Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:34:12:Wenn die Mutter in Deutschland ist, stelle ich den Antrag auf Familien zusammenführung. (wie lange dauert so etwas?)
nein nein, DU nicht
Die Nachziehenden müssten den Antrag stellen.
Und hier musst du noch mal alles druchlesen und die Gedanken ordnen.
Wenn die Kinder alleine nachziehen (die Mutter also bereits in D ist) wir es schwieriger, und wenn das älteste Kind bis dahin bereits 15 ist, wird es extrem schwer, da es dann
richtig gute Deutschkenntnisse nachweisen muss. Kannst du
IMHO vergessen.
Also müssen sie alle gemeinsam nachziehen.
Wie lange das dauert, hängt von den Urkunden ab ... wie lange Ihr braucht diese in der erforderlichen Form beizubringen.
Wenn die Unterlagen da sind, komplett und in der richtigen Form, schätze ich so 2-6 Wochen.
Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:34:12:Wenn der Vater in der Ukraine sich quer stellt und NICHT bereit ist die Kinder gehen zu lassen, versuche ich die "Härtefall" Regelung anzuwenden, da der Vater weder Wohnung noch eigenes Einkommen hat, dürfte das auch kein Problem sein?
Unterschätze das nicht. Das wird ein richtiges Problem.
So was kann man aber in der Regel intern lösen, da jeder käuflich ist.
Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:34:12:Wo sollen die Kinder bleiben wenn die Mutter hier ist? Es gibt keine nahen Verwandten!
Beim Vater, der auch Sorgerecht hat. Das geht die UA Behörden an, die detuschen werden sich da nicht einmischen und auch keiner Kindesentführung Vorschub leisten (und das wäre ene, wenn der Vater nicht zustimmt)
Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:34:12:ob man das schon im Vorfeld klären kann, so das alle 4 auf einmal nach Deutschland kommen können?
ja, kann man .... man muss "nur" die Voraussetzungen erfüllen.
Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:34:12:davon aus das der Vater sich quer stellt.
entweder er liebt die Kinder und hängt an ihnen, dann will er sie auch bei sich haben und dann wird es schwer
ansonsten: $$$
deerhunter schrieb am 20.12.2014 um 12:46:51:Außerdem wirst du vermutlich für den Zuzug der "fremden" Kinder deiner Frau dann eine
VE machen müssen, bzw. der
LU muss gewährleistet sein.
das gilt auch bei "gleichzeitigem" Zuzug.
Hier ist aber der Fall ggf. etwas atypisch: es gibt auch ein deutsches Kind, dann gibt es Ausnahmen.
Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:58:11:Zitat:
Kinder deiner Frau dann eine
VE machen müssen, bzw. der
LU muss gewährleistet sein.
Hmmm... da hat Petersburger aber etwas anderes geschrieben?
grundsätzlich ist dann
VE für die großen Kinder nötig, da sie zu einem Ausländer nachziehen.
Aber druch ein deutsches Kind ergibt sich ein Sonderfall: die Kinder sollen nicht von der Mutter getrennt werden und das deutsche Kind hat ein uneingeschränktes Recht in D zu lebe.
Das Problem mit dem Vater bleibt aber.
Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:58:11:Warum sollte ich dann eine
VE oder
LU für deren Kinder machen???
damit diese Kinder kommen können.
Kette ist:
Kind deutsch. Mutter zieht zum deutschen Kind, du bist irrelevant. Große Kinder nicht Deutsch, sie ziehen weder zu Dir noch zum Brunder, sondern zur ausländischen Mutter.
Für Zuzug zu Ausländern muss der
LU gesichert sein.
Her gibt es aber eine Zwickmühle: die Mutter kann sich nicht teilen.
Die Behörden werden aber erstmal voraussichtlich eine
VE wollen!
Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:58:11:Die grosse wird im Juni nächsten Jahres 16. Bis dahin sollte das "gröbste" geklärt sein...?
oder gemeinsam innerhalb der nächsten 2.5 Jahre nachziehen
Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:58:11: ich habe von Fällen gelesen da haben die Kinder ein Visa bekommen und die Mutter hat sich samt Kindern nach Deutschland aus dem Staub gemacht, auch OHNE Einverständniss des Vater´s...
und ich habe mal gelesen, die Erde wäre eine flache Scheibe
Vllt. wurde in dem Fall dem Vater durch das UA Gericht das Elternrecht entzogen?
egal, wenn es sowas mal gab, warum sollte es auch für dich gelten?
Vllt. wird es klappen, gehe aber nicht davon aus, die Rechtslage ist anders.
Kindesentführung ist kein Kavalierdelikt.
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Nachtrag
Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 13:29:25:LU und
VE für die beiden grossen Kinder, JA oder NEIN?
grundsätzlich ja
Hier Sonderfall, also ggf. nein