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FZF abgelehnt, jetzt schwanger (Gelesen: 24.824 mal)
Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 24.09.2014 um 20:40:37
 
Ich gehe ja auch nicht davon aus, dass er nicht der Vater wäre. Nur sollte man der Einfachheit halber alles schön nachweisen, damit auch der letzte Zweifel ausgeräumt ist.

Dein Mann sollte aber nicht bis zum 8. Monat hingehalten werden, da er ja Ehegattennachzug beantragt hat. Er hat ja wohl schon A1-Sprachkenntnisse... etc. etc.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #16 - 24.09.2014 um 21:13:21
 
Mimouna schrieb am 24.09.2014 um 20:15:45:
Natürlich ist er der Vater!  Ärgerlich Natürlich kann dies auch nachgewiesen werden.


Nach deutschem Recht ist der Ehemann immer der rechtliche Vater. Da ist kein Nachweis nötig und darf auch nicht verlangt werden.


Zitat:
Aber dass das jetzt alles nochmal so lange dauern soll finde ich ziemlich gemein. Kann ja nicht sein, dass meinem Mann verboten wird die Schwangerschaft mitzuerleben. Versteh grad die Welt nicht mehr. Erst unterstellt man uns eine Scheinehe und nun soll ich schon wieder so lange auf eine Zustimmung des Visums warten. Was haben wir denn verbrochen?


Die Gründe für die Ablehung (was Ihr verbrochen habt?) hast Du ja nicht geschrieben, das können wir nicht wissen. Ist aber jetzt auch egal, weil es durch die Schwangerschaft eine neue Situation gibt.

Wie lange Ihr warten müsst, weiß hier keiner. Ich habe schon Remonstrationen geschrieben, die in drei Tagen zum Erfolg geführt haben, andere dauerten drei Wochen. Es kommt jetzt ja erstmal darauf an, wie schnell Ihr die Remonstration fertig habt und er sie einreicht. Dazu ist es auch wichtig, wann Ihr die ärztlichen Belege zusammen habt (Dein Mann muss sie ja in Händen halten).

Ihr müsst jetzt einfach systematisch arbeiten. Nicht über das Vergangene jammern, sondern für die Zukunft arbeiten.


Zitat:
Ich möcht mal wissen was in den Köpfen dieser Sachbearbeiter vorgeht. Hinterher heißt es noch ich bin nur schwanger geworden damit er das Visum bekommt.  Zunge


Das nützt Dir überhaupt nichts. Damit blockierst Du nur Dich selbst.
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Mimouna
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Antwort #17 - 24.09.2014 um 21:46:35
 
Ich kenn die Gründe ja selber nicht reinhard, da stand ja nur drin, dass wir des Visums wegen geheiratet hätten. Also schau ich jetzt wohl am besten mal, wie man so eine Remonstration schreibt und besorg mir ein Attest vom Arzt. Du weisst nicht zufällig, ob da was bestimmtes drinstehen muss? Oder reicht es aus, dass die Schwangerschaft bestätigt wird?
Immerhin mit den von dir erwähnten 3 Wochen könnt ich leben  Zwinkernd Hoffen wir mal das Beste.
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reinhard
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Antwort #18 - 24.09.2014 um 21:54:36
 
Nein, eine Remonstration muss keine bestimmte Form einhalten.

Ich würde es als normalen Brief des Antragstellers formulieren.

"Remonstration

Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Ablehnung des Visumantrages ein. Ihr Verdacht, wir hätten nur geheiratet, um ein Visum zu erhalten, ist falsch.

Als zusätzliches Argumtent führe ich an: Inzwischen ist meine Frau schwanger, unser Kind wird voraussichtlich an ... zur Welt kommen. Belege füge ich bei.

Deshalb bitte ich Sie, ihre Entscheidung zu revidieren und mir das beantragte Visum so schnell wie möglich zu geben."

Falls die ABH abgelehnt hatte, muss die nochmal gefragt werden, dann dauert es ein paar Tage länger. Du kannst, um es zu beschleunigen, der ABH eine Kopie der Remonstration "zur Kenntnis" zusenden, sobald er sie eingereicht hat.
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Antwort #19 - 24.09.2014 um 22:03:20
 
Danke Reinhard, das ist ja perfekt!
Du hast mir sehr weitergeholfen. Tausend Dank  Kuss
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Antwort #20 - 25.09.2014 um 20:49:44
 
Kurzes Update: Laut ABH darf mein Mann erst im 8. Monat einreisen, vorher könne ja noch so viel passieren, stimmt das?  Schockiert/Erstaunt
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reinhard
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Antwort #21 - 25.09.2014 um 20:57:56
 
Nein.

Beim FZF-Visum zum ungeborenen Kind bei unverheirateten Eltern: Ja.
Falls das FZF-Visum wegen "Scheinehe" abgelehnt bleibt: ja.

Falls die Remonstration Erfolg hat: nein. Dann darf er nach Änderung der Entscheidung kommen.

Andersrum funktioniert es: Die ABH sagt, er darf auf jeden Fall kommen, entweder jetzt oder spätestens im 8. Monat.

Macht es so, wie oben beschrieben. Halte Dich nicht zu sehr mit irgendwelchen Flurauskünften irgendwelcher Behördenmitarbeiter auf. Über das Visum entscheidet die Botschaft.
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Antwort #22 - 03.10.2014 um 14:36:28
 
Bin grad stinkesauer! Mir und meinem Mann wird eine Scheinehe unterstellt, obwohl wir nur ein Jahr auseinader sind und auch sonst alles passt und andere haben sich einmal gesehen, mehr als 20 Jahre Altersunterschied und die bekommen ihr Visum sofort! WIe kann sowas sein????
So eine Ungerechtigkeit in diesem Land! Schreien könnt ich vor Wut!
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Antwort #23 - 03.10.2014 um 16:18:14
 
Mimouna schrieb am 03.10.2014 um 14:36:28:
Mir und meinem Mann wird eine Scheinehe unterstellt, 


Deine Schwangerschaft ist das beste Argument gegen diese Unterstellung/Verdacht.
Schon damit argumentiert?
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Mimouna
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Antwort #24 - 03.10.2014 um 16:43:15
 
Natürlich, Remonstration läuft ja. Aber ich verstehe nicht wieso manche so einfach dieses FZF bekommen, bei denen eine Scheinehe viel offensichtlicher ist und wir so da drum kämpfen müssen.  Ärgerlich
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Antwort #25 - 03.10.2014 um 17:03:30
 
Wie viele andere Akten hast Du denn komplett gelesen? Kannst Du beweisen, dass bei anderen die Anzeigen für eine Scheinehe offensichtlicher sind als bei Euch?
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Antwort #26 - 04.10.2014 um 11:21:29
 
Mimouna schrieb am 03.10.2014 um 14:36:28:
... andere haben sich einmal gesehen, mehr als 20 Jahre Altersunterschied und die bekommen ihr Visum sofort! WIe kann sowas sein?


Vielleicht liegt das daran, dass das typische "Stammtischkriterien" sind, und viele ABHs das auch wissen.

Ich finde es immer wieder erstaunlich, wenn Betroffenen, die unter irgendwelchen Restriktionen leiden, sich die Argumente derer zu eigen machen, die diese Restriktionen gut finden.


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Mimouna
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Antwort #27 - 29.10.2014 um 14:15:01
 
Hallo, seit letzter Woche ist die Klage samt Beweisen in Berlin. Anwalt meinte Remonstration wäre Zeitverschwendung. Nun meine Frage: wie lange wird es wohl dauern, bis Antwort aus Berlin kommt? Besteht die Möglichkeit zur Einigung mit dem Auswärtigen Amt oder läuft sowas immer zwingend auf einen Gerichtstermin hinaus? Ich bin übrigens leider nicht mehr schwanger...  weinend
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Antwort #28 - 29.10.2014 um 14:34:18
 
Eingangsbestätigung des Gerichts in wenigen Tagen. In ein paar Wochen kommt dann die Akten zum Gericht, ggf. mit einer kurzen Stellungnahme der Behörden. Dann kann Dein Anwalt nochmal etwas schreiben oder es auch bleiben lassen.

Nach ca. 5-8 Monaten wird dann die Akte zur wirklichen Bearbeitung beim Richter auf dem Tisch liegen und ab da geht es dann eigentlich erst richtig los. Bei Scheinehe praktisch nie ohne Verhandlungstermin; ob sich die frühere Schwangerschaft noch zu Deinen Gunsten im Verfahren nutzen lässt, wird man dann sehen (ggf. wird das AA bezweifeln, dass dein Mann daran beteiligt war - so läuft das Spiel und man sollte davon nicht schockiert sein).
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Mimouna
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Antwort #29 - 29.10.2014 um 14:38:00
 
Nie ohne Verhandlungstermin  Schockiert/Erstaunt Mein Anwalt hat mir da aber Hoffnung gemacht und gemeint er würde versuchen sich mit dem Auswärtigen Amt zu einigen, dann würde das alles nicht zu lange dauern und Anfang nächsten Jahres hätten wir dann das Visum.
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