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Verpflichtungserklärung und Familienzusammenführung (Gelesen: 1.941 mal)
Gallilei68
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i4a rocks!


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16.12.2014 um 12:09:40
 
Hallo ihr lieben, inzwischen ist Bewegung in meinen FAll gekommen, der Bericht über die Dokumentenprüfung liegt der ABH vor.

Jetzt fordert die ABH von mir eine VE als Voraussetzung, dass das Visa erteilt wird..

Ich bin deutscher Staatsbürger von Geburt an.. Da läuft doch was komplett verquer oder ??
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Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.12.2014 um 12:13:18
 
Wenn ihr schon verheiratet seit ist eine VE nicht nötig.

Wenn ihr ein Visum zur Eheschließung beantragt habt muss eine VE für den Zeitraum der Einreise bis zur Heirat abgeschlossen werden. Dieser Zeitraum ist nicht abgedeckt, da ihr noch nicht verheiratet seit (und es ja auch sein kann, das ihr nicht heiratet und sie dann hier im Land ist (ohne Versicherung)).
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 16.12.2014 um 12:14:57
 
Dazu müsstest Du weitaus ausführlicher über "Deinen Fall" schreiben als Du es hier tust. Falls Du schon irgendwo drüber geschrieben hast: Hänge Deine Frage am besten an die Vorstellung Deines Falles an.

Ob irgend etwas schief läuft oder nicht, kann man ohne Informationen nicht beurteilen. Oder erwartest Du, dass hier alle ihre Freizeit opfern, indem sie alte Beiträge von Dir im Internet zusammensuchen, um sich die Informationen zu holen?
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Gallilei68
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.12.2014 um 12:20:02
 
ist familenzusammenführung zum ungeborenen Kind..  Aber wenn Du sagts es ist auch bei Eheschliessung VE abzugeben, ok, dann mach ich das.. zum Glück kein Thema des Einkommens.. Laut lachend
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Gallilei68
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.12.2014 um 12:22:07
 
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 16.12.2014 um 12:26:41
 
Warum machst du dann einen neuen Trödt auf?
VE ist normal, du must ja für Geburtskosten und alle weiteren Risiken bis zur Geburt haften...deine Freundin bekommt ja erst ab der Geburt einen entsprechenden Status
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Gallilei68
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Antwort #6 - 16.12.2014 um 12:32:14
 
Wollte nur fragen, aber wenn das normal ist hab ich kein Thema damit.. der Thread kann dann auch wieder geschlossen werden.

Wenn das rechtlich ok ist mit der VE, wie geschrieben ist keine Frage des Einkommens, nur ob tatsächlich zwingend notwendig..
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