Mimouna schrieb am 24.09.2014 um 20:15:45:Natürlich ist er der Vater!
Natürlich kann dies auch nachgewiesen werden.
Nach deutschem Recht ist der Ehemann immer der rechtliche Vater. Da ist kein Nachweis nötig und darf auch nicht verlangt werden.
Zitat:Aber dass das jetzt alles nochmal so lange dauern soll finde ich ziemlich gemein. Kann ja nicht sein, dass meinem Mann verboten wird die Schwangerschaft mitzuerleben. Versteh grad die Welt nicht mehr. Erst unterstellt man uns eine Scheinehe und nun soll ich schon wieder so lange auf eine Zustimmung des Visums warten. Was haben wir denn verbrochen?
Die Gründe für die Ablehung (was Ihr verbrochen habt?) hast Du ja nicht geschrieben, das können wir nicht wissen. Ist aber jetzt auch egal, weil es durch die Schwangerschaft eine neue Situation gibt.
Wie lange Ihr warten müsst, weiß hier keiner. Ich habe schon Remonstrationen geschrieben, die in drei Tagen zum Erfolg geführt haben, andere dauerten drei Wochen. Es kommt jetzt ja erstmal darauf an, wie schnell Ihr die
Remonstration fertig habt und er sie einreicht. Dazu ist es auch wichtig, wann Ihr die ärztlichen Belege zusammen habt (Dein Mann muss sie ja in Händen halten).
Ihr müsst jetzt einfach systematisch arbeiten. Nicht über das Vergangene jammern, sondern für die Zukunft arbeiten.
Zitat:Ich möcht mal wissen was in den Köpfen dieser Sachbearbeiter vorgeht. Hinterher heißt es noch ich bin nur schwanger geworden damit er das Visum bekommt.
Das nützt Dir überhaupt nichts. Damit blockierst Du nur Dich selbst.