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Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes (Gelesen: 39.589 mal)
Themen Beschreibung: Frage zum erhalt des Visum
Daylight
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Antwort #15 - 12.03.2015 um 18:06:23
 
Aras schrieb am 12.03.2015 um 17:46:28:
Dann wende dich am Besten an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes 


Weiß nicht mal ob sowas in Vietnam gibt^^
Ich habe ebend eine Email an die Botschaft geschickt und meine schilde erklärt . mal schauen
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Antwort #16 - 12.03.2015 um 18:07:49
 
Daylight schrieb am 12.03.2015 um 18:06:23:
Weiß nicht mal ob sowas in Vietnam gibt^^


Lebst du derzeit in Vietnam oder in Deutschland?

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Krisenreaktionszentrum/Buergerservice/Bue...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #17 - 12.03.2015 um 18:15:42
 
Ich wohne in Deutschland , also soll ich da meine wissenlücke an Auswärtigen Amtes  holen , meinst du ?
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Antwort #18 - 12.03.2015 um 18:17:55
 
Das nicht. Aber wenn die Botschaft sagen wir mal in 3-5 Werktagen nicht reagiert, dann solltest du dich eben an den Bürgerservice wenden. Berlin ist näher als Ho-Chi-Min-Stadt.
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Antwort #19 - 13.03.2015 um 10:53:54
 
Ich habe gestern die Botschaft meine Schilde geschildert und sie schicken eine Automatische Antwort zurück  Lippen versiegelt unentschlossen

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihre Frau muss einen Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke des Familiennachzugsstellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite. Dort finden Sie auch den Link zu unserem Online-Terminvergabesystem, über das sich jeder Antragsteller einen Termin zur Antragsabgabe buchen muss.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Visa-Team der deutschen Botschaft Hanoi
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Antwort #20 - 13.03.2015 um 11:19:22
 
Dann schreib mal an den Bürgerservice.
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Antwort #21 - 13.03.2015 um 17:02:05
 
Gibt einen einen Muster-Text , was meine Frau in der Vietnamesen Botschaft sagen muss , damit die Botschaft es versteht?

z.b: Ihr Name , geburtstag datum , will gerne Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes etc.

Unterschrift.
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Antwort #22 - 13.03.2015 um 17:06:17
 
Daylight schrieb am 13.03.2015 um 17:02:05:
Gibt einen einen Muster-Text , was meine Frau in der Vietnamesen Botschaft sagen muss , damit die Botschaft es versteht?

z.b: Ihr Name , geburtstag datum , will gerne Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes etc.

Unterschrift.


Sie sollte keinen fremden Mustertext verlesen. Sie sollte einfach nur die Wahrheit sagen, das nützt ihr viel mehr als alle Internet-Tipps.

Falls sie etwas vergisst, wird kurz nachgefragt, und fertig.
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Antwort #23 - 13.03.2015 um 17:31:48
 
nun sie lernt zwar deutsch aber mit A1 ist die sprachkenntnisse gleich fast Null .
A1 ist nur grundlendige kenntnisse wie Begrüßen oder einkaufen gehen  Laut lachend
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Antwort #24 - 13.03.2015 um 18:31:45
 
Die Angestellten der Botschaft sind Vietnamesen, das wird schon gehen. Die sprechen vielleicht etwas besser Deutsch, werden sich aber auch lieber in ihrer Muttersprache mit der Antragstellerin unterhalten.
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Antwort #25 - 15.03.2015 um 18:14:19
 
Ich habe gehört dass ABH zu deutschen eine Einkommen nachweiß benötigt ?
Da ich momentan , arbeit suche und bin gerade ALG II Griesgrämig

Ich wohne gerade bei 3 Zimmer Wohnung von Mutters , wurde der Mietvertrag nicht gehen ?

Achja : Ich entscheide mich doch für  Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes ,damit es zeitlich für meine frau und kind passt
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Antwort #26 - 15.03.2015 um 18:24:15
 
Daylight schrieb am 15.03.2015 um 18:14:19:
Ich habe gehört dass ABH zu deutschen eine Einkommen nachweiß benötigt ?


Kann nicht sein. Du hast ja hier alle Antworten erhalten und hast es überhaupt nicht nötig, bei dummen Gerüchten hinzuhören.


Zitat:
Da ich momentan , arbeit suche und bin gerade ALG II Griesgrämig

Ich wohne gerade bei 3 Zimmer Wohnung von Mutters , wurde der Mietvertrag nicht gehen ?

Achja : Ich entscheide mich doch für  Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes ,damit es zeitlich für meine frau und kind passt


Also reist die Frau gar nicht zu Dir, sondern zum ungeborenen Kind.

Die Botschaft müsste, wenn sie Deinen Gerüchten glauben sollte, das ungeborene Baby nach einem Gehaltsnachweis fragen...

Es gilt, was oben steht: Die Frau benötigt einen Nachweis über die Schwangerschaft und muss durch Hieratsurkunde nachweisen, dass das Baby durch Dich deutsch wird.

Und falls Du nochmal was hörst, kannst Du einfach sagen: "Ich informiere mich im Forum von info4alien und bin auf Gerüchte nicht angewiesen."
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Antwort #27 - 15.03.2015 um 18:40:05
 
wo ist der unterschied zwischen Ausländer und Deutschen wegen Einkommen?
Weil letztendlich wenn Frau angekommen ist, muss der leben "gesichert" sein? (kleidung,essen etc...)
Ich bin sehr unsicher was ABH betrifft, wer weiß wenn dir hören dass ich ALG II besitze dauert es noch eine weile wegen ertrag von Visum.  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #28 - 15.03.2015 um 18:58:25
 
Das Kind, zu dem die Frau reist, bekommt ja kein ALG-II.

Lass Dich doch nicht von irgend welchen Idioten verrückt machen.

Wenn ein Ausländer zu einer Ausländerin ziehen will, und beide wollen in Deutschland leben, dann geht das nur, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist.

Aber hier will eine Mutter zu ihrem deutschen Kind. Da kann das Kind gar keine Wohnung nachweisen. Du bist nur beteiligt, weil sich von Dir die Staatsangehörigkeit des Kindes ableitet. Aber auch, wenn Ihr Euch trennen solltet (es gibt ja auch Schwagerschaften im Tourismus, also ohne dass die beiden zusammenleben wollen), bekommt die Frau das Visum. Sie bekommt dann eben ab der Geburt selbst auch ALG-II, und das deutsche Baby bekommt auch ALG-II. Aber es sind Deutsche in Deutschland und die Mutter eines Deutschen. Da kann es solche Bedingungen, wie sie für Ausländer in Deutschland gelten, gar nicht geben.
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Antwort #29 - 15.03.2015 um 22:55:30
 
Hilfe bei Antrag : ...

Sinnvoll wäre doch Sontiges ankreuzung und Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes reinschreiben oder?

oder Sontiges und Familiennachzug

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...

Was kommt da rein? Ich verstehst garnicht , kann es sein sowas wie Personalausweiß-nr ?
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