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Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes (Gelesen: 39.680 mal)
Themen Beschreibung: Frage zum erhalt des Visum
Daylight
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Antwort #45 - 17.03.2015 um 10:37:32
 
Meine Frau hat bei der Botschaft angerufen und nachgefragt welche Dokumente sie benötigen für Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes.
Aber die haben stumpf geanwortet , dass es merkblatt auf der webseite gibt und sie bräuchte A1

okay dass waren bestimmt vietnemesen , der geanwortet habt.

Beispielweise : Sie geht zu dem Termin-Datum zur Botschaft , gibt den Formular ab und sagt : Ich beantrage Visum geburt dt Kindes
angenommen die kennen es garnicht  und schicken meine frau wieder weg, weil A1 Zerfikat noch nicht hat

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Aras
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Antwort #46 - 17.03.2015 um 10:46:39
 
Ich glaub ich hab schonmal den Bürgerservice erwähnt?

Ich würde einfach mal beim Bürgerservice anrufen und das Thema besprechen. Ggf, um eine Ansprechperson bitten, die während der Antragsabgabe durch deine Frau auch erreichbar ist. Und deiner Frau sagst du, dass sie sich sofort melden soll, falls ihr Antrag nicht angenommen wird oder sonstige Probleme auftreten.
Falls es zu Problemen kommt, soll sie dann in der Nähe der Botschaft bleiben. Du rufst die Ansprechperson an, und die Person kann sich direkt mit der Botschaft in Verbindung setzen und direkt eingreifen.

Aber da muss man sich schon mit dem Bürgerservice in Verbindung setzen und die Möglichkeiten besprechen.

Oder du bleibst dabei dich mit den Ortskräften rumzuärgern und nach dem möglichen platzen des Termins einen neuen Termin in paar Monaten vereinbaren zu müssen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Daylight
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Antwort #47 - 17.03.2015 um 12:34:47
 
Ich habe heute Bürgerservice angerufen und meine schilde erklärt.
letztendlich sollte ich eine E-mail an Bürgerservice senden , Bürgerservice leitet an dt Botschaft in ha noi weiter .
Ich hoffe es bringt was, sonst bin ich verzweifelt .

Aras schrieb am 17.03.2015 um 10:46:39:
Und deiner Frau sagst du, dass sie sich sofort melden soll, falls ihr Antrag nicht angenommen wird oder sonstige Probleme auftreten. 


in der dt botschaft in hanoi werden die handy nach der eingangstür in fächer gepackt, dann müsste meine frau wenn es probiere gibt raus und gehen und ihr handy holen  Laut lachend  Ärgerlich

Aras schrieb am 17.03.2015 um 10:46:39:
Du rufst die Ansprechperson an, und die Person kann sich direkt mit der Botschaft in Verbindung setzen und direkt eingreifen. 


würde nicht funktionieren da die zeitverschiebung , 9-10 uhr in vietnam ist 3-4 nachts in DE .  Augenrollen
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Aras
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Antwort #48 - 17.03.2015 um 13:22:48
 
Daylight schrieb am 17.03.2015 um 12:34:47:
in der dt botschaft in hanoi werden die handy nach der eingangstür in fächer gepackt, dann müsste meine frau wenn es probiere gibt raus und gehen und ihr handy holen 


Ja, darauf läuft es hinaus.

Daylight schrieb am 17.03.2015 um 12:34:47:
würde nicht funktionieren da die zeitverschiebung , 9-10 uhr in vietnam ist 3-4 nachts in DE .  


Ansprechpartner in der Botschaft?

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Antwort #49 - 17.03.2015 um 13:50:50
 
...

Muss ich dass ausfüllen ? Weil meine frau ist vietnamese
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Antwort #50 - 17.03.2015 um 20:02:37
 
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #51 - 18.03.2015 um 09:46:27
 
Die dt. Botschaft hat mich per e-mail angeschrieben :

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

Sie hatten sich ja zwischenzeitlich nochmals an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes gewandt, der Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an die Botschaft weitergeleitet hat.


Wenn die Übersiedlung nach Deutschland geplant ist, sie also nach der Geburt nicht nach Vietnam zurückkehren wollen, muss Ihre Frau in jedem Fall einen Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke des Familiennachzugs stellen.

Wenn Ihre Frau einen Antrag auf Familienzusammenführung zum deutschen Ehemann, also zu Ihnen, stellt, muss sie einen Sprachnachweis der Stufe A1 vorlegen. Beim Nachzug zum deutschen Kind entfällt diese Notwendigkeit, es muss also kein Sprachnachweis vorgelegt werden.

Ich hoffe, dass Ihre Fragen hiermit hinreichend beantwortet sind und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Wie ich es verstanden habe ist Familiennachzug bei mir falsch , sondern Familienzusammenführung + Geburt dt Kindes
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Antwort #52 - 18.03.2015 um 09:50:55
 
Familiennachzug und Familienzusammenführung ist das Gleiche. Die Begriffe sind synonym. Wir haben das glaube ich schon mehrfach hier geschrieben.
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Antwort #53 - 18.03.2015 um 09:56:17
 
okay, gut zu wissen.

Also bei den Formular was meine Frau abgibt , FZF müsste man garnicht hinschreiben?
Weil es geht ja um das ungeborene Kind und nicht meine Frau.
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Antwort #54 - 18.03.2015 um 10:17:55
 
Genau. Es ist der Zuzug einer Mutter zu ihrem deutschen Kind, gemeinsame Einreise zur Geburt in Deutschland. Du bist in diesem Verfahren nur indirekt beteiligt:
- Deine Vaterschaft klärt die Staatsangehörigkeit des Kindes
- Dein Mietvertrag klärt die künftige Meldeadresse der Mutter und damit die Zuständigkeit der Ausländerbehörde.
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Antwort #55 - 18.03.2015 um 10:18:13
 

der Familiennachzug geht zum Kind und nicht zum Ehemann

ich würde auf das Formular unter dem Kästchen einfach: "deutsches Baby am xx.xx.2015" schreiben.
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Antwort #56 - 18.03.2015 um 11:39:35
 
reinhard schrieb am 18.03.2015 um 10:17:55:
- Dein Mietvertrag klärt die künftige Meldeadresse der Mutter und damit die Zuständigkeit der Ausländerbehörde. 



Könnte ich erstmal meine alte adresse angeben?
Ich wollte kurz vor der einreise meiner frau , eine wohnung suchen und mieten (bei mir ist viele leere wohnungen)
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Antwort #57 - 18.03.2015 um 11:52:14
 
Solange es im gleichen Kreis ist, kein Problem. Ansonsten sollst du deinen jetzigen Wohnsitz angeben und nicht den in der Zukunft, obwohl du nicht mal weißt wo du wohnen würdest.
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Antwort #58 - 19.03.2015 um 10:38:06
 
B.Seitens der Referenzperson in Deutschland:
1. Formlose Einladung (zwecks, z.B. "Familiennachzug")      2. Beglaubigte Kopie des Reisepasses (alle Seiten, die Einträge enthalten, müssen kopiert          sein)

Muss man bei der Abgabe des formula auch abgeben?
Weil ich meine Reisepass nicht geglaubig habe
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Antwort #59 - 19.03.2015 um 14:17:22
 
Zitat:
  A. Seitens des Antragstellers:
1. Antragsformular (2-fach; auf der Botschaftswebseite unter
www.hanoi.diplo.de
erhältlich); das Formular ist auf deutsch oder englisch auszufüllen
2.
2 aktuelle
Passbilder mit
hellem Hintergrund, Frontalaufnahme
3. gültiger Reisepass des Antragstellers (der Pass muss von seinem I
nhaber
unterschrieben
sein);
4. Bei Familiennachzug von
Ehegatten
: Grundkenntnisse der deutschen Sprache
auf der
Kompetenzstufe A1 des vom Europarat erarbeiteten „Gemeinsamen Europäis
chen Referenzrahmens für
Sprachen“
– bitte beachten Sie
insoweit auch unser Infoblatt und das Infoblatt des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge

5.
vorbeglaubigte Urkunden
, die das Verwandtschaftsverhältnis belegen (z.B. Geburtsurkunde,
Heiratsurkunde, Scheidungsurteile von Vorehen).
Es sind Originale vorzulegen.
Hinweis:
Die Vorbeglaubigung der Urkunden durch die Konsularabteilung imvietnamesischen
Außenministerium muss sich auf den
Aussteller der Urkunde
(d.h. das ausstellende
Volkskomitee) beziehen

B. Seitens der Referenzperson in Deutschland:
1. Formlose Einladung (zwecks, z.B. "Familiennachzug")
2. Beglaubigte Kopie des Reisepasses (alle Seiten, die Einträge enthalt
en, müssen kopiert
sein)
3. ggfls. Scheidungsurteil von Vorehen im Falle des Ehegattennachzugs (Kopie)
4. Nachweis über Einkommen (aktuelle Verdienstbescheinigungen, mindestens 3 Monate
/
bei selbständig Tätigen auf der Grundlage der Jahresbilanz des Vorjahrs) und
ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag), sofern die Referenzperson nicht deut
scher
Staatsangehöriger ist

5. aktuelle Meldebescheinigung.


Ich bin mir gerade nicht sicher , also meine frau hat sogut alle Papiere fertig.

aber bei Punkt B : Seitens der Referenzperson in Deutschland
Meine Papiere habe in Vietnam nicht fertig gemacht bzw. müsste ich jetzt Formlose Einladung , Passport & Meldebescheinigung fertig machen und nach Vietnam schicken ?  Traurig
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