Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 5 6
Thema versenden Drucken
FZF abgelehnt, jetzt schwanger (Gelesen: 24.812 mal)
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Antwort #30 - 29.10.2014 um 15:51:47
 
Mimouna schrieb am 29.10.2014 um 14:38:00:
Mein Anwalt hat mir da aber Hoffnung gemacht und gemeint er würde versuchen sich mit dem Auswärtigen Amt zu einigen, dann würde das alles nicht zu lange dauern 


dazu sag ich mal besser  Lippen versiegelt

Es hat vermutlich eine gleichzeitige Befragung gegeben, bei der es zu tatsächlichen oder vermeintlichen Widersprüchen kam. Nach einer Akteneinsicht, wo man die Behördenprotokolle sieht, kann man das auswerten und detailliert darauf eingehen und ggf. Widersprüche ausräumen. In der Regel halten die Behörden jedoch an ihrer Ablehnung fest und so kommt es zum Termin, wo sich dann der Richter mit einer Befragung von Dir ein persönliches Bild macht. Wenn er überzeugt ist, schlägt er normalerweise einen Vergleich vor (Klagerücknahme gegen VIsumserteilung). Das ist der Normalfall, außergerichtliche positive Erledigung ohne Verhandlung ist die absolute Ausnahmen (aber kommt vor).

Ist Dein RA evtl. noch von einer bestehenden Schwangerschaft ausgegangen? Das würde dann seinen Optimismus evtl. erklären, obwohl ich generell dazu rate, Schwangerschaft bis zum dritten Monat vorsorglich als gar nicht existent zu betrachten (im Hinblick auf aufenthaltsrechtliche Relevanz). Wenn man noch die Abstammung des Fötus von ihm nachweisen könnte, wäre ich im Hinblick auf ein schnelles Verfahren auch noch optimistisch - aber ich vermute mal, dass für eine DNA-Untersuchung schlichtweg nichts mehr vorhanden ist.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Mimouna
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Antwort #31 - 29.10.2014 um 16:13:57
 
Warum sollten die Behörden an ihrer Ablehnung festhalten? Wenn man die Unterschiede in der Befragung erklären kann?
Die ABH war bei uns von Anfang an darauf aus eine Scheinehe nachzuweisen! Sie hat sich an Kleinigkeiten wie z.B. der Schreibweise eines Namens aufgehängt!
Und wozu einen Vergleich? Wir sind im Recht, weil wir keine Scheinehe eingegangen sind, also werde ich mich nicht auf einen Vergleich einlassen, sollte ich wirklich vor Gericht müssen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Antwort #32 - 29.10.2014 um 16:18:28
 
Dann wird aber das ggf. weitere 6-12 Monate in Anspruch nehmen. Wenn es dir aber Wert ist Recht zu behalten, dann solltest du es durchziehen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Antwort #33 - 29.10.2014 um 16:54:48
 
Mimouna schrieb am 29.10.2014 um 16:13:57:
Warum sollten die Behörden an ihrer Ablehnung festhalten? Wenn man die Unterschiede in der Befragung erklären kann? 


weil nachträgliche Aufklärung immer auch "zurechtgebogen" sein kann. Insofern hängt es am Ende an der Frage, ob man Euch glaubt - und die Glaubwürdigkeit wird man dann in der mündlichen Verhandlung prüfen wollen.

Mimouna schrieb am 29.10.2014 um 16:13:57:
Und wozu einen Vergleich? Wir sind im Recht, weil wir keine Scheinehe eingegangen sind, also werde ich mich nicht auf einen Vergleich einlassen, sollte ich wirklich vor Gericht müssen.


Wenn Du am Tag x einen Vergleich eingehst und dafür Dein Mann dafür dann 3 Wochen später in Deutschland ist, dann wird Dir das vermutlich recht sein. Die Alternative, die vom AA auch ganz unumwunden in solchen Fällen angedroht wird lautet nämlich: Urteil am Tag x, Urteilsbegründung dann 2 Monate später, dann Antrag auf Berufungszulassung durch das AA nochmal einen Monat später, Begründung des Antrags nochmal einen Monat später und Entscheidung darüber frühestens nochmal 4 Monate später. Und dann irgendwann Visum+Einreise. Freunde dich mit der Vorstellung an, dass man Visa-Prozesse normalerweise nicht gewinnt - entweder man verliert oder man einigt sich in der Verhandlung auf einen Vergleich.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Mimouna
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Antwort #34 - 29.10.2014 um 18:30:18
 
Wieso sollte man nicht gewinnen??? Weil die ABH nicht zugeben möchte einen Fehler gemacht zu haben???  Laut lachend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Antwort #35 - 29.10.2014 um 18:41:50
 
Was bringt es dir?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Antwort #36 - 29.10.2014 um 18:56:50
 
Aras schrieb am 29.10.2014 um 18:41:50:
Was bringt es dir?

Prozesskostenerstattung?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mimouna
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Antwort #37 - 29.10.2014 um 18:59:02
 
Darum geht es mir nicht! Diese ABH hat einen Fehler gemacht und ich möchte, dass sie dafür gerade steht!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Antwort #38 - 29.10.2014 um 19:32:26
 
Mimouna schrieb am 29.10.2014 um 18:59:02:
Diese ABH hat einen Fehler gemacht und ich möchte, dass sie dafür gerade steht!

Erstmal soweit kommen das man sich überhaupt zwischen Urteil und Vergleich entscheiden kann. Eine Scheinehe kann auch nur einseitig bestehen. D.h. eine gute Vorbereitung ist wichtig. Frag Deinen Anwalt, wie viele solcher Fälle er schon vor Gericht vertreten hat (und wenn es ihn nicht ganz stark kränkt: wie viele er davon gewonnen hat).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.190

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Antwort #39 - 29.10.2014 um 21:09:40
 
Mimouna schrieb am 29.10.2014 um 18:59:02:
Darum geht es mir nicht! Diese ABH hat einen Fehler gemacht und ich möchte, dass sie dafür gerade steht!


Zunächst geht es in solch einem Verfahren darum, sorgfältig alle Informationen zu verarbeiten (Dein Anwalt bekommt ja die Akte zu sehen) und den nächsten Schritt sorgfältig vorzubereiten.

Wenn Ihr wirklich fundiert Stellung nehmen könnt, dann wird es wahrscheinlicher, dass das AA irgendwann einen Vergleich anbietet. Und erst dann solltest Du überlegen, ob Du annehmen oder ablehnen willst. Jetzt ist es noch zu früh.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Antwort #40 - 29.10.2014 um 21:20:49
 
Mimouna schrieb am 29.10.2014 um 18:30:18:
Wieso sollte man nicht gewinnen??? Weil die ABH nicht zugeben möchte einen Fehler gemacht zu haben??? 


Die ABH wird gar nichts, weil sie am Prozess gar nicht beteiligt ist, sondern nur das AA. Die ABH ist nur im Innenverhältnis an dem Verwaltungsakt beteiligt. Entscheider ist formell das AA.

Wahrscheinlich wird der Sachbearbeiter der ABH gar nicht anwesend sein, außer er wird geladen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.190

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Antwort #41 - 29.10.2014 um 21:26:32
 
grisu1000 schrieb am 29.10.2014 um 21:20:49:
Die ABH wird gar nichts, weil sie am Prozess gar nicht beteiligt ist, sondern nur das AA. Die ABH ist nur im Innenverhältnis an dem Verwaltungsakt beteiligt. Entscheider ist formell das AA.


Aber es kommt schon darauf an, wer maßgeblich die Scheinehe festgestellt hat. Die ABH wird auf jeden Fall beigeladen, und dann kann man in der Akte sehen, auf wen sich das AA vor allem stützen wird.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Mimouna
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Antwort #42 - 29.10.2014 um 21:36:59
 
Laut Akten hat die ABH abgelehnt. Heißt das dann, ich sitze vor Gericht, so es denn dazu käme, dem gleichen Sachbearbeiter gegenüber, der damals die Befragung durchgeführt hat? Das will ich mal lieber nicht hoffen, ich denke ich könnte mich da sicherlich nicht beherrschen  weib
Und wenn das AA Amt zustimmt hat die ABH nix mehr zu melden? Bekäme dann also im Falle einer Zustimmung durch das AA mein Mann sein Visum selbst wenn die ABH nein sagt  hä?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.190

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Antwort #43 - 29.10.2014 um 21:44:51
 
Gegenüber sitzen? Oder nebeneinander? Das ist ja erst im Herbst 2015 die Frage.

Ich würde mir an Deiner Stelle jetzt Gedanken über den November 2014 machen. Was genau steht in der Akte, was genau wollt Ihr in Eure Stellungnahme schreiben?

Alles andere, was Du im Konjunktiv schreibst: Da reicht eine Antwort im Sommer 2015, das ist ja jetzt überhaupt nicht aktuell. Das AA wird keinen Vergleich vorschlagen, dem die ABH nicht zugestimmt hat. Aber die besprechen das ungefähr Ostern intern, [falls Dein Anwalt Recht hat: im Januar 2015], das bekommst Du nicht mit, nur das Ergebnis.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Mimouna
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Antwort #44 - 29.10.2014 um 21:55:49
 
reinhard schrieb am 29.10.2014 um 21:44:51:
Das AA wird keinen Vergleich vorschlagen, dem die ABH nicht zugestimmt hat.

Das heißt also die ABH entscheidet weiterhin mit? Steht das AA nicht über der ABH? Zählt deren Entscheidung denn nicht mehr?
Darf ich fragen woher du dein Wissen hast?
<ich vertraue meinem Anwalt auf jeden Fall voll und ganz. Er hat innerhalb kürzester Zeit schon unglaublich viel erreicht  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5 6
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema