Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine (Gelesen: 16.743 mal)
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Antwort #15 - 19.12.2014 um 21:15:49
 
deerhunter schrieb am 19.12.2014 um 20:48:13:
Da gilt dann deine VE weiter

Was für eine VE?

deerhunter schrieb am 19.12.2014 um 20:48:13:
Wenn ein Kind allein (ohne Mutter) nachziehen soll und über 16 ist, muss es Deutsch C1 (nahezu Muttersprache) haben, das ist so leicht nicht!

Wieso allein? Habe ich nicht richtig gelesen?
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Antwort #16 - 20.12.2014 um 12:21:50
 
Petersburger schrieb am 19.12.2014 um 21:15:49:
Was für eine VE?

Wieso allein? Habe ich nicht richtig gelesen?


Das Problem ist, dass wir versuchen, den Anfragenden die Rechtslage zu erklären. Er scheint aber Antworten nicht wirklich zu lesen. So hat er die Antwort, dass die Mutter zum deutschen Kind ohne A1-Zertifikat nachziehen kann, die also gemeinsam herkommen können, glaubt aber immer noch, sie müsste seinetwegen vorher Deutsch lernen.

Ich denke, wenn er alle Antworten noch mal in Ruhe liest, kommt etwas mehr Ordnung in die Gedanken.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Doc Holiday
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Antwort #17 - 20.12.2014 um 12:34:12
 
Danke Reinhard,

ich re­sü­mie­re einfach einmal das was ich verstanden habe.

Also, ich erkenne die Vaterschaft des jüngsten an, somit kann die Mutter und "mein Sohn" schon mal ohne Probleme, und ohne deutsch Test nach Deutschland einreisen.

Das Problem ist gelöst.

Nun zu den beiden anderen Kindern (13und15)...

Wenn die Mutter in Deutschland ist, stelle ich den Antrag auf Familien zusammenführung. (wie lange dauert so etwas?)

Wenn der Vater in der Ukraine sich quer stellt und NICHT bereit ist die Kinder gehen zu lassen, versuche ich die "Härtefall" Regelung anzuwenden, da der Vater weder Wohnung noch eigenes Einkommen hat, dürfte das auch kein Problem sein? Wo sollen die Kinder bleiben wenn die Mutter hier ist? Es gibt keine nahen Verwandten!

Zitat:
4) Im Übrigen kann dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es auf Grund der Umstände des Einzelfalls zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist. Hierbei sind das Kindeswohl und die familiäre Situation zu berücksichtigen.


Das Problem was ich sehe, die Mutter will natürlich nicht OHNE Ihre Kinder nach Deutschland kommen, ob man das schon im Vorfeld klären kann, so das alle 4 auf einmal nach Deutschland kommen können?

Wie gesagt, wir gehen jetzt einfach mal davon aus das der Vater sich quer stellt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Antwort #18 - 20.12.2014 um 12:46:51
 
Zitat:
lso, ich erkenne die Vaterschaft des jüngsten an, somit kann die Mutter und "mein Sohn" schon mal ohne Probleme, und ohne deutsch Test nach Deutschland einreisen.

Das Problem ist gelöst.

Nun zu den beiden anderen Kindern (13und15)...

Wenn die Mutter in Deutschland ist, stelle ich den Antrag auf Familien zusammenführung. (wie lange dauert so etwas?)

Das solltest du eben vermeiden  Laut lachend
Wenn die Mutter schon in Deutschland ist und die Kinder nachziehen, müssen Sie (wenn über 16, was die Große dann vermutlich ist) Deutsch C1 nachweisen. Und stell dir das nicht so einfach vor!
Außerdem wirst du vermutlich für den Zuzug der "fremden" Kinder deiner Frau dann eine VE machen müssen, bzw. der LU muss gewährleistet sein. Dazu brauchst du regelmäßiges Einkommen (was du lt. eigenen Angaben nicht hast).
Du solltest jetzt erstmal das Sorgerecht der großen Kinder klären, ob diese denn überhaupt nach Deutschland dürfen! Dann kann man weitere Schritte in Angriff nehmen

Zitat:
Wenn der Vater in der Ukraine sich quer stellt und NICHT bereit ist die Kinder gehen zu lassen, versuche ich die "Härtefall" Regelung anzuwenden, da der Vater weder Wohnung noch eigenes Einkommen hat, dürfte das auch kein Problem sein? Wo sollen die Kinder bleiben wenn die Mutter hier ist? Es gibt keine nahen Verwandten!

Diesen Härtefall nachzuweisen wird dir kaum gelingen und wenn der Vater sich querstellt wirst du Jahrelang gerichtlich mit den Behörden in der Ukraine streiten bis es ein Ergebnis gibt....dann sind die KInder zu alt für einen Nachzug Laut lachend  Versuche lieber den Vater gnädig zu stimmen (kleine Geschenke erhöhen die Freundschaft)...alles andere wird ein langer und teurer Kampf, den du kaum gewinnen kannst  Augenrollen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc Holiday
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Antwort #19 - 20.12.2014 um 12:58:11
 
Zitat:
Kinder deiner Frau dann eine VE machen müssen, bzw. der LU muss gewährleistet sein.


Hmmm... da hat Petersburger aber etwas anderes geschrieben?

Zitat:
Was für eine VE?


Ich muss die Mutter ja nicht mal heiraten damit Sie samt Baby her kommt. Warum sollte ich dann eine VE oder LU für deren Kinder machen???

Die grosse wird im Juni nächsten Jahres 16. Bis dahin sollte das "gröbste" geklärt sein...?

Und ja, ich weiss, wenn ER sich quer stellt, wird es ein langer Weg mit Rechtsanwalt in der Ukraine....ABER... ich habe von Fällen gelesen da haben die Kinder ein Visa bekommen und die Mutter hat sich samt Kindern nach Deutschland aus dem Staub gemacht, auch OHNE Einverständniss des Vater´s....

Ist zwar nicht die "feine englische Art" , aber wenn es nicht anders geht ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Antwort #20 - 20.12.2014 um 13:14:53
 
Tatsächlich ist - obwohl kein Selbstläufer - eine VE hier nicht erforderlich. Noch nicht mal der gesicherte LU.

Deutsche Kinder haben das Recht, in Deutschland zu leben. Ihre ausländische Mutter auch. Und deren nichtdeutsche Kinder können dann auch miteinreisen (nicht nachziehen!), weil man der Mutter nicht zumuten darf, sich zwischen ihren Kindern entscheiden zu müssen.

Habe ich bis hierhin irgendwas vom Vater des deutschen Kindes geschrieben?
Nein, weil der keine Voraussetzung für die ganze Geschichte ist.
Ist er da - gut.
Kann er den LU finanzieren? - Noch besser!

Aber selbst wenn es ihn gar nicht gäbe (nach seinem Tod z.B.) gälte immer noch das im zweiten Absatz dieser Antwort Geschriebene.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Antwort #21 - 20.12.2014 um 13:19:53
 
Zitat:
Die grosse wird im Juni nächsten Jahres 16. Bis dahin sollte das "gröbste" geklärt sein...?

Das wird eng! Sind nur 6 Monate, bis dahin ist nicht mal das Sorgerecht geklärt

Ein ausländisches Kind unter 18 Jahren erhält ohne weitere Bedingungen ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis, wenn es bei seiner Mutter oder seinem Vater in Deutschland leben will und dieses Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit hat (z. B. nach einer Einbürgerung).

Beim Nachzug von sonstigen Kindern kommt es auf das Alter an. In jedem Fall muss zunächst der Lebensunterhalt des Kindes gesichert und eine ausreichend große Wohnung vorhanden sein. Kinder, die noch nicht 16 Jahre alt geworden sind, erhalten ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis, wenn beide Eltern oder das allein sorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Ist das Kind schon 16 Jahre alt, wird verlangt, dass es bereits deutsch spricht. Beherrscht das Kind noch nicht die deutsche Sprache, wird geprüft, ob eine schnelle Integration möglich erscheint. Bei Vorliegen einer besonderen Härte kann ausnahmsweise bei allen Kindern unter 18 Jahren der Nachzug gestattet werden. Bei bestimmten humanitären Aufenthaltserlaubnissen ist der Nachzug von Kindern nicht erlaubt.

Deshalb vorher Sorgerecht klären und Mutter zusammen mit Kindern einreisen lassen....wird aber etwas dauern...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc Holiday
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Antwort #22 - 20.12.2014 um 13:29:25
 
Also.... wie ich das verstehe kommt hier grade ein Widerspruch auf?

Petersburger schreibt:

Zitat:
Tatsächlich ist - obwohl kein Selbstläufer - eine VE hier nicht erforderlich. Noch nicht mal der gesicherte LU.


Und darauf deerhunter:

Zitat:
Beim Nachzug von sonstigen Kindern kommt es auf das Alter an. In jedem Fall muss zunächst der Lebensunterhalt des Kindes gesichert und eine ausreichend große Wohnung vorhanden sein. 


was denn nun?

LU und VE für die beiden grossen Kinder, JA oder NEIN?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Antwort #23 - 20.12.2014 um 13:35:00
 
Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:34:12:
Wenn die Mutter in Deutschland ist, stelle ich den Antrag auf Familien zusammenführung. (wie lange dauert so etwas?)


nein nein, DU nicht
Die Nachziehenden müssten den Antrag stellen.
Und hier musst du noch mal alles druchlesen und die Gedanken ordnen.
Wenn die Kinder alleine nachziehen (die Mutter also bereits in D ist) wir es schwieriger, und wenn das älteste Kind bis dahin bereits 15 ist, wird es extrem schwer, da es dann richtig gute Deutschkenntnisse nachweisen muss. Kannst du IMHO vergessen.
Also müssen sie alle gemeinsam nachziehen.

Wie lange das dauert, hängt von den Urkunden ab ... wie lange Ihr braucht diese in der erforderlichen Form beizubringen.
Wenn die Unterlagen da sind, komplett und in der richtigen Form, schätze ich so 2-6 Wochen.

Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:34:12:
Wenn der Vater in der Ukraine sich quer stellt und NICHT bereit ist die Kinder gehen zu lassen, versuche ich die "Härtefall" Regelung anzuwenden, da der Vater weder Wohnung noch eigenes Einkommen hat, dürfte das auch kein Problem sein?

Unterschätze das nicht. Das wird ein richtiges Problem.
So was kann man aber in  der Regel intern lösen, da jeder käuflich ist.

Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:34:12:
Wo sollen die Kinder bleiben wenn die Mutter hier ist? Es gibt keine nahen Verwandten!

Beim Vater, der auch Sorgerecht hat. Das geht die UA Behörden an, die detuschen werden sich da nicht einmischen und auch keiner Kindesentführung Vorschub leisten (und das wäre ene, wenn der Vater nicht zustimmt)

Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:34:12:
ob man das schon im Vorfeld klären kann, so das alle 4 auf einmal nach Deutschland kommen können?


ja, kann man .... man muss "nur" die Voraussetzungen erfüllen.

Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:34:12:
davon aus das der Vater sich quer stellt. 


entweder er liebt die Kinder und hängt an ihnen, dann will er sie auch bei sich haben und dann wird es schwer
ansonsten: $$$

deerhunter schrieb am 20.12.2014 um 12:46:51:
Außerdem wirst du vermutlich für den Zuzug der "fremden" Kinder deiner Frau dann eine VE machen müssen, bzw. der LU muss gewährleistet sein. 


das gilt auch bei "gleichzeitigem" Zuzug.
Hier ist aber der Fall ggf. etwas atypisch: es gibt auch ein deutsches Kind, dann gibt es Ausnahmen.

Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:58:11:
Zitat:
Kinder deiner Frau dann eine VE machen müssen, bzw. der LU muss gewährleistet sein.


Hmmm... da hat Petersburger aber etwas anderes geschrieben?

grundsätzlich ist dann VE für die großen Kinder nötig, da sie zu einem Ausländer nachziehen.
Aber druch ein deutsches Kind ergibt sich ein Sonderfall: die Kinder sollen nicht von der Mutter getrennt werden und das deutsche Kind hat ein uneingeschränktes Recht in D zu lebe.
Das Problem mit dem Vater bleibt aber.

Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:58:11:
Warum sollte ich dann eine VE oder LU für deren Kinder machen???

damit diese Kinder kommen können.

Kette ist:
Kind deutsch. Mutter zieht zum deutschen Kind, du bist irrelevant. Große Kinder nicht Deutsch, sie ziehen weder zu Dir noch zum Brunder, sondern zur ausländischen Mutter.
Für Zuzug zu Ausländern muss der LU gesichert sein.

Her gibt es aber eine Zwickmühle: die Mutter kann sich nicht teilen.
Die Behörden werden aber erstmal voraussichtlich eine VE wollen!

Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:58:11:
Die grosse wird im Juni nächsten Jahres 16. Bis dahin sollte das "gröbste" geklärt sein...?

oder gemeinsam innerhalb der nächsten 2.5 Jahre nachziehen

Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 12:58:11:
ich habe von Fällen gelesen da haben die Kinder ein Visa bekommen und die Mutter hat sich samt Kindern nach Deutschland aus dem Staub gemacht, auch OHNE Einverständniss des Vater´s...

und ich habe mal gelesen, die Erde wäre eine flache Scheibe

Vllt. wurde in dem Fall dem Vater durch das UA Gericht das Elternrecht entzogen?
egal, wenn es sowas mal gab, warum sollte es auch für dich gelten?
Vllt. wird es klappen, gehe aber nicht davon aus, die Rechtslage ist anders.
Kindesentführung ist kein Kavalierdelikt.


.......................................................
Nachtrag
Doc Holiday schrieb am 20.12.2014 um 13:29:25:
LU und VE für die beiden grossen Kinder, JA oder NEIN?


grundsätzlich ja
Hier Sonderfall, also ggf. nein
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Antwort #24 - 20.12.2014 um 13:50:15
 
Zitat:
es gibt auch ein deutsches Kind


Noch ist das Kind ja nicht Deutsch, sondern vom Amerikaner! Hier muss erstmal eine Anerkennung stattfinden!

Zitat:
LU und VE für die beiden grossen Kinder, JA oder NEIN?

Möglicherweise nein, aber i.d.R. wird die ABH eine VE verlangen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc Holiday
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Antwort #25 - 20.12.2014 um 13:50:19
 
Die Anerkennung sehe ich als das kleinste Problem....

Die Kinder sind ALLEINE und ohne Einkommen wenn die Mutter her kommt. Wohnen könnten sie zwar in der jetztigen Wohnung, aber wer soll für die Kinder sorgen? Das fällt schon mal flach.

Zitat:
Kind deutsch. Mutter zieht zum deutschen Kind, du bist irrelevant. Große Kinder nicht Deutsch, sie ziehen weder zu Dir noch zum Brunder, sondern zur ausländischen Mutter.
Für Zuzug zu Ausländern muss der LU gesichert sein.

Her gibt es aber eine Zwickmühle: die Mutter kann sich nicht teilen.
Die Behörden werden aber erstmal voraussichtlich eine VE wollen!


Genau, Mutter bei Ihrem deutschen Kind. Mutter kann erst mal die Sprache nicht und kann Aufrgund des kleinen Kindes auch nicht arbeiten gehen, selbst wenn Sie deutsch sprechen könnte,  wie soll Sie den LU und/oder die VE machen?

Zitat:
Hier ist aber der Fall ggf. etwas atypisch: es gibt auch ein deutsches Kind, dann gibt es Ausnahmen.


Zitat:
Möglicherweise nein, aber i.d.R. wird die ABH eine VE verlangen


OK, aber wo ist hier der Lösungsansatz?

Vorher mit der Ausländerbehörde klären und absichern?

Weil "möglicherweise" oder "ggf. etwas atypisch", ist nix halbes und nichts ganzes. Wenn, will ich ja im Vorfeld alles geklärt haben.

Na ja, und die Sache mit dem Vater der beiden grossen, bekommen wir auf die eine oder andere Weise schon hin.....Die Mutter hat nur Angst das mit Ihm alleine zu klären, weil er ja dazu noch Gewalttätig ist...was Sie aber dummerweise nicht zur Anzeige gebracht hat, weil die Polizisten die seinerzeit die Sache aufnehmen sollten, diese Gewalt als "normal" bei ukrainischen Familien verworfen haben....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Antwort #26 - 20.12.2014 um 14:15:13
 
Zitat:
OK, aber wo ist hier der Lösungsansatz?

Vorher mit der Ausländerbehörde klären und absichern?

Weil "möglicherweise" oder "ggf. etwas atypisch", ist nix halbes und nichts ganzes. Wenn, will ich ja im Vorfeld alles geklärt haben.

Sicher, eine Klärung wird es nur mit der ABH zusammen geben...aber wie schon gesagt, stell dir das nicht als einfachen Selbstläufer vor!
Zitat:
selbst wenn Sie deutsch sprechen könnte,  wie soll Sie den LU und/oder die VE machen?

Du, weil Sie bei dir wohnt und Ihr eine "Bedarfsgemeinschaft" bildet und du eh unterhaltspflichtig für das anerkannte Kind bist. So wird man argumentieren.

Wie sieht es mit KV für die "großen" Kinder aus, wenn ihr nicht heiratet?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc Holiday
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Antwort #27 - 20.12.2014 um 14:30:50
 
Na ja, einfach ist ja mit dem deutschen Bürokraten Hengst nichts....

Das wissen wir ja....

Wobei ich es schon komisch finde was die für ein Aufsehen machen wenn man ein normales Besucher oder Heirat´s Visa haben möchte.... sagst Du aber du bist der Vater eines X beliebigen Kindes geht alles ganz "einfach".....

OK, heiraten ist kein Thema... es war für mich nur sehr unverständlich das es alles (ohne die beiden grossen Kinder) auch "ohne" geht....

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Antwort #28 - 20.12.2014 um 15:26:00
 
Es geht ja nicht um Dich, sondern um die Mutter.

Wenn sie Mutter eines deutschen Kindes ist, dann hat eben das deutsche Kind das Recht, in Deutschland zu leben und darf natürlich "jederzeit" nach Deutschland reisen. Deshalb muss dann das Visumverfahren für die Mutter einfach & schnell sein.

Deshalb ist es auch sinnvoll, wenn Du Dich zuerst um die Voraussetzungen für die älteren Geschwister kümmerst, die eben ukrainisch sind und einen Vater haben, der zustimmen muss. Wenn das geklärt ist, die Vaterschaft anerkannt ist, ist der Rest einfacher.

Wichtig ist eben auch, dass das älteste Kind, das dann 17 ist, "einfach" nur zusammen mit der Mutter kommen darf, alleine hinterher praktisch nicht (der sehr, sehr schwer).

Deshalb solltest Du nicht der Verlockung erliegen, das "einfache" Verfahren mit Vaterschaft & Visum für die Mutter sofort zu machen, weil dann das Verfahren für die älteren Kinder schwierig wird oder scheitern kann.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Doc Holiday
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Antwort #29 - 20.12.2014 um 15:42:03
 
Ja, das versuche ich der Mutter gerade bei zu bringen aber Sie scheut das Gespräch mit dem Vater.....und versucht nun Mittel und Wege zu finden das zu umgehen....

Sie MUSS das erst klären und das alleinige Sorgerecht haben!

Wobei.... der Vater ja "irgendwo" ist und keiner weiss wo? Er ist noch in der Wohnung meiner Freundin gemeldet, wohnt aber seit ca. 10 Jahren nicht mehr da....

Wäre noch der letzte Strohalm zu sagen nicht zu wissen wo der Vater sich aufhält. Postanschrift ist ja die Adresse der Mutter, was dann? Auf dem Postwege kann man Ihn nicht vorladen wenn es zu einer Verhandlung kommt....

Die Tochter wird 16 im Juni, nicht 17.

Und wie gesagt, Sie MÜSSEN alle zusammen kommen weil die 2 grossen Kinder alleine keine Möglichkeit haben auch nur einen Tag alleine zu bleiben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema