Muleta schrieb am 15.12.2014 um 08:54:50:die Frage einer möglichen Bigamie. Da geht es um eine etwaige Strafbarkeit und entscheidend wäre dann, was zum Zeitpunkt der (zweiten) Eheschließung Sache war. Anders formuliert: das ließe sich nachträglich nicht mehr ändern.
Eine Bigamie nach peruanischem Recht liegt schon mal mit ziemlicher Sicherheit nicht vor, denn die 1. Ehe wurde ja in Peru geschieden (also ist die Scheidung dort auch anerkannt) und die 2. Ehe ebenda geschlossen. Eine Bigamie nach französischem Recht kann es auch nicht sein, da die 2. Ehe weder in F geschlossen wurde, noch ist einer der Partner Franzose. Bleibt die Bigamie nach deutschem Recht. Die liegt zwar vor, da nach deutschem Recht ohne wirksame Anerkennung der Ehescheidung für den deutschen Rechtskreis die Vorehe weiterhin Bestand hat. Allerdings führt die Anerkennung der Ehescheidung, auch zu einem späteren Zeitpunkt, dazu, dass die 1. Ehe
rückwirkend auch nach deutschem Recht als geschieden gilt, so dass die Bigamie nicht mehr verfolgt werden kann. (Oder?)
Zitat:Wenn das peruanische Recht nicht ein außerordentlich seltenen Sonderfall darstellt, dann ist eine Ehe aber auch dann wirksam, wenn es sich um eine eigentlich rechtlich unerwünschte Doppelehe handeln sollte. (Selbst in Deutschland wäre eine solche Ehe wirksam, nur eben ggf. wieder aufhebbar).
Wie schon festgestellt, nach peruanischem Recht dürfte mit der 2. Ehe alles in Ordnung sein.
Zitat:Fraglich wäre insofern also m.E. allenfalls, ob die frühere Ehe in Frankreich(!) als aufgelöst gilt.
... und inwiefern ist das relevant, wenn die beiden Ehepartner weder Franzosen sind noch in Frankreich leben? Bei der nachträgliche Anerkennung der Ehescheidung wird nur das deutsche Recht angewendet (siehe §109 FamFG), ob die Ehescheidung auch in anderen Ländern anerkannt wurde, interessiert niemanden.