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Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine (Gelesen: 16.739 mal)
Doc Holiday
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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19.12.2014 um 11:41:01
 
Hallo zusammen,

ich habe eine Frau in der Ukraine kennen und lieben gelernt. Das Problem wie oben beschrieben.... Es mag kein Problem sein aber ich wollte mich vorab einmal informieren.

Und da jeder Fall anders gelagert ist, hier nun mal meine Version.

Also ich bin deutscher, meine "zukünftige" Frau aus der Ukraine. Die ersten beiden Kinder (Sohn 13 und Tochter 15 Jahre alt) sind aus Ihrer ersten Ehe mit einem Ukrainer. Das dritte ist jetzt 6 Monate alt und von einem Amerikaner.

Sie hat das Sorgerecht (aber nicht das alleinige) für die beiden grossen Kinder. Die Kinder leben aber seit der Scheidung bei der Mutter, in einer 1-Zimmer Wohnung.... Bei dem Baby hat Sie Vater unbekannt angegeben, weil der sich nach bekannt werden das sie schwanger ist, "verpisst" hat und seitdem nichts mehr von sich hören lässt und auch keinen Unterhalt zahlt. Für das Baby sehe ich kein Problem, ich würde in dem Fall einer Vaterschaftsanerkennung natürlich zustimmen. Und da war doch was, ab einem bestimmten Alter, 16 glaube ich, kann das Kind selber bestimmen?

Auch für die anderen beiden bekommt Sie keinen Unterhalt von Ihrem EX. Sie arbeitet als Englisch Lehrerin in einer Schule hat aber jetzt Babypause und gibt privat Nachilfe Unterricht um sich "über Wasser" zu halten.

Für die Heirat an sich sehe ich keine Probleme, auch das die Heirat in der Ukraine einfacher ist als hier, ist mir durch lesen einiger Berichte hier klar geworden, aber was dann?

Was brauche ich (wir) damit alle 4 ohne Probleme nach Deutschland können.... Wobei "ohne Probleme" jetzt nicht ganz so ernst gemeint ist.... Ich weiss das eine Menge Probleme auf uns zu kommen.....

Geld ist vorhanden, auch wenn ich z.Zt. nicht arbeiten gehe. Eine grössere Wohnung wäre auch nicht das Problem. Es geht sich tatsächlich nur um den reinen "Schriftkram" den man braucht. und was ist mit Deutsch lernen? Muss Sie auch den komischen Test ablegen bevor man Ihr ein Visa gibt ?

Ach ja.... noch was.... wie sieht es aus fals Sie von mir schwanger wird? Ich würde schon gerne wollen das "Nummer 4" in Deutschland geboren wird.
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Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.12.2014 um 12:15:07
 
Sie kann durch Heirat mit einem deutschen Ehemann mit nationalem Visum einreisen. Voraussetzung ist die Ehe bzw. angemeldete Ehe in Deutschland, das A1-Zertifikat in Deutsch. Mehr eigentlich nicht. Geld ist egal bei dem Thema, Wohnungsgröße auch. Gehaltsnachweise müssen nicht erbracht werden - auch wenn viele ABH Dich danach fragen werden.

Anders beim Zuzug der Kinder. Diese ziehen zur (ausländischen) Mutter nach, da Du nicht der Vater bist. Hier muss der Lebensunterhalt für diese vollständig gedeckt werden können. Das müsst ihr nachweisen, ohne Job ist dies (langfristig) schwieriger. Du kannst zwar ein 100k-Konto (oder was auch immer) vorlegen, nur die Frage ob dies akzeptiert wird. Ansonsten musst Du zB alle Kinder adoptieren bzw. Vaterschaftsanerkennung übernehmen, dann gibt's kaum noch Probleme beim Zuzug nach Deutschland.

nächste Schritte:
Vorab: Überlegen wo ihr heiraten wollt.
Die entsprechenden Übersetzungen anfertigen (Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Scheidungsdokumente, Kinderdokumente). Auf einiges muss evtl auch eine Apostille.
Sprecht am besten das Standesamt an und fragt dort nach, was ihr alles benötigt!

Danach:
1.: Deutsch lernen und A1-Zertifikat besorgen (ist unabhängig davon, wo ihr heiratet; es wird einfach benötigt für Deine Frau)
2.1: in Ukraine heiraten und dann bei der deutschen Botschaft das Visum beantragen (Nachzug zum deutschen Ehemann)
2.2.: die Papiere vorbereiten und die Heirat beim deutschen Standesamt anmelden; danach dann nationales Visum zur Eheschließung nach Deutschland beantragen (auch bei deutscher Botschaft Kiev)
2.3.: in Dänemark heiraten, ist aus Verwaltungs- und Dokumentensicht das einfachste; danach die Heirat in Deutschland registrieren und AE beantragen
3.: Anmeldung am gemeinsamen Wohnort durchführen
4.: zur ABH die AE beantragen (für 3 Jahre, die ABH geben gern weniger zu Beginn)
5. nach Verpflichtung durch die ABH den Integrationskurs-Anbieter aussuchen und Deine Frau dahin schicken

Falls Sie hochqualifiziert ist (abgeschlossenes Studium) kann es sein, das sie nicht verpflichtet wird den Integrationskurs zu absolvieren. Hängt von ihrem Abschluss und  der ABH ab.

Mit den Kindern - liess einfach mal auf der Homepage der deutschen Botschaft in Kiev nach, die sollten Formblätter dafür haben und auflisten, was benötigt wird. Der Zuzug muss auf jedem Fall vor dem 18. Geburtstag stattfinden, danach gelten diese als Erwachsen und dann geht's nur sehr viel schwieriger bis gar nicht mehr...
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reinhard
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Antwort #2 - 19.12.2014 um 12:20:25
 
Zu Kindern über 16 Jahre: Nein, es ist keineswegs so, dass das Kind selbst entscheiden kann. Im Gegenteil: Es darf oft nicht nachziehen, dazu braucht es eine höhere Deutsch-Prüfung aus der Ukraine. Ausnahme ist, wenn es gemeinsam mit der Mutter einwandern. Deshalb lohnt es sich, allen Papierkram (auch wenn es mehrere Monate dauert) vorher zu machen und wirklich alles zu klären, bevor der Visumantrag gestellt wird.

Wenn das kleinste Kind deutsch wird (z.B. durch Vaterschaftsanerkennung), ist die Postion besser, weil die älteren Kinder dann mit einer Mutter mitreisen, die durch das deutsche Kind ein Anspruch auf ein Visum hat. Dann muss die ABH bei der LU-Sicherung Kompromisse machen.
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Antwort #3 - 19.12.2014 um 12:34:12
 
Fantastisch,

danke Ihr beiden....

ABER, was ist mit den beiden grosssen Kindern. Muss SIE hier den Weg über das Gericht gehen und das alleinige Sorgerecht beantragen? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

Die Frage der Adoption, kein Problem. Würde ich natürlich machen.

Wäre es denn besser erst zu heiraten, sie lässt die beiden grossen erst mal in der Ukraine, und dann den nächsten Schritt zu gehen, oder sollte man: Heirat, Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtproblem und Adoption mit einem Aufwasch machen?

Und das "einfache" heiraten in Dänemark gilt doch nur für EU Bürger wenn ich mich recht entsinne?

Und wenn ich es richtig verstanden habe, ist der kleinste nach Vaterschaftanerkennung deutscher?

Dann wäre das ja der erste Schritt nach der Ehe? Oder sogar noch vorher?
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reinhard
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Antwort #4 - 19.12.2014 um 13:04:41
 
Du fragst jetzt nur Punkte, die schon beantwortet sind. Es ist nett, dass Du Dich für die Antworten bedankst.

Dort stand drin: Du solltest die Informationen auf der Botschaftsseite lesen, und Du solltest erst alles klären, dann die Visumanträge stellen.
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Antwort #5 - 19.12.2014 um 13:23:48
 
Das ist nett.... das Du mich auf die Seite der deutschen Botschaft verweist....

Hilft mir aber nicht weiter was die ukrainischen Behörden haben wollen? Das Ausreise Visum muss ja auch von deren Seite genehmigt werden.

Ich meinte nicht ob Sie hier, in Deutschland, den Weg über das Gericht gehen muss, sondern in der Ukraine. Damit Sie das alleinige Sorgerecht bekommt und ich im Anschluss die Kinder adoptieren kann. Über die Adoptionswirkungen und Adoptionsbefähigug habe ich alles gelesen. Gilt aber für die BRD nicht für die Ukraine.

Jetzt sag nicht ich soll aud die Seite der ukrainischen Botschaft gehen, ich kann kein Ukrainisch.

Auch die Frage erst zu heiraten oder erst die Vaterschaft des jüngsten Kindes anzuerkennen, kann mir die deutsche Botschaft nicht beantworten. Da müssen Erfahrungswerte her?

Das habe ich gefunden zum Thema Vaterschaft:

Erkennt ein deutscher Mann die Vaterschaft für das Kind einer unverheirateten ausländischen Mutter an, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 4 Abs. 1 StAG) und damit die Berechtigung zum Aufenthalt in Deutschland. Für die Mutter ergibt sich ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Personensorge aus § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG.

(und so wie das aussieht geht das sogar OHNE die Kindesmutter zu heiraten?)
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« Zuletzt geändert: 19.12.2014 um 13:34:41 von Doc Holiday »  
 
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Antwort #6 - 19.12.2014 um 13:50:13
 
Die Fragen mit den ukrainischen Behörden sollte die Mutter klären.

Nein, es geht um ein Einreisevisum, also die deutsche Botschaft. Die benötigt, wie Du gelesen hast, eine klare rechtliche Grundlage dafür, den Kindern jeweils ein Visum zu geben. Das sollte erst geklärt werden, also bevor die Mutter einen Visumantrag stellt.

Soweit es einen Vater gibt, muss entweder die Mutter das alleine Sorgerecht haben, oder der jeweilige Vater muss eindeutig zugestimmt haben.

Wenn ein Kind keinen Vater hat, kannst Du die Vaterschaft anerkennen, dann bist Du der (rechtliche) Vater, auf die biologische Vaterschaft kommt es nicht an. Damit ist das Kind deutsch, und Du bist für das Kind auch verantwortlich. Das ist unabhängig von Deinem Verhältnis zur Mutter – die Mutter kannst Du heiraten und Dich später scheiden lassen, wenn Du willst. Das Kind erkennst Du an, eine "Scheidung" ist dann nicht möglich.

Durch ein deutsches Kind (egal ob ein anerkanntes auf Erden oder ein gezeugtes, das später kommt) ist der ganze Prozess insofern einfacher, weil die Mutter stärkere Rechte hat. Aber Du solltest in einem solchen Fall mit demjenigen Verfahren starten, das am schwierigsten ist bzw. am längsten dauert. Die anderen Verfahren startest Du dann gestaffelt, dass alle zusammen zu einem bestimmten Zeitpunkt mit ihren Visumanträgen möglichst gleichzeitig "entscheidungsreif" sind.
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Antwort #7 - 19.12.2014 um 14:16:58
 
Doc Holiday schrieb am 19.12.2014 um 13:23:48:
Das Ausreise Visum muss ja auch von deren Seite genehmigt werden. 


es gibt kein "Ausreisevisum", welches die UA Behörden genehmigen müssten.

Doc Holiday schrieb am 19.12.2014 um 13:23:48:
ich kann kein Ukrainisch.

erwarte aber nicht, dass es hier jemanden gibt, der das für dich übersetzt.
Aber deine Verkobte ist dafür erste Wahl, sie sollte das verstehen.

Doc Holiday schrieb am 19.12.2014 um 13:23:48:
Auch die Frage erst zu heiraten oder erst die Vaterschaft des jüngsten Kindes anzuerkennen, kann mir die deutsche Botschaft nicht beantworten. Da müssen Erfahrungswerte her?


Die Antwort kannst du dir nur selber geben. Beides ist möglich.
Vaterschaft zuerst anerkennen ist IMHO aber besser.

Doc Holiday schrieb am 19.12.2014 um 13:23:48:
(und so wie das aussieht geht das sogar OHNE die Kindesmutter zu heiraten?)

ja


Doc Holiday schrieb am 19.12.2014 um 13:23:48:
Damit Sie das alleinige Sorgerecht bekommt und ich im Anschluss die Kinder adoptieren kann.

Ähem, du bringst was durcheinander. Auch wenn sie alleiniges Sorgerecht hat, gibt es einen anderen rechtlichen Vater. Wenn die Kinder einen anderen rechtlichen Vater haben, kannst du sie nicht adoptieren. Erst muss der rechtliche Vater aus seiner "Rolle" verdrängt werden. Das geht insbesondere dann, wenn der rechtliche Vater nicht der biologische ist und keine Beziehung zu dem Kind aufgebaut hat.
Vergiss es.

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Antwort #8 - 19.12.2014 um 15:00:54
 
danke.... ich denke alle klarheiten sind nun beseitigt....  Zwinkernd

Zitat:
Vaterschaft zuerst anerkennen ist IMHO aber besser.


Ja, war auch mein erster Gedanke....ABER...ich will ja auch die Mutter und nicht nur das Kind.....

Zitat:
Auch wenn sie alleiniges Sorgerecht hat, gibt es einen anderen rechtlichen Vater.


Ja, da habe ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt.... Ich meinte damit , wenn Sie das alleinige Sorgerecht hat, machen die deutschen Behörden keinen Stress.....

Ich habe Ihr grade gesagt das SIe sich um einiges kümmern muss....

Sie ruft heute Abend einen befreundeten Notar an und fragt mal nach was wegen der 2 grossen Kinder zu machen ist....

Danke nochmal für die Hilfe....  Smiley
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Antwort #9 - 19.12.2014 um 15:05:07
 
Doc Holiday schrieb am 19.12.2014 um 12:34:12:
Und das "einfache" heiraten in Dänemark gilt doch nur für EU Bürger wenn ich mich recht entsinne?


Nö, das gilt für alle mit gültigem Visum. Meine chinesische Frau brauchte dafür nichts außer einer deutschen Aufenthaltsbescheinigung und ihrem Reisepass. Mit Touristenvisum kann man dort auch heiraten, dann muss man aber wieder zurück ins Heimatland und ein FZF Visum beantragen um dauerhaft in Deutschland leben zu können.
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Antwort #10 - 19.12.2014 um 15:56:28
 
Na ja:

Hauptsache – Sie bringen alle erforderlichen Dokumente mit:

    Für EU-Bürger:
        Pass mit entsprechender Gültigkeitsdauer
        Geburtsurkunde
        Aufenthaltsbescheinigung/Meldebescheinigung mit Familienstand
        Falls geschieden oder verwitwet: Scheidungsurteil mit Vermerk der Rechtskraft bzw. Sterbeurkunde
    Für Nicht-EU-Bürger:
        Pass und gültiges Schengen-Visum
        Geburtsurkunde mit Übersetzung
        Bescheinigung Form № 35 von Standesamt (Russland) mit Übersetzung, oder Ledigkeitsbescheinigung vom Russischen Konsulat
        Eidesstattliche Erklärung vor einem Notar (Ukraine) mit Übersetzung
        Ledigkeitsbescheinigung vom Standesamt mit Übersetzung (andere GUS-Staaten)
        Bescheinigung der Anmeldung
        Falls geschieden oder verwitwet: Scheidungsurkunde / Scheidungsurteil mit Apostille bzw. Sterbeurkunde


Sieht auch nicht grade viel weniger aus als in der Ukraine oder hier zu heiraten..... zumal eine Ukrainerin ja erst mal hier sein muss, oder von der Ukraine nach Dänemark, und , und, und.......

Da kommen ja auch nicht ganz unherbeliche Kosten auf einen zu. Für wen lohnt sich sowas???
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Antwort #11 - 19.12.2014 um 18:03:41
 
Die Heirat in DK lohnt sich, wenn die Ukrainerin ein Au-Pair-Mädchen mit deutscher AE ist, die nur noch sechs Wochen läuft.

Für Dich lohnt sich das Heiraten in DE, weil Ihr dann gleich deutsche Urkunden für den Rest des Lebens habt. Deshalb: Kümmerst Euch erst um die Kinder, angefangen beim Ältesten.

Dann kannst Du beim Jüngsten die Vaterschaft anerkennen (Vorsicht: endgültig!), das Kind ist dann deutsch, die Mutter ist "Familienangehörige eines Deutschen". Damit kann sie einfach ein Visum und eine AE bekommen. Sie sollte aber nur ein Visum beantragen, wenn das für die älteren Kinder geregelt ist.

Und dann sind alle hier, und Ihr könnt in Ruhe über das Heiraten sprechen.
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Antwort #12 - 19.12.2014 um 18:40:27
 
Und immer daran denken, dass man mit der Vaterschaftsanerkennung und der VE für die beiden älteren Kinder eine hohe und langfristige Bürde aufnimmt.  Cool
Und die Sprachkenntnisse im Auge behalten, speziell für das ältere Kind

Viel Erfolg
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Antwort #13 - 19.12.2014 um 19:44:06
 
Jajaja...jetzt fang Du auch noch an..... Zunge

Ich muss mir das schon von Anfang an im Bekannten und Verwandtenkreis anhören.....

Was mir tatsächlich etwas Angst macht, ist die  Vaterschaftanerkennung....

Der Rest löst sich im Falle einer Scheidung wieder auf. Aber den kleinen Scheisser habe ich am Bein..... Laut lachend

Ach deutsch Test....die Kinder lernen deutsch in der Schule, das sollte kein Problem sein. Aber die Mutter.....englisch 1 , aber deutsch.......hmmmmmm...da müssen noch ein paar Nachhilfestunden her.... Zwinkernd
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Antwort #14 - 19.12.2014 um 20:48:13
 
Zitat:
ajaja...jetzt fang Du auch noch an..... Zunge

Ich muss mir das schon von Anfang an im Bekannten und Verwandtenkreis anhören.....

Man muss sich das nur in Ruhe überlegen....niemand weiß wie lange eine Beziehung gut geht (auch wenn man sich selbst und jeden anderen nur das Beste wünscht)! aber bei Vaterschaftsanerkennung für ein "fremdes" Kind hat man bis über das 18. Lebensjahr die finanzielle Verantwortung.


Zitat:
Was mir tatsächlich etwas Angst macht, ist die  Vaterschaftanerkennung....

laube ich Dir, denn bei Vaterschaftsanerkennung für ein "fremdes" Kind hat man bis über das 18. Lebensjahr die finanzielle Verantwortung.

Code:
Der Rest löst sich im Falle einer Scheidung wieder auf. Aber den kleinen Scheisser habe ich am Bein..... Laut lachend



Nicht wirklich! Wenn Du dich scheiden lassen solltest, kann deine Ex (aufgrund Mutter eines Deutschen Kindes) in Deutschland bleiben. Da gilt dann deine VE weiter und wird nebem dem Unterhalt vermutlich auch noch fällig werden!


Zitat:
Ach deutsch Test....die Kinder lernen deutsch in der Schule, das sollte kein Problem sein. Aber die Mutter.....englisch 1 , aber deutsch.......hmmmmmm...da müssen noch ein paar Nachhilfestunden her.... Zwinkernd

Wenn ein Kind allein (ohne Mutter) nachziehen soll und über 16 ist, muss es Deutsch C1 (nahezu Muttersprache) haben, das ist so leicht nicht! Mutter muss lediglich A1 bei Hochzeit oder nichts bei Vaterschaftsanerkennung machen  Laut lachend

Man muss halt in Ruhe drüber nachdenken, denn 3 Kinder sind eine hohe Verantwortung. Du wirst schon richtig entscheiden...Viel Erfolg
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