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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF abgelehnt, jetzt schwanger
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Beitrag begonnen von Mimouna am 24.09.2014 um 13:15:47

Titel: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 24.09.2014 um 13:15:47
Hallo,
ich freue mich dieses Forum gefunden zu haben. Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.
Ich bin mit einem Marokkaner verheiratet, das Visum zum FZF wurde vor 3 Wochen abgelehnt. Nun habe ich gerade erfahren, dass ich schwanger bin.
Was passiert nun? Wenn wir der Botschaft bzw. ABH von der Schwangerschaft erzählen, ändern die dann ihre Entscheidung und mein Mann bekommt sein Visum? Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von reinhard am 24.09.2014 um 13:34:08
Die Ablehnung ist schriftlich erfolgt?

Dann kann Dein Mann (nicht Du!) jetzt "remonstrieren". Er legt bei der Botschaft schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung an. Vermutlich ist der Antrag wegen Scheinehe-Verdacht abgelehnt worden, oder? Dann wäre die Schwangerschaft, dazu muss er Belege mitschicken, ein gutes Argument.

Falls allerdings die Ablehnung erfolgt ist, weil er irgendwelche Straftaten offen hat, einen falschen Namen angegeben hat oder Ähnliches, nützt die Remonstration (Widerspruch) nichts, weil diese nur erfolgreich sein kann, wenn ein neues Argument vorgebracht wird, das die Begründung der Ablehnung in Frage stellt.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 24.09.2014 um 13:42:01
Danke für die Antwort reinhard, ja die Ablehnung kam schriftlich. Da stand drauf, dass die Ehe nur zu dem Zweck geschlossen wurde, um ihm einen Aufenthalt zu ermöglichen.
Straftaten hat mein Mann keine, er war auch noch nie in Europa.
Also muss mein Mann nun mit einem Attest von meinem Arzt zur Botschat? Muss er unbedingt remonstrieren? Kann er denen nicht einfach das Attest vorlegen und dann bekommt er das Visum?
Soweit ich weiss hat unser Kind doch ein Recht auf seinen Vater oder?
Ich hoffe er muss nicht bis kurz vor der Geburt auf das Visum warten, das ganze Verfahren zog sich schon ewig.
Können die das Visum eigentlich auch trotz Schwangerschaft ablehnen?

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von lottchen am 24.09.2014 um 13:46:17
Der Antrag ist abgelehnt. Entweder er remonstriert (also erhebt Einspruch gegen die Ablehnung) oder er stellt einen neuen Antrag. Da ist die Remonstration doch die einfachere Variante, oder?


Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von reinhard am 24.09.2014 um 15:27:53
Ja, er muss offiziell remonstrieren. Steht eine Klagefrist drauf? Dann sollte er überlegen, ob er gleichzeitig klagt, um die Frist zu wahren.

Wenn er es nicht schriftlich und offiziell macht, wird die Ablehnung bleiben.

Ja, das Kind hat einen Recht auf seinen Vater. Wenn der aber Ausländer ist und visumpflichtig, muss er den Antrag auf ein Visum stellen, schriftlich. Es funktioniert nicht "von alleine". Du darfst aber die Remonstration entwerfen und ihm beim Formulieren helfen, aber letztlich ist es sein Antrag und seine Remonstration.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 24.09.2014 um 15:32:51
Ok, er MUSS also remonstrieren , dachte die Schwangerschaft beweisst nun eindeutig, dass es sich nicht um einen Scheinehe handelt  :-[
So eine Remonstration dauert dann ja auch wieder ein paar Monate, richtig? Der wird dann doch aber stattgegeben, oder meinst du die lehnen das Visum dann trotzdem wieder ab?
Wäre eine FZF zum Kind vielleicht einfacher oder aussichtsreicher?

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von erne am 24.09.2014 um 15:53:49

Mimouna schrieb am 24.09.2014 um 15:32:51:
beweisst nun eindeutig, dass es sich nicht um einen Scheinehe handelt


da ist schon richtig, aber der Antrag ist bereits abgelehnt und damit abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Ablehung war die Schwangerschaft nicht bekannt.
Damit es weitergeht, braucht er einen "offenen" Antrag, also
a) remonstrieren
b) klagen
c) neuen Antrag stellen

Eure Wahl

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 24.09.2014 um 16:02:19
Was davon geht denn am schnellsten?

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von tiggger am 24.09.2014 um 16:05:50

Mimouna schrieb am 24.09.2014 um 13:42:01:
Also muss mein Mann nun mit einem Attest von meinem Arzt zur Botschat? Muss er unbedingt remonstrieren? Kann er denen nicht einfach das Attest vorlegen und dann bekommt er das Visum?

Er kann auch mit dem Attest zur Botschaft und fragen was die lieber hätten. Neuen Antrag oder Remo.
Zudem solltest Du ihm vielleicht noch die Kopien Deiner Flugtickets oder sonstige Nachweise dass Du bei ihm warst mitgeben. Nicht das die Botschaft die Vaterschaft für anfechtbar hält.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Alacrity am 24.09.2014 um 17:05:58
Er muss gar nicht zur Botschaft.

Du schreibst ihm den Text, in dem steht, dass ihr ein Kind erwartet, er druckt das aus, unterschreibt und schickt/faxt/scant und emailt das mit dem Atest vom Arzt über die Schwangerschaft zur Botschaft.

Alternativ gibt er dir die Vollmacht für ihn zu remonstrieren und du unterschreibst selbst.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von reinhard am 24.09.2014 um 17:27:53
Eine Remonstration geht am schnellsten, wenn sie erfolgreich ist. Achte aber auf die Klagefrist, damit die nicht abläuft. Eine Klage kann er auch einreichen und später, falls nicht mehr nötig, zurückziehen.

Er kann in der Remonstration selbst angeben, dass er zusätzlich zum Visum zur Ehefrau ein Visum zum deutschen Kind beantragt. Dann hat die Botschaft weniger Möglichkeit abzulehnen, aber sie muss das Visum erst im 8. Monat geben, weil er erst direkt zur Geburt reisen müsste. Deshalb sollte er das Visum zur Ehefrau trotzdem aufrecht erhalten bzw. durch die Remonstration wieder öffnen.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von deerhunter am 24.09.2014 um 19:22:12
Müsste nicht erst einmal eine "formale" Vaterschaftsanerkennung" vorgenommen werden?
Muss nicht bewiesen werden, dass Frau und Mann zumZeitpunkt der Zeugung zusammen waren (Urlaubsscheine + Tickets)


Zitat:
Ich hoffe er muss nicht bis kurz vor der Geburt auf das Visum warten, das ganze Verfahren zog sich schon ewig

Normal schon! Er wird i.d.R. ein Visum kurz vor der Geburt bekommen, wenn er ein FZV zum "Kind" beantragt, denn das Kind ist ja noch nicht da. Und da du gerade erst erfahren hast, dass du schwanger bist, wird das ja erst in den ersten Wochen sein...sobald solltest du also nicht mit einem Visum rechnen
Du wirst eine VE und eine KV für ihn machen


Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Aras am 24.09.2014 um 19:38:05
Es macht keinen Sinn für seinen Ehepartner eine VE zu geben. Genauso wenig wie die KV nicht benötigt wird.

Rechtlich ist der Ehemann auch der Vater, darum ist eine Vaterschaftsanerkennung unnötig.

Und ob man auch der biologische Vater ist, ist mMn ziemlich perfide Unterstellung. Aber man sollte dies im Sinne einer Streitvermeidung beachten und die Konzeption nachweisen.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von deerhunter am 24.09.2014 um 20:13:55
Sorry, mein Fehler. Hatte das verwechselt und überlesen, dass Sie bereits verheiratet ist  :)

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 24.09.2014 um 20:15:45
Natürlich ist er der Vater!  >:( Natürlich kann dies auch nachgewiesen werden.
Aber dass das jetzt alles nochmal so lange dauern soll finde ich ziemlich gemein. Kann ja nicht sein, dass meinem Mann verboten wird die Schwangerschaft mitzuerleben. Versteh grad die Welt nicht mehr. Erst unterstellt man uns eine Scheinehe und nun soll ich schon wieder so lange auf eine Zustimmung des Visums warten. Was haben wir denn verbrochen?
Ich möcht mal wissen was in den Köpfen dieser Sachbearbeiter vorgeht. Hinterher heißt es noch ich bin nur schwanger geworden damit er das Visum bekommt.  :P

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Aras am 24.09.2014 um 20:40:37
Ich gehe ja auch nicht davon aus, dass er nicht der Vater wäre. Nur sollte man der Einfachheit halber alles schön nachweisen, damit auch der letzte Zweifel ausgeräumt ist.

Dein Mann sollte aber nicht bis zum 8. Monat hingehalten werden, da er ja Ehegattennachzug beantragt hat. Er hat ja wohl schon A1-Sprachkenntnisse... etc. etc.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von reinhard am 24.09.2014 um 21:13:21

Mimouna schrieb am 24.09.2014 um 20:15:45:
Natürlich ist er der Vater!  >:( Natürlich kann dies auch nachgewiesen werden.


Nach deutschem Recht ist der Ehemann immer der rechtliche Vater. Da ist kein Nachweis nötig und darf auch nicht verlangt werden.



Zitat:
Aber dass das jetzt alles nochmal so lange dauern soll finde ich ziemlich gemein. Kann ja nicht sein, dass meinem Mann verboten wird die Schwangerschaft mitzuerleben. Versteh grad die Welt nicht mehr. Erst unterstellt man uns eine Scheinehe und nun soll ich schon wieder so lange auf eine Zustimmung des Visums warten. Was haben wir denn verbrochen?


Die Gründe für die Ablehung (was Ihr verbrochen habt?) hast Du ja nicht geschrieben, das können wir nicht wissen. Ist aber jetzt auch egal, weil es durch die Schwangerschaft eine neue Situation gibt.

Wie lange Ihr warten müsst, weiß hier keiner. Ich habe schon Remonstrationen geschrieben, die in drei Tagen zum Erfolg geführt haben, andere dauerten drei Wochen. Es kommt jetzt ja erstmal darauf an, wie schnell Ihr die Remonstration fertig habt und er sie einreicht. Dazu ist es auch wichtig, wann Ihr die ärztlichen Belege zusammen habt (Dein Mann muss sie ja in Händen halten).

Ihr müsst jetzt einfach systematisch arbeiten. Nicht über das Vergangene jammern, sondern für die Zukunft arbeiten.



Zitat:
Ich möcht mal wissen was in den Köpfen dieser Sachbearbeiter vorgeht. Hinterher heißt es noch ich bin nur schwanger geworden damit er das Visum bekommt.  :P


Das nützt Dir überhaupt nichts. Damit blockierst Du nur Dich selbst.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 24.09.2014 um 21:46:35
Ich kenn die Gründe ja selber nicht reinhard, da stand ja nur drin, dass wir des Visums wegen geheiratet hätten. Also schau ich jetzt wohl am besten mal, wie man so eine Remonstration schreibt und besorg mir ein Attest vom Arzt. Du weisst nicht zufällig, ob da was bestimmtes drinstehen muss? Oder reicht es aus, dass die Schwangerschaft bestätigt wird?
Immerhin mit den von dir erwähnten 3 Wochen könnt ich leben  ;) Hoffen wir mal das Beste.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von reinhard am 24.09.2014 um 21:54:36
Nein, eine Remonstration muss keine bestimmte Form einhalten.

Ich würde es als normalen Brief des Antragstellers formulieren.

"Remonstration

Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Ablehnung des Visumantrages ein. Ihr Verdacht, wir hätten nur geheiratet, um ein Visum zu erhalten, ist falsch.

Als zusätzliches Argumtent führe ich an: Inzwischen ist meine Frau schwanger, unser Kind wird voraussichtlich an ... zur Welt kommen. Belege füge ich bei.

Deshalb bitte ich Sie, ihre Entscheidung zu revidieren und mir das beantragte Visum so schnell wie möglich zu geben."

Falls die ABH abgelehnt hatte, muss die nochmal gefragt werden, dann dauert es ein paar Tage länger. Du kannst, um es zu beschleunigen, der ABH eine Kopie der Remonstration "zur Kenntnis" zusenden, sobald er sie eingereicht hat.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 24.09.2014 um 22:03:20
Danke Reinhard, das ist ja perfekt!
Du hast mir sehr weitergeholfen. Tausend Dank  :-*

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 25.09.2014 um 20:49:44
Kurzes Update: Laut ABH darf mein Mann erst im 8. Monat einreisen, vorher könne ja noch so viel passieren, stimmt das?  :o

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von reinhard am 25.09.2014 um 20:57:56
Nein.

Beim FZF-Visum zum ungeborenen Kind bei unverheirateten Eltern: Ja.
Falls das FZF-Visum wegen "Scheinehe" abgelehnt bleibt: ja.

Falls die Remonstration Erfolg hat: nein. Dann darf er nach Änderung der Entscheidung kommen.

Andersrum funktioniert es: Die ABH sagt, er darf auf jeden Fall kommen, entweder jetzt oder spätestens im 8. Monat.

Macht es so, wie oben beschrieben. Halte Dich nicht zu sehr mit irgendwelchen Flurauskünften irgendwelcher Behördenmitarbeiter auf. Über das Visum entscheidet die Botschaft.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 03.10.2014 um 14:36:28
Bin grad stinkesauer! Mir und meinem Mann wird eine Scheinehe unterstellt, obwohl wir nur ein Jahr auseinader sind und auch sonst alles passt und andere haben sich einmal gesehen, mehr als 20 Jahre Altersunterschied und die bekommen ihr Visum sofort! WIe kann sowas sein????
So eine Ungerechtigkeit in diesem Land! Schreien könnt ich vor Wut!

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von erne am 03.10.2014 um 16:18:14

Mimouna schrieb am 03.10.2014 um 14:36:28:
Mir und meinem Mann wird eine Scheinehe unterstellt, 


Deine Schwangerschaft ist das beste Argument gegen diese Unterstellung/Verdacht.
Schon damit argumentiert?

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 03.10.2014 um 16:43:15
Natürlich, Remonstration läuft ja. Aber ich verstehe nicht wieso manche so einfach dieses FZF bekommen, bei denen eine Scheinehe viel offensichtlicher ist und wir so da drum kämpfen müssen.  >:(

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von reinhard am 03.10.2014 um 17:03:30
Wie viele andere Akten hast Du denn komplett gelesen? Kannst Du beweisen, dass bei anderen die Anzeigen für eine Scheinehe offensichtlicher sind als bei Euch?

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Eduard am 04.10.2014 um 11:21:29

Mimouna schrieb am 03.10.2014 um 14:36:28:
... andere haben sich einmal gesehen, mehr als 20 Jahre Altersunterschied und die bekommen ihr Visum sofort! WIe kann sowas sein?


Vielleicht liegt das daran, dass das typische "Stammtischkriterien" sind, und viele ABHs das auch wissen.

Ich finde es immer wieder erstaunlich, wenn Betroffenen, die unter irgendwelchen Restriktionen leiden, sich die Argumente derer zu eigen machen, die diese Restriktionen gut finden.



Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 29.10.2014 um 14:15:01
Hallo, seit letzter Woche ist die Klage samt Beweisen in Berlin. Anwalt meinte Remonstration wäre Zeitverschwendung. Nun meine Frage: wie lange wird es wohl dauern, bis Antwort aus Berlin kommt? Besteht die Möglichkeit zur Einigung mit dem Auswärtigen Amt oder läuft sowas immer zwingend auf einen Gerichtstermin hinaus? Ich bin übrigens leider nicht mehr schwanger...  :'(

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Muleta am 29.10.2014 um 14:34:18
Eingangsbestätigung des Gerichts in wenigen Tagen. In ein paar Wochen kommt dann die Akten zum Gericht, ggf. mit einer kurzen Stellungnahme der Behörden. Dann kann Dein Anwalt nochmal etwas schreiben oder es auch bleiben lassen.

Nach ca. 5-8 Monaten wird dann die Akte zur wirklichen Bearbeitung beim Richter auf dem Tisch liegen und ab da geht es dann eigentlich erst richtig los. Bei Scheinehe praktisch nie ohne Verhandlungstermin; ob sich die frühere Schwangerschaft noch zu Deinen Gunsten im Verfahren nutzen lässt, wird man dann sehen (ggf. wird das AA bezweifeln, dass dein Mann daran beteiligt war - so läuft das Spiel und man sollte davon nicht schockiert sein).

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 29.10.2014 um 14:38:00
Nie ohne Verhandlungstermin  :o Mein Anwalt hat mir da aber Hoffnung gemacht und gemeint er würde versuchen sich mit dem Auswärtigen Amt zu einigen, dann würde das alles nicht zu lange dauern und Anfang nächsten Jahres hätten wir dann das Visum.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Muleta am 29.10.2014 um 15:51:47

Mimouna schrieb am 29.10.2014 um 14:38:00:
Mein Anwalt hat mir da aber Hoffnung gemacht und gemeint er würde versuchen sich mit dem Auswärtigen Amt zu einigen, dann würde das alles nicht zu lange dauern 


dazu sag ich mal besser  :-X

Es hat vermutlich eine gleichzeitige Befragung gegeben, bei der es zu tatsächlichen oder vermeintlichen Widersprüchen kam. Nach einer Akteneinsicht, wo man die Behördenprotokolle sieht, kann man das auswerten und detailliert darauf eingehen und ggf. Widersprüche ausräumen. In der Regel halten die Behörden jedoch an ihrer Ablehnung fest und so kommt es zum Termin, wo sich dann der Richter mit einer Befragung von Dir ein persönliches Bild macht. Wenn er überzeugt ist, schlägt er normalerweise einen Vergleich vor (Klagerücknahme gegen VIsumserteilung). Das ist der Normalfall, außergerichtliche positive Erledigung ohne Verhandlung ist die absolute Ausnahmen (aber kommt vor).

Ist Dein RA evtl. noch von einer bestehenden Schwangerschaft ausgegangen? Das würde dann seinen Optimismus evtl. erklären, obwohl ich generell dazu rate, Schwangerschaft bis zum dritten Monat vorsorglich als gar nicht existent zu betrachten (im Hinblick auf aufenthaltsrechtliche Relevanz). Wenn man noch die Abstammung des Fötus von ihm nachweisen könnte, wäre ich im Hinblick auf ein schnelles Verfahren auch noch optimistisch - aber ich vermute mal, dass für eine DNA-Untersuchung schlichtweg nichts mehr vorhanden ist.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 29.10.2014 um 16:13:57
Warum sollten die Behörden an ihrer Ablehnung festhalten? Wenn man die Unterschiede in der Befragung erklären kann?
Die ABH war bei uns von Anfang an darauf aus eine Scheinehe nachzuweisen! Sie hat sich an Kleinigkeiten wie z.B. der Schreibweise eines Namens aufgehängt!
Und wozu einen Vergleich? Wir sind im Recht, weil wir keine Scheinehe eingegangen sind, also werde ich mich nicht auf einen Vergleich einlassen, sollte ich wirklich vor Gericht müssen.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Aras am 29.10.2014 um 16:18:28
Dann wird aber das ggf. weitere 6-12 Monate in Anspruch nehmen. Wenn es dir aber Wert ist Recht zu behalten, dann solltest du es durchziehen.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Muleta am 29.10.2014 um 16:54:48

Mimouna schrieb am 29.10.2014 um 16:13:57:
Warum sollten die Behörden an ihrer Ablehnung festhalten? Wenn man die Unterschiede in der Befragung erklären kann? 


weil nachträgliche Aufklärung immer auch "zurechtgebogen" sein kann. Insofern hängt es am Ende an der Frage, ob man Euch glaubt - und die Glaubwürdigkeit wird man dann in der mündlichen Verhandlung prüfen wollen.


Mimouna schrieb am 29.10.2014 um 16:13:57:
Und wozu einen Vergleich? Wir sind im Recht, weil wir keine Scheinehe eingegangen sind, also werde ich mich nicht auf einen Vergleich einlassen, sollte ich wirklich vor Gericht müssen.


Wenn Du am Tag x einen Vergleich eingehst und dafür Dein Mann dafür dann 3 Wochen später in Deutschland ist, dann wird Dir das vermutlich recht sein. Die Alternative, die vom AA auch ganz unumwunden in solchen Fällen angedroht wird lautet nämlich: Urteil am Tag x, Urteilsbegründung dann 2 Monate später, dann Antrag auf Berufungszulassung durch das AA nochmal einen Monat später, Begründung des Antrags nochmal einen Monat später und Entscheidung darüber frühestens nochmal 4 Monate später. Und dann irgendwann Visum+Einreise. Freunde dich mit der Vorstellung an, dass man Visa-Prozesse normalerweise nicht gewinnt - entweder man verliert oder man einigt sich in der Verhandlung auf einen Vergleich.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 29.10.2014 um 18:30:18
Wieso sollte man nicht gewinnen??? Weil die ABH nicht zugeben möchte einen Fehler gemacht zu haben???  ;D

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Aras am 29.10.2014 um 18:41:50
Was bringt es dir?

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von tiggger am 29.10.2014 um 18:56:50

Aras schrieb am 29.10.2014 um 18:41:50:
Was bringt es dir?

Prozesskostenerstattung?

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 29.10.2014 um 18:59:02
Darum geht es mir nicht! Diese ABH hat einen Fehler gemacht und ich möchte, dass sie dafür gerade steht!

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von tiggger am 29.10.2014 um 19:32:26

Mimouna schrieb am 29.10.2014 um 18:59:02:
Diese ABH hat einen Fehler gemacht und ich möchte, dass sie dafür gerade steht!

Erstmal soweit kommen das man sich überhaupt zwischen Urteil und Vergleich entscheiden kann. Eine Scheinehe kann auch nur einseitig bestehen. D.h. eine gute Vorbereitung ist wichtig. Frag Deinen Anwalt, wie viele solcher Fälle er schon vor Gericht vertreten hat (und wenn es ihn nicht ganz stark kränkt: wie viele er davon gewonnen hat). 

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von reinhard am 29.10.2014 um 21:09:40

Mimouna schrieb am 29.10.2014 um 18:59:02:
Darum geht es mir nicht! Diese ABH hat einen Fehler gemacht und ich möchte, dass sie dafür gerade steht!


Zunächst geht es in solch einem Verfahren darum, sorgfältig alle Informationen zu verarbeiten (Dein Anwalt bekommt ja die Akte zu sehen) und den nächsten Schritt sorgfältig vorzubereiten.

Wenn Ihr wirklich fundiert Stellung nehmen könnt, dann wird es wahrscheinlicher, dass das AA irgendwann einen Vergleich anbietet. Und erst dann solltest Du überlegen, ob Du annehmen oder ablehnen willst. Jetzt ist es noch zu früh.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von grisu1000 am 29.10.2014 um 21:20:49

Mimouna schrieb am 29.10.2014 um 18:30:18:
Wieso sollte man nicht gewinnen??? Weil die ABH nicht zugeben möchte einen Fehler gemacht zu haben??? 


Die ABH wird gar nichts, weil sie am Prozess gar nicht beteiligt ist, sondern nur das AA. Die ABH ist nur im Innenverhältnis an dem Verwaltungsakt beteiligt. Entscheider ist formell das AA.

Wahrscheinlich wird der Sachbearbeiter der ABH gar nicht anwesend sein, außer er wird geladen.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von reinhard am 29.10.2014 um 21:26:32

grisu1000 schrieb am 29.10.2014 um 21:20:49:
Die ABH wird gar nichts, weil sie am Prozess gar nicht beteiligt ist, sondern nur das AA. Die ABH ist nur im Innenverhältnis an dem Verwaltungsakt beteiligt. Entscheider ist formell das AA.


Aber es kommt schon darauf an, wer maßgeblich die Scheinehe festgestellt hat. Die ABH wird auf jeden Fall beigeladen, und dann kann man in der Akte sehen, auf wen sich das AA vor allem stützen wird.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 29.10.2014 um 21:36:59
Laut Akten hat die ABH abgelehnt. Heißt das dann, ich sitze vor Gericht, so es denn dazu käme, dem gleichen Sachbearbeiter gegenüber, der damals die Befragung durchgeführt hat? Das will ich mal lieber nicht hoffen, ich denke ich könnte mich da sicherlich nicht beherrschen  :weib:
Und wenn das AA Amt zustimmt hat die ABH nix mehr zu melden? Bekäme dann also im Falle einer Zustimmung durch das AA mein Mann sein Visum selbst wenn die ABH nein sagt  :-?

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von reinhard am 29.10.2014 um 21:44:51
Gegenüber sitzen? Oder nebeneinander? Das ist ja erst im Herbst 2015 die Frage.

Ich würde mir an Deiner Stelle jetzt Gedanken über den November 2014 machen. Was genau steht in der Akte, was genau wollt Ihr in Eure Stellungnahme schreiben?

Alles andere, was Du im Konjunktiv schreibst: Da reicht eine Antwort im Sommer 2015, das ist ja jetzt überhaupt nicht aktuell. Das AA wird keinen Vergleich vorschlagen, dem die ABH nicht zugestimmt hat. Aber die besprechen das ungefähr Ostern intern, [falls Dein Anwalt Recht hat: im Januar 2015], das bekommst Du nicht mit, nur das Ergebnis.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 29.10.2014 um 21:55:49

reinhard schrieb am 29.10.2014 um 21:44:51:
Das AA wird keinen Vergleich vorschlagen, dem die ABH nicht zugestimmt hat.

Das heißt also die ABH entscheidet weiterhin mit? Steht das AA nicht über der ABH? Zählt deren Entscheidung denn nicht mehr?
Darf ich fragen woher du dein Wissen hast?
<ich vertraue meinem Anwalt auf jeden Fall voll und ganz. Er hat innerhalb kürzester Zeit schon unglaublich viel erreicht  ;)

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von reinhard am 29.10.2014 um 22:13:39
Es handelt sich um ein zustimmungspflichtiges Visum. Die Botschaft darf das Visum also nur geben, wenn die ABH zugestimmt hat.

Das hat nicht mit "über" oder "unter" zu tun, sondern damit, dass zwei Stellen zustimmen müssen, damit es gegeben wird.

Das Wissen habe ich daher, dass ich oft antworte und falsche Antworten regelmäßig korrigiert werden. Das klappt hier im Forum sehr gut, es wird alles kontrolliert.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von erne am 29.10.2014 um 22:15:32

Mimouna schrieb am 29.10.2014 um 21:55:49:
Das heißt also die ABH entscheidet weiterhin mit?

ja


Mimouna schrieb am 29.10.2014 um 21:55:49:
Steht das AA nicht über der ABH?


was ist wichtiger: Birne oder Apfel?


Mimouna schrieb am 29.10.2014 um 21:55:49:
Zählt deren Entscheidung denn nicht mehr?

wessen?
Die Entscheidung der ABH zählt erstmal, denn ohne diese wird die AV (oder das AA als Vorgesetzte Behörde) nicht anders entscheiden.
Erst ein rechtskräftiges Gerichtsurteil bricht deren Entscheidung.


Mimouna schrieb am 29.10.2014 um 21:55:49:
<ich vertraue meinem Anwalt auf jeden Fall voll und ganz.

dann würde ich mich nicht in anonymen Foren parallel informieren.
Wenn ich ihm aber nicht "voll und ganz" vertrauen würde, dann schon.




Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 29.10.2014 um 22:27:38
Lieber erne, ich versuche nur die Abläufe zu verstehen, wer da genau über was entscheidet und in wessen Händen unsre Zukunft liegt.
Aber danke für deine Antwort, dir übrigens auch reinhard

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von reinhard am 29.10.2014 um 22:37:22

Mimouna schrieb am 29.10.2014 um 22:27:38:
ich versuche nur die Abläufe zu verstehen,


Das ist auch richtig.

Ihr müsst jetzt die Klage begründen, dazu ist es gut, die Akte ganz zu lesen. Dann kennt Ihr die genauen Gründe, weshalb die Scheinehe angenommen wurde.

Darauf werden dann Botschaft und ABH (einzeln oder zusammen) antworten.

Und dann seid Ihr wieder dran.

Parallel dazu dokumentierst Du die Kontakte, die Ihr im Oktober, November, Dezember habt. Falls es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, musst Du ja auch aktuelleres parat haben.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von grisu1000 am 30.10.2014 um 22:48:39

reinhard schrieb am 29.10.2014 um 21:26:32:
Die ABH wird auf jeden Fall beigeladen


Bist du dir sicher, dass der Sachbearbeiter automatisch nach Berlin zum VG geladen wird???

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von fons am 30.10.2014 um 22:55:11
Beigeladen bedeutet nicht unbedingt, dass man seitens
der ABH einen Vertreter zum Termin entsendet.

Es gibt ja zuvor eine Begründung der Klage, zu der dann
die ABH als Beigeladene zu einer Stellungnahme aufgefordert
wird.


Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Muleta am 31.10.2014 um 07:21:29

Mimouna schrieb am 29.10.2014 um 22:27:38:
wer da genau über was entscheidet und in wessen Händen unsre Zukunft liegt.


grisu1000 schrieb am 30.10.2014 um 22:48:39:
Bist du dir sicher, dass der Sachbearbeiter automatisch nach Berlin zum VG geladen wird???


also, weil die Begriffe durcheinander gehen:

- die ABH wird beigeladen (ganz sicher!), denn damit wird sie am Verfahren "offiziell" beteiligt und damit wirkt ein Urteil dann auch gegen die ABH. Man könnte dann z.B. das Urteil gegen die ABH vollstrecken lassen, damit diese ihre Zustimmung zum Visum gibt. Auch kann das Gericht dann der ABH (in speziellen Einzelfällen) die Kosten des Verfahrens aufbrummen. Man bezeichnet das auch als "notwendige Beiladung" nach § 65 Abs. 2 VwGO.

- Zu einem Termin werden dann Beteiligte (und ggf. Zeugen etc.) geladen (nicht beigeladen). Ob ein Beteiligter dieser Ladung dann folgt oder es bleiben lässt, ist ihm im Normalfall selbst überlassen. Beigeladene ABH schicken normalerweise keinen Vertreter zu einem Termin in Berlin; das ist viel zu aufwändig und da das AA schon jemanden schickt, lässt man es dabei halt bewenden. Und wenn ABHs doch einen Vertreter zu einem VG-Termin schicken, dann häufig nicht den Sachbearbeiter, sondern einen Mitarbeiter des jeweiligen Rechtsamtes. Die ABH sorgen aber in der Regel dafür, dass ein entscheidungsbefugter Mitarbeiter telefonisch erreichbar ist, damit ggf. eine Einigung wirksam erzielt werden kann.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 31.10.2014 um 11:21:09
Danke für die ausführliche Erklärung Muleta. Jetzt  verstehe ich das alles besser.
Eine Frage unabhängig davon hätte ich noch.
Mein Mann hat A1 letztes Jahr im Oktober gemacht. Wird dieser Test irgendwann ungültig? Falls sich das Verfahren nun wirklich noch über ein Jahr hinziehen sollte, müsste er dann da nochmals einen neuen A1-Test ablegen?

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Aras am 31.10.2014 um 11:33:09
Wenn die Sprachzertifikate älter werden, dann sinkt auch deren Akzeptanz. So ab einem Jahr wird das gerne abgelehnt.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von deerhunter am 31.10.2014 um 11:34:28

Zitat:
Mein Mann hat A1 letztes Jahr im Oktober gemacht. Wird dieser Test irgendwann ungültig? Falls sich das Verfahren nun wirklich noch über ein Jahr hinziehen sollte, müsste er dann da nochmals einen neuen A1-Test ablegen?

Ja, nach 12 Monaten wird es i.d.R. nicht mehr anerkannt

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 31.10.2014 um 11:43:46
Auch wenn die Klage schon seit 2 Wochen in Berlin ist? Muss er dann wieder zum GI und einen neuen A1 Test machen? Kann er nicht einfach auf der Botschaft mit den Mitarbeitern sprechen?

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von deerhunter am 31.10.2014 um 11:48:12

Zitat:
Kann er nicht einfach auf der Botschaft mit den Mitarbeitern sprechen?

Das geht auch...benötigt aber i.d.R. deutlich mehr Wissen & Können als A1, um komplexe Fragen verstehen und beantworten zu können. Ist dein Mann also auf einem solche hohen Niveau (B1), dann würde ich das Interview in Deutsch machen lassen. Spart die erneute Prüfung

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Muleta am 31.10.2014 um 11:48:50
Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in solchen Fällen ist der Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Gerichtsverhandlung. Zu diesem Zeitpunkt müssen also auch die Sprachkenntnisse vorliegen und ein entsprechender aussagekräftiger Nachweis. Geh mal davon aus, dass das AA im Normalfall keine Vorsprachen zum Zwecke der "A1 kann er immer noch"-Feststellung durchführen wird.


deerhunter schrieb am 31.10.2014 um 11:48:12:
Das geht auch...


keine Botschaft muss sowas machen und in einem laufenden Gerichtsverfahren wird er für sowas vermutlich auch keinen Termin bekommen. Man sollte da nicht grundlos völlig falsche Hoffnungen wecken.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 31.10.2014 um 11:55:14
Also MUSS er nochmal diesen Test machen  :o
Habe ich das richtig verstanden???

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Muleta am 31.10.2014 um 11:59:54

Mimouna schrieb am 31.10.2014 um 11:55:14:
Also MUSS er nochmal diesen Test machen 
Habe ich das richtig verstanden???


wenn sonst alle Zweifel an der angestrebten Eheführung in Deutschland ausgeräumt werden könnten und auch sonst nichts mehr im Wege steht, dann würde sich das AA vermutlich in einem Vergleich (Klagerücknahme gegen Visumserteilung) an diesem Punkt eher großzügig zeigen - ohne Garantie, aber das ist durchaus "Verhandlungsmasse".

Wenn Du den Prozess aber durch Urteil gewinnen willst, dann dürfte ein halbwegs aktueller A1-Test in der Verhandlung vorgelegt werden müssen.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von tiggger am 31.10.2014 um 13:49:23
Wobei hier die richtige Strategie wäre einfach weiterzulernen und ein höheres Sprachniveau zu erreichen. (Kann meiner Meinung nach auch als Argument vor Gericht gebracht werden)

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Saxonicus am 31.10.2014 um 15:52:57

Mimouna schrieb am 31.10.2014 um 11:55:14:
Also MUSS er nochmal diesen Test machenHabe ich das richtig verstanden??? 

Wenn er bei der Visumsbeantragung munter auf Deutsch parliert, sieht man von der Beibringung eines Deutschzertifikats möglicherweise ab.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von tiggger am 31.10.2014 um 16:21:35

Saxonicus schrieb am 31.10.2014 um 15:52:57:
Wenn er bei der Visumsbeantragung munter auf Deutsch parliert, 

Lies Dir die Texte doch durch. Es wird keine Visumsbeantragung mit Vorsprechen mehr geben, die Sache geht vor Gericht.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 02.11.2014 um 13:11:22
So, nachdem ich mir nun die Protokolle durchgelesen und mich mit meinem Anwalt besprochen habe, stellten wir fest, dass es sich um den Vorwurf einer einseitigen Scheinehe handelt. Also nur mein Mann wird beschuldigt, eine Scheinehe einzugehen. Mir glaubt man, dass ich aus Liebe geheiratet habe  :P
Das ist doch verrückt! Habe ich denn nicht dann trotzdem ein Recht mit diesem Menschen zusammen in Deutschland zu leben? Es war ja meine Entscheidung ihn zu heiraten. Also wie kann sich dann die ABH dagegen entscheiden, mir quasi vorschreiben mit wem ich leben darf und mit wem nicht?

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von tiggger am 02.11.2014 um 13:22:44
Nein, (einseitige) Scheinehen werden nicgt als schutzwuerdig angesehen. Zudem ( fall denn der Vorwurf stimmt) waere es ja nach 3 Jahren auch vorbei (eigenstaendiges Aufenthaltsrecht).

Aber diese Diskussion ist nicht zielfuehrend. Er muss das jetzt versuchen zu entkraeften. Wenn Du ihn besuchen kannst, dann mach das und fahr zu den Festen seiner Verwandtschaft. Photos mit Dir und der Verwandtschaft nicht vergessen.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von deerhunter am 02.11.2014 um 18:18:37
War dein Mann vorher schon einmal mit einer Europäerin verheiratet?

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 02.11.2014 um 18:26:39
Nein, er war vor mir noch nie verheiratet.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 11.11.2014 um 13:44:25
Hallo, seit ein paar Tagen ist unsre Klage samt Beweisen und Begründung weshalb wir keine Scheinehe führen in Berlin. Wann kann ich mit einer Antwort rechnen? Gibts da Erfahrungswerte? Melden die sich, wenn sie noch mehr Infos benötigen? Und bekommt man sofort einen Termin für eine Verhandlung oder kann es auch sein, dass man nochmal von der ABH befragt wird oder mein Mann von der Botschaft?

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Muleta am 11.11.2014 um 13:56:07
S. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1411557347/28#28

Eine Klagebegründung vor Akteneinsicht ist eigentlich sinnlos.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 11.11.2014 um 14:04:14
Wir hatten doch schon Akteneinsicht, deswegen schrieb ich ja, dass alles jetzt bei Gericht ist. Unsre Erklärung der widersprüchlich beantworteten Fragen, Fotos, Nachweise unsrer gegenseitigen Besuche, Telefonrechnungen usw.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Muleta am 11.11.2014 um 14:19:01
Ok, dann streiche gedanklich meinen letzten Satz. Zum weiteren Ablauf dennoch Antwort #28

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 11.11.2014 um 22:02:37
Falsch. Man braucht nicht immer eine Gerichtsverhandlung. Es ist auch möglich sich mit dem AA zu einigen, mein Anwalt hatte Recht  ;D

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Aras am 12.11.2014 um 00:06:31
Ist das auswärtige Amt eingeknickt? :)

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 12.11.2014 um 07:18:15
Jap, direkt, der Berg an Fotos, Telefonrechnungen, Chatverläufen usw. hat denen gereicht  ;D Ich kanns noch immer nicht glauben

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 16.12.2014 um 15:13:12
Hallo, mein Mann reist morgen ein. Wie lange habe ich Zeit in bei den Behörden anzumelden und wo fange ich an? Zuerst zur Meldebehörde richtig? Und wann muss ich mit ihm zur ABH? Das Visum gilt ja erstmal 3 Monate, sollten wir uns dann jetzt gleich bei der ABH melden oder bis kurz vor Ablauf der 3 Monate warten?

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Runenwolf am 16.12.2014 um 15:24:08

Mimouna schrieb am 16.12.2014 um 15:13:12:
e lange habe ich Zeit in bei den Behörden anzumelden und wo fange ich an? Zuerst zur Meldebehörde richtig?


Zuerst Meldebehörde ... das würde ich die nächsten Tage machen. In den Bundesländern gibt es etwas unterschiedliche Regelungen zur Anmeldefrist. Wenn er zu lange wartet und die Behörde streng ist, kann da schon mal eine Ordnungswidrigkeit festgestellt werden.


Mimouna schrieb am 16.12.2014 um 15:13:12:
Und wann muss ich mit ihm zur ABH? Das Visum gilt ja erstmal 3 Monate, sollten wir uns dann jetzt gleich bei der ABH melden oder bis kurz vor Ablauf der 3 Monate warten? 


Warum warten? Klar gilt das Visum 90 Tage ... aber glaubst du, die entscheiden dann schnell vor Ort, wenn er am 89. Tag kommt und das Visum abgelaufen ist. Bei rechtzeitiger Antragstellung vor Ablauf des Visums tritt zwar Fiktionswirkung ein, aber muss man das wirklich ausreizen? Die Prüfung des Antrages, die Bestellung und Herstellung des eAT dauert ein paar Wochen. Da macht es einfach keinen Sinn, bis zum Schluss zu warten. An eurer Stelle würde ich nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Kontakt mit der ABH aufnehmen und nachfragen, ob er einen Termin benötigt oder einfach so zu den Sprechzeiten vorbeikommen kann. Und dann würde ich das sobald als möglich erledigen.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Mimouna am 16.12.2014 um 15:27:42
Danke für die Antwort. Der Integrationskurs läuft dann auch über die ABH? Also die verpflichten ihn dazu richtig? Und er kann sich dann aussuchen wo er ihn macht?

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von Runenwolf am 16.12.2014 um 15:31:11

Mimouna schrieb am 16.12.2014 um 15:27:42:
Der Integrationskurs läuft dann auch über die ABH?


Jap, er wird eine Verpflichtung bekommen.


Mimouna schrieb am 16.12.2014 um 15:27:42:
Und er kann sich dann aussuchen wo er ihn macht? 


Ja, auch das kann er.

Titel: Re: FZF abgelehnt, jetzt schwanger
Beitrag von reinhard am 16.12.2014 um 15:35:08

Mimouna schrieb am 16.12.2014 um 15:27:42:
Und er kann sich dann aussuchen wo er ihn macht?


Oft gibt es bei der Ausländerbehörde auch eine Übersicht (Zettel / Faltblatt) mit allen Anbietern. Er sollte durchaus zu drei verschiedenen hingehen, um zu gucken, welcher ab wann einen neuen Kurs anbietet und wo es ihm gefällt. Nicht immer ist der, der am nächsten dran ist, auch der netteste.

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