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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
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Beitrag begonnen von Doc Holiday am 19.12.2014 um 11:41:01

Titel: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Doc Holiday am 19.12.2014 um 11:41:01
Hallo zusammen,

ich habe eine Frau in der Ukraine kennen und lieben gelernt. Das Problem wie oben beschrieben.... Es mag kein Problem sein aber ich wollte mich vorab einmal informieren.

Und da jeder Fall anders gelagert ist, hier nun mal meine Version.

Also ich bin deutscher, meine "zukünftige" Frau aus der Ukraine. Die ersten beiden Kinder (Sohn 13 und Tochter 15 Jahre alt) sind aus Ihrer ersten Ehe mit einem Ukrainer. Das dritte ist jetzt 6 Monate alt und von einem Amerikaner.

Sie hat das Sorgerecht (aber nicht das alleinige) für die beiden grossen Kinder. Die Kinder leben aber seit der Scheidung bei der Mutter, in einer 1-Zimmer Wohnung.... Bei dem Baby hat Sie Vater unbekannt angegeben, weil der sich nach bekannt werden das sie schwanger ist, "verpisst" hat und seitdem nichts mehr von sich hören lässt und auch keinen Unterhalt zahlt. Für das Baby sehe ich kein Problem, ich würde in dem Fall einer Vaterschaftsanerkennung natürlich zustimmen. Und da war doch was, ab einem bestimmten Alter, 16 glaube ich, kann das Kind selber bestimmen?

Auch für die anderen beiden bekommt Sie keinen Unterhalt von Ihrem EX. Sie arbeitet als Englisch Lehrerin in einer Schule hat aber jetzt Babypause und gibt privat Nachilfe Unterricht um sich "über Wasser" zu halten.

Für die Heirat an sich sehe ich keine Probleme, auch das die Heirat in der Ukraine einfacher ist als hier, ist mir durch lesen einiger Berichte hier klar geworden, aber was dann?

Was brauche ich (wir) damit alle 4 ohne Probleme nach Deutschland können.... Wobei "ohne Probleme" jetzt nicht ganz so ernst gemeint ist.... Ich weiss das eine Menge Probleme auf uns zu kommen.....

Geld ist vorhanden, auch wenn ich z.Zt. nicht arbeiten gehe. Eine grössere Wohnung wäre auch nicht das Problem. Es geht sich tatsächlich nur um den reinen "Schriftkram" den man braucht. und was ist mit Deutsch lernen? Muss Sie auch den komischen Test ablegen bevor man Ihr ein Visa gibt ?

Ach ja.... noch was.... wie sieht es aus fals Sie von mir schwanger wird? Ich würde schon gerne wollen das "Nummer 4" in Deutschland geboren wird.

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Nonjo am 19.12.2014 um 12:15:07
Sie kann durch Heirat mit einem deutschen Ehemann mit nationalem Visum einreisen. Voraussetzung ist die Ehe bzw. angemeldete Ehe in Deutschland, das A1-Zertifikat in Deutsch. Mehr eigentlich nicht. Geld ist egal bei dem Thema, Wohnungsgröße auch. Gehaltsnachweise müssen nicht erbracht werden - auch wenn viele ABH Dich danach fragen werden.

Anders beim Zuzug der Kinder. Diese ziehen zur (ausländischen) Mutter nach, da Du nicht der Vater bist. Hier muss der Lebensunterhalt für diese vollständig gedeckt werden können. Das müsst ihr nachweisen, ohne Job ist dies (langfristig) schwieriger. Du kannst zwar ein 100k-Konto (oder was auch immer) vorlegen, nur die Frage ob dies akzeptiert wird. Ansonsten musst Du zB alle Kinder adoptieren bzw. Vaterschaftsanerkennung übernehmen, dann gibt's kaum noch Probleme beim Zuzug nach Deutschland.

nächste Schritte:
Vorab: Überlegen wo ihr heiraten wollt.
Die entsprechenden Übersetzungen anfertigen (Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Scheidungsdokumente, Kinderdokumente). Auf einiges muss evtl auch eine Apostille.
Sprecht am besten das Standesamt an und fragt dort nach, was ihr alles benötigt!

Danach:
1.: Deutsch lernen und A1-Zertifikat besorgen (ist unabhängig davon, wo ihr heiratet; es wird einfach benötigt für Deine Frau)
2.1: in Ukraine heiraten und dann bei der deutschen Botschaft das Visum beantragen (Nachzug zum deutschen Ehemann)
2.2.: die Papiere vorbereiten und die Heirat beim deutschen Standesamt anmelden; danach dann nationales Visum zur Eheschließung nach Deutschland beantragen (auch bei deutscher Botschaft Kiev)
2.3.: in Dänemark heiraten, ist aus Verwaltungs- und Dokumentensicht das einfachste; danach die Heirat in Deutschland registrieren und AE beantragen
3.: Anmeldung am gemeinsamen Wohnort durchführen
4.: zur ABH die AE beantragen (für 3 Jahre, die ABH geben gern weniger zu Beginn)
5. nach Verpflichtung durch die ABH den Integrationskurs-Anbieter aussuchen und Deine Frau dahin schicken

Falls Sie hochqualifiziert ist (abgeschlossenes Studium) kann es sein, das sie nicht verpflichtet wird den Integrationskurs zu absolvieren. Hängt von ihrem Abschluss und  der ABH ab.

Mit den Kindern - liess einfach mal auf der Homepage der deutschen Botschaft in Kiev nach, die sollten Formblätter dafür haben und auflisten, was benötigt wird. Der Zuzug muss auf jedem Fall vor dem 18. Geburtstag stattfinden, danach gelten diese als Erwachsen und dann geht's nur sehr viel schwieriger bis gar nicht mehr...

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von reinhard am 19.12.2014 um 12:20:25
Zu Kindern über 16 Jahre: Nein, es ist keineswegs so, dass das Kind selbst entscheiden kann. Im Gegenteil: Es darf oft nicht nachziehen, dazu braucht es eine höhere Deutsch-Prüfung aus der Ukraine. Ausnahme ist, wenn es gemeinsam mit der Mutter einwandern. Deshalb lohnt es sich, allen Papierkram (auch wenn es mehrere Monate dauert) vorher zu machen und wirklich alles zu klären, bevor der Visumantrag gestellt wird.

Wenn das kleinste Kind deutsch wird (z.B. durch Vaterschaftsanerkennung), ist die Postion besser, weil die älteren Kinder dann mit einer Mutter mitreisen, die durch das deutsche Kind ein Anspruch auf ein Visum hat. Dann muss die ABH bei der LU-Sicherung Kompromisse machen.

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Doc Holiday am 19.12.2014 um 12:34:12
Fantastisch,

danke Ihr beiden....

ABER, was ist mit den beiden grosssen Kindern. Muss SIE hier den Weg über das Gericht gehen und das alleinige Sorgerecht beantragen? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

Die Frage der Adoption, kein Problem. Würde ich natürlich machen.

Wäre es denn besser erst zu heiraten, sie lässt die beiden grossen erst mal in der Ukraine, und dann den nächsten Schritt zu gehen, oder sollte man: Heirat, Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtproblem und Adoption mit einem Aufwasch machen?

Und das "einfache" heiraten in Dänemark gilt doch nur für EU Bürger wenn ich mich recht entsinne?

Und wenn ich es richtig verstanden habe, ist der kleinste nach Vaterschaftanerkennung deutscher?

Dann wäre das ja der erste Schritt nach der Ehe? Oder sogar noch vorher?

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von reinhard am 19.12.2014 um 13:04:41
Du fragst jetzt nur Punkte, die schon beantwortet sind. Es ist nett, dass Du Dich für die Antworten bedankst.

Dort stand drin: Du solltest die Informationen auf der Botschaftsseite lesen, und Du solltest erst alles klären, dann die Visumanträge stellen.

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Doc Holiday am 19.12.2014 um 13:23:48
Das ist nett.... das Du mich auf die Seite der deutschen Botschaft verweist....

Hilft mir aber nicht weiter was die ukrainischen Behörden haben wollen? Das Ausreise Visum muss ja auch von deren Seite genehmigt werden.

Ich meinte nicht ob Sie hier, in Deutschland, den Weg über das Gericht gehen muss, sondern in der Ukraine. Damit Sie das alleinige Sorgerecht bekommt und ich im Anschluss die Kinder adoptieren kann. Über die Adoptionswirkungen und Adoptionsbefähigug habe ich alles gelesen. Gilt aber für die BRD nicht für die Ukraine.

Jetzt sag nicht ich soll aud die Seite der ukrainischen Botschaft gehen, ich kann kein Ukrainisch.

Auch die Frage erst zu heiraten oder erst die Vaterschaft des jüngsten Kindes anzuerkennen, kann mir die deutsche Botschaft nicht beantworten. Da müssen Erfahrungswerte her?

Das habe ich gefunden zum Thema Vaterschaft:

Erkennt ein deutscher Mann die Vaterschaft für das Kind einer unverheirateten ausländischen Mutter an, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 4 Abs. 1 StAG) und damit die Berechtigung zum Aufenthalt in Deutschland. Für die Mutter ergibt sich ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Personensorge aus § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG.

(und so wie das aussieht geht das sogar OHNE die Kindesmutter zu heiraten?)

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von reinhard am 19.12.2014 um 13:50:13
Die Fragen mit den ukrainischen Behörden sollte die Mutter klären.

Nein, es geht um ein Einreisevisum, also die deutsche Botschaft. Die benötigt, wie Du gelesen hast, eine klare rechtliche Grundlage dafür, den Kindern jeweils ein Visum zu geben. Das sollte erst geklärt werden, also bevor die Mutter einen Visumantrag stellt.

Soweit es einen Vater gibt, muss entweder die Mutter das alleine Sorgerecht haben, oder der jeweilige Vater muss eindeutig zugestimmt haben.

Wenn ein Kind keinen Vater hat, kannst Du die Vaterschaft anerkennen, dann bist Du der (rechtliche) Vater, auf die biologische Vaterschaft kommt es nicht an. Damit ist das Kind deutsch, und Du bist für das Kind auch verantwortlich. Das ist unabhängig von Deinem Verhältnis zur Mutter – die Mutter kannst Du heiraten und Dich später scheiden lassen, wenn Du willst. Das Kind erkennst Du an, eine "Scheidung" ist dann nicht möglich.

Durch ein deutsches Kind (egal ob ein anerkanntes auf Erden oder ein gezeugtes, das später kommt) ist der ganze Prozess insofern einfacher, weil die Mutter stärkere Rechte hat. Aber Du solltest in einem solchen Fall mit demjenigen Verfahren starten, das am schwierigsten ist bzw. am längsten dauert. Die anderen Verfahren startest Du dann gestaffelt, dass alle zusammen zu einem bestimmten Zeitpunkt mit ihren Visumanträgen möglichst gleichzeitig "entscheidungsreif" sind.

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von erne am 19.12.2014 um 14:16:58

Doc Holiday schrieb am 19.12.2014 um 13:23:48:
Das Ausreise Visum muss ja auch von deren Seite genehmigt werden. 


es gibt kein "Ausreisevisum", welches die UA Behörden genehmigen müssten.


Doc Holiday schrieb am 19.12.2014 um 13:23:48:
ich kann kein Ukrainisch.

erwarte aber nicht, dass es hier jemanden gibt, der das für dich übersetzt.
Aber deine Verkobte ist dafür erste Wahl, sie sollte das verstehen.


Doc Holiday schrieb am 19.12.2014 um 13:23:48:
Auch die Frage erst zu heiraten oder erst die Vaterschaft des jüngsten Kindes anzuerkennen, kann mir die deutsche Botschaft nicht beantworten. Da müssen Erfahrungswerte her?


Die Antwort kannst du dir nur selber geben. Beides ist möglich.
Vaterschaft zuerst anerkennen ist IMHO aber besser.


Doc Holiday schrieb am 19.12.2014 um 13:23:48:
(und so wie das aussieht geht das sogar OHNE die Kindesmutter zu heiraten?)

ja



Doc Holiday schrieb am 19.12.2014 um 13:23:48:
Damit Sie das alleinige Sorgerecht bekommt und ich im Anschluss die Kinder adoptieren kann.

Ähem, du bringst was durcheinander. Auch wenn sie alleiniges Sorgerecht hat, gibt es einen anderen rechtlichen Vater. Wenn die Kinder einen anderen rechtlichen Vater haben, kannst du sie nicht adoptieren. Erst muss der rechtliche Vater aus seiner "Rolle" verdrängt werden. Das geht insbesondere dann, wenn der rechtliche Vater nicht der biologische ist und keine Beziehung zu dem Kind aufgebaut hat.
Vergiss es.


Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Doc Holiday am 19.12.2014 um 15:00:54
danke.... ich denke alle klarheiten sind nun beseitigt....  ;)


Zitat:
Vaterschaft zuerst anerkennen ist IMHO aber besser.


Ja, war auch mein erster Gedanke....ABER...ich will ja auch die Mutter und nicht nur das Kind.....


Zitat:
Auch wenn sie alleiniges Sorgerecht hat, gibt es einen anderen rechtlichen Vater.


Ja, da habe ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt.... Ich meinte damit , wenn Sie das alleinige Sorgerecht hat, machen die deutschen Behörden keinen Stress.....

Ich habe Ihr grade gesagt das SIe sich um einiges kümmern muss....

Sie ruft heute Abend einen befreundeten Notar an und fragt mal nach was wegen der 2 grossen Kinder zu machen ist....

Danke nochmal für die Hilfe....  :)

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Obst88 am 19.12.2014 um 15:05:07

Doc Holiday schrieb am 19.12.2014 um 12:34:12:
Und das "einfache" heiraten in Dänemark gilt doch nur für EU Bürger wenn ich mich recht entsinne?


Nö, das gilt für alle mit gültigem Visum. Meine chinesische Frau brauchte dafür nichts außer einer deutschen Aufenthaltsbescheinigung und ihrem Reisepass. Mit Touristenvisum kann man dort auch heiraten, dann muss man aber wieder zurück ins Heimatland und ein FZF Visum beantragen um dauerhaft in Deutschland leben zu können.

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Doc Holiday am 19.12.2014 um 15:56:28
Na ja:

Hauptsache – Sie bringen alle erforderlichen Dokumente mit:

    Für EU-Bürger:
        Pass mit entsprechender Gültigkeitsdauer
        Geburtsurkunde
        Aufenthaltsbescheinigung/Meldebescheinigung mit Familienstand
        Falls geschieden oder verwitwet: Scheidungsurteil mit Vermerk der Rechtskraft bzw. Sterbeurkunde
    Für Nicht-EU-Bürger:
        Pass und gültiges Schengen-Visum
        Geburtsurkunde mit Übersetzung
        Bescheinigung Form № 35 von Standesamt (Russland) mit Übersetzung, oder Ledigkeitsbescheinigung vom Russischen Konsulat
        Eidesstattliche Erklärung vor einem Notar (Ukraine) mit Übersetzung
        Ledigkeitsbescheinigung vom Standesamt mit Übersetzung (andere GUS-Staaten)
        Bescheinigung der Anmeldung
        Falls geschieden oder verwitwet: Scheidungsurkunde / Scheidungsurteil mit Apostille bzw. Sterbeurkunde


Sieht auch nicht grade viel weniger aus als in der Ukraine oder hier zu heiraten..... zumal eine Ukrainerin ja erst mal hier sein muss, oder von der Ukraine nach Dänemark, und , und, und.......

Da kommen ja auch nicht ganz unherbeliche Kosten auf einen zu. Für wen lohnt sich sowas???

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von reinhard am 19.12.2014 um 18:03:41
Die Heirat in DK lohnt sich, wenn die Ukrainerin ein Au-Pair-Mädchen mit deutscher AE ist, die nur noch sechs Wochen läuft.

Für Dich lohnt sich das Heiraten in DE, weil Ihr dann gleich deutsche Urkunden für den Rest des Lebens habt. Deshalb: Kümmerst Euch erst um die Kinder, angefangen beim Ältesten.

Dann kannst Du beim Jüngsten die Vaterschaft anerkennen (Vorsicht: endgültig!), das Kind ist dann deutsch, die Mutter ist "Familienangehörige eines Deutschen". Damit kann sie einfach ein Visum und eine AE bekommen. Sie sollte aber nur ein Visum beantragen, wenn das für die älteren Kinder geregelt ist.

Und dann sind alle hier, und Ihr könnt in Ruhe über das Heiraten sprechen.

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von deerhunter am 19.12.2014 um 18:40:27
Und immer daran denken, dass man mit der Vaterschaftsanerkennung und der VE für die beiden älteren Kinder eine hohe und langfristige Bürde aufnimmt.  8-)
Und die Sprachkenntnisse im Auge behalten, speziell für das ältere Kind

Viel Erfolg

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Doc Holiday am 19.12.2014 um 19:44:06
Jajaja...jetzt fang Du auch noch an..... :P

Ich muss mir das schon von Anfang an im Bekannten und Verwandtenkreis anhören.....

Was mir tatsächlich etwas Angst macht, ist die  Vaterschaftanerkennung....

Der Rest löst sich im Falle einer Scheidung wieder auf. Aber den kleinen Scheisser habe ich am Bein..... ;D

Ach deutsch Test....die Kinder lernen deutsch in der Schule, das sollte kein Problem sein. Aber die Mutter.....englisch 1 , aber deutsch.......hmmmmmm...da müssen noch ein paar Nachhilfestunden her.... ;)

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von deerhunter am 19.12.2014 um 20:48:13

Zitat:
ajaja...jetzt fang Du auch noch an..... Zunge

Ich muss mir das schon von Anfang an im Bekannten und Verwandtenkreis anhören.....

Man muss sich das nur in Ruhe überlegen....niemand weiß wie lange eine Beziehung gut geht (auch wenn man sich selbst und jeden anderen nur das Beste wünscht)! aber bei Vaterschaftsanerkennung für ein "fremdes" Kind hat man bis über das 18. Lebensjahr die finanzielle Verantwortung.



Zitat:
Was mir tatsächlich etwas Angst macht, ist die  Vaterschaftanerkennung....

laube ich Dir, denn bei Vaterschaftsanerkennung für ein "fremdes" Kind hat man bis über das 18. Lebensjahr die finanzielle Verantwortung.


Code:
Der Rest löst sich im Falle einer Scheidung wieder auf. Aber den kleinen Scheisser habe ich am Bein..... Laut lachend

Nicht wirklich! Wenn Du dich scheiden lassen solltest, kann deine Ex (aufgrund Mutter eines Deutschen Kindes) in Deutschland bleiben. Da gilt dann deine VE weiter und wird nebem dem Unterhalt vermutlich auch noch fällig werden!



Zitat:
Ach deutsch Test....die Kinder lernen deutsch in der Schule, das sollte kein Problem sein. Aber die Mutter.....englisch 1 , aber deutsch.......hmmmmmm...da müssen noch ein paar Nachhilfestunden her.... Zwinkernd

Wenn ein Kind allein (ohne Mutter) nachziehen soll und über 16 ist, muss es Deutsch C1 (nahezu Muttersprache) haben, das ist so leicht nicht! Mutter muss lediglich A1 bei Hochzeit oder nichts bei Vaterschaftsanerkennung machen  ;D

Man muss halt in Ruhe drüber nachdenken, denn 3 Kinder sind eine hohe Verantwortung. Du wirst schon richtig entscheiden...Viel Erfolg

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Petersburger am 19.12.2014 um 21:15:49

deerhunter schrieb am 19.12.2014 um 20:48:13:
Da gilt dann deine VE weiter

Was für eine VE?


deerhunter schrieb am 19.12.2014 um 20:48:13:
Wenn ein Kind allein (ohne Mutter) nachziehen soll und über 16 ist, muss es Deutsch C1 (nahezu Muttersprache) haben, das ist so leicht nicht!

Wieso allein? Habe ich nicht richtig gelesen?

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von reinhard am 20.12.2014 um 12:21:50

Petersburger schrieb am 19.12.2014 um 21:15:49:
Was für eine VE?

Wieso allein? Habe ich nicht richtig gelesen?


Das Problem ist, dass wir versuchen, den Anfragenden die Rechtslage zu erklären. Er scheint aber Antworten nicht wirklich zu lesen. So hat er die Antwort, dass die Mutter zum deutschen Kind ohne A1-Zertifikat nachziehen kann, die also gemeinsam herkommen können, glaubt aber immer noch, sie müsste seinetwegen vorher Deutsch lernen.

Ich denke, wenn er alle Antworten noch mal in Ruhe liest, kommt etwas mehr Ordnung in die Gedanken.

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Doc Holiday am 20.12.2014 um 12:34:12
Danke Reinhard,

ich re­sü­mie­re einfach einmal das was ich verstanden habe.

Also, ich erkenne die Vaterschaft des jüngsten an, somit kann die Mutter und "mein Sohn" schon mal ohne Probleme, und ohne deutsch Test nach Deutschland einreisen.

Das Problem ist gelöst.

Nun zu den beiden anderen Kindern (13und15)...

Wenn die Mutter in Deutschland ist, stelle ich den Antrag auf Familien zusammenführung. (wie lange dauert so etwas?)

Wenn der Vater in der Ukraine sich quer stellt und NICHT bereit ist die Kinder gehen zu lassen, versuche ich die "Härtefall" Regelung anzuwenden, da der Vater weder Wohnung noch eigenes Einkommen hat, dürfte das auch kein Problem sein? Wo sollen die Kinder bleiben wenn die Mutter hier ist? Es gibt keine nahen Verwandten!


Zitat:
4) Im Übrigen kann dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es auf Grund der Umstände des Einzelfalls zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist. Hierbei sind das Kindeswohl und die familiäre Situation zu berücksichtigen.


Das Problem was ich sehe, die Mutter will natürlich nicht OHNE Ihre Kinder nach Deutschland kommen, ob man das schon im Vorfeld klären kann, so das alle 4 auf einmal nach Deutschland kommen können?

Wie gesagt, wir gehen jetzt einfach mal davon aus das der Vater sich quer stellt.

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von deerhunter am 20.12.2014 um 12:46:51

Zitat:
lso, ich erkenne die Vaterschaft des jüngsten an, somit kann die Mutter und "mein Sohn" schon mal ohne Probleme, und ohne deutsch Test nach Deutschland einreisen.

Das Problem ist gelöst.

Nun zu den beiden anderen Kindern (13und15)...

Wenn die Mutter in Deutschland ist, stelle ich den Antrag auf Familien zusammenführung. (wie lange dauert so etwas?)

Das solltest du eben vermeiden  ;D
Wenn die Mutter schon in Deutschland ist und die Kinder nachziehen, müssen Sie (wenn über 16, was die Große dann vermutlich ist) Deutsch C1 nachweisen. Und stell dir das nicht so einfach vor!
Außerdem wirst du vermutlich für den Zuzug der "fremden" Kinder deiner Frau dann eine VE machen müssen, bzw. der LU muss gewährleistet sein. Dazu brauchst du regelmäßiges Einkommen (was du lt. eigenen Angaben nicht hast).
Du solltest jetzt erstmal das Sorgerecht der großen Kinder klären, ob diese denn überhaupt nach Deutschland dürfen! Dann kann man weitere Schritte in Angriff nehmen


Zitat:
Wenn der Vater in der Ukraine sich quer stellt und NICHT bereit ist die Kinder gehen zu lassen, versuche ich die "Härtefall" Regelung anzuwenden, da der Vater weder Wohnung noch eigenes Einkommen hat, dürfte das auch kein Problem sein? Wo sollen die Kinder bleiben wenn die Mutter hier ist? Es gibt keine nahen Verwandten!

Diesen Härtefall nachzuweisen wird dir kaum gelingen und wenn der Vater sich querstellt wirst du Jahrelang gerichtlich mit den Behörden in der Ukraine streiten bis es ein Ergebnis gibt....dann sind die KInder zu alt für einen Nachzug ;D  Versuche lieber den Vater gnädig zu stimmen (kleine Geschenke erhöhen die Freundschaft)...alles andere wird ein langer und teurer Kampf, den du kaum gewinnen kannst  ::)

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Doc Holiday am 20.12.2014 um 12:58:11

Zitat:
Kinder deiner Frau dann eine VE machen müssen, bzw. der LU muss gewährleistet sein.


Hmmm... da hat Petersburger aber etwas anderes geschrieben?


Zitat:
Was für eine VE?


Ich muss die Mutter ja nicht mal heiraten damit Sie samt Baby her kommt. Warum sollte ich dann eine VE oder LU für deren Kinder machen???

Die grosse wird im Juni nächsten Jahres 16. Bis dahin sollte das "gröbste" geklärt sein...?

Und ja, ich weiss, wenn ER sich quer stellt, wird es ein langer Weg mit Rechtsanwalt in der Ukraine....ABER... ich habe von Fällen gelesen da haben die Kinder ein Visa bekommen und die Mutter hat sich samt Kindern nach Deutschland aus dem Staub gemacht, auch OHNE Einverständniss des Vater´s....

Ist zwar nicht die "feine englische Art" , aber wenn es nicht anders geht ?

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Petersburger am 20.12.2014 um 13:14:53
Tatsächlich ist - obwohl kein Selbstläufer - eine VE hier nicht erforderlich. Noch nicht mal der gesicherte LU.

Deutsche Kinder haben das Recht, in Deutschland zu leben. Ihre ausländische Mutter auch. Und deren nichtdeutsche Kinder können dann auch miteinreisen (nicht nachziehen!), weil man der Mutter nicht zumuten darf, sich zwischen ihren Kindern entscheiden zu müssen.

Habe ich bis hierhin irgendwas vom Vater des deutschen Kindes geschrieben?
Nein, weil der keine Voraussetzung für die ganze Geschichte ist.
Ist er da - gut.
Kann er den LU finanzieren? - Noch besser!

Aber selbst wenn es ihn gar nicht gäbe (nach seinem Tod z.B.) gälte immer noch das im zweiten Absatz dieser Antwort Geschriebene.

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von deerhunter am 20.12.2014 um 13:19:53

Zitat:
Die grosse wird im Juni nächsten Jahres 16. Bis dahin sollte das "gröbste" geklärt sein...?

Das wird eng! Sind nur 6 Monate, bis dahin ist nicht mal das Sorgerecht geklärt

Ein ausländisches Kind unter 18 Jahren erhält ohne weitere Bedingungen ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis, wenn es bei seiner Mutter oder seinem Vater in Deutschland leben will und dieses Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit hat (z. B. nach einer Einbürgerung).

Beim Nachzug von sonstigen Kindern kommt es auf das Alter an. In jedem Fall muss zunächst der Lebensunterhalt des Kindes gesichert und eine ausreichend große Wohnung vorhanden sein. Kinder, die noch nicht 16 Jahre alt geworden sind, erhalten ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis, wenn beide Eltern oder das allein sorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Ist das Kind schon 16 Jahre alt, wird verlangt, dass es bereits deutsch spricht. Beherrscht das Kind noch nicht die deutsche Sprache, wird geprüft, ob eine schnelle Integration möglich erscheint. Bei Vorliegen einer besonderen Härte kann ausnahmsweise bei allen Kindern unter 18 Jahren der Nachzug gestattet werden. Bei bestimmten humanitären Aufenthaltserlaubnissen ist der Nachzug von Kindern nicht erlaubt.

Deshalb vorher Sorgerecht klären und Mutter zusammen mit Kindern einreisen lassen....wird aber etwas dauern...

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Doc Holiday am 20.12.2014 um 13:29:25
Also.... wie ich das verstehe kommt hier grade ein Widerspruch auf?

Petersburger schreibt:


Zitat:
Tatsächlich ist - obwohl kein Selbstläufer - eine VE hier nicht erforderlich. Noch nicht mal der gesicherte LU.


Und darauf deerhunter:


Zitat:
Beim Nachzug von sonstigen Kindern kommt es auf das Alter an. In jedem Fall muss zunächst der Lebensunterhalt des Kindes gesichert und eine ausreichend große Wohnung vorhanden sein. 


was denn nun?

LU und VE für die beiden grossen Kinder, JA oder NEIN?


Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von erne am 20.12.2014 um 13:35:00

Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:34:12:
Wenn die Mutter in Deutschland ist, stelle ich den Antrag auf Familien zusammenführung. (wie lange dauert so etwas?)


nein nein, DU nicht
Die Nachziehenden müssten den Antrag stellen.
Und hier musst du noch mal alles druchlesen und die Gedanken ordnen.
Wenn die Kinder alleine nachziehen (die Mutter also bereits in D ist) wir es schwieriger, und wenn das älteste Kind bis dahin bereits 15 ist, wird es extrem schwer, da es dann richtig gute Deutschkenntnisse nachweisen muss. Kannst du IMHO vergessen.
Also müssen sie alle gemeinsam nachziehen.

Wie lange das dauert, hängt von den Urkunden ab ... wie lange Ihr braucht diese in der erforderlichen Form beizubringen.
Wenn die Unterlagen da sind, komplett und in der richtigen Form, schätze ich so 2-6 Wochen.


Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:34:12:
Wenn der Vater in der Ukraine sich quer stellt und NICHT bereit ist die Kinder gehen zu lassen, versuche ich die "Härtefall" Regelung anzuwenden, da der Vater weder Wohnung noch eigenes Einkommen hat, dürfte das auch kein Problem sein?

Unterschätze das nicht. Das wird ein richtiges Problem.
So was kann man aber in  der Regel intern lösen, da jeder käuflich ist.


Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:34:12:
Wo sollen die Kinder bleiben wenn die Mutter hier ist? Es gibt keine nahen Verwandten!

Beim Vater, der auch Sorgerecht hat. Das geht die UA Behörden an, die detuschen werden sich da nicht einmischen und auch keiner Kindesentführung Vorschub leisten (und das wäre ene, wenn der Vater nicht zustimmt)


Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:34:12:
ob man das schon im Vorfeld klären kann, so das alle 4 auf einmal nach Deutschland kommen können?


ja, kann man .... man muss "nur" die Voraussetzungen erfüllen.


Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:34:12:
davon aus das der Vater sich quer stellt. 


entweder er liebt die Kinder und hängt an ihnen, dann will er sie auch bei sich haben und dann wird es schwer
ansonsten: $$$


deerhunter schrieb am 20.12.2014 um 12:46:51:
Außerdem wirst du vermutlich für den Zuzug der "fremden" Kinder deiner Frau dann eine VE machen müssen, bzw. der LU muss gewährleistet sein. 


das gilt auch bei "gleichzeitigem" Zuzug.
Hier ist aber der Fall ggf. etwas atypisch: es gibt auch ein deutsches Kind, dann gibt es Ausnahmen.


Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:58:11:
Zitat:
Kinder deiner Frau dann eine VE machen müssen, bzw. der LU muss gewährleistet sein.


Hmmm... da hat Petersburger aber etwas anderes geschrieben?

grundsätzlich ist dann VE für die großen Kinder nötig, da sie zu einem Ausländer nachziehen.
Aber druch ein deutsches Kind ergibt sich ein Sonderfall: die Kinder sollen nicht von der Mutter getrennt werden und das deutsche Kind hat ein uneingeschränktes Recht in D zu lebe.
Das Problem mit dem Vater bleibt aber.


Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:58:11:
Warum sollte ich dann eine VE oder LU für deren Kinder machen???

damit diese Kinder kommen können.

Kette ist:
Kind deutsch. Mutter zieht zum deutschen Kind, du bist irrelevant. Große Kinder nicht Deutsch, sie ziehen weder zu Dir noch zum Brunder, sondern zur ausländischen Mutter.
Für Zuzug zu Ausländern muss der LU gesichert sein.

Her gibt es aber eine Zwickmühle: die Mutter kann sich nicht teilen.
Die Behörden werden aber erstmal voraussichtlich eine VE wollen!


Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:58:11:
Die grosse wird im Juni nächsten Jahres 16. Bis dahin sollte das "gröbste" geklärt sein...?

oder gemeinsam innerhalb der nächsten 2.5 Jahre nachziehen


Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:58:11:
ich habe von Fällen gelesen da haben die Kinder ein Visa bekommen und die Mutter hat sich samt Kindern nach Deutschland aus dem Staub gemacht, auch OHNE Einverständniss des Vater´s...

und ich habe mal gelesen, die Erde wäre eine flache Scheibe

Vllt. wurde in dem Fall dem Vater durch das UA Gericht das Elternrecht entzogen?
egal, wenn es sowas mal gab, warum sollte es auch für dich gelten?
Vllt. wird es klappen, gehe aber nicht davon aus, die Rechtslage ist anders.
Kindesentführung ist kein Kavalierdelikt.


.......................................................
Nachtrag

Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 13:29:25:
LU und VE für die beiden grossen Kinder, JA oder NEIN?


grundsätzlich ja
Hier Sonderfall, also ggf. nein

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von deerhunter am 20.12.2014 um 13:50:15

Zitat:
es gibt auch ein deutsches Kind


Noch ist das Kind ja nicht Deutsch, sondern vom Amerikaner! Hier muss erstmal eine Anerkennung stattfinden!


Zitat:
LU und VE für die beiden grossen Kinder, JA oder NEIN?

Möglicherweise nein, aber i.d.R. wird die ABH eine VE verlangen

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Doc Holiday am 20.12.2014 um 13:50:19
Die Anerkennung sehe ich als das kleinste Problem....

Die Kinder sind ALLEINE und ohne Einkommen wenn die Mutter her kommt. Wohnen könnten sie zwar in der jetztigen Wohnung, aber wer soll für die Kinder sorgen? Das fällt schon mal flach.


Zitat:
Kind deutsch. Mutter zieht zum deutschen Kind, du bist irrelevant. Große Kinder nicht Deutsch, sie ziehen weder zu Dir noch zum Brunder, sondern zur ausländischen Mutter.
Für Zuzug zu Ausländern muss der LU gesichert sein.

Her gibt es aber eine Zwickmühle: die Mutter kann sich nicht teilen.
Die Behörden werden aber erstmal voraussichtlich eine VE wollen!


Genau, Mutter bei Ihrem deutschen Kind. Mutter kann erst mal die Sprache nicht und kann Aufrgund des kleinen Kindes auch nicht arbeiten gehen, selbst wenn Sie deutsch sprechen könnte,  wie soll Sie den LU und/oder die VE machen?


Zitat:
Hier ist aber der Fall ggf. etwas atypisch: es gibt auch ein deutsches Kind, dann gibt es Ausnahmen.



Zitat:
Möglicherweise nein, aber i.d.R. wird die ABH eine VE verlangen


OK, aber wo ist hier der Lösungsansatz?

Vorher mit der Ausländerbehörde klären und absichern?

Weil "möglicherweise" oder "ggf. etwas atypisch", ist nix halbes und nichts ganzes. Wenn, will ich ja im Vorfeld alles geklärt haben.

Na ja, und die Sache mit dem Vater der beiden grossen, bekommen wir auf die eine oder andere Weise schon hin.....Die Mutter hat nur Angst das mit Ihm alleine zu klären, weil er ja dazu noch Gewalttätig ist...was Sie aber dummerweise nicht zur Anzeige gebracht hat, weil die Polizisten die seinerzeit die Sache aufnehmen sollten, diese Gewalt als "normal" bei ukrainischen Familien verworfen haben....

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von deerhunter am 20.12.2014 um 14:15:13

Zitat:
OK, aber wo ist hier der Lösungsansatz?

Vorher mit der Ausländerbehörde klären und absichern?

Weil "möglicherweise" oder "ggf. etwas atypisch", ist nix halbes und nichts ganzes. Wenn, will ich ja im Vorfeld alles geklärt haben.

Sicher, eine Klärung wird es nur mit der ABH zusammen geben...aber wie schon gesagt, stell dir das nicht als einfachen Selbstläufer vor!

Zitat:
selbst wenn Sie deutsch sprechen könnte,  wie soll Sie den LU und/oder die VE machen?

Du, weil Sie bei dir wohnt und Ihr eine "Bedarfsgemeinschaft" bildet und du eh unterhaltspflichtig für das anerkannte Kind bist. So wird man argumentieren.

Wie sieht es mit KV für die "großen" Kinder aus, wenn ihr nicht heiratet?

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Doc Holiday am 20.12.2014 um 14:30:50
Na ja, einfach ist ja mit dem deutschen Bürokraten Hengst nichts....

Das wissen wir ja....

Wobei ich es schon komisch finde was die für ein Aufsehen machen wenn man ein normales Besucher oder Heirat´s Visa haben möchte.... sagst Du aber du bist der Vater eines X beliebigen Kindes geht alles ganz "einfach".....

OK, heiraten ist kein Thema... es war für mich nur sehr unverständlich das es alles (ohne die beiden grossen Kinder) auch "ohne" geht....


Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von reinhard am 20.12.2014 um 15:26:00
Es geht ja nicht um Dich, sondern um die Mutter.

Wenn sie Mutter eines deutschen Kindes ist, dann hat eben das deutsche Kind das Recht, in Deutschland zu leben und darf natürlich "jederzeit" nach Deutschland reisen. Deshalb muss dann das Visumverfahren für die Mutter einfach & schnell sein.

Deshalb ist es auch sinnvoll, wenn Du Dich zuerst um die Voraussetzungen für die älteren Geschwister kümmerst, die eben ukrainisch sind und einen Vater haben, der zustimmen muss. Wenn das geklärt ist, die Vaterschaft anerkannt ist, ist der Rest einfacher.

Wichtig ist eben auch, dass das älteste Kind, das dann 17 ist, "einfach" nur zusammen mit der Mutter kommen darf, alleine hinterher praktisch nicht (der sehr, sehr schwer).

Deshalb solltest Du nicht der Verlockung erliegen, das "einfache" Verfahren mit Vaterschaft & Visum für die Mutter sofort zu machen, weil dann das Verfahren für die älteren Kinder schwierig wird oder scheitern kann.

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Doc Holiday am 20.12.2014 um 15:42:03
Ja, das versuche ich der Mutter gerade bei zu bringen aber Sie scheut das Gespräch mit dem Vater.....und versucht nun Mittel und Wege zu finden das zu umgehen....

Sie MUSS das erst klären und das alleinige Sorgerecht haben!

Wobei.... der Vater ja "irgendwo" ist und keiner weiss wo? Er ist noch in der Wohnung meiner Freundin gemeldet, wohnt aber seit ca. 10 Jahren nicht mehr da....

Wäre noch der letzte Strohalm zu sagen nicht zu wissen wo der Vater sich aufhält. Postanschrift ist ja die Adresse der Mutter, was dann? Auf dem Postwege kann man Ihn nicht vorladen wenn es zu einer Verhandlung kommt....

Die Tochter wird 16 im Juni, nicht 17.

Und wie gesagt, Sie MÜSSEN alle zusammen kommen weil die 2 grossen Kinder alleine keine Möglichkeit haben auch nur einen Tag alleine zu bleiben.

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von reinhard am 20.12.2014 um 15:50:49
Nein, wenn Ihr anfangt zu täuschen, zu erfinden und zu tricksen, wird die Botschaft schnell misstrauisch. Und aufgedeckte Tricks später reparieren kann Monate dauern.

Solange die Mutter das scheut, steht einfach alles still. Ist einfach so, manches braucht Zeit. Irgendwann wird sie das Gespräch suchen, und ab dann geht es weiter.

Was mit anderen ist, die den Vater nicht finden, ist für Euch egal. Das ist dann deren Problem.

Mit 16 Jahren (ab dem Geburtstag) darf die Tochter eben kein Visum mehr einfach so bekommen, wenn sie alleine einreisen will, nur wenn Mutter & Tochter gemeinsam kommen geht's.

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von deerhunter am 20.12.2014 um 17:28:36
Kann hier Reinhard nur zustimmen. Lege alle Energie in die Besorgung der Urkunde, das Die Mutter alleiniges Sorgerecht hat. Sonst wird das nichts und zumindest die "ältere" Tochter bekommt allein kein Visum mehr! Versuche es lieber mit einer großzügigen Summe an den Vater zu regeln, als per Gericht!
Also entweder alle zusammen, in einer möglicherweise weit entfernten Zeit (ukrainische Gerichte arbeiten noch langsamer als unsere) oder es geht nur noch ohne die 15 jährige!
Illegal oder "nicht auffindbar" wird auch nicht so schnell gehen, denn bei "illegal" spielt die Botschaft nicht mit und bei "Nicht auffindbar" dauert es seine Zeit bis dieses offiziell wird.



Richtet euch auf ein langes Verfahren ein und bringe deine "Frau" dazu, so schnell als möglich mit dem Vater zu sprechen

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Doc Holiday am 20.12.2014 um 17:38:16
ja, er will ja die Wohnung haben.....aber gut wenn es nicht anders geht, bekommt er sie eben...

Es geht auf jeden Fall über das Gericht. Es geht eben nur schneller wenn er von Anfang an zustimmt und sich nicht quer stellt.


Zitat:
Entgegen einer weitverbreiteten Meinung reicht es nicht aus, wenn der Erziehungsberechtigte aufgrund einer notariellen Erklärung von seinen elterlichen Rechten usw. zurücktritt. Sorgerechtsentzug ist auch in der Ukraine ausschließlich durch Gerichtsbeschluss möglich. D.h. es muss zwingend ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden.

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Petersburger am 20.12.2014 um 17:43:18
@deerhunter:
Bitte hör auf, hier Dinge zu behaupten, die Du nicht belegen kannst.

Vielleicht hilft hier mal die Lektüre der entsprechenden Stellen in der AVwV zum AufenthG.

@Doc Holiday
1. ist alleiniges Sorgerecht keine zwingende Forderung mehr - auch wenn es besser ist.
2. kann die verweigerte Einverständniserklärung des Vaters vermutlich durch Gerichtsentscheidung ersetzt werden - da müßt Ihr mal im FamGB der Ukraine nachlesen.
3. wenn ein deutsches Kind da ist - gleich ob durch Geburt eines neuen Menschleins oder durch Deine Vaterschaftsanerkennung des rechtlich vaterlosen - ist der LU kein Kriterium mehr und eine VE demzufolge unnötig.


Elternrechtsentzug kann sich tatsächlich lange hinziehen - eine Gerichtsentscheidung, die das fehlende Einverständnis des Vaters ersetzt, dürfte deutlich schneller gehen.

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von deerhunter am 20.12.2014 um 17:49:34
Richtig, ohne seine Zustimmung dauert es Jahre. Selbst mit Zustimmung wird es eine Zeit dauern, weil die dort nicht sehr effektiv arbeiten

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Doc Holiday am 20.12.2014 um 18:02:53
Danke Peter´s Burger... ;-)

Punkt 1) was wäre in DEM Fall zu tun?

Punkt 2) Die gerichtliche Entscheidung in der Ukraine würde dann sehr lange dauern, und nicht ohne Rechtsanwalt realisierbar.

Punkt 3) , bezieht der sich nur auf die Mutter oder auch deren 2 Kinder?

zu alle dem habe ich noch das gefunden.

http://ahrens.kiev.ua/entzug-sorgerecht-ukraine.html

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Petersburger am 20.12.2014 um 18:26:47

deerhunter schrieb am 20.12.2014 um 17:49:34:
Richtig, ohne seine Zustimmung dauert es Jahre.

Zustimmung wozu?

Dein Einwurf war völlig daneben. Für einen "Ersatz der Einverständniserklärung" ist das Fehlen gerade zwingende Voraussetzung - worüber hätte das Gericht sonst zu entscheiden?
"Ersatz von Einverständniserklärungen" wäre für fast alle denkbaren Anwendungen sinnlos, würde es Jahre dauern - dann wären sämtliche Reisetermine schon vorbei.


@Doc Holiday
1. Vaterschaft anerkennen und danach Antrag auf gemeinsamen Familiennachzug mit der Mutter stellen.
Voraussetzungen - um das noch mal klarstmöglich zu formulieren - bestehende Elternrechte des Vaters und dessen Einverständniserklärung oder eben Ersatz der dieser Erklärung durch Gerichtsentscheid.

2. Würde ich erst dann behaupten, wenn es versucht wurde. Dieselbe Aussage höre ich auch dauernd in RUS. Wer es dann versucht, kommt auch schon mal überraschend schnell zum Ziel. Nicht immer, aber immer wieder.
Rechtsanwaltszwang gibt es dazu IMHO nicht (ohne daß ich das belegen könnte - IMHO eben).
Und solange man - auch hier wiederhole ich mich - nicht gleich die Elternrechte angeht, sondern nur das fehlende Einverständnis ...

3. auf alle. Lies doch nochmal meine vorigen Beiträge hier im Thema.


Und für die Lektüre des von Dir verlinkten empfehle ich Deiner Aufmerksamkeit drei Dinge.
§ 32 AufenthG, zuletzt geändert Sept. 2013, das Wort "oftmals" in diesem Text - gleich im ersten Satz nach dem Wort Aufenthaltsgesetz und zuletzt die Tatsache, daß der komplette Text von Leuten geschrieben ist, die mit solchen Dingen Geld verdienen wollen.
Bevor mich jetzt jemand schlägt: Sollen sie auch, wenn sie ihre Arbeit vernünftig machen. Aber es geht grundsätzlich auch ohne Anwalt - mit den im Text geschilderten Risiken. Es ist auch in Ordnung daß Anwälte empfehlen, es nicht ohne sie zu versuchen. Nur soll man genau diesen Teil der Texte dann eben auch entsprechend werten.


Um auch das nochmal zu sagen:
Die Vaterschaftsanerkennung macht das Ganze zwar erst aussichtsreich - aber leichtfertig würde ich persönlich damit nicht umgehen.

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Doc Holiday am 20.12.2014 um 18:39:23
Jaaa.... Problem ist, viele Köche verderben den Brei...meiner Frau erzählt grade auch jeder etwas anderes.....und die macht mich auch verrückt...

Aber das ist das Problem bei halbwissen.....und ich weiss nichts.


Zitat:
Deutsche Kinder haben das Recht, in Deutschland zu leben. Ihre ausländische Mutter auch. Und deren nichtdeutsche Kinder können dann auch miteinreisen (nicht nachziehen!), weil man der Mutter nicht zumuten darf, sich zwischen ihren Kindern entscheiden zu müssen.


Also.... wenn ALLE auf einmal einreisen, weder VE noch LU nötig.

Ihr EX muss zustimmen, das Gericht entscheiden, und dann kann es los gehen.

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von reinhard am 20.12.2014 um 19:11:27
Genau so ist es.

Der Ex (die Exen...) müssen zustimmen. Wenn sie es nicht machen, dann muss das Gericht stellvertretend entscheiden.

Aber die Behörden werden nach LU-Sicherung der ausländischen (ukrainischen) Kinder fragen, die zur ukrainischen Mutter nachziehen (gleichzeitig kommen), weil das in der Regel gefordert wird. Die Ausnahme muss begründet werden.

Es wird klappen, aber vielleicht nicht im ersten Anlauf, sondern erst eine Woche später.

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Doc Holiday am 20.12.2014 um 19:23:24
Gibt nur einen EX....

Und der Vater des kleinsten ist "unbekannt" sonst könnte ich ja nicht die Vaterschaft übernehmen...


Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von reinhard am 20.12.2014 um 19:26:12
Dann kennst Du ja jetzt die Richtung und die Priorität.

Überzeuge Deine Frau davon, dass der Kontakt zum Ex der erste Schritt ist.

Falls es bei weiteren Schritten Probleme oder Fragen gibt, kannst Du Dich ja jederzeit hier melden. Aber ich denke, bis Ende Januar muss jetzt der erste Schritt gegangen werden.

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Doc Holiday am 20.12.2014 um 19:39:43
Ich werde über jede Vorgehensweise weiter berichten....

Evtl. kommt der eine oder andere ja mal in die selbe Situation, und dann.....

kann er sich auf fundiertes Wissen in diesem Forum berufen....  :)

Sofern sich die Gesetzte in UA oder hier nicht wieder zig mal gedreht haben....

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Petersburger am 20.12.2014 um 20:17:39

Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 18:39:23:
Jaaa.... Problem ist, viele Köche verderben den Brei...meiner Frau erzählt grade auch jeder etwas anderes.....und die macht mich auch verrückt...

Aber das ist das Problem bei halbwissen.....und ich weiss nichts.

Ein Standardproblem.

Du kannst Dir nur aussuchen, wem Du am Ende vertraust - und dann ziehst Du das durch, was dort und nur dort geraten wurde.
Und laßt Euch von niemandem mit Halbwissen oder mit Beispielen auf andere Wege bringen - Beispiele hinken immer und Halbwissen ist eben zur Hälfte falsch.

Es wird nicht leicht. Und nur mit Konsequenz kann man das durchziehen.


Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 18:39:23:
Also.... wenn ALLE auf einmal einreisen, weder VE noch LU nötig.

Oder wenigstens zeitnah - ein paar Tage oder Wochen Unterschied aus organisatorischen Gründen sind logisch, üblich und möglich. Aber trotzdem gleichzeitig die Anträge stellen.

Und laßt Euch nicht entmutigen, wenn Euch von irgendeiner Behörde eine anderslautende Forderung genannt wird: Das kann man erwarten. Euer Fall ist ziemlich weit weg vom Alltäglichen.

Viel Erfolg!

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Doc Holiday am 21.12.2014 um 11:59:42
Ich muss nochmal fragen....

Also, der Vater würde NIE unterschreiben das die Mutter das alleinige Sorgerecht bekommt.

ABER, er würde unterschreiben das die Kinder mit der Mutter zu mir nach Deutschland kommen können. (ich weiss, ist das selbe wie Sorgerecht abgeben weil er die Kinder eh erst mal ein paar Jahre nicht sehen wird, und wenn Sie volljährig sind, hat er eh nichts mehr zu sagen)

Reicht hier eine notarielle Beglaubigung mit Unterschrift? (evtl. noch Postille von einem zuständigen Gericht?)

Der eine sagt ja, der ander sagt nein?

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von reinhard am 21.12.2014 um 12:05:05

Doc Holiday schrieb am 21.12.2014 um 11:59:42:
Also, der Vater würde NIE unterschreiben das die Mutter das alleinige Sorgerecht bekommt.

ABER, er würde unterschreiben das die Kinder mit der Mutter zu mir nach Deutschland kommen können. (ich weiss, ist das selbe wie Sorgerecht abgeben weil er die Kinder eh erst mal ein paar Jahre nicht sehen wird, und wenn Sie volljährig sind, hat er eh nichts mehr zu sagen)

Reicht hier eine notarielle Beglaubigung mit Unterschrift


Ja, das reicht. Es muss aber ganz, ganz eindeutig sein, dass er selbst zugestimmt hat.

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Doc Holiday am 21.12.2014 um 12:19:02
OK, danke....

wenn Sie mit dem EX beim Notar sitzt und unterschreibt, sollte das wohl eindeutig genug sein....

Er will ja A) die Wohnung und B) das es den Kindern gut geht....

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