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FZF abgelehnt, jetzt schwanger (Gelesen: 24.818 mal)
Mimouna
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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24.09.2014 um 13:15:47
 
Hallo,
ich freue mich dieses Forum gefunden zu haben. Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.
Ich bin mit einem Marokkaner verheiratet, das Visum zum FZF wurde vor 3 Wochen abgelehnt. Nun habe ich gerade erfahren, dass ich schwanger bin.
Was passiert nun? Wenn wir der Botschaft bzw. ABH von der Schwangerschaft erzählen, ändern die dann ihre Entscheidung und mein Mann bekommt sein Visum? Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.
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reinhard
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Antwort #1 - 24.09.2014 um 13:34:08
 
Die Ablehnung ist schriftlich erfolgt?

Dann kann Dein Mann (nicht Du!) jetzt "remonstrieren". Er legt bei der Botschaft schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung an. Vermutlich ist der Antrag wegen Scheinehe-Verdacht abgelehnt worden, oder? Dann wäre die Schwangerschaft, dazu muss er Belege mitschicken, ein gutes Argument.

Falls allerdings die Ablehnung erfolgt ist, weil er irgendwelche Straftaten offen hat, einen falschen Namen angegeben hat oder Ähnliches, nützt die Remonstration (Widerspruch) nichts, weil diese nur erfolgreich sein kann, wenn ein neues Argument vorgebracht wird, das die Begründung der Ablehnung in Frage stellt.
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Mimouna
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.09.2014 um 13:42:01
 
Danke für die Antwort reinhard, ja die Ablehnung kam schriftlich. Da stand drauf, dass die Ehe nur zu dem Zweck geschlossen wurde, um ihm einen Aufenthalt zu ermöglichen.
Straftaten hat mein Mann keine, er war auch noch nie in Europa.
Also muss mein Mann nun mit einem Attest von meinem Arzt zur Botschat? Muss er unbedingt remonstrieren? Kann er denen nicht einfach das Attest vorlegen und dann bekommt er das Visum?
Soweit ich weiss hat unser Kind doch ein Recht auf seinen Vater oder?
Ich hoffe er muss nicht bis kurz vor der Geburt auf das Visum warten, das ganze Verfahren zog sich schon ewig.
Können die das Visum eigentlich auch trotz Schwangerschaft ablehnen?
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lottchen
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Antwort #3 - 24.09.2014 um 13:46:17
 
Der Antrag ist abgelehnt. Entweder er remonstriert (also erhebt Einspruch gegen die Ablehnung) oder er stellt einen neuen Antrag. Da ist die Remonstration doch die einfachere Variante, oder?

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reinhard
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Antwort #4 - 24.09.2014 um 15:27:53
 
Ja, er muss offiziell remonstrieren. Steht eine Klagefrist drauf? Dann sollte er überlegen, ob er gleichzeitig klagt, um die Frist zu wahren.

Wenn er es nicht schriftlich und offiziell macht, wird die Ablehnung bleiben.

Ja, das Kind hat einen Recht auf seinen Vater. Wenn der aber Ausländer ist und visumpflichtig, muss er den Antrag auf ein Visum stellen, schriftlich. Es funktioniert nicht "von alleine". Du darfst aber die Remonstration entwerfen und ihm beim Formulieren helfen, aber letztlich ist es sein Antrag und seine Remonstration.
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Mimouna
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Antwort #5 - 24.09.2014 um 15:32:51
 
Ok, er MUSS also remonstrieren , dachte die Schwangerschaft beweisst nun eindeutig, dass es sich nicht um einen Scheinehe handelt  Traurig
So eine Remonstration dauert dann ja auch wieder ein paar Monate, richtig? Der wird dann doch aber stattgegeben, oder meinst du die lehnen das Visum dann trotzdem wieder ab?
Wäre eine FZF zum Kind vielleicht einfacher oder aussichtsreicher?
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erne
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Antwort #6 - 24.09.2014 um 15:53:49
 
Mimouna schrieb am 24.09.2014 um 15:32:51:
beweisst nun eindeutig, dass es sich nicht um einen Scheinehe handelt


da ist schon richtig, aber der Antrag ist bereits abgelehnt und damit abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Ablehung war die Schwangerschaft nicht bekannt.
Damit es weitergeht, braucht er einen "offenen" Antrag, also
a) remonstrieren
b) klagen
c) neuen Antrag stellen

Eure Wahl
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Mimouna
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Antwort #7 - 24.09.2014 um 16:02:19
 
Was davon geht denn am schnellsten?
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tiggger
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Antwort #8 - 24.09.2014 um 16:05:50
 
Mimouna schrieb am 24.09.2014 um 13:42:01:
Also muss mein Mann nun mit einem Attest von meinem Arzt zur Botschat? Muss er unbedingt remonstrieren? Kann er denen nicht einfach das Attest vorlegen und dann bekommt er das Visum?

Er kann auch mit dem Attest zur Botschaft und fragen was die lieber hätten. Neuen Antrag oder Remo.
Zudem solltest Du ihm vielleicht noch die Kopien Deiner Flugtickets oder sonstige Nachweise dass Du bei ihm warst mitgeben. Nicht das die Botschaft die Vaterschaft für anfechtbar hält.
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Alacrity
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Antwort #9 - 24.09.2014 um 17:05:58
 
Er muss gar nicht zur Botschaft.

Du schreibst ihm den Text, in dem steht, dass ihr ein Kind erwartet, er druckt das aus, unterschreibt und schickt/faxt/scant und emailt das mit dem Atest vom Arzt über die Schwangerschaft zur Botschaft.

Alternativ gibt er dir die Vollmacht für ihn zu remonstrieren und du unterschreibst selbst.
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reinhard
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Antwort #10 - 24.09.2014 um 17:27:53
 
Eine Remonstration geht am schnellsten, wenn sie erfolgreich ist. Achte aber auf die Klagefrist, damit die nicht abläuft. Eine Klage kann er auch einreichen und später, falls nicht mehr nötig, zurückziehen.

Er kann in der Remonstration selbst angeben, dass er zusätzlich zum Visum zur Ehefrau ein Visum zum deutschen Kind beantragt. Dann hat die Botschaft weniger Möglichkeit abzulehnen, aber sie muss das Visum erst im 8. Monat geben, weil er erst direkt zur Geburt reisen müsste. Deshalb sollte er das Visum zur Ehefrau trotzdem aufrecht erhalten bzw. durch die Remonstration wieder öffnen.
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deerhunter
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Antwort #11 - 24.09.2014 um 19:22:12
 
Müsste nicht erst einmal eine "formale" Vaterschaftsanerkennung" vorgenommen werden?
Muss nicht bewiesen werden, dass Frau und Mann zumZeitpunkt der Zeugung zusammen waren (Urlaubsscheine + Tickets)

Zitat:
Ich hoffe er muss nicht bis kurz vor der Geburt auf das Visum warten, das ganze Verfahren zog sich schon ewig

Normal schon! Er wird i.d.R. ein Visum kurz vor der Geburt bekommen, wenn er ein FZV zum "Kind" beantragt, denn das Kind ist ja noch nicht da. Und da du gerade erst erfahren hast, dass du schwanger bist, wird das ja erst in den ersten Wochen sein...sobald solltest du also nicht mit einem Visum rechnen
Du wirst eine VE und eine KV für ihn machen

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Aras
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Antwort #12 - 24.09.2014 um 19:38:05
 
Es macht keinen Sinn für seinen Ehepartner eine VE zu geben. Genauso wenig wie die KV nicht benötigt wird.

Rechtlich ist der Ehemann auch der Vater, darum ist eine Vaterschaftsanerkennung unnötig.

Und ob man auch der biologische Vater ist, ist mMn ziemlich perfide Unterstellung. Aber man sollte dies im Sinne einer Streitvermeidung beachten und die Konzeption nachweisen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #13 - 24.09.2014 um 20:13:55
 
Sorry, mein Fehler. Hatte das verwechselt und überlesen, dass Sie bereits verheiratet ist  Smiley
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Mimouna
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Antwort #14 - 24.09.2014 um 20:15:45
 
Natürlich ist er der Vater!  Ärgerlich Natürlich kann dies auch nachgewiesen werden.
Aber dass das jetzt alles nochmal so lange dauern soll finde ich ziemlich gemein. Kann ja nicht sein, dass meinem Mann verboten wird die Schwangerschaft mitzuerleben. Versteh grad die Welt nicht mehr. Erst unterstellt man uns eine Scheinehe und nun soll ich schon wieder so lange auf eine Zustimmung des Visums warten. Was haben wir denn verbrochen?
Ich möcht mal wissen was in den Köpfen dieser Sachbearbeiter vorgeht. Hinterher heißt es noch ich bin nur schwanger geworden damit er das Visum bekommt.  Zunge
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