Sie kann durch Heirat mit einem deutschen Ehemann mit nationalem Visum einreisen. Voraussetzung ist die Ehe bzw. angemeldete Ehe in Deutschland, das A1-Zertifikat in Deutsch. Mehr eigentlich nicht. Geld ist egal bei dem Thema, Wohnungsgröße auch. Gehaltsnachweise müssen nicht erbracht werden - auch wenn viele
ABH Dich danach fragen werden.
Anders beim Zuzug der Kinder. Diese ziehen zur (ausländischen) Mutter nach, da Du nicht der Vater bist. Hier muss der Lebensunterhalt für diese vollständig gedeckt werden können. Das müsst ihr nachweisen, ohne Job ist dies (langfristig) schwieriger. Du kannst zwar ein 100k-Konto (oder was auch immer) vorlegen, nur die Frage ob dies akzeptiert wird. Ansonsten musst Du zB alle Kinder adoptieren bzw. Vaterschaftsanerkennung übernehmen, dann gibt's kaum noch Probleme beim Zuzug nach Deutschland.
nächste Schritte:
Vorab: Überlegen wo ihr heiraten wollt.
Die entsprechenden Übersetzungen anfertigen (Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Scheidungsdokumente, Kinderdokumente). Auf einiges muss evtl auch eine Apostille.
Sprecht am besten das Standesamt an und fragt dort nach, was ihr alles benötigt!
Danach:
1.: Deutsch lernen und A1-Zertifikat besorgen (ist unabhängig davon, wo ihr heiratet; es wird einfach benötigt für Deine Frau)
2.1: in Ukraine heiraten und dann bei der deutschen Botschaft das Visum beantragen (Nachzug zum deutschen Ehemann)
2.2.: die Papiere vorbereiten und die Heirat beim deutschen Standesamt anmelden; danach dann nationales Visum zur Eheschließung nach Deutschland beantragen (auch bei deutscher Botschaft Kiev)
2.3.: in Dänemark heiraten, ist aus Verwaltungs- und Dokumentensicht das einfachste; danach die Heirat in Deutschland registrieren und
AE beantragen
3.: Anmeldung am gemeinsamen Wohnort durchführen
4.: zur
ABH die
AE beantragen (für 3 Jahre, die
ABH geben gern weniger zu Beginn)
5. nach Verpflichtung durch die
ABH den Integrationskurs-Anbieter aussuchen und Deine Frau dahin schicken
Falls Sie hochqualifiziert ist (abgeschlossenes Studium) kann es sein, das sie nicht verpflichtet wird den Integrationskurs zu absolvieren. Hängt von ihrem Abschluss und der
ABH ab.
Mit den Kindern - liess einfach mal auf der Homepage der deutschen Botschaft in Kiev nach, die sollten Formblätter dafür haben und auflisten, was benötigt wird. Der Zuzug muss auf jedem Fall vor dem 18. Geburtstag stattfinden, danach gelten diese als Erwachsen und dann geht's nur sehr viel schwieriger bis gar nicht mehr...