Mimouna schrieb am 16.12.2014 um 15:13:12:e lange habe ich Zeit in bei den Behörden anzumelden und wo fange ich an? Zuerst zur Meldebehörde richtig?
Zuerst Meldebehörde ... das würde ich die nächsten Tage machen. In den Bundesländern gibt es etwas unterschiedliche Regelungen zur Anmeldefrist. Wenn er zu lange wartet und die Behörde streng ist, kann da schon mal eine Ordnungswidrigkeit festgestellt werden.
Mimouna schrieb am 16.12.2014 um 15:13:12:Und wann muss ich mit ihm zur
ABH? Das Visum gilt ja erstmal 3 Monate, sollten wir uns dann jetzt gleich bei der
ABH melden oder bis kurz vor Ablauf der 3 Monate warten?
Warum warten? Klar gilt das Visum 90 Tage ... aber glaubst du, die entscheiden dann schnell vor Ort, wenn er am 89. Tag kommt und das Visum abgelaufen ist. Bei rechtzeitiger Antragstellung vor Ablauf des Visums tritt zwar Fiktionswirkung ein, aber muss man das wirklich ausreizen? Die Prüfung des Antrages, die Bestellung und Herstellung des
eAT dauert ein paar Wochen. Da macht es einfach keinen Sinn, bis zum Schluss zu warten. An eurer Stelle würde ich nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Kontakt mit der
ABH aufnehmen und nachfragen, ob er einen Termin benötigt oder einfach so zu den Sprechzeiten vorbeikommen kann. Und dann würde ich das sobald als möglich erledigen.