Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 ... 4 5 6 7 8 9
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes (Gelesen: 39.635 mal)
Themen Beschreibung: Frage zum erhalt des Visum
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #75 - 30.03.2015 um 14:06:26
 
Wegen Ostern solltest Du 2 Wochen "Lagerzeit" (irgendwo) einrechnen. Die Unterlagen werden in der Botschaft gesammelt. Das Paket mit mehreren Anträgen geht per Kurier nach Berlin. Dort wird sortiert, was für ABHs ist, und die Sachen werden nach Köln geschickt. Dort wird alles durchgehen und an eine der 500 Ausländerbehörden weiter geleitet.

Lass die die Vorgangsnummer geben (steht auf der Quittung Deiner Frau). Mit der Nummer kannst Du in zwei bis drei Wochen beim Bundesverwaltungsamt in Köln nachfragen, wo die Original-Unterlagen gerade sein könnten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Daylight
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Die Gedanken sind Frei


Beiträge: 86

qwert, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
qwert
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #76 - 30.03.2015 um 14:29:23
 
reinhard schrieb am 30.03.2015 um 14:06:26:
Mit der Nummer kannst Du in zwei bis drei Wochen beim Bundesverwaltungsamt in Köln nachfragen, wo die Original-Unterlagen gerade sein könnten. 



geht es nur wenn Köln an meine ABH geschickt habe oder könnte man auch fragen ob ABH - positive/zusagen für ausländische botschaft geschickt hat ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #77 - 30.03.2015 um 15:03:05
 
Das Bundesverwaltungsamt registriert "Vorgänge".

Die Auskunft kann sein: Ist von Botschaft ins System eingegeben.

Oder: Ist beim BVA eingetroffen.

Oder: Ist an ABH abgeschickt.

Oder: ABH hat Stellungnahme übermittelt.

Was dann drin steht, positiv oder negativ, sagt man Dir nicht. Nur dass was passiert ist bzw. wo der Vorgang gerade liegt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Daylight
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Die Gedanken sind Frei


Beiträge: 86

qwert, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
qwert
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #78 - 30.03.2015 um 15:59:48
 
danke sehr @reinhard
Falls in 2 wochen keine antwort kommt, werde ich in Köln nachfragen.  Daumen hoch

i4a is great
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
milla.kk
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 15

Wörth, Rheinland-Pfalz, Germany
Wörth
Rheinland-Pfalz
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #79 - 03.04.2015 um 20:45:05
 
Kann man dieses Visum auch dann stellen, wenn ich als in Deutschland lebende, deutsche Staatsangehörige schwanger bin, und mein Mann noch im Kosovo auf den Termin auf der deutschen Botschaft wartet?

Hat da jemand eine Info?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #80 - 03.04.2015 um 20:52:02
 
milla.kk schrieb am 03.04.2015 um 20:45:05:
wenn ich als in Deutschland lebende, deutsche Staatsangehörige schwanger bin, und mein Mann noch im Kosovo


Er kann das Visum beantragen, sobald er den Termin hat.

Er legt dann alle Belege vor und beantragt ausdrücklich (z.B. Brief dazu abgeben), dass das Visum so rechtzeitig gegeben wird, dass er bei der Geburt dabei sein kann.

Falls er ein A1-Zertifikat hat, kann das Visum (als Ehemann) auch früher gegeben werden, wenn alles klar ist. Falls er kein A1-Zertifikat hat, soll das Visum kurz vor dem (errechneten) Geburtstermin gegeben werden. Die Voraussetzung ist natürlich, dass er den Antrag rechtzeitig stellt, also in der ersten Phase der Schwangerschaft.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Daylight
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Die Gedanken sind Frei


Beiträge: 86

qwert, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
qwert
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #81 - 06.04.2015 um 19:42:22
 
reinhard schrieb am 03.04.2015 um 20:52:02:
Die Voraussetzung ist natürlich, dass er den Antrag rechtzeitig stellt, also in der ersten Phase der Schwangerschaft. 


zu milla.kk : schreibt mal die Botschaft an, schilde deine lage + dass du schwanger bist.
Ich habe mit meiner Botschaft auch gemacht, hin und her geschrieben irgendwann haben sie einen Termin am 30.03 gegeben  Laut lachend  und diesen datum habe ich genutzt
weil sonst hätte meine Frau am 21.05 einen termin gehabt.

ist halt zufall und bisschen glück gehabt  sensationell
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
smilyspringmaus
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #82 - 07.04.2015 um 21:22:01
 
milla.kk schrieb am 03.04.2015 um 20:45:05:
Kann man dieses Visum auch dann stellen, wenn ich als in Deutschland lebende, deutsche Staatsangehörige schwanger bin, und mein Mann noch im Kosovo auf den Termin auf der deutschen Botschaft wartet?

Hat da jemand eine Info?


Wir sind auch in der gleiche Lage wie ihr. Wir haben auch Kontakt mit der deutsche Botschaft per Mail aufgenommen. Es wurde nach Schwangerschaftsnachweis gefragt, welches ich per Mail hingeschickt habe und wir hatten den Termin am 2.4.15 bekommen in der Botschaft Hanoi.
Vielleicht Dank Vorarbeit von Daylight und seine Frau.

Mein Mann hatte allerdings schon A1-Zertifikat, haben wir gleich mit eingereicht, damit kein Hin und Her entsteht.
Anschließend wurde ein Interview mit meinem Mann gemacht, allerdings auf vietnamesisch. Bei euch auch Daylight?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daylight
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Die Gedanken sind Frei


Beiträge: 86

qwert, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
qwert
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #83 - 07.04.2015 um 22:09:51
 
smilyspringmaus schrieb am 07.04.2015 um 21:22:01:
Mein Mann hatte allerdings schon A1-Zertifikat, haben wir gleich mit eingereicht, damit kein Hin und Her entsteht.
Anschließend wurde ein Interview mit meinem Mann gemacht, allerdings auf vietnamesisch. Bei euch auch Daylight? 


Ja fast das gleiche ausser dass meine Frau keinen A1 braucht , nachdem meine Frau die Formulare abgegeben habe , gabs einen kleinen interview , genau wie du geschrieben hast.
dieses interview sollte auch in Deutschland passen , da hier auch wohl Interview geben wird.

smilyspringmaus schrieb am 07.04.2015 um 21:22:01:
....wir hatten den Termin am 2.4.15 bekommen in der Botschaft Hanoi.


Ach was , sogar in Vietnam wie ich   Laut lachend
lass mal hier im forum in kontakt bleiben, wann sie dir eine Einladung zum ABH schicken. 30.3 und  2.4  ist ja 3 tage her ^^
Ich werde natürlich was neues posten , wenn irgendwas bei mir ergibt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daylight
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Die Gedanken sind Frei


Beiträge: 86

qwert, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
qwert
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #84 - 15.04.2015 um 15:43:26
 
Ich war gestern beim Standesamt , da ich einige fragen zur Geburtsurkunde habe.
Die nette dame hat mir gesagt , dass nach der Geburt meines Kindes einige unterlagen wie : Heiratsurkunde , Geburtsurkunde von Frau und mir braucht ?

- Wie sieht es aus wenn ich eigl. Nachbeurkunde?
würde bestimmt viel kosten und warum ?

__________________

Ich habe mal bei Köln angerufen , die dame sagte zu mir am 09.04 (donnerstag) haben sie unterlagen zu meiner Ausländerbehörde geschickt, aber komischerweise noch keine antwort von ABH  Ärgerlich  Augenrollen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #85 - 15.04.2015 um 15:50:03
 
Daylight schrieb am 15.04.2015 um 15:43:26:
Die nette dame hat mir gesagt , dass nach der Geburt meines Kindes einige unterlagen wie : Heiratsurkunde , Geburtsurkunde von Frau und mir braucht ?


Ja macht Sinn.

Daylight schrieb am 15.04.2015 um 15:43:26:
- Wie sieht es aus wenn ich eigl. Nachbeurkunde?

Was nachbeurkunden? Dein Kind soll doch in Deutschland geboren werden?

Daylight schrieb am 15.04.2015 um 15:43:26:
würde bestimmt viel kosten und warum ?

Weil nichts umsonst ist  Augenrollen
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Daylight
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Die Gedanken sind Frei


Beiträge: 86

qwert, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
qwert
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #86 - 15.04.2015 um 16:00:41
 
Daylight schrieb am 15.04.2015 um 15:43:26:
- Wie sieht es aus wenn ich eigl. Nachbeurkunde? 



Ich meinte die Heiratsurkunde.
Da ich nicht in Deutschland die ehe abgeschlossen habe?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #87 - 15.04.2015 um 16:21:16
 
Ja ich schätze da würden auf dich Kosten von ca. 450 € auf dich zukommen lassen. Oder hat die Botschaft bereits im Rahmen des FZF-Verfahrens die Urkunden überprüft?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #88 - 15.04.2015 um 16:35:54
 
Daylight schrieb am 15.04.2015 um 15:43:26:
Ich war gestern beim Standesamt , da ich einige fragen zur Geburtsurkunde habe.
Die nette dame hat mir gesagt , dass nach der Geburt meines Kindes einige unterlagen wie : Heiratsurkunde , Geburtsurkunde von Frau und mir braucht ?

- Wie sieht es aus wenn ich eigl. Nachbeurkunde?
würde bestimmt viel kosten und warum ?

Ja, die Geburt muss dem Standesamt angezeigt werden, das macht aber das Krankenhaus, in dem das Baby geboren wird, und dazu werden benötigt die Geburtsurkunden und Ausweise der Eltern und entweder Heiratsurkunde wenn die Mutter verheiratet ist oder Vaterschaftsanerkennung wenn die Mutter nicht verheiratet ist.

Kosten tut das nicht viel, Bescheinigungen für Kindergeld, Elterngeld, Krankenversicherung, Kirche sind komplett kostenlos, sonst € 10 für die erste, € 5 für jede weitere Urkunde.

Wenn vorher keine Urkundenüberprüfung bei den vietnamesischen Urkunden durchgeführt wurde und das Standesamt auf die Idee kommt, das vor einer Beurkundung fordern zu wollen, könnt ihr erstmal ablehnen und euch stattdessen beglaubigte Registerausdrucke nach § 35 I PStV ausstellen lassen, selber Preis wie die Geburtsurkunde bzw. kostenlos.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daylight
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Die Gedanken sind Frei


Beiträge: 86

qwert, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
qwert
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #89 - 15.04.2015 um 17:44:25
 
Aras schrieb am 15.04.2015 um 16:21:16:
Oder hat die Botschaft bereits im Rahmen des FZF-Verfahrens die Urkunden überprüft? 



Dass ich nicht bzw. meine Frau, da sie bei abgeben der Unterlagen auch ihre beglaubige Geburtsurkunde mitgegeben habe.
Was die intern alles anstellen ist ne andere frage.

Alacrity schrieb am 15.04.2015 um 16:35:54:
das Standesamt auf die Idee kommt, das vor einer Beurkundung fordern zu wollen, könnt ihr erstmal ablehnen und euch stattdessen beglaubigte Registerausdrucke nach § 35 I PStV ausstellen lassen


Wie ich das verstanden habe ist beglaubigte Registerausdrucke ist für Kindergeld, Elterngeld und Krankenversicherung ?

Augenrollen Ich würde gerne die ca. 400+ € sparen, da es nur bürgerkratie ist  Laut lachend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 4 5 6 7 8 9
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema