

Gruß
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Antwort #7 - 12.03.2015 um 16:49:06
 
Daylight schrieb am 12.03.2015 um 14:55:53:
Nachweis der Schwangerschaft


mit voraussichtlichen Geburtsdatuum.

Damit das Konsulat auch wieß, das die Sache dringlich werden kann.
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Daylight
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Antwort #8 - 12.03.2015 um 17:13:59
 
Aras schrieb am 12.03.2015 um 15:42:20:
Daylight schrieb am Heute um 15:29:35:
Antrag auf Erteilung eines Langzeitvisums (nationales Visum)


Das ist das richtige Formular. 


Da gibt keine Optionen welches ich auswählen kann also : Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes

es ist schwierig  Visum zur Geburt  zu wählen , weil kaum einer bescheid bescheid wie die Sache verläuft.
Oder sollte man beim Termin in der Botschaft sagen dass man Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes braucht...  hä?

grisu1000 schrieb am 12.03.2015 um 16:49:06:
mit voraussichtlichen Geburtsdatuum.

Damit das Konsulat auch wieß, das die Sache dringlich werden kann. 


Wir haben mal Ultraschall gemacht in Vietnam , da gibts bilder und monate/wochen und mögl. Geburtstermin.
würde es auch passen ? Ok , ist auch ein Arzt der nur auf Schwangere Frauen sich kontrenziert hat  Augenrollen
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Antwort #9 - 12.03.2015 um 17:21:41
 
Daylight schrieb am 12.03.2015 um 17:13:59:
es ist schwierigVisum zur Geburtzu wählen , weil kaum einer bescheid bescheid wie die Sache verläuft.


die Botschaft sollte das aber wissen, in jedem Fall sollte sie darauf hinweisen, dass dieser Antrag naturgemäss noch beschieden werden muss, solange sie fliegen darf.
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Antwort #10 - 12.03.2015 um 17:23:36
 
Sie sollte einfach ins Formular eintragen, dass sie als künftige Mutter eines deutschen Kindes rechtzeitig zur Geburt in Deutschland sein will. Das kann sie nicht ankreuzen, das muss sie eintragen.

Und dann nimmt sie mit, was das belegt:
- Kind durch Schwangerschaftsnachweis
- deutsches Kind durch Heiratsurkunde.
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Antwort #11 - 12.03.2015 um 17:26:22
 
Daylight schrieb am 12.03.2015 um 17:13:59:
Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes 


Das fällt beides unter dem Punkt "Familiennachzug" zusammengefasst. Das muss angekreuzt werden.

Daylight schrieb am 12.03.2015 um 17:13:59:
es ist schwierig  Visum zur Geburt  zu wählen , weil kaum einer bescheid bescheid wie die Sache verläuft.


Also hier im Forum ist es bekannt.

Daylight schrieb am 12.03.2015 um 17:13:59:
Oder sollte man beim Termin in der Botschaft sagen dass man Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes braucht... 


Man sagt:
"Ich bin verheiratet mit einem Deutschen. Ich bin schwanger. Ich möchte in Deutschland zusammen mit meinem Ehemann leben. Unser gemeinsames Kind soll in Deutschland geboren werden. Hier ist die Eheurkunde. Hier ist mein A1 Zertifikat. Hier sind Ultraschall-Bilder und der Mutterpass (oder sonstige Bescheinigung vom Arzt). Hier ist mein Schwangerschaftsbauch."

Vielleicht sollte man ggf. eine deutsche Vaterschaftsanerkennung machen, falls die Urkundenüberprüfung zu lange dauern würde. Hier ggf. schon im Vorfeld mit der Botschaft in Kontakt treten um die Sache zu klären.
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Antwort #12 - 12.03.2015 um 17:34:57
 
Aras schrieb am 12.03.2015 um 17:26:22:
Man sagt:
"Ich bin verheiratet mit einem Deutschen. Ich bin schwanger. Ich möchte in Deutschland zusammen mit meinem Ehemann leben. Unser gemeinsames Kind soll in Deutschland geboren werden. Hier ist die Eheurkunde. Hier ist mein A1 Zertifikat. Hier sind Ultraschall-Bilder und der Mutterpass (oder sonstige Bescheinigung vom Arzt). Hier ist mein Schwangerschaftsbauch."


Kleine Ergänzung: Das A1-Zertifikat kann man weglassen, das ist nicht vorgeschrieben.
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Antwort #13 - 12.03.2015 um 17:45:00
 
Aras schrieb am 12.03.2015 um 17:26:22:
Vielleicht sollte man ggf. eine deutsche Vaterschaftsanerkennung machen, falls die Urkundenüberprüfung zu lange dauern würde.


Nun, ich möchte dass sie hier in Deutschland gebärt...

Aras schrieb am 12.03.2015 um 17:26:22:
Hier ggf. schon im Vorfeld mit der Botschaft in Kontakt treten um die Sache zu klären. 



ich habe miterlebt dass man ohne termin garnicht mit deren reden kann bzw. in die botschaft rein kann
sollte man meine frau mit telefon nachfragen.

Nun ist egal, sicher ist sicher meine Frau wird trotzdem A1 Zerfikat machen auch wenn man das garnicht braucht.
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Antwort #14 - 12.03.2015 um 17:46:28
 
Dann wende dich am Besten an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes
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