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Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes (Gelesen: 39.656 mal)
Themen Beschreibung: Frage zum erhalt des Visum
erne
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Antwort #60 - 19.03.2015 um 20:01:21
 
Daylight schrieb am 19.03.2015 um 14:17:22:
Meine Papiere habe in Vietnam nicht fertig gemacht bzw. müsste ich jetzt Formlose Einladung , Passport & Meldebescheinigung fertig machen und nach Vietnam schicken ?


die Referenzperson ist eigentlich das ungebrene Kind.
Du kommst nur ins Spiel zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes.
und dafür genügt die Eheurkunde

allerdings wird es nicht schaden, die angefragte Einladung und die Kopien des RP zu schicken. Beglaubigen lassen kannst du das auf nahezu jeder Behörde.
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reinhard
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Antwort #61 - 19.03.2015 um 20:04:54
 
Notfalls soll sie darauf hinweisen, dass die Unterlagen an die Ausländerbehörde gehen und Du dort die Originale zeigen willst.

Aber Du bist eben nicht die Referenzperson, sondern nur verantwortlich für die Staatsangehörigkeit der Referenzperson und Wohnungsgeber der Referenzperson.
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Daylight
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Antwort #62 - 19.03.2015 um 21:17:21
 
Sorry für meine dringendheit, bin so verzweifelt ob die leute in der Botschaft kapieren dass man Visum zum ungeborene dt. kind betrangen kann!
Ich habe vorgestern dt. Bürgerservice angerufen und nach ungeborene kind nachgefragt weil es auf der seite nicht aufgeführt haben, sie hat schon lange gesucht aber könnte am ende nicht wirrklich beantworten.

oh man  weinend

---------------------------------

reinhard schrieb am 19.03.2015 um 20:04:54:
Notfalls soll sie darauf hinweisen, dass die Unterlagen an die Ausländerbehörde gehen und Du dort die Originale zeigen willst.


Mal schauen was die vietnamese mitarbeiter dazu sagen, die leben in der anderen welt als dt. beamte  Zunge

------------------------

Zitat:
Name : xxxx
Wohnsitz: xxx

Einladung

Hiermit lade ich Frau XXX , geburtstag , wohnhaft in xxx , Pass nr: Bxxxx ein.
Seit 12.02.2015 sind wir verheiratet und im Rahmen der Nachzug der ungeborene deutsche Kind in unseren gemeinsamen Wohnsitz - xxxx in Deutschladen nehmen und dauerhaft hier leben.
Mit freundlichem Gruß
xxx


Wäre diese Formlose Einladung ausreichend?  Durchgedreht
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Antwort #63 - 20.03.2015 um 19:02:43
 
erne schrieb am 19.03.2015 um 20:01:21:
allerdings wird es nicht schaden, die angefragte Einladung und die Kopien des RP zu schicken. Beglaubigen lassen kannst du das auf nahezu jeder Behörde. 



zu schicken , meinst du per Kurier/post oder per E-mail .
verstanden habe ich jetzt erstmal nicht
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Antwort #64 - 21.03.2015 um 10:48:14
 
Daylight schrieb am 20.03.2015 um 19:02:43:
zu schicken , meinst du per Kurier/post oder per E-mail 


da du offenbar dir sehr viele Gedanken machst: mach doch beides ... vielleicht kannst du dann besser schlafen
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Antwort #65 - 25.03.2015 um 17:31:59
 
Zitat:
-  Kopie des Passes oder Personalausweises des in Deutschland lebenden Elternteils und dessen Wohnortsnachweis bzw. Nachweis über den geplanten Wohnort.


Wohnortsnachweis =  aktuelle Meldebescheinigung oder ?
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Antwort #66 - 25.03.2015 um 17:50:35
 
u.a auch. Wobei die aktuelle Meldeadresse auf dem Personalausweis m.E. auch ausreichend ist.
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Antwort #67 - 25.03.2015 um 18:16:24
 
Okay, dann weiß ich bescheid

Nun ich habe meinen Passport kopie beglaubigen lassen deswegen auch Meldebescheinigung.

Wie gesagt da steht KOPIE und keine Orginale Kopie?!  Laut lachend

Weil meine frau die Beglaubige Kopie garnicht hat sondern nur eine Kopie  Augenrollen
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Antwort #68 - 25.03.2015 um 18:18:56
 
Die Unterlagen werden ja an die Ausländerbehörde geschickt.

Deine Frau soll einfach selbstbewusst und mit kräftiger Stimme erklären: "Die Originale zeigt mein Mann bei seinem Termin der Ausländerbehörde."

Dann kann die Botschaft einen Vermerk dazu packen, dass die Ausländerbehörde das nochmal überprüfen soll.
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Antwort #69 - 25.03.2015 um 18:37:42
 
Ich nehme gerne eurer Tipps und sage es weiter zur meine Frau.

Wenn es alles geklappt hat wie ihr geschrieben habe , werde ich "Spenden" für das Forum.

Bisschen den Serverkosten unterstützen  Haken
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #70 - 29.03.2015 um 11:35:17
 
Hallo erst mal!

Und konnte deine Frau bei der Botschaft den Antrag erfolgreich abgeben?

Uns steht einen ähnlichen Fall bevor, bin mir leider bei der Krankenversicherungsschutzsangabe im Antrag unsicher.

Wie war es bei euch? habt ihr eine Krankenversicherung extra abgeschlossen ? wenn ja, welche? oder nur angegeben, dass es eine Familienversicherung wird?

Danke
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Antwort #71 - 29.03.2015 um 14:05:36
 
smilyspringmaus schrieb am 29.03.2015 um 11:35:17:
Und konnte deine Frau bei der Botschaft den Antrag erfolgreich abgeben?


Morgen gibt sie den Antrag ab

smilyspringmaus schrieb am 29.03.2015 um 11:35:17:
Wie war es bei euch? habt ihr eine Krankenversicherung extra abgeschlossen ? wenn ja, welche? 


Ich habe bei Krankenversicherung auf JA angekreutzt weil wenn meine Frau hier in DE ist, wird sie hoffenlicht in Familienversicherung beziehen.
Ich denke sie nachfragen diese Infomationen nicht.

Und Reiseversicherung muss du wohl vor der Reise abschließen
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Antwort #72 - 30.03.2015 um 11:06:20
 
smilyspringmaus schrieb am 29.03.2015 um 11:35:17:
Und konnte deine Frau bei der Botschaft den Antrag erfolgreich abgeben?


Ja , sie hat heute erfolgreich abgegeben - alle unterlagen müssten vorranden sein.

---

Ein Glück dass sie bei den Einladungen,Pass Kopie und Meldebescheinigung als KOPIE (nicht als orginal vorgelegt) nichts gesagt haben.
haben doch ein bisschen erbähnen mit Werdene Mütter   Augenrollen Zwinkernd

---

Wielange dauert es bis die Botschaft per E-mail/kurier an ABH ?
Kann man mit einer Woche rechnen?  Laut lachend
damit ich die ganzen unterlagen einreichnen kann
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Antwort #73 - 30.03.2015 um 11:14:36
 
Rechne mit 2 Wochen. Zusätzlich haben wir ja jetzt 2 kurze Wochen...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #74 - 30.03.2015 um 12:57:45
 
Ohje, ich hoffe mal dass geht schnell.
die ABH sollten mal schneller arbeiten  Laut lachend Laut lachend
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